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st0ne 19.09.2007 20:21:27

abe für Streetfighter Maske
 
Moin!

Suche eine ABE für eine Streetfighter Maske.
Könntet ja mal mehrere Posten und ich suche dann eine aus.
Brauch die für TÜV/ Eintragung!

Würd mich freuen!

MFG

bikerday 19.09.2007 20:32:38

in der abe steht eine nummer drin und die nummer muß irgendwo auch in der verkleidung stehen ...
sonst kannst ja irgend nen abe nehmen ...
wenn dann tüv gutachten brauchste aber das ja größtenteil mit dazu ...

Tigger 19.09.2007 20:44:00

versucht ihr dem grad bei urkundenfälschung zu helfen?


tze....

bikerday 19.09.2007 20:49:18

ich helfen wegen fälschen ???
neee

ein tüver der auf bikes spezialisiert ist weiß das streetfighter masken nie ein abe haben ... gibts immer nur nen tüv gutachten dazu ....
und fälschungen erkennt man auch wenn man nr selber reinmacht etc ...
aber solche sachen macht man ja nu auch nicht ....

Tomato 19.09.2007 21:00:33

Lustige Idee, auf was manche so kommen... :roll:

easyrider16 19.09.2007 21:07:25

wie ist die lage wenn ich einen original scheinwerfer eines anderen motorrads auf meiner gs500 verbaue (also mit e-prüfzeichen)
muss ich da auch zum tüv ?

bikerday 19.09.2007 21:11:24

nein wenn da ein e zeichen drauf ist ist es eintragungsfrei ...
ist ja genauso bei spiegel und blinkern und rücklichtern ...

easyrider16 19.09.2007 21:16:19

super, danke
dann wär ich ja umsonst zum tüv gefahren ^^

Saugwurmmensch 19.09.2007 22:39:09

Der Scheinwerfer sollte nicht nur ne E-Nummer (wie die ganzen miesen Rollerfunzlen) haben, sondern durch HR und HC für Fern- und Abblendlicht geprüft sein.
Sonst haste ganz schnell ne Batterie Nebelscheinwerfer oder 25W Leichtkraftradglühfäden an der Backe...

st0ne 20.09.2007 18:25:54

Ich weiß schon, dass in der Maske eine KBA steht und bla bli blubs ...
^^ tun alle so, alls wenn sie soooOOoooOO ne Ahnung haben^^

Joa, wenn man passend zu einer Maske (sprich Scheinwerfer, darum geht es eigentlich nur) n ABE hat, zählt das als Teilegutachten und man spart n bischen geld ... sprich ... ich suche auch teilegutachten ...

Vorsicht, mit Scheinwerfer von anderen Motorrädern an eine GS 500 bauen, da musst so viel stimmen .. *sprich* Lichtkegel und bla bli blubs ..

Man kann auch nicht rückleuchten von einem BMW an einen POLO baun, obwohl e prüfzeichen drauf ist ...

Würd mich immer noch über TEILEGUTACHTEN und ABE`S freuen!

MFG

Saugwurmmensch 20.09.2007 19:11:11

Zitat:

Zitat von st0ne
Joa, wenn man passend zu einer Maske (sprich Scheinwerfer, darum geht es eigentlich nur) n ABE hat, zählt das als Teilegutachten und man spart n bischen geld ... sprich ... ich suche auch teilegutachten ...

Vorsicht, mit Scheinwerfer von anderen Motorrädern an eine GS 500 bauen, da musst so viel stimmen .. *sprich* Lichtkegel und bla bli blubs ..

Für Scheinwerfer gibt es keine ABE`s oder Teilegutachten.
Die haben ne E-Nummer und wenn`s ordentliche sind die Kennzeichnung für Fern- und Abblendlicht.

Wenn man irgedneinen motorradscheinwerfer an die GS baut, kann man alle nötigen Einstellungen beim Bau der Halter berücksichtigen...und ich glaube nicht, dass sich beim Lichtkegel der Motorradscheinwerfer irgendwas großartig unterscheidet (abgesehen von Englischen Scheinwerfern und dem vertauschen von links/rechts)

danger_gerbi 20.09.2007 19:49:08

Toller Post Obelix!

Und st0ne, du solltest dir echt überlegen ob nach so einem Blöd-Anmachen (noch dazu von einem Neuling) dir irgendwer, inrgendwie hilft -.-

Falls ja zeugt das von Größe und du solltest dopelt dankbar sein.
Falls nein: Selbst schuld! >_<

Nur weil jemand drauf hingewiesen hat das es so nicht geht (auch in deinem Interesse; Regeln sind nicht aus Spaß am Verbieten da) brauchste nicht beleidigt sein. Und du musst auch einsehen, dass jemand der so denkt (Einfach ne falsche ABE für nen Anbauteil dass du nicht benutzen darfst nehmen) sehr schnell als nicht-wissend ob der Materie eingestuft wird. Zumal deine Ahnung auch noch total falsch ist...

Ich für meinen Teil würde, wenn ich dir helfen könnte, es nicht (mehr) tun. Auch wenn das genauso dumm ist auf stur zu schalten; Man kriegt was man verdient.

Soll allerdings nicht heissen dass du "unten durch" bist; jeder hat ne zweite Chance verdient. Oder besser: KANN sich eine zweite Chance VERDIENEN.

st0ne 23.09.2007 18:08:21

UUUHHHAA ... war lange net am PC und musste gerade erstmal ein wenig Zeit zum lesen investieren.

Ich muss erstmal klar stellen, dass ich niemanden anmachen wollte oder sonstiges ... ich mich bloß über diese "ABE fälschen" und geergert habe ... aber ich wollte keines falls irgendjemanden anmachen! Falls jemand dieses als solches aufgenommen hat, sag ich mal gerade heraus ... Sorry... (P.S. wahre Stärke ... und bla bli blubs .. finde ich gibt es in einem Forum nicht ... viele schreiben leider viel misst wozu sie dann nicht stehen .. das ist dumm aber net schwach ... oder seh ich das falsch)

zu Obelix: echt geiler Post mit der Kneipe, JEDOCH so als anmerkung spiegelt sich in einer Kneipe/ Stammtisch die Mimik/Gestik und das befinden einer Person eindeutig besser wieder als in einer "ONLINEWELT"

Dann zu den Rückleuchten von BMW in Polo, das geht in der Regelt WIRKLICH nicht. Mal angenommen BMW Rückleuchten würden von der Form/Größe in ein Polo passen, DANN würde das E-Prüfzeichen .... wie soll ich sagen, "verfallen" .. es müsste trozdem vom TÜV abgenommen/ eingetragen werden. Vielleicht gibt es ausnahmen :), aber ich habe noch keine gefunden (kleines beispiel, ein kumpel hat engel eyes in seinem Fiesta von einem Polo ... E-Zeichen ist drauf ... aber er bekommt sie nicht mal eingetragen oder "Halterungen und co" umzuschweizen) ... der deutsche TÜV ist halt, wie hieß es in deinem Text "N" ... :) :P

In einer/ jeder ABE ist ein Materialgutachten BZW Materialbescheinigung mit abgedruckt, dieses benötige ich halt .... DENN ein TÜV Prüfer berechnet dir mehr, wenn er so was raussuchen muss, als wenn du so was mitbringt. Das nennt sich dann vergleichs Bericht oder so .. ka .. genauen Fachbegriff weiß ich nicht.

So und dann hab ich mal einen Freund der bei der Dekra lernt gefragt, wie das mit anderen Scheinwerfern an einer gs 500 ist

ALSO: Andere Scheinwerfer müssen in der Regel eingetragen werden, außer sie sind von einer GS 500 neuerer oder älterer Baureihe, dann gibt es ausnahmen ... so hat er mir das gesagt ...

zu danger_gerbi:

Joa, hast in allen Punkten recht! !?!?! ... (meine Meinung)

Probs!
st0ne

Sphinx 23.09.2007 19:19:00

Da brauchst beim Motorrad auf den Scheinwerfern nur ein E-Prüfzeichen, sowie die HR- und HC-Kennung. alles andere is egal. Wenn du also nen Scheinwerfer von nem anderen Möp nimmst und die Zeichen drauf sind, sollte es keine Probleme geben.

st0ne 23.09.2007 19:45:08

Wo stehen in der Orgi Lampe die HR und HC Kennung!? .... Ich hab sie noch nicht gefunden ...

In Flames 24.09.2007 07:16:24

Zitat:

Zitat von Sphinx
Da brauchst beim Motorrad auf den Scheinwerfern nur ein E-Prüfzeichen, sowie die HR- und HC-Kennung. alles andere is egal. Wenn du also nen Scheinwerfer von nem anderen Möp nimmst und die Zeichen drauf sind, sollte es keine Probleme geben.

Das heisst ich kann an jedem Motorrad, einen Orginal-Scheinwerfer eines anderen Motorrades anbringen, ohne dass ichs eintragen muss?
Denn eigentlich sollte ja jeder Orginalscheinwerfer eine HR- und HC Kennzeichnung haben, sonst wären die ja von vornherein gar nicht zugelassen...........

Sphinx 24.09.2007 10:05:55

Irgendwie versteh ich jetzt nicht ganz was du willst :lol:
Ich weiß nicht, ob die Kennungen auf jeden Seirenscheinwerfer drauf sind, aber ich hab ja auch geschrieben, dass die drauf sein sollten und wenn dies dann der Fall ist sollte es auch keine Schwierigkeiten geben. Eingetragen werden muss das dann auch nicht.

majestic_morpheus 24.09.2007 10:43:20

Es ist richtig, dass ein e-geprüfter Scheinwerfer zulässig und damit auch nicht abnahmepflichtig ist. Man darf jeden e-geprüften Scheinwerfer zweckgebunden und richtlinienkonform (Verbali's Post) anbauen und betreiben.

Selbstverständlich müssen alle generellen, sicherheitsrelvanten Bedingungen erfüllt sein, wie z.B. keine scharfen Kanten, Spitzen usw., auch dürfen die zugelassenen Fzg.-Maße nicht erheblich verändert werden.

Das ist bei Autos und Motorrädern so, die Polo-Funzel geht also auch im BMW und umgekehrt.

Was allerdings eintragungspflichtig ist, sind Änderungen an der Karosserie und Anbauteilen. Deshalb wird dein Kumpel, st0ne, seine Angel-Eyes nicht eingetragen bekommen. Das hat allerdings nichts mit dem Scheinwerfer direkt zu tun, wenn dieser als PKW-Hauptscheinwerfer e-zugelassen ist.

Zitat:

Zitat von st0ne
In einer/ jeder ABE ist ein Materialgutachten BZW Materialbescheinigung mit abgedruckt, dieses benötige ich halt

Wenn du für deine Maske eine ABE hast, ist das Material-Gutachten Schnuppe. Wenn du für deine Maske kein Gutachten/ABE/E-Kennung hast, nützt dir das einer anderen Maske auch nichts, weil da ja nicht steht, wie deine Maske aufgebaut ist!

Btw. st0ne:
Wenn du dich so gut auskennst, dann fahre doch einfach zum TÜV! Materialgutachten und ABE's bekommst du überall im Netz geladen oder forderst es bei einem Hersteller an.

Meine Meinung dazu: Du verfügst höchstens über Halbwissen, dass du eventuell irgendwie über Hören-Sagen aufgeschnappt hast. Den Auskenner zu markieren ist arg fehl am Platz, da hier viele doch sehr genau wissen, was sie schreiben!

Saugwurmmensch 24.09.2007 17:28:57

btw: ich hab neulich beim Kawahändler mal genauer hingeschaut:
aktuelle Scheinwerfer scheinen nicht mehr über die HR/HC-Kennzeichnung zu verfügen.
Die ER6 hat zB nur ne E-Nummer und n paar Zahlen auf dem Gals stehen.

st0ne 24.09.2007 19:33:55

Btw. st0ne:
Wenn du dich so gut auskennst, dann fahre doch einfach zum TÜV! Materialgutachten und ABE's bekommst du überall im Netz geladen oder forderst es bei einem Hersteller an.

Irgendwie hab ich nie gesagt, dass ich mich besonders gut auskenne ... und ich hab in diesem Post schon ZIEMLICH sehr viel "neues" mir unbekanntes gelesen ....

Ich fahr einfach mal zum TÜV und frag nach. Aber, dass das E-Prüfzeichen von einer anderen Lampe eines anderen Motorrads beim anbau bei einer GS 500 "verfällt", das hab ich mir vom TÜV schon sagen lassen. Dann nimmt/ vermisst er die genannten Faktoren (von "Verbali") neu und trägt den Scheinwerfer neu ein.

Das ich evt. kein "Materialgutachten" für meine/ eine Maske brauche, kann gut sein, denn ich hab mir das bloß sagen lassen.
Werd mich noch mal genau erkundigen .. aber schon mal danke für Hilfe.

MFG

danger_gerbi 24.09.2007 20:06:27

Zitat:

Zitat von st0ne
Ich weiß schon, dass in der Maske eine KBA steht und bla bli blubs ...
^^ tun alle so, alls wenn sie soooOOoooOO ne Ahnung haben^^

Ich denke mal darum gehts -.-

Saugwurmmensch 24.09.2007 20:11:41

Zitat:

Zitat von st0ne
Aber, dass das E-Prüfzeichen von einer anderen Lampe eines anderen Motorrads beim anbau bei einer GS 500 "verfällt", das hab ich mir vom TÜV schon sagen lassen. Dann nimmt/ vermisst er die genannten Faktoren (von "Verbali") neu und trägt den Scheinwerfer neu ein.

So viel Mist, wie ich von irgendwelchen Graukitteln schon gehört habe, glaube ich dem Einzelnen gar nichts mehr.
Frag mal bei nem andren Prüfer, der erzählt dir bestimmt was anderes. :roll:

majestic_morpheus 25.09.2007 08:45:41

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Zitat:

Zitat von st0ne
Aber, dass das E-Prüfzeichen von einer anderen Lampe eines anderen Motorrads beim anbau bei einer GS 500 "verfällt", das hab ich mir vom TÜV schon sagen lassen. Dann nimmt/ vermisst er die genannten Faktoren (von "Verbali") neu und trägt den Scheinwerfer neu ein.

So viel Mist, wie ich von irgendwelchen Graukitteln schon gehört habe, glaube ich dem Einzelnen gar nichts mehr.
Frag mal bei nem andren Prüfer, der erzählt dir bestimmt was anderes. :roll:

Und falsch ist es sowieso. Eine E-Kennung für einen Scheinwerfer verfällt nicht auf einem anderen Motorrad. Die Abstände und Anbaupositionen musst du immer beachten, auch mit dem original-Scheinwerfer (und das kontrolliert der TÜV). Die werden aber nicht eingetragen, es sein denn, man lässt sich das Motorrad auf EG-Richtlinie umtragen (dann gelten andere Abstände).

Bsp. Gimbel-VVK für die GS:
Hier wird die VVK abgenommen und eingetragen, der dazugehörige Scheinwerfer der Suzuki RGV trägt eine E-Kennung und steht auch nach der Eintragung nicht in den Papieren.

st0ne 25.09.2007 20:37:58

JO, majestic_morpheus du hast absolut recht! Das wird dann aber "nachgeprüft und in den Papieren vermerkt"!
Hab mal an der Fachwerkstatt beim ner kleinen Werkstatt im Nebendorf gefragt. Der war richtig nett und meinte, wenn ich noch was wissen will ... kann ich ruhig fragen. (war kein Prüfer, aber KFZ Meister der sämtliche Autos/ Motorräder über n TÜV bringt) ...

Und das mit Teilegutachten und co was ich gedacht/ geschrieben habe ist auch alles misst. Brauch man nicht, AUßER man hat n ABE .. da ist es halt mit aufgelistet und man brauch die Maske nicht eintragen lassen. (Die Lichtkegeleigenschaften so wie der Anbau werden nach Beschreibung [in sofern eine vorhanden] in der ABE geprüft. So wurde mir das erklärt und der Mann machte einen guten eindruck und hat mir erzählt, dass es viele ausnahmen gibt, worauf man sich aber nicht stützen "sollte" ...

:) also kann man ziemlich viele Scheinwerfer anbaun *freu* :)

Also ich brauch nun keine ABE/ Gutachten oder sonstigen misst

UND VIELEN DANK FÜR DIE GANZE HILFE *ernst mein* und sorry für die missverständnise!!!

majestic_morpheus 26.09.2007 07:16:05

Zitat:

Zitat von st0ne
Also ich brauch nun keine ABE/ Gutachten oder sonstigen misst

Für einen E-geprüften Scheinwerfer nicht. Für eine Maske braucht man aber unbedingt ein Materialgutachten oder eine ABE (gibt es sehr selten bei Zubehörmasken), sonst wird das nüscht mit dem TÜV.


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