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In Flames 19.08.2008 12:02:08

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Zitat:

Zitat von King Madness
Ich bin immer noch der Auffassung, das wir hier in DE die Halterhaftung einführen sollen.

Der Halter haftet, außer, wenn er den Fahrer benennt.

Dann würden auch nicht jedes Wochenende neue Berichte in der Zeitung stehen, weil wieder mal irgendwelche Idioten sich nicht beherrschen konnten.

genau darauf liefen meine Posts raus.

verbali 19.08.2008 12:06:31

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Nicht oft ist irgendwie nicht sonderlich Aussagekräftig.
Mich würde wirklich interessieren wie oft die Polizei mit einem Foto in der Hand vor der Haustür stehen darf, und Fragen :"waren sie das" bevor ein Fahrtenbuch kommt.
Ich kenne nur einen Fall, und da gab es, nachdem auch die Nachbarn netterweise ihn nicht verpfiffen haben, beim ersten mal ein Fahrtenbuch für 6 Monate.





Gruß
Verbali

P.A! 19.08.2008 12:25:20

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Hab vielleicht 3x Post bekommen, davon hab ich einmal bezahlt. Das war aber jetzt über mehrere Jahre!
Das die bei einem klingeln dürfen, find ich echt fies. Ich mein, stell dir vor, die stehen dann da und fragen, ob die deine Lederkombi sehen dürfen! :?
Aber ich mein, muss die ja nicht renlassen! :lol:
Die Nachbarn fragen ist auch fies, meine würden wohl sofort sagen,das ich das war! :wut: (muss ich mir jetzt gedanekn machen?)

verbali 19.08.2008 12:36:52

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Ja, und die Nachbarn fragen ist gängige Praxis.
In der Regel fragen sie die sogar zuerst.
"Entschuldigung, wissen sie wer in der Regel mit dem Motorrad XYZ färht. Fahren da verschiedene Personen mit, oder ist das immer der Herr XXX?"
Und in die Wohnung kommen die wenn sie wollen auch rein, auch ohne Durchsuchungsbefehl, aber soweit kommt das in der Regel nicht, da die Nachbarn das schon erledigt haben. Die Polizei ist nicht doof. Auch wenn das hier anscheinend einige behaupten wollen.

Allerdings ist das kein Szenario wenn man mal 10 KM/H zu schnell gefahren ist, sondern schon bei gravierenden Verkehrsverstößen, oder aber wenn du andauernd geblitzt wirst und das dann mal auf dem Schreibtisch von einem Beamten mit Ehrgeiz landest. Und davon gibt es nicht wenige.
Deutschland ist auch für Motorradfahrer kein Rechtsfreier Raum.



Gruß
Verbali

P.A! 19.08.2008 12:47:29

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Da hast du Recht, für 10km/h machen die das nicht. Aber wenns um Fahverbot geht, sind die schnell dabei!
Gibt aber auch Region, da ist eher "ehrgeizige Beamten Flaute"!
Aber gut, soweit würd ich es auch nicht kommen lassen, dafür is mir mein Führerschein dann doch zu schade! :lol:

Sgt.Fragg 19.08.2008 14:06:51

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Zitat:

Zitat von verbali
Und in die Wohnung kommen die wenn sie wollen auch rein, auch ohne Durchsuchungsbefehl



Gruß
Verbali

ich komm auch in jede wohnung ohne durchsuchungsbefehl rein, mach mich dann aber genauso strafbar, wie die sich in dem fall, nur das die diziplinarisch noch einen aufn sack bekommen, UND alle dadurch ermittelten beweise fürn arsch sind...

wir ham hier kein patriot act ;-)

Cosmo 19.08.2008 14:17:11

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Zitat:

Zitat von Sgt.Fragg
Zitat:

Zitat von verbali
Und in die Wohnung kommen die wenn sie wollen auch rein, auch ohne Durchsuchungsbefehl



Gruß
Verbali

[...]
wir ham hier kein patriot act ;-)

Was hoffentlich auch so bleiben wird :rock2:

markus85 19.08.2008 18:03:01

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
in die wohnung kommt die polizei nur in bestimmten fällen ohne befehl - das steht in den jeweiligen landesgesetzen zur Gefahrenabwehr und in der StPO...
und ich glaube das zählt nicht, wenn einer für 35 € zu schnell war ;-)

naja, und die nachbarn werden auch nicht erst befragt, weil das mildere und einfacherere mittel wäre, erstmal den halter zu befragen. viele leute geben dann auch den namen an (vor allem beim auto, wo meist klar ist wer gefahren ist)
Btw dürfen auch die Beweisfotos mit den Fotos vom Meldeamt abgeglichen werden - Behörden dürfen sich gegenseitig austauschen.

zudem muss grundsätzlich ein beschuldigter darüber informiert werden, dass gegen ihn ermittelt wird - grundsätzlich heißt: es gibt ausnahmen

bikerday 27.08.2008 17:58:27

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
also dienstag mit motorrad unterwegs gewesen dank so nem rolelr wurde ich diesma nich geblitzt aber diesma habsch rechtzeitig noch gesehen und der roller fahrer fuhr mitn auf der fahrbahn naja habs nich drauf ankommen lassen

aber was hier noch für alte blitzkästen genommen werden das war ja ein von der alten sorte

Eagle 27.08.2008 19:14:41

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Zitat:

Zitat von markus85
in die wohnung kommt die polizei nur in bestimmten fällen ohne befehl - das steht in den jeweiligen landesgesetzen zur Gefahrenabwehr und in der StPO...
und ich glaube das zählt nicht, wenn einer für 35 € zu schnell war ;-)

Das ganze lässt sich ganz einfach in den §§ 102 und 103 StPO nachlesen.
Allerdings dürfte eine Geschwindigkeitsübertretung nur in den seltensten Fällen (z.B. § 315 c StGB - krasse Geschwindigkeitsübertretung mit Gefährdung anderer) eine Straftat darstellen.

Zitat:

Zitat von markus85
Btw dürfen auch die Beweisfotos mit den Fotos vom Meldeamt abgeglichen werden - Behörden dürfen sich gegenseitig austauschen.

Wird immer häufiger von Gebrauch gemacht.

Zitat:

Zitat von markus85
zudem muss grundsätzlich ein beschuldigter darüber informiert werden, dass gegen ihn ermittelt wird - grundsätzlich heißt: es gibt ausnahmen

! Falsch !

markus85 19.09.2008 20:43:08

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
nicht falsch - richtig - "verdeckt" heißt ohne information des beschuldigten... sowas gibt es auch ;-) (§ 110 StPO Einsatz verdeckter Ermittler) - wäre n bisschen blöd, jeder weiß, dass man ihn beobachtet - vor allem gefährlich für den beamten
wie gesagt, schwachsinnig bei den kleines owis drüber nachzudenken... daher spielt der 102 auch keine rolle - besonders nicht der 103! das steht nämlich absolut ausser verhältnis!!!


und falls das falsch sich auf den anderen teil beziehen sollte:

§ 163a (4) StPO
"...dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird..."

die StPO findet gemäß transmissionsklausel (§46 OWiG) anwendung bei OWIs

P.A! 20.09.2008 23:58:33

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Wie schauts eigentlich aus, wann sind die Fotos "wirkungslos"?
Weiss wohl, das wenn 2 Fahrzeuge drauf sind, die ja irgendwie nicht genau sagen können, welcher jetzt zu schnell war!
Hab aber gestern oder so mal was gehört, das die den Blitzer nicht "verstecken" dürfen :?: , also nicht IN eine Hecke hinein, sondern müssen ihn VOR der Hecke aufstellen...Klingt komisch, weiss auch nicht, ob ich das glauben kann! :kopfkratz2:

Eagle 21.09.2008 09:22:35

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Zitat:

Zitat von markus85
nicht falsch - richtig - "verdeckt" heißt ohne information des beschuldigten... sowas gibt es auch ;-) (§ 110 StPO Einsatz verdeckter Ermittler) - wäre n bisschen blöd, jeder weiß, dass man ihn beobachtet - vor allem gefährlich für den beamten
wie gesagt, schwachsinnig bei den kleines owis drüber nachzudenken... daher spielt der 102 auch keine rolle - besonders nicht der 103! das steht nämlich absolut ausser verhältnis!!!

Ich weiß zwar nicht was du hier sagen willst, aber irgendwie hast du einiges durcheinander gewürfelt. :wink:

Zitat:

Zitat von markus85
§ 163a (4) StPO
"...dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird..."

Der 163a hat damit überhaupt nichts zu tun. Der 163a regelt lediglich den Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Absatz 4, den du hier zitierst besagt lediglich, dass dem Beschuldigten zu Beginn seiner Vernehmung zu eröffnen ist, welcher Tat er Beschuldigt wird.

fragmaster 21.09.2008 09:42:09

Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
 
Zitat:

Zitat von P.A!
Wie schauts eigentlich aus, wann sind die Fotos "wirkungslos"?
Weiss wohl, das wenn 2 Fahrzeuge drauf sind, die ja irgendwie nicht genau sagen können, welcher jetzt zu schnell war!
Hab aber gestern oder so mal was gehört, das die den Blitzer nicht "verstecken" dürfen :?: , also nicht IN eine Hecke hinein, sondern müssen ihn VOR der Hecke aufstellen...Klingt komisch, weiss auch nicht, ob ich das glauben kann! :kopfkratz2:

Wirkungslos sind sie, wenn sie bei der Nachbearbeitung keinerlei Hinweise auf Kennzeichen oder den Fahrer enthüllen. Das sollte aber seltenst der Fall sein.
Und das geblitzte Fahrzeug ist bei den Geräten die ich kenne gekennzeichnet (Kerbe in Informationsleiste).


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