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Das kann ich dir nicht sagen, weil ich noch nicht die Gedanken anderer Menschen lesen kann. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Kollegen keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt haben, sondern nach was anderem gesucht haben. Da ist das manchmal schon auffällig, wenn jemand langsamer fährt als die anderen, weil der z.B. was getrunken haben könnte oder was geraucht, durch die Nase gezogen ...?
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naja und zufälligerweise war es ein ein durchschnittlicher motorradfahrer auf einem mittelklasse motorrad? :lol:
(is ne rein rhetorische frage) |
Komisch was die Leute immer mit ner Dienstnummer wollen? Was nützt euch unsere Telefonnummer, die steht doch im Telefonbuch. Wir haben zwar Personalnummern, die sind aber nur für den innerdienstlichen Verkehr mit der Verwaltung. Ansonsten reicht doch unser Name und unsere Dienststelle. Und ja, solche Methoden sind üblich. Und auch durch einschlägige Gesetze und Verordnungen durchaus rechtlich abgedeckt. Guckst du in § 36 Abs. 5 StVZO, das gilt für verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen. Hab ich einen Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nehm ich die Befugnis zum Anhalten aus § 163 StPO ggflls. in Verbindung mit § 53 OwiG, dann darf ich das.
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Manchmal ist das halt so mit der Verdachtsfindung. Man weiß eigentlich nicht warum, man will aber gerade diesen Menschen kontrollieren. Irgenwie hat man so ein Gefühl. Und oftmals ist das ein ganz normaler Mensch, der nix gemacht hat. Und manchmal hat man genau den richtigen. Ist mir auch schon passiert. Gut, war schon etwas auffällig, dass der nicht angeschnallt war, sind hunderte anderer aber auch nicht. Den Menschen kontrolliert und dann hat sich rausgestellt, Pkw bei Einbruch in Wohnhaus mit samt den Schlüsseln gestohlen. Im Auto lagen noch geklaute Kennzeichen, hatte der erst 10 Minuten vorher geklaut, kein Führerschein, Amphetamine genommen und die Kollegen von der Kripo waren auf der Suche nach dem. Auf deren Frage, wie wir auf den kamen, sagte ich, der war nicht angeschnallt. Dummes Gesicht beim Kollegen von der Kripo.
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Bernd sagt schon das Richtige. Ein durchschnittliches Moped mit durchschnittlichem Fahrer. Erwähnenswert ist noch es handelte sich um eine Überführungsfahrt, an den neuen Eigentümer des Mopeds. Dieser ermöglicht mir überhaupt das ich weiter Moped fahren kann, denn er stellt mir das Moped weiterhin zur Verfügung - hier mal an ein Dank an Ihn. Als ich die Herren in grün auf die Raser ansprach, nach der Erklärung der Fahrstrecke und des Zweckes, reagierte man pikiert. Ärgerlich fand ich zusätzlich den Umgangston, das "DU", von Leuten mit denen ich nicht im Sandkasten oder im Kindergarten war und die vermutlich, wahrscheinlich, auch noch jünger waren.
Ich verstehe allerdings auch berndy. |
Hättest ja sagen können,dass Du im Rückspiegel ein Polizweiauto :D gesehen hattest.Da fährt man dann schon mal vorschriftsmäßig.Sonst wärst du(ganz klar)geheizt wie ein Blöder.Schließlich hat man als Motorradfahrer ja einen(schlechten)Ruf zu verlieren.
Das Alles tut dir aufrichtig leid und du wirst in Zukunft mehr darauf achten,Klischee´s zu bedienen,statt vorschriftsmäßig zu fahren,damit du dann auch ja keinen Ärger mit der Rennleitung bekommst. :kopfkratz2: |
Zitat:
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@ALF
Wie erkennt man(n) die, " ... Polizei ( getarnt )!"? Ich kann nicht Hellgucken !!! Du ? |
Meist 2 ältere Herren in einem deutschen Auto (Golf, BMW, Mercedes) in Standardfarben. Fahren dann unabhängig von Geschwindigkeit/Fahrverhalten im gleichen Abstand hinterher.
Haben manchmal auf dem Nummernschild nur Zahlen (rechts), weiß aber nicht, obs stimmt. |
Zitat:
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? Wieviele solcher Fahrzeuge mit solcher Besatzung gibt es?
! Verteter ohne Lappen, aber mit Fahrer, Arbeitnehmer ..., die sich, eventuell, auch, fast, an Vorschriften halten ! Theorie: 10 bis 20% der Bevölkerung sind Homos und auch die fahren, teilweise, Auto. Nun abba genug, von so einem ... . |
Zitat:
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Um dem ganzen hier hoffentlich ein Ende zu machen:
Im Sinne aller rechtschaffenen Bürger ist es die Pflicht der Polizei Straftaten und ordnungswidriges Verhalten aufzuklären und zu verfolgen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für den Einzelnen abzuwehren. Ich hoffe ihr stimmt mir wenigstens dabei zu. Weil nicht bei jedem Straftäter oder ordnungswidrigen Menschen das auf der Stirn steht, muss man eben damit leben, auch als unbescholtener und gesetzestreuer Mensch ab und an von der Polizei kontrolliert zu werden. Das geht einfach nicht anders. Dass dieser Mensch ein harmloser ist, sieht man halt erst, wenn man ihn kontrolliert hat. Man kann halt niemanden waschen ohne ihn nass zu machen. Die Art und Weise, wie das meine Kollegen manchmal machen, hängt halt auch von dem Individuum Polizeibeamter ab. Wir sind alle auch nur Menschen mit kleinen und großen Fehlern, schlechter Laune, unterschiedlicher Erziehung usw. |
Zitat:
§52 I BBG und §53 BBG ... ok sind zwar bundesgesetze, aber trotzdem wage ich mal zu behaupten, dass es auf den landesebenen equivalente dazu gibt. (das soll jetzt keine große diskussion werden, ich habe auch im allgemeinen nichts gegen die arbeit unserer ordnungshüter und bin ehrlich gesagt soweit einigermaßen zufrieden und auch bereit meine persönlichen konsequenzen zu ziehen. aber es gibt auch besondere ausnahmen, ebend grad in so einem thread wie diesen hier zum vorschein kommen. in diesem sinne wünsch ich nochn schönes WE und setz mich nun auf mein mopped um mit vorsatz ein klitzekleinwenig zu schnell zu sein :twisted: ) |
Was steht denn §52 I BBG und §53 BBG da drin? ^^
Hab das Buch gerade nicht zur Hand :lol: |
Zitat:
Meistens auch mit abgedunkelter Heckscheibe |
Zitat:
1 mal hat mich so einer bisher erwischt und fast sogar 2 mal, wenn ich vor mir keinen LKW gehabt hätte ^^ |
@Bernd Du hast Recht, es gibt im Landesbeamtengesetz von Rheinland-Pfalz ähnliche §§. Ich verstehe jetzt nur nicht, was du mir damit sagen willst?
Edit: Man kann auch unfreundlich sein, ohne gleich gegen das Bundes-oder Landesbeamtengesetz zu verstoßen. Außerdem sind die §§ 52 I und 53 BBG auf dieses Problem nicht anwendbar, da diese sich nur auf eine politische Betätigung beziehen. Die beiden §§ sollen die Neutralität eines Beamten in seiner dienstlichen Tätigkeit bewirken. Unfreundlichkeit hat aber nichts mit Neutralität zu tun, so lange ich zu jedem unfreundlich bin. :wink: |
Zitat:
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Macht doch nix, Namensvetter.
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Wusstet ihr das schon?
http://www.110-dasteam.de/ |
Eine schande sowas!!! Die arme gixxer!!! :evil:
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Die Lackierung gefällt mir so gut! :lol:
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