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f4lk3 21.11.2007 10:07:22

TACHO!
 
Ich habe eine frage und zwar wie sieht das aus wenn man sich einen neuen tacho dran macht. die gefahrenen Km müssen doch sicher irgendwie festgehalten werden vor austausch des tachos oder?
vielleicht kann mir da ja jemand weiter helfen =)

mfg sven

Saugwurmmensch 21.11.2007 10:09:53

Mir ist da keine spezielle Vorschrift bekannt.
Du musst beim Verkauf nur den korrekten Gesamtkilometerstand angeben.
Da afaik die machanischen Tachos nicht eintragungspflichtig sind, ist es dir überlassen, den originalen Kilometerstand von einem Sachverständigen festhalten zu lassen.

verdi 21.11.2007 10:13:12

hab meinen tüv danach gefragt. der sagte is egal und hat jetzt den kilometerstand auf die paar km im gutachten notiert die durch den weg zum tüv aufm tacho waren

f4lk3 21.11.2007 12:01:09

würde meinen mechanischen tacho gegen einen digitalen eintauschen, sollte ich dann also schon den km stand von jemandem festhalten lassen oder?

Nusch 21.11.2007 12:03:14

also so wie ich das hier verstanden hab musst du das nicht! kannst es aber!

s-epp 21.11.2007 12:03:41

ich finds eig schwachsinn das festzuhalten: beim verkauf ist der käufer eh auf deine glaubwürdigkeit angewießen...z.b ob das der ori tacho ist, oder ob du mit der bohrmaschine dran warst...

Nusch 21.11.2007 12:06:35

also ich hab hier ma irgendwo gelesen das es bei dem tacho zwar möglich ist dran zu fummeln man es aber daran erkennt das die zahlen nicht mehr eine linie bilden sonder leicht nach oben und unten variieren!

Saugwurmmensch 21.11.2007 12:10:34

Ein digitalter Tacho muss eh eingetragen werden.
Da kann man von dem Prüfer gleich den Kilometerstand festhalten lassen, dann ist man beim Verkauf auf der sicheren Seite.

Und wenn man den GS-Tacho 1x rumspulen will, sitzt man da einige Tage mit der Bohrmaschine dran ;)

Nusch 21.11.2007 12:14:27

nimmt man eine die ne gute drehzahl hat dann geht dat schon :D

aber ich würd eh sagen das sich ein otto normal bürger den aufwand nicht machen wird bzw würde!

s-epp 21.11.2007 12:16:33

man kann sich auch einfach nen "neuen" von ner unfallmaschine holen^^

berndy 24.11.2007 14:27:35

So wie ich den § 57 StVZO lese gibt es keine Vorschrift, die einen Wegstreckenzähler (WSZ) vorschreibt.

Im § 57 steht auch nur, dass der WSZ nur +/- 4 % von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen darf.

Es steht nirgends, dass die km-Angabe stimmen, oder irgendwie nachgewiesen werden muss.

Deswegen ist es auch egal und man kann einen passenden Tacho von einer Unfallmaschine anbauen.


Beim Verkauf sieht das allerdings etwas anders aus.

Die gefahrene Kilometerleistung ist ja oft ein Preiskriterium und damit auch eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs. Macht man da falsche Angaben kommt man schnell in den Bereich einer arglistigen Täuschung und eines Betrugs.

Deswegen würde ich raten den alten Tacho aufzuheben oder den km-Stand anderweitig nachvollziehbar zu dokumentieren. Oder eben zu sagen, dass der Tacho getauscht wurde und die Kilometerleistung wesentlich höher ist.

Mietfahrzeuge und Taxen müssen einen eichfähigen WSZ haben. Grund dafür ist, dass hier nach gefahrener Strecke abgerechnet wird.

http://www.fahrschule24.net/stvzo/57.htm


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