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Custom-S51 13.04.2010 19:29:17

Sebring Gutachten?
 
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Moin,
Hat jmd. das Gutachten? Bzw brauch ich überhaupt eins?

Edit/:
Power Jet fand ich gerade durch SUFU raus.

Edit2:
Auf dem Pott steht "[e4] 0063 SEBRING TYP S500 AUSF. 5A5" - Sebring antwortete
Zitat:

Das Fahrzeug Suzuki GS 500 Typ GM51B ist in der ABE aufgeführt.
Wir senden Ihnen die benötigten Papiere gegen eine Servicegebühr von 15 € jederzeit gerne zu. Dieses wird wie folgt gehandhabt:
Sie senden uns 15€ in Bar, in Briefmarken oder per Verrechnungsscheck zu, weiterhin werden folgende Daten benötigt:

icumblood 13.04.2010 19:32:17

Wie währs, wenn du einfach mal den Hersteller anschreibst ?!
Den besitzer fragst.
Oder nach der Nummer googelst die eingeprägt ist.

acid 13.04.2010 19:35:38

Unselbständigkeitsforum, bitte.

Custom-S51 13.04.2010 19:38:26

Mit woher krieg ich das Gutachten her, meine ich, ob das jmd. hier hat und nicht von Sebring, da kostet es 15€

acid 13.04.2010 19:42:37

Dann schreib das doch einfach. Oder glaubst Du wir lesen Gedanken?

Hansafan1985 13.04.2010 19:57:38

Was denn überhaupt für ein Gutachten?

mercilessreaper 13.04.2010 20:00:47

hat der nicht ne e nummer?
und krümmer sind afaik eintragungsfrei

AmigaHarry 13.04.2010 20:48:14

Sebring und Remusanlagen (ist ja im Prinzip dasselbe) haben eine E-Nr. und damit eine allg. ABE. Lediglich die alten Amlagen, wie die Vampire, müssen eingetragen werden.

Custom-S51 13.04.2010 23:03:13

Bedeutet ich muss auch nichts mithaben, oder? War heute beim TÜV ein paar Sachen abklären und der TÜVER meinte, ohne ein Schreiben wird er mir diese Anlage nicht eintragen wollen, weil Slip On Anlagen ja auf jeden Krümmer passen würden und die Nr ihm nichts beweist, war wurde ich stutzig :no:

mercilessreaper 13.04.2010 23:35:11

siehe anderer thread mit dem selben inhalt
manchmal weiß ich nicht ob du was um dich rum mitbekommst

Saugwurmmensch 14.04.2010 13:14:59

Zitat:

Zitat von AmigaHarry (Beitrag 384333)
Sebring und Remusanlagen (ist ja im Prinzip dasselbe) haben eine E-Nr. und damit eine allg. ABE. Lediglich die alten Amlagen, wie die Vampire, müssen eingetragen werden.

Das ist doch Unfug!

Die Homologation läuft immer über einzelne Modelle und Modellgruppen.
Das erkennt man zum einen in den in der EG-BE aufgeführten Modellliste und zum anderen an den dutzenden verschiedener E-Nummern.

Klar teilen sich gerade bei Remus und Sebring sehr viele Maschinen die selbe Nummer, aber eben längst nicht alle.

Custom-S51 14.04.2010 13:19:55

Was bedeutet das für mich. Kann jmd. was dazu sagen was der TÜVER mir verraten hat?

Saugwurmmensch 14.04.2010 13:55:01

Kommt eben drauf an, was für ne Nummer dein Pott hat.

Ist es die richtige für die GS solltest du keine Probleme haben (manche Graukittel wollen die BE sehen, aber nach geltendem Recht ist sowas schon seit Jahren überflüssig).

Hansafan1985 14.04.2010 14:01:40

Wenn du sicher bist, dass der Topf für die GS homologiert ist und der TÜVer sich trotzdem sträubt, dann fahr eben mit dem Originalen hin, oder zu einem anderen TÜVer.

Custom-S51 14.04.2010 15:33:10

Gibt es irgendwo einen Paragraphen den ich vorzeigen kann, da hier gesagt wurde "nach geltendem Recht".

Wo kann ich die Nr prüfen lassen?

fischli91 14.04.2010 15:39:19

ruf beim Hersteller an, der sagt dir schnell ob der pott für die GS zugelassen ist

Saugwurmmensch 14.04.2010 15:41:41

Frag einfach bei Sebring nach!
Die geben gratis Auskunft.
Schreib denen die Nummer am Topp und dein Modell mit Baujahr, dann sagen die zumindest, ob das zugelassen ist oder nicht.
Mich würde nicht wundern, wenn du sogar die EG-BE per Mail bekommst.

10s google:
Zitat:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Mittlerweile gibts für die Töppe eh meist nur ne kleine Karte, wo die Nummer und Mopedtypen draufstehen. Ist also weit weg von nem relevanten Dokument.

Custom-S51 14.04.2010 15:50:03

Ja, das schaut gut aus, das lege ich vor, danke.

AmigaHarry 14.04.2010 16:35:39

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 384424)
Das ist doch Unfug!

Die Homologation läuft immer über einzelne Modelle und Modellgruppen.
Das erkennt man zum einen in den in der EG-BE aufgeführten Modellliste und zum anderen an den dutzenden verschiedener E-Nummern.

Klar teilen sich gerade bei Remus und Sebring sehr viele Maschinen die selbe Nummer, aber eben längst nicht alle.

Was heist hier Unfug? Ich nehme doch stark an das er von einer für die GS500 produzierten Anlage spricht und nicht von irgend einer anderen....! Das sagt einem doch der Hausverstand, das man nicht einfach eine Anlage für die CBR1000 an eine GS500 schrauben kann.....
Ausserdem gibt es von Remus oder Sebring meines Wissens nur Komplettanlagen mit ABE (mit Modellspezifischer Nummer)..



Edit: Habe gerade gesehen, das er ne ziemlich alte GS hat - ich habe von den neueren Anlagen (z.b. Revolution) gesprochen. Diese alten Anlagen hatten afaik noch keine ABE - aber auch da kann man nicht einfach nen Bandit1200 Endtopf an eine GS schrauben.........das gibt Probleme bei der Zulassung bzw. muss eine aufwändige Einzelabnahme gemacht werden (abgesehen davon das der Topf vermutlich die Leistungskurve drückt...)

Saugwurmmensch 14.04.2010 18:49:51

Nee, auch verkehrt.

Auch die gaaanz alten Remusanlagen für die GS (ab 89) haben bereits die EG-BE mit E-Nummer und allem zip und zap.
Die Anlagen sind auch nicht aus einem Stück, sodass der Topf der hinten drauf steckt nicht zwingend der dafür gedachte sein muss.
Die Anschlussflansche haben ja nur eine Hand voll gängige Maße.

Viele Hersteller (zB Sebring und Jama bei den Laser-Produkten (in den 90ern zumindest)), die nur wenige Prüfnummern auf ihren Töpfen verwenden, unterteilten die Maschinen nach Hubraum.
So ist der Laser K1 der für die GS geprüft ist, genauso für fast alle anderen Maschinen bis Mitte der 90er bis 600 cm³ zugelassen.
Ab 750 cm³ hat der K1 dann einen anderen Durchmesser und eine andere Nummer, ist aber wieder für alle Kisten jenseits der 750 cm³ geprüft.
Bei Sebring ist das mit dem Powerjet ähnlich.

Witzig ist, dass Remus da nicht Hubraumbeschränkt die Schalldämpferkonstruktion ändert.
Der Remus Grand Prix für die 12er Bandit hat zB die selbe Prüfnummer wie der für die GS.
Teilen sich auch ein EG-BE-Heftchen.

Ist alles weniger eindeutig, als einem Lieb ist.
Deshalb ja: Hersteller anfragen.

AmigaHarry 14.04.2010 20:07:14

Ja, bei diesen alten Anlagen hast du recht. Ich bin, wie gesagt, von einer neueren ausgegangen (ab der Revolution) - diese Anlagen gibt es nur komplett mit eigener Nummer auf Endtopf und Kollektor (wegen dem KAT). Das gilt für beide - Sebring und Remus (ist ja auch die gleiche Firma....). Wenn man ab Bj2004 eine Anlage ohne KAT einsetzt, hat der Kollektor eine andere Nummer und das muss im Typenschein (bei euch Fahrzeugbrief) eingetragen werden, da man damit, zumindest bei uns, das weisse "Pickerl" verliert.....(was bedeutet das man beispielsweise in aktive Umweltschutzzonen nicht mehr einfahren darf....).
Ich hatte erst zu spät bemerkt das es hier um eine älte GS geht (steht ja auch nur auf seiner Homepage......)

Saugwurmmensch 14.04.2010 20:16:44

Ah ok.
Das das bei den neueren Anlagen so gehandhabt wird, wusste ich nicht.

Wobei der CO-Grenzwert bei ungeregeltem Kat der selbe ist wie für Maschinen ganz ohne Abgasreinigung.
Ist also für den Umweltaspekt überflüssig.
Eine GS, die über den 4,5% CO liegt, ist falsch eingestellt oder braucht nen neuen Luftfilter.

Oder habt ihr in Österreich strengere Grenzwerte?
(würde mich beim bundesdeutschen Aktionismus wundern, wenn wir nicht die schärfsten in Europa sind)

AmigaHarry 15.04.2010 07:50:05

Für die F mit KAT sind folgende Werte eingetragen (Homologierungsmaschine):

CO: 3,178, HC: 0,290, NOx: 0,151, HC+NOx: 0,441

wobei meine eigenen Messungen bei meiner F (mit Revolution-Anlage+KAT von Remus im Kollektor) einen CO von 2,99 ergeben haben....(und sie läuft nicht zu mager...). Der Wert stimmt und ist gegengeprüft (von Remus selbst). Aussage von Remus dazu: Wirkungsgrad des Kollektorkats ist besser als der originale im Suzi-Endtopf, da er heisser läuft....kann ich glauben oder auch nicht, ist aber nicht unplausibel... Interessantes Detail am Rande was bei den Abgasmessungen bei Remus auch herausgekommen ist: Der Suzitopf steigt ab 8000rpm bis auf ca. 12%(!) mehr Gegendruck als der Revolution (trotz eingebauten DB-Killer). Davor schenken sich beiden nichts - erst ab 8000 fällt der Suzitopf ab, was man in der Drehmomentkurve gut erkennen kann...... d.h für eine 35PS Maschine kann der Nachrüsttopf absolut nichts bringen (ausser Optik und Sound)........der Originalpuff ist besser als sein Ruf! Eine offene F kann man dagegen durchaus damit auf 50PS bringen - sie hat ja bereits 48PS (im Gegensatz zu älteren Modellen, wo etwas mehr Aufwand nötig sein wird)

Typisch Österreich: Für die GS vor 2004 gibt es in Österreich kein weisses "Pickerl" sondern nur das Grüne! (Man merke: In Österreich heist Grün=größere Dreckschleuder! :-D )

Custom-S51 16.04.2010 06:50:56

Übrigens steht folgendes aufm Pott:
"[e4] 0063
SEBRING TYP S500 AUSF. 5A5"

Sebring hat bereits eine Mail bekommen

Custom-S51 16.04.2010 10:43:22

Sebring antwortete
Zitat:

Das Fahrzeug Suzuki GS 500 Typ GM51B ist in der ABE aufgeführt.
Wir senden Ihnen die benötigten Papiere gegen eine Servicegebühr von 15 € jederzeit gerne zu. Dieses wird wie folgt gehandhabt:
Sie senden uns 15€ in Bar, in Briefmarken oder per Verrechnungsscheck zu, weiterhin werden folgende Daten benötigt:

i.doc 16.04.2010 11:54:14

klingt fair.
Gibt Firmen, die sich darauf garnicht melden.


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