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Ab wann darf ich entdrosseln? (ALTER)
Hi bin jetzt fast 19 und habe dementsprechend seid ca. 1nem Jahr meinem Lappen!
Wann darf ich entdrosseln? nach der Probezeit (also nach 2 Jahren) oder mit 21? THX Dagsta |
du darfst auf den tag genau 2 jahre nach dem erhalt des klasse A führerscheins ohne leistungsbeschränkung fahren!
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2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins oder mit deinem ... jetzt schlag mich doch einer ... 25. (?) Geburtstag
Irgendwie war da doch was in den Gesetzen ... Gruß Georg |
wenn man 25 ist und den führerschein klasse A macht kann man gleich alles fahren....aber alles darunter (auch 24 3/4) heißt 2 Jahre leistungsbeschränkt...du hast deinen führerschein am 3.8.2002 erhalten dann kannst du am 3.8.2004 alles fahren!
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mit dem scheckkartenführerschein muß ich nichtmal was am schein ändern lassen hat mir der heini von der Führerscheinstelle vor über 2 jahren erzählt..
hoffe der hat da nix falsches verbreitet.. - alex |
Zitat:
Ich hatte als erstes auch noch ne rosa Pappe. Ich mußte ja mit 20 noch umschreiben (lassen) und da gabs dann schon die Plastekarten. Bei mir steht es so drinne: 01.05.95 bei A1 26.08.97 bei A (beschränkt, also die erste von den beiden A-Zeilen) *) steht bei A unbeschränkt, also hier steht auch kein Datum Und damit gibts keine Probleme. Ich denke, mittlerweile sollten auch alle von der Rennleitung geschnallt haben, wie das läuft. Cherry, mit C1E-Führerschein ;-) |
wenn ich nach zwei jahren die huddl auf mache, muss ich dann zum tüv und das umtragen lassen.
danke für die antworten! grüße |
Zitat:
Cherry |
ja mit 20 kannste die teile offen fahren.
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vorrausgesetzt du hast mit 18 den schein gemacht...
- Alex |
das setz ich ja voraus hatt er ja gesagt das er mit 18 die fleppen gemacht hat :evil:
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eigentlich war es auch mal so das man in den 2 jahren min. 4000km gefahren sein muß....aber ich glaube das war noch vor dem EU-Schein!
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Zitat:
Cherry |
doch können die nach prüfen zb macht es die polizei sio die müssen búch führen aber sowas giebt es eh nimmer so oft :P
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Hallo erstmal...
Zitat:
Da musste und konnte nix nachgewiesen werden! Aber zu der Zeit, hast du noch mit der Playmobil-Burg gespielt... :lol: Was du wohl meinst sind Fahrtenbücher, die in anderem Zusammenhang ausgefüllt werden müssen. Michael |
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