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Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Hi there!
Ich frage mich: Gibt es eine Möglichkeit legal mit einem Motorrad auf der Straße zu fahren, dass eigentlich ne Vollabnahme (§21) braucht? Dachte da so an ein Überführungskennzeichen (die halten ja auch ein paar Tage für kleines Geld), oder geht da echt gar nix? |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
...ja da gibt es was !
...bin nicht firm in der Sache , aber ein Freund von mir hat ne Einzylinder KTM mit roter Nummer (seit 15 Jahren) ......bis August versuche ich mich kundig zu machen... |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Wenn er rote Kennzeichen hat, ist es ja eigentlich klar.
Okay, vor 15 Jahren gabs diese Regel noch nicht, aber seit 2-3 Jahren dürfen nur noch Werkstätten rote Kennzeichen vergeben und müssen teilweise auch Gründe dafür vorweisen etc.. Früher kam ja eig jedes Kind an rote Kennzeichen. Die rechtliche Sache mit roten Kennzeichen kann man ja sicherlich ergoogeln. Ich glaube, das die ja auch dafür da sind, das z.B. Werkstätten Autos von A nach B bekommen ohne groß nen TÜV zu machen etc etc.. Gegen ein Bier oder ein bisschen reden kannste dir da bestimmt eins holen von der Werkstatt nebenan :) . *Ich hoffe ich erzähle grad nicht den völligsten Stuss* |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Ich hatte zu diesem Problem letztes Jahr wegen ner alten SR500 recherchiert und in einem
Rechtsforum diese Info gefunden: Du meinst wohl ein Kurzzeitkennzeichen gemäß § 28 Abs. 4 StVZO. Bei Verwendung dieser Kennzeichen ist während des Gültigkeitszeitraums keine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung erforderlich (siehe § 28 Abs. 1 Satz 1 StVZO); das Fahrzeug muss nur verkehrssicher sein. Für Kontrollen musst Du den mit den Kurzzeitkennzeichen ausgestellten besonderen Zulassungsschein mitführen. Ach ja, und einen Führerschein benötigt man natürlich auch noch. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php Edit: dort gibts auch einen Bußgeldrechner für flotte Flitzer (mit putzigem Smiley) |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
..das Leben ist schön..............
....wennn man weiß wie es funktioniert... |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Wenn du sowas meinst
http://tbn0.google.com/images?q=tbn:...zz_2zeilig.gif die kosten ca. 70€ (5 Tage)und wenn das Motorrad dort später versichert wird, werden die 70€ angerechnet. |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Ja, sowas meine ich und schön, dass das doch zu gehen scheint.
Mal schaun ob ich das brauche (die Chancen bis zum Forumstreffen wenigstens fahrbereit zu sein stehen allerdings eher schlecht :( ) |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
bedeutet verkehrssicher STVZO-konform, oder muss ich mir dann über Abgas- und Geräuschvorschriften keine Gedanken machen?
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Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
die ganzen tuner kommen mit ihren karren so zur tuningworld... die karren, wo am tüv einer lacht, und einer weint... der tüver lacht, der halter weint.... ^^
würd mir da nich sooon kopp machen, solange das ding bremst und fährt, und blinkt und leuchtet und irgendwas auspuffähnliches drann is, sollte das passen ^^ |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Na da bin ich ja mal gespannt, ob ich zum Treffen was fahrbares zusammengebastelt bekomme... 8)
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Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Zitat:
...und wenn die schlecht drauf sind werden sie dich für bescheuert erklären .... |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Solange bescheuert sein nichts kostet ;)
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Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Es gibt bei Motorrädern keine Vollabnahme mehr.
Habe eine GS gekauft die vier Jahre abgemeldet war. TÜV machen zulassen fertig. |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Doch, die Vollabnahme gibt es noch.
Aber die Zeiträume bis eine Vollabnahme nötig ist wurden erheblich verlängert. Früher war nach 18 Monaten die Vollabnahme fällig, seit 01.03.2007 sind es volle 7 Jahre! Geht bei mir ja weniger um die lange Abmeldezeit als vielmehr eine Vollabnahme wegen den Umbauten... |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
also für so kurzzeitkennzeichen
sollte man ein fahrzeug haben was der stvo entspricht, umbauten sind soweit nicht eintragungspflichtig ka wie das bei ner kontrolle verläuft reifen / scheibenbremsen sollten über der verschleißgrenze sein bremsen sollte se,m licht und blinker muß auch alles gehen ob man da ne renntüte dran bauen kann ohne probleme weiß ich nicht!! |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Ich habe mir beim Kauf meiner GS ein Kurzzeitkennzeichen geholt, hätte mich 50€ gekostet, wenn ich danach zu einer anderen Versicherung gegangen wäre.
Die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen ist allerdings eingeschränkt, damit rumdüsen darf man eigentlich nicht. Erlaubt ist: 1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort 2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra 3.) Probefahrt Wie eng das gesehen wird weiß ich natürlich nicht. |
Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
das kommt dann wohl auf den jeweiligen rennleiter an...
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