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Hannes2802 30.10.2008 14:52:33

Mit offener GS durch HU/AU?
 
Hallo GS Freunde... hab eine Sorge...

hab meine GS dieses Jahr aufmachen lassen auf 46PS ... aber eingetragen sind noch die 34PS da ich die noch bis zu, MAI 2010 fahren muss....
Jetz hab ich aber nächstes Jahr HU/AU und wollte fragen ob der TüV das an den Abgaswerten merken kann und ob ich da irgendwelche Konsequenzen fürchten muss/kann.

Oder kann da garnix passieren weil eigentlich kann dem doch egal sein mit wieviel PS ich fahr oder? das interessiert doch eig nur die Polizei oder?

MFG Hannes

acidicX 30.10.2008 15:30:04

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Davon abgesehen, dass es total dumm ist, weil du schonmal mit mindestens 5000€ haftbar bist dadurch bei einem Unfall, und deinen Führerschein riskierst, läuft die GS so mager dass sie locker unter den Wert kommt (AU) - TÜV guckt eh nicht danach, vermute ich mal.

mazdamax 30.10.2008 15:49:49

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
An den Abgaswerten glaub ich kaum, dass da jemand was merkt !
Zerlegen wird sie auch keiner!

Ich hatte mal einen Unfall und da war sogar ein anderer Motor verbaut und die Nummer war nicht umgetragen. Hat niemanden interessiert !

Ok ist es nicht, aber ich glaub, wenn du noch dazu alt genug bist um Offen zu fahren, schaut da nicht wirklich wer.

Hannes2802 30.10.2008 15:53:26

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
zu dem 2ten Eintrag:

Dass das ne Dummheit is an sich ist mir auch bewusst, bin ja kein Idiot... nur kA klar es kann immer was passieren fahr aber seit Mai 08 meine GS... hab sie von 8200km auf ca 19000km gedrosselt gefahren nun denk ich naja...Ok klar wenn was passiert dann bin ich dran(Personenschaden) aber ansich merkt das niemand wenn alles gut geht und die Fahrleistung verändert sich ja jetz auch nicht so drastisch , sodass man die Maschine auch als Anfänger noch immer gut unter Kontrolle hat.

Aber trotzdem ty für eure Antworten also auf deutsch keine Probs nächstes Jahr bei der HU?

MFG Hannes

mazdamax 30.10.2008 16:20:00

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Also von meiner Sicht aus schon !
Zumindest so wie ich das bis jetzt erlebt habe, bei deutschen Freunden.

In Österreich ist es ja wieder etwas anders.

Meine GS wurde 10 Jahre lang offen gefahren und war auf 20KW eingetragen.

Ich weiß, es ist nicht ok, aber gestört hat es irgendwie auch nie jemanden.

Saugwurmmensch 30.10.2008 18:55:23

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Wenn der Prüfer bei der Probefahrt merkt, dass die besser geht als sie bei 34PS sollte, wirst du Probleme bekommen (zumindest gibt es keine Plakette).

mazdamax 30.10.2008 21:43:52

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Wenn er so ein gefühlvolles Popöchen hat, dann ja ! :D
Ich hab den Unterschied bei meiner überhaupt nicht gemerkt, aber das tut ja jetzt nix zur Sache hier !
Will ja niemanden dazu ermutigen sowas zu machen. :roll: :yumyum:
Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, dass sie im Typenschein 34'Ps stehen hat und theoretisch bissal mehr hat, dann ist´s für dich ok.

Ich glaub, jedem ist bewusst, dass es nicht ganz ok ist, aber naja .......

Auf jeden Fall viel Spaß mit deiner Suzi ... nach dem Wochenende werd ich meine Stilllegen für 4 Monate, dann zahl ich keine Steuern.

Saugwurmmensch 30.10.2008 22:09:06

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Abmelden kostet hier in Deutschland >10€, also mehr als die Steuern für den Zeitraum und mit den Anmeldegebühren lohnt sich das dann sowas von überhaupt nicht.
Aber wer weiß wie sehr die Motorradfahrer in Österreich steuerlich geknechtet werden...

Hannes2802 31.10.2008 12:11:45

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Meinst du der Prüfer dreht meine Suzi auf der kurzen Fahrstrecke über 7k rpm? Glaubsch weniger und selbst dann merkt mans nur wenn man die 34 PS gewohnt ist .. ich finde unter 7k merkt man eh so gut wie keinen Unterschied... Naja ok danke auf jedenfall für eure Antworten!

MFG Hannes

mazdamax 31.10.2008 13:27:14

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Ist mit der Versicherung so ausgemacht !
Ich meld ja meine nicht ab ... geb nur Taferl und Zulassungsschein ab und zahl so lange keine Versicherung und für das restliche Jahr für min. 4 Monate keine Steuer !

Saugwurmmensch 31.10.2008 15:10:47

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Das ist ja aufwändig.
Hier holt man sich ein Saisonkennzeichen auf dem Start und Ende (zB 3-10 für 01.03. bis 31.10.) vermerkt sind und zahlt entsprechend nur die Monate in denen man auch fahren darf.

Sgt.Maulwurf 01.11.2008 12:30:53

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Zitat:

Zitat von Hannes2802
Meinst du der Prüfer dreht meine Suzi auf der kurzen Fahrstrecke über 7k rpm? Glaubsch weniger und selbst dann merkt mans nur wenn man die 34 PS gewohnt ist .. ich finde unter 7k merkt man eh so gut wie keinen Unterschied... Naja ok danke auf jedenfall für eure Antworten!

MFG Hannes

also als ich meine drossel mal spaßeshalber rausgemacht hab (nur die anschläge nicht die düsen), da fand ich schon dass man selbst unter 7k was merkt. aber jedem das seine (mir das meiste :wink: )

berndy 03.11.2008 10:07:51

Re: Mit offener GS durch HU/AU?
 
Beim TÜV fällt das meistens nicht auf. Offiziell dürfen die Prüfer max. 130 km/h fahren, das packt auch eine gedrosselte GS.

Anhand der Abgaswerte herausfinden zu wollen ob es sich um eine gedrosselte oder ungedrosselte Version handelt, ist nicht möglich. Dazu differieren die Werte zwischen den gedrosselten Maschinen schon zu arg.

Dass die Maschine nicht gedrosselt ist, wird in der Regel auch nicht auffallen. Normalerweise werden bei "normalen" Unfällen keine technischen Gutachten gemacht, solange nicht der Verdacht aufkommt, dass da was nicht Ordnung sein könnte.

Allerdings, wer mit einer offiziell "gedrosselten" GS mit 180 km/h geblitzt wird, dem ist dann auch nicht zu helfen.

Interessant wird es bei schweren Verkehrsunfällen, wenn es um sehr viel Geld, vll. sogar um eine lebenslange Rente geht. Dabei geht es sehr schnell um Millionenbeträge. Da werden dann auch gerne technische Gutachten von den Fahrzeugen gemacht. Und es ist dann äußert unangenehm wenn man eine erhöhte Mitschuld oder sehr stark gekürzte Leistungen erhält oder selber in Regress genommen wird.

Die strafrechtliche Seite ist da vergleichsweise harmlos, privatrechtlich kann das aber unmittelbar zum Ruin führen.


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