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-   -   Kurze Frage zum Entdrosseln... (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=25424)

ralf131 25.09.2010 16:13:43

Kurze Frage zum Entdrosseln...
 
Hi,

will meine GS500E Bj. 93 in der nächsten Saison entdrosseln lassen. Jetzt steht in meiner Fz.-Schein folgendes:

"Leistungänd.d.geänderten anschlag gasschieber,höhe 18,0mm, Hauptdüsen 135, o.beschränk.od.auflag."

^^ also genau so... heißt das jetzt ich habe genau die Drosselung drin wie im FAQ unter http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=10261 beschrieben?

Muss ich dann auch nochmal mit der entdrosselden Maschine beim TÜV vorbei fahren und abnehmen lassen oder kann ich das mit dem normalen TÜV gleich machen lassen? Muss ich meinen Fahrzeugschein umschreiben lassen? Kann ich theoretisch im gedrosselten Zustand schon einen Sportauspuffanlage verbauen oder würdet ihr diese erst im entdrosselnden Zustand verbauen?

Danke für die Hilfe.

Gruß
Ralf

cha0s 25.09.2010 17:11:12

Zitat:

Zitat von ralf131 (Beitrag 407202)
heißt das jetzt ich habe genau die Drosselung drin wie im FAQ unter http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=10261 beschrieben?

was bewegt dich zu der annahme, dass es etwas anderes heißt?
du musst mit der entdrosselten maschine umgehend zum tüv und den umbau abnhemen lassen. fällt es zufällig auf den tag der HU, haste dir einen weg gespart. billiger wirds aber nicht. papiere müssen unverzüglich umgeschrieben werden.


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