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OldSweathandTW 06.11.2007 11:03:48

Anzahl der Blinker
 
Guten Tach!

Wie ihr in meiner Umbaustory sehen könnt, hab ich mittlerweile 6 Blinker am Moped.
Nun kam die Frage auf, ob das erlaubt ist, weil die StVO sagt, dass 4 Blinker ans Möp gehören und keiner mehr oder weniger.
Da ich aber keine Lust hatte, die Blinker wieder abzubauen, hab ich beim TÜV angerufen.

:arrow: :arrow: Solange die Blinker E- geprüft sind, immer paarweise Leuchten und den üblichen Anbauvorschriften entsprechen, dürfen auch mehr als 4 Blinker ans Mopped :)

Wollte das nur mal definitiv geklärt haben! :D

grüße

In Flames 06.11.2007 11:37:47

Ist ja bei den Autos zum Teil auch so, dass sie vorne die normalen blinker haben, und auf Höhe Vorderrad oder dahinter nochmal Blinker auf der Seite.

Reinki 06.11.2007 11:53:03

sieht im dunkeln aber bestimmt lustig aus, wenn so ein blinkendes motorrad entgegen kommt *gg*

Saugwurmmensch 06.11.2007 12:14:30

Ich glaub das immernoch nicht so ganz...dafür habe ich schon zu oft zu unterschiedliche Sachen von irgendwelchen Graukitteln gehört...sind auch alles nur Menschen, die sich nie die Blöße geben würden, zuzugeben etwas nicht genau zu wissen.
Jedenfalls hab ich von denen noch nie ein "weiß ich nicht" gehört. Es heißt immer "Nein, das geht nicht" oder "Nein, das machen wir nicht" oder "Das wird richtig teuer" und ab und zu mal ein "ja, kein problem".
:roll:
:twisted:

cba 06.11.2007 16:49:59

Ich darf dazu mal die ECE-R53 zitieren ...

Zitat:

Zitat von ECE-R53

6.3 Fahrtrichtungsanzeiger

6.3.2 Anbauschema:

Zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn (Kategorie 1 nach der Regelung Nr. 6 oder Kategorie 11 nach der Regelung Nr. 50);
zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten (Kategorie 2 nach der Regelung Nr. 6 oder Kategorie 12 nach der Regelung Nr. 50).

Und 2 + 2 macht bei mir 4.

Und jetzt nochmal die StVZO...

Zitat:

Zitat von StVZO §54
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. [...]

Wobei ich zugeben muss, dass in der StVZO davon die Rede ist, dass 4 erforderlich sind, ob man auch mehr haben darf wird nicht beschrieben. Laut ECE-R53 sind allerdings genau 4 Stueck vorgeschrieben.
So wie ich das interpretiere kommt man mit 2 weiteren Blinkern hoechstens durch, wenn das Mopped nach deutschem Recht zugelassen ist - und selbst dann wuerde ich mir das sicherheitshalber eintragen lassen!

kasapv 06.11.2007 17:50:03

Da stimme ich aber mit dem Flambierten ueberein. Autos haben auch oftmals 6 Blinker.

Nach der naechsten HU wirst Du es sicherlich genauer wissen. Einfach mal hinfahren und sehen, ob einer was meckert und wie er's begruendet.

s-epp 06.11.2007 17:52:32

und im notfall klemm einfach die spiegeldinger ab, wenn die eh jeder übersieht, oder schalt sie beim warnblinker(falls du einen eingebaut hast) zu :D

kasapv 06.11.2007 18:01:34

Zitat:

Zitat von s-epp
und im notfall klemm einfach die spiegeldinger ab, wenn die eh jeder übersieht, oder schalt sie beim warnblinker(falls du einen eingebaut hast) zu :D

So wird's aber nicht gehen. Soweit ich weiss, muessen alle montierten Leuchtkoerper auch funktionieren. Z.B. ist es nicht erlaubt Nebel- oder Suchscheinwerfer nur so als Fake zu montieren und nicht anzuschliessen, was man gerne bei Jeeps macht.

cba 06.11.2007 18:03:22

Zitat:

Zitat von kasapv
Da stimme ich aber mit dem Flambierten ueberein. Autos haben auch oftmals 6 Blinker.

Das ist auch schonwieder ein ganz anderer Absatz inner StVZO bzw. den ECE Rili. Da steht auch eindeutig drin, wann Autos die haben duerfen etc. ;)

kasapv 06.11.2007 18:33:40

Zitat:

Zitat von cba
Zitat:

Zitat von kasapv
Da stimme ich aber mit dem Flambierten ueberein. Autos haben auch oftmals 6 Blinker.

Das ist auch schonwieder ein ganz anderer Absatz inner StVZO bzw. den ECE Rili. Da steht auch eindeutig drin, wann Autos die haben duerfen etc. ;)

Man bin ich froh im wilden Westen zu leben. Hier gibt's keinen TUEV, keine Abgasuntersuchung und du kanst schrauben was du willst an deinen Fahrzeugen. Hier gibt's auch 'ne Menge selbstkonstruierter Fahrzeuge. :lol:

muh-kuh-chickie 06.11.2007 18:58:23

Ick glaub mir hat mal ein Händler erzählt,grade als diese Spiegelblinker neu rauskamen,das diese nur in Verbindung mit den üblich angebrachten Blinkern,sprich als Zusatzblinker fungieren dürfen!
Is zwar ne tolle Logik,wäre aber nicht das erste Mal,daß deutsche Vorschriften hirnrissig sind!

majestic_morpheus 06.11.2007 19:23:26

Zitat:

Zitat von muh-kuh-chickie
Ick glaub mir hat mal ein Händler erzählt,grade als diese Spiegelblinker neu rauskamen,das diese nur in Verbindung mit den üblich angebrachten Blinkern,sprich als Zusatzblinker fungieren dürfen!

Zugelassene Spiegelblinker haben zwei Prüfzeichen, eins für die Spiegel und eins für die Blinker - und damit sind die Blinker auch als Fahrtrichtungsanzieger zugelassen. Wie oben schon geschrieben müssen angebaute Lampen und Leuchten zweckmäßig funktionieren und gemäß ihrer Funktion zugelassen sein. Ein Prüfzeichen für Zusatzblinker gibt es AFAIK nicht.

OldSweathandTW 06.11.2007 19:47:06

Zitat:

Zitat von kasapv
Nach der naechsten HU wirst Du es sicherlich genauer wissen. Einfach mal hinfahren und sehen, ob einer was meckert und wie er's begruendet.

Da muss ich mich ja noch bis 2009 gedulden, bis ich genaueres weiss 8O

kasapv 06.11.2007 20:00:22

Kannst ja mal ne TUEV Tour machen. Faehrst verschiedene TUEVs ab und sammelst Aussagen.

tschulian 06.11.2007 21:15:40

Zitat:

Zitat von Reinki
sieht im dunkeln aber bestimmt lustig aus, wenn so ein blinkendes motorrad entgegen kommt *gg*

am besten mit warnblinklicht oder so wie die amis mit positionsleuchten :D

s-epp 06.11.2007 21:38:40

Zitat:

Zitat von kasapv
Kannst ja mal ne TUEV Tour machen. Faehrst verschiedene TUEVs ab und sammelst Aussagen.

na dann viel spaß! das kenn ich und das ist die hölle! und wen du pech hast, erzählen dir 4 tüv-futzis 5 meinungen...

TeCCon 06.11.2007 21:39:22

gehen denn uach nur zwei an den lenkerenden?
so ist es nämlich bei meiner KTM.
Nagut, die hat jetzt auch schon 6 jahre kein tüv mehr, aber ich hab sie jetzt so geschenkt bekommen und wollte mal fragen ob ich das so nocheinmla zugelassen bekomm

kasapv 06.11.2007 21:44:33

Zitat:

Zitat von TeCCon
gehen denn uach nur zwei an den lenkerenden?
so ist es nämlich bei meiner KTM.
Nagut, die hat jetzt auch schon 6 jahre kein tüv mehr, aber ich hab sie jetzt so geschenkt bekommen und wollte mal fragen ob ich das so nocheinmla zugelassen bekomm

Kannst dich ja zur TUEV Tour anmelden, dann seit ihr schon zu zweit. Wenn sich noch mehr finden, kann das richtig lustig werden.

cba 06.11.2007 21:55:32

Zitat:

Zitat von TeCCon
gehen denn uach nur zwei an den lenkerenden?

Zitat:

Zitat von TÜV Reihnland Group

"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden
Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen
angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In
Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ
vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit
solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn
wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA
verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §
54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau
Seite 19 von 91 AKE
Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht
damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen
bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der
Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m.
der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

(Stand 02.05.2006)

PS: bin ich eigentlich der einzige hier, der dazu in der Lage ist google zu benutzen und ein paar Paragraphen durchzulesen? :evil: :roll:

naufel666 06.11.2007 23:23:03

geil, ne tüv - tour. geile idee, sollte man mal realisieren :D

majestic_morpheus 07.11.2007 11:18:16

Zitat:

Zitat von cba
bin ich eigentlich der einzige hier, der dazu in der Lage ist google zu benutzen und ein paar Paragraphen durchzulesen? :evil: :roll:

Nicht der einzige, aber einer von ganz wenigen... :wink:


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