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FabianZ 18.03.2010 18:10:56

Garantie bei fehlendem Spacer -> Lager defekt
 
hallo,
im november habe ich mir von einem Händler eine gs 500e bj.94 gekauft. nun bin ich seit dem rund 600 km gefahren. Neulich als ich auf der landstraße rnd. 80 km gefahren bin hab ich auf einmal ein merkwürdiges wummern am arsh festgestellt und hab total die panik bekommen weil ich gedacht hab der Reifen sei geplatzt - zum Glück war es nicht mehr weit heim und siehe da das Radlager war absolut zerastört .. hat echt grausam ausgeschaut. Also Rad ausgebaut und zur Werkstatt neue Lager einpressen. da ich das Krad aber 1 h weg von hier gekauft hab bin ich zur Werkstatt nebenann gegangen und hab es da machen lassen. Der hat dann mal eben festgestellt dass da die Buchse (Spacer) auf der der Seite des Kettenblattes einfach fehlt. Ja heut hab ich ne rechnung von 115 € bezahlt weil sich das Lager leicht in die Felge gefressen hat und das anscheinend recht müßam war rauszubekommen.
Jetzt ist die frage ob ich irgendeine Chance habe das Geld oder zumindest einen teil vom Verkäuder zurückzubekommen. Der Händler war bestimmt nur zwischenhändler aber eigentl. haftet ja er dafür wenn etwas unsachgemäß montiert wurde oder ?

Viele Grüße
f.

ps. ich hab mein post kurz überflogen und wurde regelrecht wütend wie ich das mit der G k Schreibung gehandhabt habe...aber gut

mercilessreaper 18.03.2010 19:01:34

wenn du bei nem händler gekauft hast solltest du garantie haben, aber ihm nachzuweisen dass er dieses teil nicht mit ausgeliefert hat ist glaube ich nicht so einfach

FabianZ 18.03.2010 19:06:22

ja das hab ich mir auch gedacht. Zumindest hab ich die Rechnung in der steht dass das Teil gefehlt hat. Die haben das ja festgestellt - damit wird das ganze zumindest zum teil glaubhafter Das andere ist dass ich das ja nicht bei ihm hab machen lassen, und ob ich dann von ihm das geld bekomm ist die Frage...
gruß

cloudburst 18.03.2010 19:09:32

Woran merkt man eigentlich das der Spacer fehlt?

Mehr luft? Hat das rad dann etwas spiel?

Hansafan1985 18.03.2010 19:25:44

Grundsätzlich bestehen auch bei Gebrauchtsachen Gewährleistungsrechte. Insoweit schonmal richtig.

Du hast nun einen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn bei Gefahrübergang die Sache mangelhaft war. Das war sie ja bekanntlich, in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an vorlag (Beweislastumkehr). Du kannst also nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels oder Neulieferung vom Verkäufer verlangen! Der Mangel wurde aber schon woanders behoben, ohne dass du dem Händler die Möglichkeit der zweiten Andienung gegeben hast. Die Nacherfüllung ist vorrangig, den Ersatz der Werkstattkosten vom Verkäufer zu bekommen ist, so wie der Fall geschildert wurde, nicht möglich. Pech gehabt!

Edit: Garantie ≠ Gewährleistung

FabianZ 18.03.2010 19:31:57

ja sowas hab ich mir gedacht .. naja ich ruf ihn mal an bzw. fahr vorbei und red mal mit ihm .. vllt bekomm ich ja zumindest die Kosten fürs Lager ersetzt .. wobei sich das ja auch nicht wirklich lohnt
danke für die antworten

FabianZ 18.03.2010 19:35:00

Zitat:

Zitat von cloudburst (Beitrag 379021)
Woran merkt man eigentlich das der Spacer fehlt?

Mehr luft? Hat das rad dann etwas spiel?


über die Radmutter wird die Kraft nicht auf den innenring des lagers geführt sondern drückt direkt auf den Lagerdeckel. Der ist recht empfindlich.

Und als das Lager kaputt war war das fahrverhalten total schwamming und es hat sich angefühlt als wär der Reifen kaputt ... als es dann stand hatte das Rad eine total axiale unwucht

cha0s 18.03.2010 19:43:30

welche distanz hat den gefehlt? zwischen schwinge und felge, felge und kettenradträger oder kettenradträger und schwinge?

FabianZ 18.03.2010 23:43:09

Felge-Kettenrad

berndy 19.03.2010 07:33:16

Ich würds versuchen.

Meiner Auffassung nach, sollte der Händler dafür geradestehen müssen. Der hat vor dem Verkauf mal über das Fahrzeug zu sehen und alles zu kontrollieren. Macht er das nicht, sein Fehler.

Dafür kann er ja auch mehr verlangen als ein Privatverkäufer. Außerdem gilt gerade für solche Fälle die Gewährleistungspflicht.

Hansafan1985 19.03.2010 09:35:45

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 379133)
Ich würds versuchen.

Meiner Auffassung nach, sollte der Händler dafür geradestehen müssen. Der hat vor dem Verkauf mal über das Fahrzeug zu sehen und alles zu kontrollieren. Macht er das nicht, sein Fehler.

Dafür kann er ja auch mehr verlangen als ein Privatverkäufer. Außerdem gilt gerade für solche Fälle die Gewährleistungspflicht.

Der Käufer hat hier, wie oben schon beschrieben, lediglich einen Anspruch auf Nacherfüllung, also nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neulieferung ((-), da unverhältnismäßige Kosten). Grundsätzlich sind auch alle anderen Ansprüche aus § 437 BGB möglich, aber die Nacherfüllung ist vorrangig, da man dem Verkäufer eine 2. Chance geben will, wenn er einen Fehler gemacht hat. Diese Möglichkeit hat er dem Verkäufer nicht gegeben, Schadensersatzanprüche aus §§ 280 ff. kommen somit nicht in Betracht, das war wiederum sein Fehler.

berndy 19.03.2010 11:57:16

Ich würde es trotzdem versuchen, vielleicht ist der Händler kulant.

Schließlich hat der eine Sache, die nicht ganz in Ordnung war, verkauft.

Wer es versucht, kann gewinnen oder verlieren. Wer es nicht versucht, kann nicht gewinnen.

Ich denke mal, dass der Verkäufer hier sogar einen besseren Schnitt macht, als wenn man auf Nachbesserung bestehen würde. Fallen doch hier die Rücktransportkosten, die eigene Arbeitszeit dafür usw. weg.

Wenn er sich quer stellt, naja, dann hat mans halt versucht und verloren.

cha0s 19.03.2010 13:46:30

wenn die genannte distanz fehlt, kann man dem händler nicht mal grobe fahrlässigkeit vorwerfen. die schwinge verbiegt sich -wenn überhaupt- nicht so stark, dass es auffallen würde. er hätte das rad ausbauen und den träger abziehen müssen- gemäß inspektionsplan ist das aber für keine arbeit vorgesehen.

FabianZ 20.03.2010 18:26:34

so nachdem die Achse auch verbogen ist hab ich den Kerl angerufen und bin heut hingefahren. Er hat jetzt einen Teil der Gesamtkosten übernommen. bin eigentl. zufrieden wies gelaufen ist

cha0s 21.03.2010 00:03:19

Zitat:

Zitat von FabianZ (Beitrag 379410)
so nachdem die Achse auch verbogen ist .....

oh weh, dann solltest du die schwinge schleunigst auch prüfen lassen.

FabianZ 21.03.2010 03:17:40

wie wird das gemacht ... also muss ich zur werkstatt fahren? Und wie ist das, kann ich mit der neuen Achse ca. 60 km fahren ( zum händler) ohne das wieder was kaputt geht ?
Ich bezweifle aber fast dass der das machen kann bzw. die Geräte dazu hat. Der wird mir wahrscheinlich sagen dass alles in Ordnung ist ...

Gruß
F

berndy 21.03.2010 09:35:21

Zitat:

Zitat von FabianZ (Beitrag 379410)
so nachdem die Achse auch verbogen ist hab ich den Kerl angerufen und bin heut hingefahren. Er hat jetzt einen Teil der Gesamtkosten übernommen. bin eigentl. zufrieden wies gelaufen ist

Das ist die Hauptsache.

Ich denke nicht, dass die Schwinge was Gravierndes abbekommen hat.

Auch für die Radflucht und das Schrägstehen der Räder gibts Toleranzen.

Man müsste das gegebenenfalls auf einer Richtbank nachmessen.

Wenn beide Räder fluchten, die Kette fluchtet, nichts klemmt und kein Rad sichtbar schräg steht, passt das aber.

FabianZ 21.03.2010 10:15:41

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 379519)

Ich denke nicht, dass die Schwinge was Gravierndes abbekommen hat.

Auch für die Radflucht und das Schrägstehen der Räder gibts Toleranzen.

Man müsste das gegebenenfalls auf einer Richtbank nachmessen.

Wenn beide Räder fluchten, die Kette fluchtet, nichts klemmt und kein Rad sichtbar schräg steht, passt das aber.


ok - das beruhigt. Dann werd ichs bei einer optischen und haptischen überprüfung lassen.
Danke


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