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Zyco 31.05.2007 19:36:59

Scheinwerfer braucht standlicht
 
HI,

hab mir diesen schweinwerfer ersteigert

http://cgi.ebay.de/Streetfighter-Sch...QQcmdZViewItem

und wollte jetzt mal wissen ob ich noch standlich brauche und wenn ja wie???

und was mich auch noch im nachhinein stutzig gemacht hat das bei abblendlich Nebellicht steht!!

majestic_morpheus 31.05.2007 20:39:44

Dieser Scheinwerfer ist ein Zusatzscheinwerfer mit Nebel- und Fernlicht. Er ist also als Hauptbeleuchtung nicht zulässig.

Zyco 31.05.2007 23:04:47

Also haben die mich sozusagen besch... bei ebay, weis jemand wo ich sowas bekomme in legal und ähnlicher ausführung.

verdi 31.05.2007 23:06:07

nö die haben ja nur gesagt mit e nummer und die hat er ja für fernlich ;-)

wurde aber auch schon 1000x behandelt hier dass der nicht zugelassen ist ...

und nein soeinen gibts nicht in legal

verdi 31.05.2007 23:13:07

dann gibts aber nur die 25 euro wieder nicht den versand und da unter 40 euro muss er auch den versand zurück bezahlen.... dann hat er 15 euro ausgegeben und nix :-)

so sinds 30 und er kann den scheinwerfer wieder verkaufen

Zyco 31.05.2007 23:26:34

ok, also wieder wech damit, fals jemand interresse hat pn an mich hab uahc noch die streetfighter maske, ich klaube ich lasse die sache mit dem scheinwefer und geh in nen laden und lass es mir schriftlich geben das alles voll legal ist.

Saugwurmmensch 01.06.2007 08:56:58

Im Laden haben die auch zu Oft keine Ahnung (neulich wollte der Suzukitrottel ein Gutachten für`s E-geprüfte Rücklicht :roll: )


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