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teaG-maxS 20.09.2009 12:58:31

bilderrätsel
 
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Hallo!

Habe vor mir ggf. eine gs 500 vvk zuzulegen!

sie ist:
Ez 96
22tkm gelaufen
Wird als Un- und Umfallfrei verkauft!

(eigentlich alles Nebensache;))

Habe mir jetzt mit nem Kumpel die Bilder angeschaut und haben einige Ungereimtheiten gefunden!

Schaut euch mal die Bilder an!

Wie auf dem zweiten Bild zu erkennen ist, hat die Verkleidung eine andere Farbe wie die Maske! Unfallfahrzeug? Unfallspuren einfach überlackiert?

Schaut euch jetzt bitte nochmal auf beiden Bildern den Tank an!

Findet ihr auch das der nicht richtig schlüssig aufliegt?
Rahmen verzogen?
Fehlt da auch der Gummi unterm Tank?

Was meint ihr?

(kann die Maschine im Moent leider nicht live anschauen, da sie in Mainz steht!)

verbali 20.09.2009 13:51:41

seit wann schließen eigentlich GS Tanks bündig mit dem Rahmen ab?

teaG-maxS 20.09.2009 14:02:59

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aber so ein großer abstand?

kommt auf den obrigen bildern nciht ganz so gut rüber ..!


zur verdeutlichung:

red_bull 20.09.2009 15:19:28

ein bisschen abstand ist da. bei mir kann ich fast ein finger zwischen rahmen und tank stecken. aber bei dir fehlt auch das gummi was in die fuge vom tank unten kommt.

teaG-maxS 20.09.2009 16:56:47

also seht ihr das spaltmaß (ohne Gummi) als vollkommen normal an?

Und wie ist das mit der Farbe?

verbali 20.09.2009 17:12:06

lässt sich auf Fotos schwer bis gar nicht beurteilen

teaG-maxS 20.09.2009 17:17:13

auf was bezieht sich deine Antwort?

verbali 20.09.2009 17:18:03

Zitat:

Zitat von teaG-maxS (Beitrag 360834)
Und wie ist das mit der Farbe?

das da

teaG-maxS 20.09.2009 17:21:59

seine Begründung war, es sei ein naked bike gewesen, das mit der 5* verkleidet worden ist!

Mein Kollege behaupet aber, dass es kaum möglich sei, dass es sich hier um ein naked bike handelt, da das sonst mit der Maske nicht hinaunwürde?!

Er meint man könnte DIESE Maske nur bei der Sonderversion verbauen(die von Fabrik aus VVK war)

Ist da was dran?

Custom-S51 20.09.2009 17:24:04

Zitat:

Zitat von teaG-maxS (Beitrag 360842)
seine Begründung war, es sei ein naked bike gewesen, das mit der 5* verkleidet worden ist!

Mein Kollege behaupet aber, dass es kaum möglich sei, dass es sich hier um ein naked bike handelt, da das sonst mit der Maske nicht hinaunwürde?!

Er meint man könnte DIESE Maske nur bei der Sonderversion verbauen(die von Fabrik aus VVK war)

Ist da was dran?

Nein. Mit den dazupassenden Haltern ist das kein Problem, die sind nicht fest am Rahmen verschweisst.

Saugwurmmensch 20.09.2009 19:29:49

Jupp, die VVK ist wie einige andere auch aus dem Zubehör und passt an jede GS von 89-00. Gab Sondereditionen, die ab Werk eine solche Verkleidung dran hatten.
Die GS500F Vollverkleidung dagegen hat einige an den Rahmen geschweißte Halter. Die kann man nicht einfach so umbauen.

btw:
Mir kommt die Farbe der Kanzel originaler vor als der graustichige Rest...

teaG-maxS 20.09.2009 19:46:40

das finde ich ja auch ..

Kanzel orginal, Seitenteile überlackiert da verkratz aufgrund von unfall?!


Nobody knows;)

Saugwurmmensch 20.09.2009 20:34:47

Warum fragst du den Verkäufer nicht einfach?
Wenn unfallfrei im Kaufvertrag stehen soll, muss die Kiste auch unfallfrei sein...
(ich glaub die "Unfall" Grenze liegt um die 700€ Schaden)

teaG-maxS 20.09.2009 21:13:36

ja der Verkäufer behauptet sie sei nunfall frei(er ist aber nicht erstbesitzer)

was soll mir das sagen?

(ich glaub die "Unfall" Grenze liegt um die 700€ Schaden)

Saugwurmmensch 20.09.2009 22:22:50

Der Verkäufer kennt vielleicht noch den Erstbesitzer?!

Sowas ist doch über Generationen nachzuvollziehen.
Und wenn er die Kiste als unfallfrei verkauft, muss er auch dafür gerade stehen !
Da schützt ein "hab ich als unfallfrei gekauft" nichts.

Die 700€ Grenze bedeutet, dass (zumindest hab ich das in irgend einem Automagazin gesehen) erst ab einem Schaden von 700€ das Fahrzeug nichtmehr als "unfallfrei" deklariert werden darf, bzw. der Zwischenfall nicht verschwiegen werden darf.

Hansafan1985 20.09.2009 23:12:58

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 360929)
Da schützt ein "hab ich als unfallfrei gekauft" nichts.

Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Privatkauf) kann das schon sehr viel helfen. Arglistige Täuschung fällt dann flach, wenn er tatsächlich unwissend ist, und somit auch zunächst Anfechtung, Rücktritt. Zudem ist wohl ein Schadensersatzanspruch aus §311a II BGB zu verneinen, da ein Vertretenmüssen nicht vorliegt (zumindest sehr schwer zu beweisen). Der Unternehmer hingegen muss sich tatsächlich vergewissern, ob das zu verkaufende Fahrzeug auch tatsächlich unfallfrei ist (der hat ja auch die Möglichkeiten dazu).

Der Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", ist in vielen Fällen schlichtweg falsch!

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 360929)
Die 700€ Grenze bedeutet, dass (zumindest hab ich das in irgend einem Automagazin gesehen) erst ab einem Schaden von 700€ das Fahrzeug nichtmehr als "unfallfrei" deklariert werden darf, bzw. der Zwischenfall nicht verschwiegen werden darf.

Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Mangel bis 700€ verschwiegen werden darf. Das wäre doch sehr unbillig und hebele die Sachmängelhaftung zu einem großen Teil aus. Ab wann ein Unfall ein Unfall ist, stellt ja nochmal eine ganz andere Frage dar.


Aus diesem Grund, weil juristische Bewertungen einigermaßen sicher nur sehr schwer aus der Entfernung des Internets zu geben sind, halte ich mich aus diesen Diskussionen regelmäßig raus, und kann das nur jedem Laien (der ich auch bin (noch)) raten. Dadurch kommt halt sehr viel Quatsch in den Umlauf.

berndy 21.09.2009 06:46:02

Ich hab auch mal gehört, dass man nur Unfallschäden angeben muss, die Schweißarbeiten erforderlich machen. Das ist genauso Quatsch.

Zuerst müsste man jetzt einmal klarstellen, was man mit "Unfallschaden" meint.

Ein Unfall im verkehrs- bzw. strafrechtlichen Sinne, liegt nur dann vor, wenn http://www.google.de/search?hl=de&de...ition&ct=title.

Also wären Unfälle/Umfälle auf Privatgelände gar nicht erwähnensplichtig.

Das kanns aber nicht sein.

Ich würde eher dazu tendieren, dass alle Schäden, die eine Reparatur erfordern und nicht auf blosen Verschleiß zurückzuführen sind, meldepflichtig sein sollen.

Unterschiedliche Farben lassen immer auf einen Unfallschaden schließen. Vll waren einfach nur die Schraubenlöcher ausvibriert und das Unterteil gabs günstig.

Das Beste wäre, man würde sich das mal in natura ansehen. Passt alles, ist es zumindest ordentlich repariert, dann kann man verhandeln oder es sein lassen.

teaG-maxS 21.09.2009 19:51:51

hat sich erledigt ... das a*****och hat das moped verkauft;)


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