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Ghost 18.05.2007 12:46:17

entdrosseln --> TÜV
 
Kleine Frage:

Ich muß diesen Monat noch zum tüv und darf auch ab dem 24 Mai offen fahren.
Wäre es jetzt sinnvoller die Maschine entdrosseln zu lassen und den Tüv gleich mit oder nur Tüv und entdrosseln bei der nächsten Inspektion?
Wäre dann in 1200km die 12000er Inspektion.

Weis jetzt nicht genau ob die GS nach dem entdrosseln sowieso zu Tüv muß.

Ich weis ist was kompliziert geschrieben, aber ich denke ihr versteht mich :-)

Gruß

Ghost

berndy 18.05.2007 12:55:22

Nach dem Entdrosseln musst du die GS dem TÜV vorführen, die Leistungssteigerung muss in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbestätigung eingetragen werden. Danch musst du das auch bei der zulassungstelle melden, gibt eine neue Zulassungsbescheinigung.

Wenn du die Eintragung mit der HU/AU zusammenlegst, hast du zumindest mal Zeit und Weg gespart, ob das was an den Kosten ausmacht, weiß ich nicht, wäre aber möglich.

Außerdem solltest du das auch deiner Versicherung mitteilen. Die GS bleibt zwar in der gleichen Klasse, musst auch nicht mehr bezahlen, die Versicherungen wollen das aber trotzdem wissen.

Ghost 18.05.2007 13:02:27

Danke für die schnelle Antwort.

Genau das wollte ich wissen.

Vielen Dank!!!!!

Meathunter 19.05.2007 08:44:16

das spart nichts an den kosten,.. hab ich letzte woche genauso gemacht ;)


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