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Gutachten fuer Ent-/Drosselung
Hi
leider darf aufgrund rechtlicher Einschränkungen das Gutachten nicht im Forum gepostet werden. Ihr könnt hier einfach eure e-mail adresse posten und vielleicht schickt es euch ja irgendjemand ... Wichtig dabei: schreibt euer Baujahr dazu! Es gibt viele verschiedene Arten & Gutachten Bitte verschont den Admin und die Mods mit direkten Anfragen! Die Community ist mehr als groß genug, so dass euch in kürzester Zeit geholfen wird. Wichtig ist aber, daß ihr bei Anfragen eure eMail-Adresse angebt, ansonsten kann man euch logischerweise keine Gutachten schicken!!! Bitte "verschlüsselt" eure E-Mail ein wenig, damit Spam-Bots sie nicht so leicht finden können. Einigermaßen bewährt hat sich diese Schreibweise name(ät)anbieter.de. Falls ihr dann eine mail bekommen habt editiert kurz eueren post und sagt bescheid dass es erledigt ist und entfernt eure mail adresse damit ihr keinen spam bekommt. Die Mods räumen hier ständig auf und löschen die alten Einträge. Es wäre übrigens schön wenn diejenigen, denen hier geholfen wurde, sich bedanken indem sie hier ab und zu reinschauen und mithelfen, Gutachten zu versenden! Drosselung / Entdrosselung: Was ist zu tun?
Nachtrag zur Drossel von Alpha-Technik: Es gibt eine Zubehördrossel von Alpha-Technik. Diese funktioniert mit Blenden, die den Querschnitt der Ansaugstutzen verringern - neue Düsen werden (merkwürdigerweise) nicht benötigt. Alpha-Technik stellt die Gutachten für diese Drossel nur mit eingetragener Fahrgestellnummer aus - sie sind also nicht auf eine andere GS übertragbar. Man kann sein Glück damit beim TÜV versuchen, die Erfolgsquote ist jedoch, soweit bekannt, sehr gering. Ein neues Gutachten, ausgestellt auf die eigene Fahrgestellnummer, bekommt man im Shop von alpha technik zum gleichen Preis wie eine neue Drossel inkl. Gutachten (ca. 100 €). |
Ich habe mal wieder aufgeräumt.
Trotzdem nochmal der Hinweis: Jeder, dem hier geholfen wird, ist aufgerufen sich dadurch zu bedanken, dass er hilft Gutachten zu verteilen und sich auch sonst im Forum zu beteiligen. Wir haben auch Threads, die gar nichts mit Technik oder Schrauberlehre zu tun haben. Es gibt z.B. einen sehr lebendigen Austausch in unseren Stammtisch-Freds, mit gemeinsamen Treffen, Parties und Ausfahrten. Unser alljährliches GS-500 Treffen ist außerdem wirklich ein Highlight, bei dem auch Nicht-GS-Fahrer willkommen sind. Und wer sich im Forum kurz vorstellt, ist auch recht schnell ein Teil der Gemeinde ;-) |
Zitat:
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Richtig, ich kehre hier regelmäßig durch, wenn Anfragen erledigt sind, damit der Thread nicht zu lang und unübersichtlich wird. Wenn jemand, der ein Gutachten bekommen hat, dieses hier auch zurückmeldet, macht mir das die Sache noch einfacher. ;)
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Gutachen
Hallo,
Ich habe selbst 2021 das selbe Problem habe mit einem Teillsatz meine Suzuki gs 500 EU Baujahr 1997 entdrosselt allerdings hat sich jetzt mein TÜV beschwert das ich dazu kein Passendes Gutachten habe. Vielleicht kann mir jemand ja hier weiter helfen. Viele Dank im Vorraus. |
Zitat:
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Zitat:
Fedor@bephep.net danke für den Hinweis |
doch nicht so, macht man mit ät und Punkt und sonstwas
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Hey ich bin neu hier und habe eine GS 500 E aus Bj. 90. Sie ist momentan auf 20kw eingetragen und ich bräuchte ein Gutachten um sie wieder offen eintragen zu lassen.
Die Email wäre spielfrosch(at)gmail(Punkt)com Vielen Dank schon mal im Voraus an euch :) |
hallo, ich fahre eine Suzuki GS 500 E GM51B BJ 99 die ab Werk mit 34 PS ausgeliefert wurde. Ich würde sie gern auf 46 PS aufmachen lassen, möchte das aber auch eintragen lassen. Falls jemand da ein passendes Dokument hat, würde ich mich sehr freuen :)
Email: l.posch2003(ät)gmail.com |
Hallo bin neuer Besitzer einer Gs 500 BJ 93 bräuchte bitte das Gutachten für die Entdrosselung kann mir hier jemand helfen? Danke Gruß Beni ybigbeny@aol.com
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Gutachten Entdrosselung, Gutachten Five Stars Verkleidung
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier. Habe nun seit ein paar Monaten eine GS 500 Bj. 92 und bin begeisterter Motorradfahrer und -Schrauber. Das Motorrad ist gedrosselt gewesen aber vom Vorbesitzer entdrosselt worden (Leistungsreduzierung durch Drosselblende DM.22mm pro Ansaugkanal). Dafür bräuchte ich ein Gutachten. Außerdem habe ich eine Five Stars Verkleidung (Doppelscheinwerfer) angeschafft. Auch dafür benötige ich ein Gutachten. Es wäre super, wenn jemand mir das zukommen lassen könnte! bariton246ätgmailPunktcom Danke sehr! Gruß, Michael |
Klaebo, Ristorannte, Tronuser und Cevin98 sollten gleich Post kriegen.
@MeineGS500: Du hast leider eine Drossel von Alpha Technik verbaut, für die uns kein allgemeines Gutachten vorliegt, siehe dazu auch den ersten Post in diesem Thread: Zitat:
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Die Drossel wurde ja ausgebaut. Nun möchte ich die Maschine mit offener Leistung eintragen.
Und ich bräuchte noch ein Gutachten für die 5 Stars Verkleidung. Danke. Gruß, Micha |
Die Drossel wurde ja ausgebaut. Nun möchte ich die Maschine mit offener Leistung eintragen.
Und ich bräuchte noch ein Gutachten für die 5 Stars Verkleidung. Danke. Gruß, Micha |
Drosselscheiben mit zum Tüv nehmen und schon sind sie ausgetragen!
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Nochmal. Die Drosselscheiben wurden schon ausgebaut. Mitnehmen geht also nicht.
Ich brauche immer noch das Gutachten für die Give Stars Verkleidung (Doppelscheinwerfer). Danke! bariton246ätgmailPunktcom |
Laut Prüfzeugnis (TGA, usw.), meistens unter Anderem, Abnahme nur möglich, wenn:
1. dieses Prüfzeugnis mit Originalstempel und Unterschrift einer SUZUKI-Vertragswerkstatt versehen ist, und
2. Bestätigung über den sachgemäßen Umbau unter Bezugnahme auf die Fz.-Ident.-Nr. vorliegt :smile: bezieht sich auf die Drosselung / Enddrosselung älterer Prüfzeugnisse, nicht die neuen von Alpha-Technik |
Zitat:
Jetzt sind Gutachten kein Problem mehr, User sitzt ja am richtigen Rechner. Von wo biste? |
Raum Postleitzahl 56xxx :wink2:
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Kannst du auch Eintragungen machen?
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Ja, wenn alle Anforderungen erfüllt sind nach 19.3, bzw. nach den Prüfzeugnissen :-)
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Zitat:
Eigener Ermessensspielraum oder Para Reiter? |
Wozu benötige ich Referenzen? Ich will hier nichts verkaufen sondern aufklären.
Wenn es im Prüfzeugnis steht gibt es keinen Ermessensspielraum. Ich werde ja auch kontrolliert und die Polizei kann sich bei meiner Überwachungsorganisation beschweren, wenn ich z.B. wiederholt Falscheintragungen mache :-) |
Zitat:
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Gibt's auch noch eine Vorstellung zu deinem Account?
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Nein, sorry, dann bin ich erkennbarer und somit trackbar.
Gerne beantworte ich eure fragen hier so korrekt wie möglich, damit ihr hoffentlich keine Probleme bei Änderungsabnahmen nach 19.3 habt :-) |
@takoda vielen Dank nochmal für die Hilfe! :anbet:
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Gutachten
Hallo,
ich brauche ein Gutachten für Baujahr 90 auf offene Leistung. Im Moment hat sie 27 PS würde mir gesagt. Vielen Dank schonmal im voraus.:D Trade PUNKT Fuchs ät Gmail PUNKT com |
Gutachten
Hi,
auch ich möchte mich meinen Vorgängern anschließen und fragen, ob ich ein Gutachten von jemanden geschickt bekommen könnte für die Entdrosselung einer GS Baujahr '89 von 34PS auf 46PS. Danke schonmal im voraus ;) Meine Email: maikkipping.mk(at)gmail.com |
Gutachten
Hallo, ich fahre eine Suzuki GS 500 E GM51B BJ 98 die mit 34 PS ausgeliefert wurde. Ich würde sie gern auf 46 PS aufmachen lassen, möchte das aber auch eintragen lassen. Falls jemand da ein passendes Gutachten hat, würde ich mich sehr über eine Mail freuen.
Email: dangermike(ät)web.de Findet sich noch irgendwo ein Gutachten für meine GS 500? |
Gutachten offene Leistung
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Hallo zusammen & ein frohes neues Jahr.
Meine Frau hat nach 5 Jahren wieder zu einer GS500 zurückgefunden. An Silvester habe ich wieder für Sie eine gekauft (GM51B Bj. 1996 mit gerade 9000km auf dem Tacho). Bei dem Motorrad wurde die Drossel schon entfernt, jedoch noch nicht aus dem Schein ausgetragen. Meine Anfrage: würde mir jemand das Gutachten für den TÜV/DEKRA bitte per Mail zusenden? Andre.Hippmann ät t-online.de Vielen Dank aus Nordhessen Ich fahre eine DL650 Bj. 2004 |
Gutachten ist unterwegs.
Zur Info für dich, die GS ist ein Modelljahr 95 mit EZ 96. Könnte bei Ersatzteilen wichtig sein, wie zum Beispiel beim Modell 93 und 94, da ist das Ritzel ein anderes. Nordhessen klingt nach gar nicht so großer Entfernung zum Edersee. Neue Gesichter sind immer gerne gesehen. Wenn ihr Lust habt, dürft ihr gerne vorbei kommen. https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=41299 |
Gutachten von 34PS auf 45PS
Hallo zusammen,
ich habe mir kürzlich eine GS500F aus 2004 gekauft. Die Maschine hat werkseitig nur 34PS. Diese möchte ich jetzt auf 45PS umrüsten. Nach Aussage meines "Freundlichen" würde mich dort der Spaß ca. 400€ plus Eintragung kosten. Das ist ja abartig. Er müsste das definitiv selbst einbauen, damit das Suzuki Gutachten für den TÜV ordnungsgemäß sei. Ja neeeee, is klar... Ich bräuchte ein Teilegutachten ( für die 130er Bedüsung und die kurzen Gasschieber) -->TÜV Gutachten 44TG0026-00. Kann mir da jemand weiterhelfen? Meine Mailadresse: absolute ät gmx punkt net Schonmal vielen Dank im Voraus |
Zitat:
Das wird tatsächlich bei vielen Prüforganisationen so gehandhabt. Ohne schriftliche Bestätigung einer Werkstatt hat man da schlechte Karten. Vorher bei verschiedenen Prüforganisationen anfragen, welche Unterlagen benötigt werden. Neuerdings werden nachträglich verbaute Drosseln für 48 PS individualisiert. Das macht den Weiterverkauf der Drossel schwierig. Die Firmen sind ja auch nicht dumm. Das bringt mehr Geld. |
Nur um es richtig zu verstehen:
Was heisst Neuerdings werden nachträglich verbaute Drosseln für 48 PS individualisiert? Der Drosselsatz besteht aus 2 Düsen und 2 Schiebern - was wollen die da individualisieren? |
Alpha-tec stellt das Drosselgutachten auf die FIN des Motorrades aus. Ist formal nicht rechtens, wird aber so gehandhabt. Bei einem willigen Prüfer sollte das kein Problem sein, muss man aber vorher klären.
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Aha! Deutschland ist halt anders......
Bei uns interessiert das sowieso niemanden - kenne keinen der das Entdrosseln je eingetragen hätte. War ja auch damals nur für die 35PS-Begrenzung interessant - die ist aber schon lange auf 48PS angehoben worden und versicherungstechnisch ändert sich bei uns deswegen nichts. |
Da habt ihr es ja gut.
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Die Drossel bei der CB600 meines Sohnes besteht nur aus einem Blechwinkel, der den Gasweg an der Vergaserbatterie begrenzt. Ja, in der BE ist die FIN eingetragen.
Eine Nachfrage bei meiner Versicherung hat vor Jahren schon ergeben, dass sich bei der Entdrosselung meiner GS am Beitrag nicht verändern würde. Trotzdem müsste ich es der Versicherung melden da sich die Leistung und damit das Risiko (für die Versicherung) ändert. Das mit der Werkstattrechung ist mir bereits vor etwa 35 Jahren passiert. Der TÜV -Mensch wollte mir die Leistungssteigerung an meiner CB400N nicht eintragen. "Ich bräuchte eine Bestätigung einer autorisierten Werkstatt". Ich bin dann zu einer anderen TÜV-Station gegangen. Dort war es kein Problem. Der ganze Wust und die Arbeit, die Suche nach einem, der es dann auch ohne Werkstattrechnung einträgt usw. ist es mir nicht wert. Ich fahre eh selten schneller als 110 km/h. Ich warte, bis sich jemand erbarmt und einen plug and play Umbausatz mit ABE für die Umrüstung auf Einspritzung anbietet. ;-) Müsste sich doch bewerkstelligen lassen. Eine einfache Zentralrohreinspritzung würde doch schon reichen. |
Ich mache es nun ganz anders. Drossel raus, 48PS rein und arschgeleckt bonanza. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Was soll man sich dieser unnötigen Bürokratie beugen. Nur Stress, Ärger, Ämterrennerei und unnötige Kosten... In Indien kräht da auch kein Hahn danach. Und das Moped fährt mit Sprit, nicht mit Papier. So long :steering: |
Najaaaaa, ich glaube in Indien sind die Versicherungen - sofern überhaupt abgeschlossen - auch ein wenig kulanter
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Zitat:
Da es zur GS keinerlei stöchiometrische Daten (Gemisch) über das Drehzahlband und Drosselklappenstellung gibt (die Daten der Breva nutzen gar nichts), muss man bei Null anfangen und das durch viele Versuche austesten - das ist mühsam und mit vielen lästigen "Trail-and-errors" behaftet. Beispiel: Der 180° KW-Versatz hat es auf Grund der Zündfolge und den daraus resultierenden asymetrischen Pulsationen im Abgasrückstau, in sich! Der Vergaser ignoriert die unterschiedlichen Zylinderfüllgrade, bzw.stellt sich "analog" darauf ein - die Einspritzung muss es berechnen - sie muss immer wissen wo sie gerade im Zündzyklus steht (0°-180°-540°-720°) - genauer: sie muss wissen im welchen Zustand der andere Zylinder gerade ist. Das geht nicht mit dem originalen Zündgeber- der zündet alle 180° - auch in den Auspufftakt. Einzige Lösung bisher: Nockenwellensensor. Wobei die Zündung selbst natürlich auch von der RC15 übernommen und berechnet wird. Das Ganze ist leider von Plug&Play Lichtjahre entfernt - eher sowas wie eine Machbarkeitsstudie. Eine ABE wird es dazu auch nie geben, da der Aufwand für eine Serienhomolgierung gewaltig ist - also wenn jemals, dann immer nur Einzelabnahmen. Und dann soll das Ganze ja auch einen Sinn haben: Bessern Leistungs/Drehmomentverlauf, Spritersparnis - sonst hat das Ganze keinen Sinn. Vom CO rede ich da noch gar nicht. Ärgerlich: Wir haben es 2012 auf Eis gelegt. Sollte mein Coussin wieder einmal einen "Arbeitsanfall" bekommen (er hat die ganzen Prüfstände - die Programmierung der 15RC mache ich), machen wir vielleicht weiter (reizt schon irgendwie) - alleine mache ich das aber nicht mehr weiter. Man muss auch noch sagen, das dies in den 90ern auch schon andere probiert haben, aber es ist scheinbar bei niemandem was draus geworden. Den Vergaser auf einem Twin-Gegenläufer zu toppen ist schon eine Herausforderung, die Private kaum stemmen können. Ärgerlich: Suzuki hat(te) sowas schon vor langer Zeit, aber mit dem GSX500-Nachfolger (Prototypen), der nie in Serie ging - auch der war ein Gegenläufer. Und an die Steuerung bin ich (trotz guter Kontakte) nie herangekommen. Wirst also, fürchte ich, noch einige Zeit warten müssen............. :) |
Moin Zusammen!
Ich brauche ein Gutachten zum entdrosseln meiner Suzi. eine GM 51 B aus dem Jahr 1996. Es handelt sich hierbei um eine GS 500 EU! Vielen dank für eure Hilfe! :anbet: Danke Gsmattis! |
Hallo, tolles Anbebot. Im Voraus besten Dank hierfür!
Auch ich nehme das Angebot gern für unsere GS500E BJ 1993 in Anspruch, denn die Suzuki soll für den Filius entdrosselt werden. Es würde mich freuen, wenn jemand das passende Gutachten an folgende temporäre Email-Adresse sendet: GS500-gutachten@web.de |
Gutachten für Österreich
Hallo liebe GS500 Fahrer, ich habe eine GS500FU Typ BK/4/1 mit EZ 2004 und derzeit 25KW.
Ein anderer GS500 Fahrer hat über eine Werkstatt 35,1 KW typisiert bekommen, was absoluter Mist ist, weil der Stufenführerschein in Ö nur max 35,0 KW erlaubt.:hammer: Vielleicht kann mir wer beim Gutachten Thema behilflich sein, ich bin da unerfahren, damit mir nicht der gleiche Unfug passiert? Kontakt: sEveNSeas(ät)WolKe7.NeT Ich freue mich auf Eure Nachricht! Vlg Speedmaster |
Frag mal bei der Behörde nach: 0,1KW liegt, glaube ich, im Toleranzbereich!
Und ansonsten: Drossel raus und fahren - sieht bei uns niemand an. Fahre seit 2004 ohne die Drossel und irgendwelche Eintragungen. Könnte man auch nur auf einem Leistungsprüftsnad feststellen (12PS!) - das interessiert niemanden. Und an Steuer/Vers ändert sich auch nichts da nach cm³ gerechnet. |
Zitat:
Aber die Versicherungsbeitrage steigen nach der Entdrosselung (auch wenn die Beitragserhöhung relativ gering ist) - zumindest ist das so bei der ADAC Autoversicherung. |
Zitat:
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...wieder was gelernt.
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