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cha0s 08.10.2008 19:39:06

reifenfrage
 
hallo,
das man ne reifenbindung austragen kann is mir klar. aber hat das auch zur folge daß vorne wie hinten 2 verschiedene fabrikate zulässig sind?
gruß
flo

Hansafan1985 08.10.2008 19:47:03

Re: reifenfrage
 
Dann brauchst du noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers.

http://www.tuev-nord.de/23187.asp

Gegenteilige Ansichten gibts hier: http://www.ktm-lc4.net/forum/viewtop...9beccdc1992dbc

verbali 08.10.2008 19:58:22

Re: reifenfrage
 
Zitat:

Zitat von cha0s
...daß vorne wie hinten 2 verschiedene fabrikate zulässig sind?..

Was willst du mit 4 Reifen? :roll: :mrgreen:

bluwonda 11.10.2008 15:15:54

Re: reifenfrage
 
Zitat:

Zitat von cha0s
das man ne reifenbindung austragen kann is mir klar. aber hat das auch zur folge daß vorne wie hinten 2 verschiedene fabrikate zulässig sind?

sofern die reifenbindung komplett ausgetragen wurde sind nur noch die weiterhin angegebenen dimensionen und bauarten zu beachten.
auf deine frage: ja!

ein prüfer muß dir aber die reifenbindungen grundsätzich nicht austragen.
wenn er es doch tut trägt er vielleicht aber gleichzeitig ein, daß nur reifen eines herstellers und typs zulässig sind.
liegt im ermessen des prüfers!


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