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lassma.JB 09.09.2009 18:56:23

Lasermessung
 
Hi.
Wollte mal frage wie Sinnvoll das ist ne Lasermessung anzufechten?
Bin vorhin gefahren, bin aus der Ortscaft raus und wurd dann geblitzt mit 113.
Hab aber das 70 Schild irgendwie nicht gesehen :(
Haben 4 km/h abgezogen, bleiben also noch 39 über. Also muss iche rst mal nicht laufen.
Das Problem ist nu einfach das Aufbauseninar und das Jahr Probezeit hinten drann.
Am 5.11 währe die vorbei gewesen :(

Hat einer von euch schon mal ne Lasermessung angefpchten?
Es war ne lange Gerade, machte nicht den Anschein einer 70ger Zone und ich hatte kein Auto vor mir.

Jais 09.09.2009 19:01:08

Wird nicht so viel bringen, da du ja deutlich drüber warst.

Muss dich auch enttäuschen, aktuell bekommt man noch 2 Jahre Probezeit extra aufgebrummt.

Zwockel 09.09.2009 19:01:08

Du, ich denke, da kannst nich viel gegen machen.
Wenn 70 ausgeschildert war und du doch soviel zu schnell warst...
Ärgerlich!

lassma.JB 09.09.2009 19:02:57

Also wird das Anfechten nicht viel bringen auch nicht wenn ich sage ich sei aus "Spaß" ein isschen gependelt auf der Straße.
Die müssen den Laserstrahl ja auch für ne bestimmt Zeit genau auf mich gerichtet haben.

icumblood 09.09.2009 19:03:03

Kannst es ja probieren.

Ich würd aber eher sagen.

Wer zu Schnell fährt und erwischt wird muss mit den folgen Leben.

Eins steht fest ;) das nächste mal überlegste es dir 2 mal ob du zu schnell fährst.

Benni 09.09.2009 19:06:38

Wird nichts bringen.

Ich wurd letzte Woche 5 mal geblitzt... wenn davon auch nur 1 Brief ankommt, geh ich 6 Monate zufuß... da reg ich mich aber nicht drüber auf... ich war es mir in dem Moment ja bewusst was ich mache.

lassma.JB 09.09.2009 19:10:43

Ja gut die Geldbuße ist ja eig. das schlimme.
400 NPU (oder wie das heißt) + Geldbußen wegen zu schnellem fahren.
Das Jahr Probezeit hinten drann is eig. weniger schlimm.
Muss mich eben zusammen nehmen das nächste Jahr.

Ich werd mal mit meinem Onkel sprechen der is Anwalt.
Kann mir auch nicht so recht vorstelllen das ich schon auf 113 gewesen sein soll.

Jais 09.09.2009 19:14:25

Wie kommst du denn immer auf 1 Jahr extra? Ist das neu? Tät mich ja mal interessieren.

113 gemessene Km/h sind nach dem GS Lügentacho min. 120. Das geht auch gedrosselt Ruck Zuck. ;)

Mouna 09.09.2009 19:14:54

ich bin mir nicht sicher, ob bei einer Lasermessung das gleiche gilt wie bei nem normalen Blitzer.

Aber ich habe schon des öfteren gelesen (leider im mom ohne zuverlässige Quelle :? ), dass es sich durchaus lohnen kann, so etwas anzufechten. Selbst wenn raus kommt, dass das Ding in irgendeiner Art falsch aufgebaut war, könnte dein Widerspruch rechtens werden..

und ansonsten.. eben Pech gehabt :-( Nimm die Zahlung und die 2 Jahre Probezeit in Kauf.. Ärger dich ein bisschen.. und machs nächste Ma besser ;)

Mouna 09.09.2009 19:16:14

Zitat:

Zitat von Jais (Beitrag 359115)
Wie kommst du denn immer auf 1 Jahr extra? Ist das neu? Tät mich ja mal interessieren.

soweit ich weiß, sind es bei einer Probezeitverlängerung immer 2 Jahre, die verlängert werden müssen.
Also 4 Jahre Probezeit statt 2... oder hast du deine Probezeit durch ein Fahrsicherheitstraining verkürzt?? (geht das eigt. noch??)

lassma.JB 09.09.2009 19:23:06

Ja das geht. Also die Probezeitverkürzung.
Am 5.11 währe meine ja vorbei gewesen :(
Also 2 Monate noch.

Was passiert eig. wenn man einfach weiter fährt und die sich das Kennzeichen aufschreiben?
Dann geht der Brief ja an den Halter. Also meine ma.
Wenn sie nu sagt sie ist nicht gefahren und ich auch nicht.
Was passiert dann?
Also mal so für die Zukunft :P

icumblood 09.09.2009 19:31:13

Wer ist dann gefahren ?

das machste dann darfste vermutlich in zukunft Fahrtenbuch Schreiben.

lassma.JB 09.09.2009 19:34:11

Ja ich bin gefahren.
Nur ich fahre mit dem Ding.
Meine Ma steht halt nur als Halter drinn und bei der Versicherung weils dann für mich deutlich billiger wird :P


Bis wann muss man die Strafe zahlen und die MPU machen?
Ab Januar bin ich Geselle, dann gibts mehr Geld und es tut nicht soo weh :P

icumblood 09.09.2009 19:41:18

Zitat:

Was passiert eig. wenn man einfach weiter fährt und die sich das Kennzeichen aufschreiben?
Dann geht der Brief ja an den Halter. Also meine ma.
Wenn sie nu sagt sie ist nicht gefahren und ich auch nicht.
Was passiert dann?
Wer ist dann gefahren ?
Ein Motorrad fährt nicht von allein ;)

lassma.JB 09.09.2009 19:42:41

Ja beide sagen das sie an diesen Tag da nicht gefahren sind.
Wie soll man das beweisen ohne Foto?

Jais 09.09.2009 19:45:10

Da du beides gesagt hast.

Wurdest du jetzt gelasert und rausgekellt oder nur geblitzt?

lassma.JB 09.09.2009 19:46:39

Ne wurd rausgewunken.
Ist also für den Fall egal^^
Wills nur wissen für die Zukunft :P

Reinki 09.09.2009 19:51:30

sicher kannst du fliehen, da kommen dann aber wenn sie dich erwischen deutlich höhere Strafen auf dich zu.

Davon abgesehen würde ich nicht versuchen mit einer GS zu fliehen...

lassma.JB 09.09.2009 19:54:27

die müssen aber auch erst mal die sachen zusammen packen und ist auto etc.

Saugwurmmensch 09.09.2009 19:59:28

Zitat:

Zitat von lassma.JB (Beitrag 359142)
die müssen aber auch erst mal die sachen zusammen packen und ist auto etc.

Nö!
Die haben dein Kennzeichen und wissen wie du aussiehst.
Da wirst du besucht und Familie/Nachbarn befragt, wer die Motorradklamotten nutzt und schon wirst du zweifelsfrei identifiziert und entsprechend bestraft (mit dem Bonus für die Flucht natürlich).

lassma.JB 09.09.2009 20:11:26

ja gut das ist nen Argument :P^

Runestone 09.09.2009 20:17:03

Was bringts sich noch darüber auszulassen.
Ist gegessen und wenn Du es weiter machen willst,
mach nur.

An meine Strafzeit kommst eh net ran, oder?:grinser2:
Wie gesagt nimms wie n Mann, Fahrtenbuch ist scheiße und lohnt sich nich für so n läppisches Ding.

Das solltest Dir für härtere Sachen aufheben.

In diesem Sinne einfach nächste Mal " vorrausschauend fahren " und über die Folgen nachdenken.

Zwockel 09.09.2009 20:59:22

Mit der "von uns war das keiner"-Nummer kommst du nicht weit.
Im Zweifelsfall wird der Halter der Maschine belangt, da dieser "die Verantwortung für das Fahrzeug/dessen Nutzung trägt" (es sei denn, ihr habt sie als gestohlen gemeldet).

Wie schon gesagt: Verbuch's als Lehrgeld und pass das nächste Mal auf.
Bist alt genug um zu wissen, dass ein Handeln Konsequenzen nach sich zieht.
Klingt hart, ist aber leider nunmal so :troest2:

lassma.JB 09.09.2009 21:07:19

Ja bringt ja auch nichts.
Wollt mich nur mal informieren ;)
Sind meine ersten Punkte und dann gleich 3 :P

Zitat:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 39 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 120 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Zerro 09.09.2009 21:17:20

wäre mir neu, dass flüchten eine straftat ist (solange du dabei keine andere straftat begehst, sei es wen anfahren oder frontal auf den polizisten draufhalten. dann dürfte das, selbst wenn er ausweicht, versuchte körperverletzung oder so sein). bin kein jurist, werd mich die tage aber mal schlau machen...
die mutter können sie beim ersten mal nicht haftbar machen, sie ist nicht gefahren und weiß nicht wers war, allerdings, falls nachforschungen gestellt werden würden, würde man in deiner nachtbarschaft vermutlich schnell rausfinden wer der fahrer ist (wie es ja auch schon erwähnt wurde) ;-). falls die da nix rausfinden muss deine mama nen fahrtenbuch führen und beim nächsten mal können sie sie dann glaub ich belangen.

nichtsdestotrotz würde ich wegen sowas nicht fliehen. wie oben schon geschrieben, steh dazu wie ein mann!
a) erhöht dies immer das risiko eines weiteren verkehrsunfalls
b) falls die kollegen in der gegend haben die dich erwischen werden die sicher nicht mehr so freundlich sein und dir ne ordentliche standpauke halten ;-)

P.S.: gilt natürlich nicht bei fahrerflucht, da biste im in den arsch gekniffen (solche leute gehören außerdem erschossen...).
werde aber wie gesagt mal nachschauen/fragen, wie das ausschaut mit der flucht...

naufel666 09.09.2009 22:07:13

Zitat:

Zitat von Runestone (Beitrag 359148)
Wie gesagt nimms wie n Mann[...]
In diesem Sinne einfach nächste Mal " vorrausschauend fahren " und über die Folgen nachdenken.

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen. Steh zu deinen Fehlern und lerne
draus.

Jack_Rabbit 10.09.2009 08:58:22

Ich missbrauche den Thread hier grad mal ^^

Bin letztens aus nem Ort (den ich eigentlich ganz gut kenne, etwa 15km von meinem Wohnort entfernt) und hab am Ortsausgang den mir neuen Blitzer nicht gesehen :?

War natürlich noch 30er Zone und ich hatte laut Tacho so 50 drauf...

1. Wie genau ist der original GS-Tacho? Der schwankt bei mir bei gleichbleibendem Gas schonmal so +-2-3km/h...

2. Wenn's 50 waren, war ich ja trotz Toleranz über die 35€-Grenze... innerhalb der Probezeit :oops:
Das war aber nur ein "kleiner", temporärer Blitzer, ohne Personal etc... meint ihr da kommt was?

MfG

Zerro 10.09.2009 09:01:45

bei den temporären blitzern müssen immer 2 beamte in der nähe sein (kann sein dass die nen paar meter weiter stehen) wenn die sich das kennzeichen ncih aufgeschrieben haben, kann da nix kommen (der blitzt ja nur von vorne ;-)) daumen drücken und abwarten

Runestone 10.09.2009 09:08:24

Ihr macht Sachen.

Wurde 2 Tage nachem Lappen geblitzt mit 10 drüber innerorts.

Lehrgeld bezahlt und in ne Skimaske investiert ( egal ob Sommer oder Winter)

Alles was danach passierte.....da war ich geistig nicht ganz involviert und hab

ja auch meine Schlüsse draus gezogen:grinser2:

So solltet Ihr auch eure Schlüsse draus ziehen.

Entweder schnell fahren und Folgen (sämtliche die da sein könnten ....und das sind ne Menge) in Betracht ziehen, oder aber gemütlich touren wie manch andere und ruhigen Gewissens die Runden drehen.
Rasen kann man auch außerhalb des Straßenverkehrs.
Auch wenns nicht das Gleiche ist.

Jack_Rabbit 10.09.2009 09:13:40

Will ja nich rasen.

War nur leider nich ganz bei der Sache :-|

Runestone 10.09.2009 09:25:36

Sag ich auch immer :twisted:

cha0s 10.09.2009 09:46:10

Zitat:

Zitat von Zerro (Beitrag 359215)
bei den temporären blitzern müssen immer 2 beamte in der nähe sein

das gilt nur für laser. bei mobilen blitzern reichen zeugen. das müssen keine "beamten" sein, städtische angestellte reichen dafür. bin mir grad net sicher ob es einer oder zwei sein müssen.

Jack_Rabbit 10.09.2009 09:50:08

Ja das war ein orangener Blitz, keine Laser-Messung.
Allerdings hab ich niemanden in der Nähe gesehen...
Wobei ich ja nichtmal den Blitzer selbst gesehen hab, von daher :gutenacht:

Zerro 10.09.2009 09:52:30

meine ich hätte mal was gelesen dass das 2 seien müssen, aber kann auch sein dass ich mich da vertue. aufjedenfall stand das ding nich alleine da :) (und wenn kannstes anfechten ;-) )

Jack_Rabbit 10.09.2009 10:07:02

hat der GS-Tacho eigentlich irgendeine Toleranz, wie Autos meist eine haben?

€: hab grad gelesen, dass innerhalb geschlossener Ortschaften bis 20hm/h drüber
35€ fällig werden. Ich dachte schon bei >15hm/h zu schnell gibts ein Punkt.
Also mit den 35€ kann ich noch leben, alles drüber wäre bitter, weil's demnächst in's Ausland geht zum studieren
und ich dann nur schlecht zu einem Aufbauseminar gehen könnte ^^

berndy 10.09.2009 10:48:21

Ich würde mich zuerst einmal mit der Technik der Lasermessung beschäftigen.

Dabei kann man erkennen, ob überhaupt Fehlmessungen möglich sind.

Da ich diesen Laser-Lehrgang habe, kann ich dir sagen, dass, von der Messtechnik her, Fehler ausgeschlossen sind.
Das Gerät sendet in sehr schneller Folge mehrere Messstrahlen aus. Erst wenn diese auch wieder korrekt von dem Empfangsteil aufgenommen werden, wird ein Wert dargestellt.
Trifft man das Objekt nicht oder werden die Strahlen aus irgendwelchen Gründen nicht reflektiert, gestreut oder abgelenkt, zeigt das Gerät erst gar keinen Wert an.

Auch der Messwinkel zur Fahrbahn hin ist kein Problem. Die Laufzeitverschiebung (Cosinus-Effekt) bei schrägem Strahlengang geht immer zu Gunsten des Gemessenen, die angezeigte Geschwindigkeit ist immer geringer als die tatsächlich gefahrene sicherheitshalber gibts dann noch den Toleranzabzug.

http://www.colliseum.de/wiki/index.p...igkeitsmessung

Fehler werden in diesem Bereich nur von Menschen, die messen, gemacht.

Wenn du dagegen vorgehen willst, solltest du von einem Fachanwalt mit Erfahrung die Sache prüfen lassen. Allerdings solltest du auch einkalkulieren, dass du im Falle einer Niederlage vor Gericht dann auch noch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen hast.

Angehen kann man prinzipiell nur die Ausführung der Messung, wurden alle Vorschriften eingehalten, wurde der Messwert von beiden Zeugen (Messperson und Zeuge) abgelesen, war das Gerät noch geeicht usw.

I.d.R. hat man schlechte Karten.

Übrigens wurden die Bußgelder ganz schön angehoben.

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bu...keit/index.php

Kostete früher nur 75 € und 3 Punkte.

cha0s 10.09.2009 15:59:44

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 359237)
abgelesen, war das Gerät noch geeicht usw..

kommt das überhaupt noch vor, dass nicht geeichte geräte benutzt werden?

Saugwurmmensch 10.09.2009 16:12:42

Die müssen ja alle paar Jahre überprüft werden. Das machen die Kommunen nicht so viel im Vorraus, sodass bestimmt das ein oder andere Gerät ohne aktuell gültige Eichbestätigung im Einsatz ist.

snippy 10.09.2009 16:57:28

Zitat:

Zitat von Jack_Rabbit (Beitrag 359214)
1. Wie genau ist der original GS-Tacho? Der schwankt bei mir bei gleichbleibendem Gas schonmal so +-2-3km/h...

Ich hab mal mit nem GPS mitgemessen und sofern ich dem eine ausreichende Genauigkeit unterstelle, kann ich recht genau mit 10% Mehrgeschwindigkeit rechnen, die mein GS-Tacho anzeigt ;) Ob das be dir auch so ist, kann ich natürlich nicht sagen, aber bei 50 km/h auf dem Tacho fahr ich so gute 45 km/h.

Gruß
Finn

lassma.JB 10.09.2009 17:18:58

Weiß einer wie oft die geeicht werden müssen?

Werd wohl morgen oder so auch mal zu meinem Anwalt (mein Onkel) gehn und sagen das er die Akten anfordern soll.
Wenn die ersten Vergleichsmessungen nicht gemacht wurden oder das Formular falsch ausgefüllt wurde werd ich das ganze anfechten lassen.

Vllt. klappts ja :benni:

teaG-maxS 10.09.2009 17:41:42

Zitat:

Zitat von Runestone (Beitrag 359148)

An meine Strafzeit kommst eh net ran, oder?:grinser2:

bin neu hier;)
was haste denn gemacht?


Zitat:

Zitat von Jack_Rabbit (Beitrag 359232)
Ich dachte schon bei >15hm/h zu schnell gibts ein Punkt.

Habe mal irgendwann von meinem Fahrleherzu hören bekommen das es erst ab 21 km/h "Probleme" gibt in der Probezeit, ist absichtlich so gewählt, damit, falls du mal das 30iger-Zonen Schild übersiehst und mit (genau) 50 durchfährst du nicht gleich voll in die Sch**ße gestiegen bist!

lassma.JB 10.09.2009 19:15:26

Hilft auf der Landstraße aber auch nicht mehr wenn man das 70 Schild übersieht :benni:

berndy 10.09.2009 20:02:15

Zitat:

Zitat von cha0s (Beitrag 359281)
kommt das überhaupt noch vor, dass nicht geeichte geräte benutzt werden?

Eigentlich kommt das nicht vor. Die Geräte müssen geeicht sein, sonst taugt die Messung nichts und deshalb werden die auch regelmäßig geeicht. Aber Fehler passieren da auch mal.

Ich meine, die Eichung ist nur für max. 2 Jahre gültig. Damit beschäftige ich mich aber nicht, weil die Gültigkeitsdauer auf dem Eichsiegel draufsteht und im Eichschein vermerkt ist.

xmorangemx 15.09.2009 08:22:14

Hi,

ich habe die 1000 Zitate jetzt obendrüber nicht gelesen...

1. Abwarten was kommt
2. Immer Anfechten, wenn es um so grosse Dinge geht, deine Ma hat bestimmt eine Rechtsschutzversicherung, die 150 SB sind es Wert, nach dem was die alle "droht". Die Verkehrsanwälte, wissen wo sie ansetzten müssen und wenn sie nur so Sachen finden, wie z. B. der wo das Gerät bediente, hatte keine Schulung dafür...
3. in Zukunft angepasst fahren, weil wenn du jemand Tod fährst hast du noch viel länger drann zu kauen...

Lg

Orange

f!tox 15.09.2009 09:32:06

ich würde es auch einfach hinnehmen. ich sehe da auch kaum chancen. hab mich auch mal mit meinem onkel (anwalt) darüber unterhalten ob sich das lohnt anzufechten, er meinte: tus nicht, das geht meist daneben.

in anbetracht des aktuellen bußgeldkataloges bin ich echt froh, dass ich das alte strafmaß noch erwischt hab letztes jahr :-D
naja man muss sich halt auch nicht unbedingt mit 150 km/h in eine 70er zone reinrollen lassen, aber naja ich habe halt vorher noch son corsa über ne sperrfläche überholt, das die blau-weißen da kein verständnix für zeigen :motz:

im endeffekt ham se mich mit 26 k/h dürber erwischt, da se erst den vorausfahrenden gelasert haben, der sack hat aber geschickt einen schlenker gemacht und die messung abgebrochen ...

i.doc 15.09.2009 09:57:01

Zitat:

Zitat von lassma.JB (Beitrag 359103)
..Das Problem ist nu einfach das Aufbauseninar..

Zitat:

Zitat von lassma.JB (Beitrag 359106)
..aus "Spaß" ein isschen gependelt auf der Straße..

Zitat:

Zitat von lassma.JB (Beitrag 359111)
..die Geldbuße ist ja eig. das schlimme.
400 NPU (oder wie das heißt) + Geldbußen wegen zu schnellem fahren..

Zitat:

Zitat von lassma.JB (Beitrag 359132)
..Meine Ma steht halt nur als Halter drinn und bei der Versicherung weils dann für mich deutlich billiger wird :P
[..]
Ab Januar bin ich Geselle, dann gibts mehr Geld und es tut nicht soo weh :P..

Lass mich mal ein zwei Sachen aufn Punkt bringen:

- Spass fängt da an, wo Legalität meist endet
- Ein Moped kann genauso wenig von Luft und Liebe leben, wie ein Mensch. Wer sich kein Moped leisten kann im Unterhalt, sollte sich also eine günstige Freundin zulegen :hammer:

Nun nimms nciht so schwer; durch den Rabatt bei der Versicherung durch deine Mum und den eingesparten Versicherungssatz für ne Rechtschutz (scheint dein Onkel für Nüße zu machen), hast das Bußgeld doch theoretisch schon wieder drin ;)

Gruß
Chris


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