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itschi128 23.07.2008 00:18:31

Zum Tüv..
 
Hallo,

mal ne Annahme und Frage: :D
..hat jemand eine Erfahrung wie das Prozedre ist wenn man einen Auspuff anbauen will der gar nicht für die GS ist ?
..also passend gemacht, aber man hat kein passendes Gutachten ..
Wie teuer ist das dann beim Tüv .. oder geht das gar nicht ? .. also son Erfahrungswert wäre mal interessant..

Ich danke schonmal :)

verdi 23.07.2008 00:41:53

Re: Zum Tüv..
 
kommt auf den tüv an

geht von

30 euro standard eintragung schönen tag noch

über

leistungsmessung 30 euro, geräuschmessung 50 euro eintragung 50 euro

bis hin zu

fahrgeräuschmessung, abgasverhalten, ... ~1000 euro

oder simpel

machen wir nicht

kommt immer auf den einzelnen tüv prüfer an was er macht ... die einzig wirklich hieb und tsichfeste legale variante is die ganz teure incl aller gutachten

mein tüv hats einfach so eingetragen...

itschi128 23.07.2008 00:48:08

Re: Zum Tüv..
 
Alles klar :D.. dann müsste ich wohl mal sehen was kommt ... danke für die schnelle Antwort :)..
..spiele mit dem Gedanken für mein Töftöf ein Auspuff zu suchen .. dafür gibts leider kein 0815 Fertigkrams den man nur dranschrauben und eintragen muss

verdi 23.07.2008 00:53:27

Re: Zum Tüv..
 
nachtrag: nen topf mit e nummer der für irgendein mopped zugelassen ist machts einfacher nen tüv vom typ 1 oder 2 zu finden ...

mit racing töpfen ohne e nummer gibts fast nie ne chance

Stumpen 24.07.2008 00:51:54

Re: Zum Tüv..
 
also ick hab an meiner nen shark carbon topf der eigentlich für ne speed tripple ist. da is ne e-nummer drauf. ick hab mir da noch schnell nen verbindungsrohr gezaubert(naja schnell... :lol: ) und schon gings los

hab da nix eintragen lassen. ich weiß selbst, dass das unterste grauzone is, falls man das überhaupt noch so ausdrücken kann :D aber was sollst. wurde schon nen paar mal wegen routinekontrollen rausgezogen und die haben noch nie was bemägelt, weil der topp ja ne e-nummer hat

will aber trotzdem keinen dazu anstiften so verantwortungslos wie ich zu sein!!!!
wollte bloß ma anmerken, dass wenn er nich arg zu laut ist, das meist nicht bemängelt wird


mfg

berndy 24.07.2008 07:58:09

Re: Zum Tüv..
 
Von der technischen Seite aus gesehen weiß ich zwar auch nicht warum da so ein Bohei gemacht wird.

Die Leistung erhöht es nicht, eher im Gegenteil.

Wenn der Auspuff schon für ein anderes Motorrad geprüft wurde, dürfte der auch nicht zu laut sein.

Aber, Änderungen am Geräusch- und/oder Abgasverhalten führten nun mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

In letzter Zeit (nach Wegfall eines Teils der StVZO) wird aber immer öfter nur die Unvorschriftsmäßigkeit der Auspuffanlage bemängelt, was nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Kostet nur 25 € Bußgeld, keine Punkte, keine Nachschulung ...

Sicherstellungen zum Zwecke der Erstellung eines technischen Gutachtens sind zwar immer noch möglich (nach §§ 94, 98 StPO), aber meistens unverhältnismäßig.

Wenn der Auspuff aber gar zulaut ist, stellt das eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Eine Sicherstellung als Verhinderung der weiteren Inbetriebnahme ist dann nach den entsprechenden Polizeigesetzen der Länder möglich. Glücklich wer nur den dB-Killer ausgebaut hatte und den auch noch dabei hat.

Was in diesem Zusammenhang eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist, ist schnell erklärt: Alles, was irgendwo als nicht erlaubt eingestuft wurde, ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Wer es noch genauer wissen will, kann das ja mal in einschlägiger Literatur nachlesen. :wink:

Der Begriff "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" meint nicht eine richtige Gefahr sondern umfasst alle Störungen von Gesetzen, Verordnungen usw. die denkbar sind, aber auch tatsächliche Gefahren. Das ist ein sprachliches Kontrukt um alle Eventualtitäten abzudecken.

sprat 28.07.2008 14:10:52

Re: Zum Tüv..
 
nicht eingetragener pött --> erlöschen be --> erlöschen versicherungsschutz?

n "falscher" pött wird bestimmt nicht als unfallursächlich eigestuft, aber die versicherungen versuchen doch immer so wenig wie möglich selbst zu bezahlen...

habt ihr da wissen zu?

Saugwurmmensch 28.07.2008 14:20:00

Re: Zum Tüv..
 
Mit dem Erlöschen der BE erlischt nicht der Versicherungsschutz. Der Gegner bekommt also trotzdem sein Geld von deiner Versicherung.
Aber deine Versicherung wird dich mit maximaler Summe in Regress nehmen und in den mond stufen.

Was aber viel wahrscheinlicher ist als ein unfall, sind 3 Punkte und 80€ Strafe + evtl Abschleppkosten bei beschlagnahmten Auspuff.

sprat 28.07.2008 19:47:24

Re: Zum Tüv..
 
ja ich meinte auch die reggressansprüche. das der gegner sein geld bekommt is klar...

meistens... :oops:

und welcher tatbestand soll das sein mit 80 eu und 3 points? wüsste nich wie n auspuff zu sowas (zur zeit) führen kann

Saugwurmmensch 28.07.2008 22:37:12

Re: Zum Tüv..
 
hab grad nachgeschaut: erlöschen der BE kostet doch nur 50€ und 3 Punkte.
Fast ein Schnäppchen ;)

"Lärm erhöhende Manipulationam Auspuff von Motorrädern" zum Beispiel.
Mittlerweile stehen in manchen Bundesländern nurn noch 25€ Bußgeld und keine Punkte an, aber darauf würde ich mich nicht verlassen!
Bei nem reinen Racingtopf greift das auch nicht.
Das Erlöschen der BE ist in § 19 Abs. 2 und 3 StVZO geregelt

sprat 29.07.2008 07:49:07

Re: Zum Tüv..
 
im internet steht überall was anderes...

mein stand ist das es zur zeit alles über § 30 stvzo läuft --> unvorschriftmäßig ausgerüstetes fahrzeug 25 euro + gefährdung 50 eu 3 punkte

andere tatbestände gibt es wohl z.zt. nich...

berndy 30.07.2008 16:59:19

Re: Zum Tüv..
 
Egal, mit nicht eingetragenem Sonderauspuff gibts keinen TÜV.

Weitestgehend flächendeckend geht man derzeit davon aus, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt, also der 25 €-Verstoß wird angenommen.


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