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GsJons91 24.03.2010 19:52:46

Keine E-Nummer nur 20 Euro?
 
Moin Forum,
wurde heute von unserem Freund und Helfer angehalten weil ich eine Cobra Auspuffanlage dran habe. Keine E-Nummer und komplett leer geraeumt. Muss ja ordentlich roedeln ;)
Ich dachte jez bekomme ich Punkte und eine saftige Geldstrafe, es lief aber auf 20 Euro hinaus und keine Punkte. Er erzaehlte etwas von einer Gesetzesluecke und dass es nur Laermbelaestigung waere.
Hat da jemand weitere Informationen zu?

Danke danke

verbali 24.03.2010 19:55:34

Die Gesetzeslücke war/ist, das der Polizist keine Lust auf den Papierkram hatte.

Wenn der Will kann er dir auch an Ort und Stelle die wegnehmen (extremfall)

Oder anzeige bis 150€ und 3 Punkte (das hat aber nicht mehr der Polizist zu entscheiden)

Psychorex 24.03.2010 19:57:24

Jede Wette, das er beim nächsten mal härter durchgreift!

Saugwurmmensch 24.03.2010 19:57:55

Schon seit mehreren Jahren gibt es diese Regelung.
Die gilt aber ausschließlich für unverschuldete Emissionsüberschreitungen.

Vorsatz, wie zB leerräumen, Racingpott oder entfernter dB-Killer könnten trotzdem 3 Punkte, 80€ und einen laaaangen Fußmarsch nach sich ziehen.

Die Regelung wurde getroffen, da von einem etwas zu lautem Pott keine Gefährdung ausgeht. Das kann der Fall sein, wenn zB mit den Jahren die Dämmwolle flöten geht.
Aber wie gesagt: Vorsatz kann und wird nach wie vor mit maximaler Härte bestraft (wobei sich die Rennleiter in letzter Zeit wohl mehr an die "Verhältnismäßigkeit" halten und lange Fußmärsche für den Fahrzeugführer vermeiden. Punkte und Geldstrafe sind trotzdem dabei).

Obiwan 24.03.2010 21:51:45

Der Polizist hatte bestimmt Knast und brauchte mal eben 20,- Euro von Dir!:grinser2:

Asphaltsurfer 24.03.2010 21:59:20

Bei der Rennleitung gibt`s auch Biker(privat) die drücken ger schon mal ein Auge zu und sind privat auch mal zu schnell:grinser2: ist doch menschlich:grinser2:

berndy 25.03.2010 09:39:06

So?

Wer denn?;-)

Man kann einiges so oder so handhaben.

Normalerweise sind aber durch den BKat (Bußgeldkatalog) des BMVBS bzw. des KBA die Grenzen eng gesteckt.

Eigentlich führen Veränderungen an der Auspuffanlage zum Erlöschen der Betriebserlaubnis weil sich das Abgas- oder Geräuschverhalten ändert.

Das steht so im § 19 StVZO drin. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Glück gehabt.

Update:

Wen es näher interessiert: http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=54783

Seit der Einführung der FzV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) gibt es auch unter den Rechtsanwendern (Polizei, Bußgeldstellen, Rechtsanwälten und Gerichten) teilweise unterschiedliche Auffassungen.

Ich halte mich zwangsläufig an die Auffassung meines Dienstherrn der darin immer noch einen Verstoß gegen § 3 FzV sieht, was 50 € Geldbuße + Verwaltungskosten und 3 Punkte vorsieht. Besitzer einer Fahrerlaubnis auf Probe spielen mit einer Nachschulung. Es könnte also durchaus teuer werden.

In anderen Bundesländern kann es anders gehandhabt werden.

GsJons91 27.03.2010 15:32:49

Ja so hatte ich das auch in Erinnerung. 3 Punkte und ne satte Geldstrafe. Doch der Polizist hatte von einer momentanen Gesetzesluecke geredet, wollte nicht zu hart nachharken, auspuff soll doch eeh umgebaut werden hehe hust:D

Saugwurmmensch 27.03.2010 15:49:25

Wie gesagt: Die Gesetzeslücke ist weder eine Lücke noch sonderlich neu.
Da hat der Rennleiter damals bei der Schulung einfach nicht aufgepasst.
Glück für dich, ein dienstliches Armutszeugnis für den Freund und Helfer.

bikerday 28.03.2010 18:13:22

wenn man naütrlich nen pott mit 2 db killer hat kann man sich notgedrungen rausreden.
bei GPR ist es üblich das am ein und auslass ein db-killer vorhanden ist,
läßt man den am einlass weg klingt schön dumpf und auch nicht übermäßig laut.
und man erkennt es nicht sofot da der hintere der sichtbare noch drin ist :)

berndy 29.03.2010 09:00:16

@Saugwurmmensch Es gibt in der Tat hier verschiedene Ansichten. Es kommt halt auf die Sichtweise des Dienstherren an. Bei der Einführung der FzV und dem damit verbundenen Streichen einiger §§ in der StVZO hat der Gesetzgeber offenbar einige Sachen übersehen bzw. absichtlich oder unabsichtlich nicht explizit geregelt. Die Bestimmungen des § 3 FzV sind etwas zu allgemein gehalten.

Dadurch wollen halt einige erkannt haben, dass die Zulassung trotz erloschener BE eben nicht gleichzeitig erlischt.

Für Polizeibeamte ist das maßgeblich, was der Dienstherr vorschreibt. Wenn der der Auffassung ist, es sei eine Gesetzeslücke, dann bringt es nichts anderer Meinung zu sein (Ober sticht Unter). Die Bußgeldstelle verfolgts dann auch nicht weiter.

"Wes´ Brot ich ess´, des´ Lied ich sing."

Im Sinne des Erfinders, der Anwender und der Betroffenen ist das aber nicht. es führt zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen. Das sollte aber ausgeschlossen sein.

Saugwurmmensch 29.03.2010 09:51:30

Aber hast du nicht selbst mal gesagt, dass ihr angehalten seid, Ordnungswidrigkeiten zu unterbinden?
Das wäre mit der Montage des dB-Killers ja gegeben, aber würde nicht gehen, wenn die Anlage komplett offen ist.

Aber vielleicht sollte ich den Zeigefinger wieder runternehmen und freundlich aus dem Glashaus winken ;)

berndy 30.03.2010 08:12:48

Die Ordnungswidrigkeit wurde ja verfolgt. 20 € Verwarngeld.

Im Übrigen gilt das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten.

Das Ob und Wie des Einschreitens ist in diesem Fall nicht festgelegt. Die Behörde, der Beamte hat daher einen Ermessensspielraum.

Rocky 30.03.2010 08:56:00

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 381520)
Die Ordnungswidrigkeit wurde ja verfolgt. 20 € Verwarngeld.

Im Übrigen gilt das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten.

Das Ob und Wie des Einschreitens ist in diesem Fall nicht festgelegt. Die Behörde, der Beamte hat daher einen Ermessensspielraum.

Das ist auch gut so

Für den obigen Fall bedeutet dies , daß man mit dem Verwarngeld wohl am unteren Ende des Ermessensspielraums lag



Auf der Mopedmesse in Karlsruhe hat mir ein Verkäufer eines renomierten Ducati Händlers (ehemals Importeur) übrigens erklärt , daß man bei Verwendung eines nicht zugelassennen Auspuffs , neuerdings nur noch ein Knöllchen zu erwarten hat

geglaubt hab ich ihm zwar nicht , aber Fakt ist , das es dieses "Gerücht" gibt und die Zubehöranlagen ( aus dem Ducati Katalog ) mit solchen Argumenten verkauft werden

berndy 30.03.2010 15:21:52

Leider ist das wie bei so vielem anderen auch.

Irgendwer glaubt etwas zu wissen ...

Momentan besteht durch die unglückliche Formulierung in der FzV eben ein Auslegungsspielraum.

Fakt ist, die Betriebserlaubnis erlischt, siehe § 19 Abs. 2 StVzO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
.... geht noch weiter.


Das einzig Strittige ist nun, ob damit auch die Zulassungs nach § 3 FzV durch die fehlende Betriebserlaubnis auch erlischt.

Meiner Auffassung nach erlischt sie.

Dazu verweise ich auf den link zum Verkehrsportal weiter oben.

Da steht eigentlich alles drin

Timme 07.05.2010 14:59:50

Da habe ich ja Glück im unglück gehabt... habe in ner verkehrskontrolle 3 punkte wegem glatten vorderreifen bekommen und nur n mängelbericht wegen meim racing auspuff... hab dann einfach den legalen sportauspuff des gleichen herstellers mit der selben modelbezeichnung druf gemacht und fertig. vorteilhaft wenn man mehrere endtöpfe hat^^.

(Sebring Power Jet)

icumblood 07.05.2010 16:43:34

Mal was anderes.
Muss ein Nachrüstkat eingetragen werden ?
Verändert ja auch das abgasverhalten (zum Positiven) ?!

verbali 07.05.2010 18:47:05

Ich denke ja, denn das er zum Guten verbessert muss erst bewiesen werden.

es sei denn er hat eine ABE

Timme 07.05.2010 18:47:20

ich denk mal, dass du daraus evtl sogar paar vorteile hast und evtl. geld einsparen könntest... aber ich denke mal schon, dass es eingetragen werden sollte, weil du ja etwas an der anlage veränderst!

verbali 07.05.2010 18:49:22

Zitat:

Zitat von Timme (Beitrag 389370)
ich denk mal, dass du daraus evtl sogar paar vorteile hast und evtl. geld einsparen könntest... ..

.. wie das denn?

Timme 07.05.2010 19:08:26

ja bei den steuern... ich hatte ma nen golf 2 und wenn man bei dem nen zusätzlichen kat odern nen kaltlaufregler eingebaut hat , haben sich die steuern halbiert...musst hald mal mit irgendnem amt abklären ob des gehen würde, immerhin belastest du die umwelt nichtmehr so arg ;) frag ma beim tüv nach

fischli91 07.05.2010 19:28:33

auto =! Moped

Timme 07.05.2010 19:43:01

Zitat:

Zitat von fischli91 (Beitrag 389378)
auto =! Moped

nope, aber Umweltschutz = Umweltschutz :P

verbali 07.05.2010 20:13:16

Zitat:

Zitat von Timme (Beitrag 389370)
ich denk mal, dass du daraus evtl sogar paar vorteile hast und evtl. geld einsparen könntest... aber ich denke mal schon, dass es eingetragen werden sollte, weil du ja etwas an der anlage veränderst!

Bei Motorrädern gibt es keinen Steuerunterschied zwischen Kat und nicht Kat. nebenbei kostet die GS 36€Steuern im Jahr.

borsten 07.05.2010 23:10:23

Mag sein dass ich mich täusche - und die meisten selbstgedrehten Videos bei Youtube haben ja auch ne miese Tonqualität. Aber mir kommt es so vor als wenn die neueren GS-Modelle (mit Kat) etwas kerniger klingen als die alten. Kann das wer bestätigen?

Wenn ja, wäre zu klären ob man sich die "neue" Auspuffanlage an die alte GS (GM 51) schrauben darf.


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