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DB-Killer
hallo
ich hab ne frage bezüglich des DB killers. habe auf meiner gs 500 einer ixil endtopf. bei dem hat es ja hinten einen db killer drinne.kann man den auch bearbeiten, sodass die polizei nicht merkt dass er lauter ist?wenn er ja ganz draussen ist sieht man das aufen ersten blick aber das möchte ich nicht. |
Re: DB-Killer
klar kannst du bearbeiten
aber das wird immer auffallen |
Re: DB-Killer
wiso auffallen?
ich meine ja die schauen dochnur ob was drinne ist.wenn ja ist ok.ich möchte ja nur ein wenig etwas machen, dass die gs wenigstens ein bisschen lärm macht :wink: also mit db killer ist es ja lächerlich was der sound zu bieten hat finde ich. |
Re: DB-Killer
du kannst auch vor polizei db killer aus bauen und da sehen die jede bearbeitung
dein db killer hat ja anschlag unten mit wenn die was reinstecken sehen das anschlag da ist!! wenn den abflext oder so und noch paar löscher mehr rein machst oder wie auch immer wirds lauter |
Re: DB-Killer
eben an sowas dachte ich, anschlag sicher net wegmachen aber vielleicht paar löcher mehr reinbohren.das würde sicher ned auffallen.oder z.B. die bestehenden löcher etwas grösser machen.
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Re: DB-Killer
obs viel bringt kann ich nich sagen aber dann bohr lieber größer als noch mehr rein
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Re: DB-Killer
Zitat:
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Re: DB-Killer
also ein bekannter von mir kürtzt den db-killer immer etwas. von außen nichts zu sehen aber hörbar.
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Re: DB-Killer
Komisch! Ich empfinde den Sound meines IXIL-ESD als vollkommen ausreichend! Vor allem im vergleich mit dem Originalen! Aber ich denke das ist wie so viles ansichtssache! Aber bist du mal ne Tour ohne datt ding gefahren??? Am Anfang is das ja noch ganz lustig!
Aber nach 50km fallen einem da die Ohren ab! Vor allem wenn du jedes mahl auskuppeln musst wenn ein Streifenwagen vorbeifährt! Vor allem musst du dir mal die drakonischen Strafen für das fahren ohne DB-Killer vors auge führen! Ich bin damals noch ganz gut weggekommen! Und seit dem fahr ich immer mit DB-Killer! Wenn du deinen bearbeitest brauchste für den Tüv trotzdem wieder nen "Originalen (unverbastelten) DB-Killer! Bei IXIL kostet der DB-Killer einzeln um die 50€! In meinen augen macht das alles keinen sinn :!: Aber dass musst du für dich selber herrausfinden :idea: |
Re: DB-Killer
Zitat:
Zitat:
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Re: DB-Killer
hi also wenn ich ohne db-killer fahren würde mit einem ixil esd dann wer meine gs nur halb so laut wie von meinem kumpel seine neue honda cbr 600 mit shark auspuff alles original vom handler montiert! da wunder ich mich wer da die e zeichen verteilt. schaut selbst http://www.supertrio.de.vu dann unter motorräder> dani´s honda!!
ich hab mal gehört das dass fahren mit einem bearbeitetem killer net so schlimm wer wie mit einem bearbeitetem!!! |
Re: DB-Killer
Zitat:
Viele Zubehörtöpfe sind zu laut. Wie das E-Kennzeichen erteilt wurde, bleibt da wohl ein Rätsel. Das Kraftfahrtbundesamt macht da aber jetzt Druck, Suzuki musste seinen 600 und 750 GSX-R schon neue Tüten verpassen, obwohl Motor, Leistung und Abgasverhalten weitestgehend unverändert blieben. Grund: Die K6 Modelle haben bei jeder Messung die Lärm-Grenzwerte übertroffen. Auch sind die kleinen Bandit Modelle, die schon immer mehr Leistung als angegeben hatten (78PS angegeben, 86 PS gemessen) nun nicht mehr in der günstigen Versicherungsklasse homologiert und mit der gemessenen Leistung eingetragen. |
Re: DB-Killer
wenn ich mich nicht irre habe ich mal auf einer seite db killer im angebot gesehen die wie originbal aussehen von aussen aber drinne sind sie kleiner usw.
leider weiss ich die page nicht mehr. |
Re: DB-Killer
Gleiches Problem wie oben. Es spielt keine Rolle, ob du einen DB-Killer hast oder wie der aussieht. Es zählt allein die Zulassung (die ohne Original-DB-Killer erlischt) und der Lärmpegel. Bei Überschreitung der DB-Werte hast du auch mit zugelassenem Auspuff das Nachsehen.
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Re: DB-Killer
wo steht denn das ohne original db-killer die ABE erlischt??
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Re: DB-Killer
Nach dem entfernen des DB-Killers wird dieser Endtopf zu einem wahren Racing-Endrohr (Verwendung im Bereich der StVZO verboten)
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Re: DB-Killer
nimm einfach den db-killer raus, steck ihn dir unter die sitzbank. wenn du angehalten wirst, sei freundlich und einsichtig gegenüber den beamten und wenn du bissl glück hast kostet es dich paar euro und dann ist gut.
kriegen die jedoch mit, dass der db-killer modifiziert ist, haste wahrscheinlich mehr pech und es wird deutlich teurer. |
Re: DB-Killer
Zitat:
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Re: DB-Killer
Der Pott ist mit db-killer zugelassen worden und hat auch nur mit killer die e-nr. erhalten.
wenn du das ding rausnimmst entspricht das nicht mehr dem geprüften und zugelassenen original und ist somit eine verbotene änderung die zum erlösche deiner be führt. meines wissens nach kostet erlöschen der be ohne gefährdung z.zt 25 euro und nix mehr. der lautstärkepargraph der stvzo ist mit einführung fzv meine ich weggefallen, sodass nur noch erlöschen der be geahndet werden kann. und bei einem endtopf kann eine gefährdung, für die es dan auch punkte gibt, nicht begründet werden. |
Re: DB-Killer
Also 25€ wären nett gewesen 8O ! Hatte meinen DB-Killer auch unter der Sitzbank, hab mich einsichtig gezeigt und gesagt das ich den sofort wieder reinmachen kann!!! Die Rennleitung hatt mir für diese aktion 100€ abgenommen!
Begründung: Erlöschen der Zulassung des ESD. Des weiteren (weil ja ohne DB-Killer = Racing Pott) erlöschen des Versicherungsschutzes (fahren ohne Versicherungsschutz + Versicherungsbetrug) fahren ohne TÜV (da Abgas- und Geräuschänderung)!!! Ich hatte auch noch sau schwein da ein "naher" Verwanter bei der Polizei is und mein Name mich um die Strafanzeige gebracht hatt! Ich kann allen leuten die einen entfernbaren DB-Killer haben diesen drin zu lassen! Es mag zwar nur ein kleines, fast unbedeutendes Bauteil zu sein aber dieser kostet euch den Versicherungsschutz! Und wenn dann ein Unfall passiert kann sich das (denke ich mal) kaum einer aus diesem Forum leisten :!: Fazit: OHNE DB-KILLER FAHREN :ab: |
Re: DB-Killer
Mit Strafanzeige wirds dann schnell noch ein paar Hunderter mehr.
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Re: DB-Killer
glaub kaum das der fehlende db-killer unfallursächlich sein kann...
daher wird die versicherung im falle eines unfalles wohl zahlen müssen! und das mit dem versicherungsschutz find ich echt krass.. man kanns auch übertreiben... würd gern mal die genaue begründung lesen für das komplettpacket. is doch eigentlich tateinheit und nich mehrheit --> ergo kann eigentlich nur das schwerwiegenste geahndet werden oder nich... |
Re: DB-Killer
Stichwort "Betriebsrisiko". Die Versicherung wird in diesem Fall nicht die komplette Zahlung zurück fordern können, aber immerhin 10% - 30%. Da braucht es nicht viel, um richtig teuer zu werden. Mitschuld trägt man sowieso, da das Betreiben ohne BE verboten ist.
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Re: DB-Killer
also leider finde ich nix in meiner abe über den DB-killer.
also ich hab mal gehört das die db-killer keine zulassung abe,eg oder sonstwas haben die sind einfach bestantteil eines ESD und die abe von dem esd is nur gültig im zusammenhang eines db-killer aber da es keine bestimmung für die killer gibt is es ja egal welchen du nimmst solange er nicht lauter (eingetragene db zahl in der abe) is. |
Re: DB-Killer
es sollte schon der sein der zu deinem pott gehört, denn nur mit dem hat er die zulassung bekommen...
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Re: DB-Killer
Es ist schnurzwurz, ob der dB-Killer irgendwo aufgeführt ist oder nicht.
Der Schalldrucck ist das Maß der Dinge..du kannst da dB-Killer reinstecken wie du lustig bist, solange der Topf nicht zu laut ist, hast du kein Problem. btw: gegen die 100€ hätte ich Beschwerde eingelegt. Derzeit ist ein entfernter dB-Killer nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 25€ (ohne Punkte oÄ). Bei nem Racingpott hast du das Problem, den nicht in zulässigen Zustand versetzen zu können und der Rennleiter kann dann die Ordnungswidrigkeit unterbinden und die Weiterfahrt untersagen. |
Re: DB-Killer
Zitat:
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Re: DB-Killer
Zitat:
Die Haftpflicht zahlt doch in jedem Fall und nimmt den Bösewicht im Zweifelsfall dann in Regress, oder? Das man vor Ort nix machen kann ist klar. Aber zwischen Mandat bekommen und Strafe zahlen könnte man mal beim zB ADAC-Rechtsschutz vorsprechen. |
Re: DB-Killer
also ich hab mal hier vor ort bei der rennleitung nachgefragt:
fahren ohne db-killer sei ein klassischer verstoß der 50 euro und drei punkte bringt, da sich das abgas- und geräuschverhalten ändert! --> das ist auch die abgrenzung zum grundtatbestand der "nur" 25 öre kostet das wegen dem db-killer der versicherungsschutz erlischt wurde stark bezweifelt. daher würde hier auch nichts in die richtung geschrieben... des weitern erlischt auch nicht der tüv... außerdem hätte alles die gleiche ursache und deswegen würde nur der schwerwiegenste verstoß gahndet! beim pkw wird bei abgelaufener hu und au wird übrigens auch nur eins von beidem durch das ordnugsamt geahndet... also ich wär auf jeden fall gegen die 100 angegangen! man kanns echt übertreieben... und machen kann man da immer was! |
Re: DB-Killer
Zitat:
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Re: DB-Killer
Also die gängige rechtsmeinung zum fahren mit racingpott oder ohne db killer ist in s-h lautet wie folgt: Es ist hier gem. tatbestandskatalog lediglich ein verstoß gegen meldeauflagen zu beanstanden, da der jeweilige pott in diesem zustand nicht eingetragen ist. dies kostet zur zeit 15€. dies ist durch den gesetzgeber nicht gewollt und wird wohl demnächst geändert.
(tatbestandskatalog auf kba website einsehbar) Gem. der neuen fzv erlischt bei erlöschen der be nicht gleichzeitig die zulassung,sodass dies auch nich mehr zu bemängeln ist. es dürfte hier auch zu keiner straftat gem § 1, 6 pflichtversicherungsgesetz kommen, da hier nur eine haftpflichtversicherung gefordert wird. diese dürfte ja bei einem zugelassenen krad bestehen. die hpv erlischt in der regel nur dann ,wenn die versicherungsbeiträge nicht bezahlt worden sind, nicht wenn das krad u zulässig verändert wurde. die versicherung muss im schadensfalle erstmal zahlen, das bedeutet, dass die hpv nicht erlischt und somit keine strafat gem. PflVersG. begangen wird. Ob die Versicherung dann wegen der unzulässigen änderungen am fzg. welche unter umständen unfallursächlich sind regressforderungen stellt ist ein anderes ding. Zudem dürfte es eine Urkundenfälschung darstellen, wenn man auf einen pott selbst eine e nummer einschlägt. also fahrt lieber so mit dem racepott und zahlt die 15€, bevor ihr wegen urkundenfälschung verknackt werdet. |
Re: DB-Killer
Naja, mit racingpott kann/wird die Weiterfahrt evtl. untersagt (der Rennleiter ist ja dazu angehalten die Ordnungswidrigkeit zu unterbinden).
Ein zugelassener Topf, dessen Zulassung durch das Herausnehmen des dB-Killers erlischt, ist ja sofort nach dem Rückbau des dB-Killers wieder legal. |
Re: DB-Killer
25 euro ist der grundtatbestand bei erlöschen der be
wenn dann: gefähdung bauliche veränderung oder änderung des geräusch- und abgasverhaltens dazukommt ist es 50 euro und 3 punkte... wenn man den db-killer vor ort reinbauen kann, wird nix stehen gelassen! |
Re: DB-Killer
Warum zählt dann die aktuelle Regelung im WWW und in Motorradzeitschriften als super Sache für Freunde lauter Motorradauspuffanlagen, wenn die Regelung gerade für den Auspuffbereich überhaupt nicht greift?
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Re: DB-Killer
Zitat:
Fazit ist auf jeden Fall, dass man sich nicht darauf verlassen sollte, mit nur 25 Euro davon zu kommen. |
Re: DB-Killer
man kann doch auch sein esd in die kfz papiere eintragen lassen weis wer was da dann genau drin steht?? z.b. esd mit db-killer??
weil wenn da nur drinsteht ixil esd blabla bla aber nix vom db-killer dann is der ja eingetragen ohne db-killer oder?? |
Re: DB-Killer
Zitat:
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Re: DB-Killer
Betreff des Beitrags: Re: DB-Killer
Neuer BeitragVerfasst: So Apr 13, 2008 17:34 Offline Amateurheizer wenn dann: gefähdung bauliche veränderung oder änderung des geräusch- und abgasverhaltens dazukommt ist es 50 euro und 3 punkte... wenn man den db-killer vor ort reinbauen kann, wird nix stehen gelassen! _________________ Wie kommst du darauf, dass der grundtatbestand 25€ kostet. kannst du mir da ne tatbestandsnummer aus dem bundeseinheitlichen tatbestandskatalog nennen, danach richtet sich das verwarn, bußgeld. meines wissens gib es zur zeit keinen speziellen tatbestand für das fahren ohne db killer oder race pott. sondern nur den verstoß gegen die meldepflicht, dass am fzg änderungen vorgenommen wurden, auf deutsch beim tüv eintragen eine untersagung der weiterfahrt durch die rennleiung halte ich für schwer begründbar, da die zulassung des moppeds nich erlischt, wenn z.b. tüv 3 monate abgelaufen ist kost das 25 € und die weiterfahrt wird nicht untersagt. warum mal so mal so, in deutschland gilt ja meines wissens noch der gleichheitsgrundsatz und ein pkw ohne tüv dürfte eine größere gefährdung darstellen als ein zu lautes mopped!!! |
Re: DB-Killer
Mit oder ohne TÜV: Die BE erlischt, wenn gravierende bauliche Veränderungen ohne Abnahme eines Sachverständigen vorgenommen wurden. Das Entfernen des DB-Killers ist eine solche Veränderung (da Geräusch- und Abgasverhalten geändert werden). Es geht auch nicht nur um Gefährdung, die von einem zu lauten Pott sicherlich nicht ausgeht, sondern auch um Lärmbelästigung und Emission - sind diese Werte zu hoch, darf das Fahrzeug einfach nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und entspricht ganz nebenbei so auch nicht dem vom TÜV abgenommenen Zustand (was die Plakette egalisiert).
Ich kann das ganze Tara hier sowieso nicht verstehen. Ein guter Sportauspuff brüllt ab mittlerer Drehzahl so schön, dass ich keine Notwendigkeit sehe, das noch lauter machen zu müssen. Mal abgesehen davon, dass es denen, die es probiert haben, das Ganze auf Dauer sowieso zu laut war. |
Re: DB-Killer
tatbestandsnummer aus der stvzo
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb ( B - 1 ) 25,00 genommen. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- B - 3 50,00 men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat tatbestandsnummer aus der fzv nach der kann auch gleich 50 euro und drei punkte geben... 803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr B - 3 50,00 zugelassen war. § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat was ich nur nich verstehe, dass mit erlöschen der be auch die zulassung erlischt... |
Re: DB-Killer
Hätte da mal ne andere Frage,die in die ganz andere Richtung geht:
Kann man den Db-Eater auch so bearbeiten,dass der Topf leiser wird? Hab nämlich bei meinem Laser Deeptone grad das Problem dat der lauter wird! |
Re: DB-Killer
wenn paar löscher zuschweißt am db killer sollte es ja leiser werden
obs geht weiß ich nich aber soviel lauter kann das doch garne werden |
Re: DB-Killer
Naaa,leider doch!
Mein Tüv-Prüfer meinte is schon leicht grenzwertig!Sollte mir doch für die nächste HU-Untersuchung was einfallen lassen! 8O |
Re: DB-Killer
Du könntest versuchen, einen zweiten dB-Killer zu verbauen.
zB diese tütigen wie Hashiru sie verbaut. Vielleicht passt/hält der von der Krümmerseite her verbaut. Ansonsten hilft da vermutlich nur, den Dämpfer mit neuer (vielleicht hochwertigerer?) Wolle zu stopfen. |
Re: DB-Killer
mal ne andere frage hat schon jemand dämwolle rausgemacht wird es dadurch sehr laut?? bzw wie wird der sound?
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Re: DB-Killer
hab schon mal gemacht aber nicht bei der gs ... und ja es wird lauter kommt drauf an wieviel man rausmacht
oder gleich alles rausmacht ... |
Re: DB-Killer
Zitat:
Mal sehn,werd da mal nen bischen tüfteln! Hab ja noch 2 Jahre zeit! :mrgreen: |
Re: DB-Killer
Zitat:
Ob sich ein blank leergeräumter Endtopf noch gut anhört, weiß ich nicht. Aber ne schlecht gesetzte Blindniete fängt an zu klappern und die Abgase strömen da heraus. Das hört sich doof an und sieht nach ner Weile auch doof aus. Und vor Strafe nützt dann vorgetäuschte Unwissenheit auch nicht. |
Re: DB-Killer
tatbestandsnummer aus der stvzo
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb ( B - 1 ) 25,00 genommen. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- B - 3 50,00 men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat tatbestandsnummer aus der fzv nach der kann auch gleich 50 euro und drei punkte geben... 803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr B - 3 50,00 zugelassen war. § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat was ich nur nich verstehe, dass mit erlöschen der be auch die zulassung erlischt... ------------------------ ich danke dir für die tatbestandsnummern, ist einleuchtend. aber wenn die be für das fzg erlischt, erlischt nicht mehr die zulassung für den övr indem du nen pott ohne abe o.ä fährst. das war nur nach der der alten regelung so. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Die zulassung erlisch nun nicht mehr, weil für die zulassung im övr die be nicht mehr erforderlich ist, was nicht heißt, dass fahrzeuge ohne be bei der zulassungsstelle zugelassen werden können. |
Re: DB-Killer
Zitat:
kann man über den db-killer nich was drüberstülpen? also über den innen liegenden teil. wie und was habsch k.a. war jetz nur mal so ne idee die zumindest für die dauer der hu funktionieren könnte... |
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