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peterider7 10.02.2010 20:11:06

Anmelden, Drosseln & TÜV
 
Hey

ich hatte vor morgen meine Maschine für ab März anzumelden und hab erstmal ein paar Fragen.

1.Welche Papiere brauche ich zum anmelden?
1.1Ich hab kein Tüv Nachweis oder so...es steht nur auf dem alten Fahrzeugschein, dass die nächste HU im März 2010 ist...reicht das?

2.Muss ich beim Anmelden nachweisen, dass die Maschine gedrosselt ist?
Oder wird das nur beim TÜV geprüft?

Ich hab die Suchfunktion benutzt aber nix gefunden...

MfG

prider7

verbali 10.02.2010 20:50:13

war sie denn zuletzt gedrosselt eingetragen?

peterider7 10.02.2010 20:54:00

nein ist mit 34kW eingetragen


achja sie wurde letzten februar stillgelegt...falls das was ändert...

verbali 10.02.2010 20:58:29

dann musst du sie drosseln, dann zum TüV die Drossel eintragen lassen ( kannst ja dann auch gleich TÜV neu machen lassen) dann zur Zulassungsstelle sie zulassen und dir neue Fahrzeugpapiere ausstellen lassen.
hast du noch das alte Kennzeichen? ist das Fahrzeug im gleichen Landkreis geblieben?

peterider7 10.02.2010 21:03:14

nöp...ohne kennzeichen bekommen und auch nicht im selben landkreis geblieben...

wie komme ich denn ohne kennzeichen zum tüv?:-D

daBomba 10.02.2010 21:05:38

Entweder du kennst wen mit einem roten Kennzeichen, oder du holst dir Ein Kurzzeitkennzeichen.
Wenn du einen Termin beim TÜV hast kannst du meines wissens anch auch ohne Kennzeichen hinfahren, erkudige dich aber bitte vorher nochmal.

Saugwurmmensch 10.02.2010 21:42:38

Vergiss beim Weg zur Zulassungsstelle (zwecks Anmeldung) auch die Versicherung nicht.
Kein Versicherungsnachweis (seit neuestem nur noch eine lange Nummer, kein Zettel mehr) = keine Zulassung.
Kontodaten zwecks Einzugsermächtigung für die Steuern brauchst du und natürlich den letzten HU-Bericht.

Bei den meisten Versicherungen bekommst du die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen gutgeschrieben, wenn du die Kiste dann bei denen versicherst.
Alternativ kannst du dir auch einen Anhänger borgen (viele Werkstätten machen das für lau).

cha0s 11.02.2010 07:59:33

Zitat:

Zitat von daBomba (Beitrag 373765)
Wenn du einen Termin beim TÜV hast kannst du meines wissens anch auch ohne Kennzeichen hinfahren, erkudige dich aber bitte vorher nochmal.

humbug.

daBomba 11.02.2010 08:30:45

Zitat:

Zitat von § 10 IV FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.".

Hab mich wohl getäuscht, sry. Du dürftest lediglich mit einem Ungestempelten Schild fahren.


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