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Reifenfabrikatsbindung Ja/Nein?
Hallo,
in meinem Fahrzeugschein steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". In meinen beiden Briefen (alter und EU-Fahrzeugbrief) steht allerdings garnichts von Reifenfabrikatsbindung. Und es steht auch nirgends ein Hersteller oder Typ. Was gilt jetzt für meine GS? :confused: Gruß Lars |
Du darfst alles fahren, was die richtige Größe (steht in der Zulassung) hat, auch von unterschiedlichen Herstellern.
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und für nervige gesellen in grün am wegesrand gibts ne freigabe auf suzuki.de
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Und wo find ich die bei Suzuki? Ich find nur Downloads für aktuelle Modelle?
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Unter Infocenter ist auch die GM 51/B zu finden. Du scheinst ja nicht der beste Finder/Sucher zu sein, auch über die Forumssuche sind alle Antworten über dieses Thema zu finden, ua auch die PDF des Teilegutachtens, was du brauchst.
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Ich hab mich heut mal beim TÜV probiert und der wollte die Reifenfreigabe (BT45) sehen...:motz:
Nun habe ich die Freigabe bei Brigestone und Suzuki gefunden steige da aber nich ganz durch...http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...__7c_GM51B.pdf Sind ja drei Kästchen...in der mitte GM51B (meine) und dort steht bei der Serienbereifung weiter nix. Ist dadurch die Reifenbindung aufgehoben oder wie?!? Da steht sonst auch nirgend wo anders was von bt45 Kann mich mal jemand aufklären:kopfkratz2: |
Das bedeutet für dich, das du jeden Reifen aufziehen darfst, der die Spezifikationen, die in der Spalte aufgelistet sind, erfüllt.
Darunter zählt auch der BT45. |
ok Tankeschön! Dann pack ich das Bolzenschußgerät ein für den Prüfer und versuchs morgen nochmal:motz:
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Das Problem dabei ist allerdings, dass Suzuki im Fall der Fälle natürlich alle Verantwortung von sich weisen wird, sollten Reifenkombinationen montiert gewesen sein, die Suzuki nicht explizitauf der GS getestet hat (das sind die, die in der ominösen Betriebsanleitung stehen).
So stand das zumindest neulich in der MO. Gilt beim BT45 vermutlich nicht, da der ja Erstausrüstung bei den neueren GS war und entsprechend freigegeben sein wird. Anders könnte das schon beim BT45G aussehen, der laut Bridgestone bedenkenlos auf der GS gefahren werden kann, aber eigentlich für die GPZ500S entwickelt wurde und vermutlich nicht explizit von Suzuki freigegeben/getestet ist. |
Hab es erst heute geschafft zum TÜV zu fahren... Und der Meinte das die Reifenfreigabe nicht passt oder so:motz:...weil da eben nix von BT45 steht.
Also im Schein steht das eine Reifenfreigabe vorhanden ist. Unter der Sitzbank steht der Typ(also der vorgegebene Reifen). Auf der Freigabe steht in der Spalte "Serienbereifung" in der Zeile "GM51B" nur die Größe, keine Marke oder so. Damit ist die Reifenbindung doch aufgehoben oder?!? Zudem wollte mir mein Reifenhändler die Freigabe nich untschreiben:( Bin ich blöd und hab alles falsch verstanden oder sind die bloß alle behämmert und haben keine Ahnung?!? Bitte klärt mich nochmal auf...Ich bin bloß froh das das Wetter so sch**** ist und ich nicht viel von der Sesion verpasst habe:? |
Der BT45 hat die Dimensionen wie in der Freigabe und in den Papieren angegeben. Der Tüver scheint keine Ahnung zu haben. Ich würde dir empfehlen, einen anderen zu suchen.
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Ok das klingt doch gut..war schon echt am Zweifeln:?
Ich fahr das nächste mal zur Dekra Station...der TÜV ist bei mir (in Herzberg) dafür bekannt das die sehr "streng" sind...Und dann nicht mal ne Ahnung haben was die Papiere bedeuten^^ |
Zitat:
Als ich das erste mal da war hab ich die Plakette trotz fehlendem Rückstrahler bekommen mit dem Hinweis : Den mußte aber noch dran machen, das sehen die Cops nich so gerne, nächstesmal gibbet ne Wiedervorführung... ;) Bei nem Anderen der vor mir dran war lief das ganze so ab : Nach einem Blick auf den Frontscheinwerfer ( dicker Sprung im Glas) und kurzer flüchtiger Begutachtung sagt der Prüfer :OK, Scheinwerfer hin, Bremsen kurz vor Verschleissgrenze, Kette zu lose, Kettenblatt sieht auch nich mehr wirklich gut aus... willste das erst noch machen und kommst dann wieder oder soll ich echt mit der Prüfung anfangen ? Fand ich äußerst fair von dem Mann ;) lg Prost |
Zitat:
War heute mit dem Auto hier in Göttingen. Alles Gut. Ich fahre immer zu der Dekra. Hab weder mit nem Auto noch mit den Motorrädern jemals Probleme gehabt. PS: Im April ist auch wieder die Dekra Ausfahrt, hab mir heute die Einladung mitgenommen. :-D |
Zitat:
Ich halte mich eigentlich für einen ganz guten Finder/Sucher :), aber dieses Dokument finde ich ums Verrecken nicht :( Hat es eventuell einer von Euch? Bzw. eine Quelle wo ich es finde? Danke Gruß Alex |
Hallo, als ich vor etwa vier Wochen beim Tüv - Gutachter war, habe ihn nach Reifenbindung gefragt. Da hat er mir gesagt, die Gs (meine 93er) hat keine Bindung, und auch wenn der Sinn fraglich ist, kann ich hinten etwas anderes fahren als vorn oder wie auch immer....
Grüße pelle |
Danke. Da die Freigabe anscheinend nicht mehr aufzutreiben ist werde ich wohl hoffen müssen dass der Prüfer den ich erwische das auch weiss :)
Gruß Alex |
Servus...ich muss das hier nochmal vorkramen.
Kann auf der Seite von Suzuki leider keine Freigabe finden. In meinen Papieren steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Bereifung vorn und hinten nur von einem Hersteller zulässig. Und nu? Bin ja zwischenzeitlich umgezogen...der Weg zu meinem "alten" Prüfer ist mir eigentlich zu weit... Gruß Ric |
Verstehe grade nicht ganz deine Frage. Was willst du genau wissen?
Laut deinen Papieren darfst du halt vorne und hinten nur denselben Hersteller fahren, also keine Mischbereifung wie: vorne Michelin und hinten Metzler oder in der Art. Ein neuer Prüfer könnte wissen (oder eben nicht), ob tatsächtlich eine Bindung vorliegt oder nicht. Aber solange du tust, was in den papieren steht, biste auf der sicheren Seite. Wenn dir das wichtig ist, musst du halt erstmal einen fähigen Prüfer finden. Ich frage mich sowieso, wieso man verschiedene Fabrikate vorne und hinten verwenden sollte... |
Ich fragte nach, weil ja hier die Meinung vorherrscht, das es keinerlei Bindung gibt. Auch vorn und hinten unterschiedlich sollte kein Problem sein. Wenn ich mich recht erinnere, dann stand dieser Hinweis bei keiner der GSen in den Papieren, die bisher durch meine Hände gingen.
Warum hinten einen anderen? Weil der vordere locker noch eine Saison reicht, ich hinten aber gern ein anderes Fabrikat fahren mag. Gruß Ric |
Zitat:
Ich sehen es genau wie der Don. 2 Reifen, 1 Hersteller und am Besten die selbe Baureihe. |
Zitat:
Der meinte zwar, das er das so gar nicht dürfte, weil das vom Amt so vorgegeben wäre ( oder so ähnlich) aber er hat dann eine Kopie von dem alten Schein angehängt, und die Passage die gestrichen werden sollte markiert. Zitat : " Schauen wir mal ob das so klappt." :D Somit ist Diese GS die erste ( die ich gesehen habe ;) ) die diesen Unsinn nicht mehr im Schein stehen hat . Wenn ich Sie das nächste mal sehe, mach ich mal nen Foto vom Schein und stell das hier rein ;) |
Hmpf.....hab mich jetzt doch dazu entschlossen, wieder den gleichen Reifen zu bestellen. Hab keine Lust darauf, das mich hier ein mir unbekannter Prüfer abtreten lässt. :grinser2:
Gruß Ric |
Ich bin heute durch den TÜV mit verschieden Reifen vorne und hinten (waren beim Kauf so drauf). Kein Problem. Im Brief steht nichts von einer Bindung, einen Schein habe ich noch nicht.
Gruß Alex |
Bei meiner stand das noch nie im Brief.
Zu der Frage wegen harmonierender Reifen von der schreiner: Es ist ja nicht vorgegeben welche Reifen man fahren muss, sondern nur der Hersteller. Deswegen finde ich diese Regelung auch Käse. Von Bridgestone oder Metzler oder Dunlop und den vielen anderen Herstellern, gibt es solche und solche Reifen. Wenn du vorne mit einem guten und hinten mit einem schlechten der selben Marke klarkommst, dann kommst du auch vorne mit einem Michelin und hinten mit einem Avon oder was auch immer klar. Besser zwei gute Reifen von verschiedenen Herstellern als zwei schlechte vom selben Hersteller. Ein schlechter Reifen wird auch nicht besser, wenn der andere Reifen vom selben Hersteller ist. Ich wage zu behaupten, dass der Otto-Normalfahrer den Unterschied beim Fahren überhaupt nicht merkt. Da ist vermutlich viel Glauben mit im Spiel. Ich merke den Unterschied der Reifen auch nur an der Kilometerleistung. Und da bekommt der Reifen, der länger hält, den Vorzug. Allerdings muss das jeder für sich entscheiden. Wer sportlich unterwegs sein will, soll sich Reifen mit viel Grip kaufen. |
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Zitat:
Bei mir steht (und stand auch noch nie) sowas auch nicht drin :grinser2: |
Zitat:
das sind übrigens die entsprechenden Zeilen der allgemeinen Betriebserlaubnis F114 für die GM51B ( am 8.12.1988 vom TüV Hessen auf Antrag von Suzuki Heppenheim für diese Baureihe erteilt ) welche sich auf das Reifenfabrikat beziehen http://forum.gs-500.de/attachment.ph...2&d=1366658924 ihr müßt also zwingend Luftbereifung in den vorgeschriebenen Dimensionen verwenden und dabei beachten , dass vorn und hinten unbedingt unterschiedliche Reifengrößen und Tragfähigkeitsindexe verlangt werden vorn und hinten dürfen also niemals identische Reifen montiert sein alles andere bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen |
Wenn man beim Fahrzeughersteller keine Reifenfreigabe findet, findet man häufig bei den Reifenherstellern entsprechende Freigaben für die Fahrzeuge.
Einfach mal auf deren Homepages herumstöbern. http://motorrad.michelin.de/reifenfreigaben |
@klassikfon:
Wenn du einen anderen Reifen fahren willst, tu es doch einfach? Die 1-2 mm Restprofil auf dem Vorderreifen entsprechen doch keine 20 €, die du verschwendest. Ganz allgemein: Gute Reifen sind meiner Meinung nach mit das Wichtigste am Bike. Reifen, in die man kein Vertrauen hat, trüben den Fahrspaß ungemein und verursachen im Schlimmsten Fall auch noch einen Unfall. Allein der Fahrspaß wäre mir schon mehr als 20 € wert. |
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