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simozia 09.01.2011 20:17:20

Gutachten
 
Hallo Leute,
bei meiner GM51B Bj. 91 habe ich beim Kauf nicht drauf geachtet, dass ich zu der Drosselung das Gutachten dabei habe. Komme ich jetzt auch nicht mehr ran.
In der Zulassung steht Reduziert durch Drosselblenden, innendurchm. 22MM*U. NRT. 67920894.
Könnte mir da jemand weiterhelfen? Muss im März zum TÜV, der will doch dieses Gutachten bestimmt sehen, oder?


LG
Simone

berndy 09.01.2011 20:34:14

Wenn keine Änderungen eingetragen werden sollen, braucht der Prüfer das Gutachten nicht.

Diese Gutachten dienen nur dazu, dass der Prüfer die Daten für das Fahrzeug und die technischen Veränderungen beim Eintrag in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II hat.

Nach dem Eintrag in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug geändert, die Veränderungen sind dann Bestandteil der geänderten Betriebserlaubnis, das Gutachten dann entbehrlich.

Wenn die Drossel wieder ausgebaut werden würde, bräuchte man dann das Gutachten, aus dem sich die neuen Teile, Vergaserstutzen, Düsen usw. ergeben.

Also, keine Panik, einfach zur HU fahren.

simozia 10.01.2011 22:22:06

Vielen Dank für die Info.

Dann kann ich ja doch ohne Bauchschmerzen zur HU fahren. :crossy:

LG

Simone


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