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spiker5011 09.03.2011 19:14:24

Zündschloss verlegen
 
bin im moment ein bischen am experimentieren, soll heißen: da ich einen neuen scheinwerfer besorgt habe, der mir aber zu niedrig vorne an der gabel hängt, will ich den höher befestigen.
wenn ich ihn höher befestigen will, ist mir aber das zündschloss im weg.
ich habe jetz mit dem gedanken gespielt, das zündschloss seitlich anzubringen, irgendwo am rahmen.

das sollte dann wie bei ner chopper aussehen. jetz bin ich mir nur nicht sicher, in wieweit der tüv da meckert, denn soweit ich weiß, ist ein lenkerschloss vorgeschrieben. weiß da jemand mehr drüber?

btw: ich meine gesehen zu haben, dass sowas hier schonmal jemand gemacht hat, deswegen wären irgendwie fotos oder so ganz nett, wo das ganze dann angebracht wurde;)

Goose 09.03.2011 19:26:06

Früher ging das mal, aber heute kenne ich keinen TÜVer der dir das noch einträgt.

Jim Knopf 09.03.2011 20:06:04

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 423339)
Früher ging das mal, aber heute kenne ich keinen TÜVer der dir das noch einträgt.

Servus,

geht bei manchen Tüvprüfern immer noch, aber es sind sehr wenige geworden. Da musste lange suchen!

Wenn einen hast, wird er dir noch ein Zusatzschloss eintragen, dass dann immer mitzuführen ist.

spiker5011 09.03.2011 20:17:53

okay..ich habe mit weniger aufwand gerechnet..dann verwerf ich die idee wohl wieder..trotzdem danke;)

Jim Knopf 09.03.2011 20:20:44

Zitat:

Zitat von spiker5011 (Beitrag 423350)
okay..ich habe mit weniger aufwand gerechnet..dann verwerf ich die idee wohl wieder..trotzdem danke;)

Servus,

das Problem ist halt, dass Du kein Lenkradschloss mehr hast. Dieses dient eigentlich nur bedingt gegen Diebstahl.

Frag doch einfach ein paar Tüvstationen bei Dir, kostet doch nichts.

spiker5011 09.03.2011 20:23:51

ja das mein ich ja. ich glaube bei "achtung kontrolle" auf kabel 1 war das mal. da kam einer zum tüv mit nem alten mopped was von haus aus kein lenkerschloss hatte. der hatte dann einfach irgendne kette oder sowas mit nem baumarkt schloss und dann wars gut.

ich meine, ich nutze das schloss sowieso nicht, von daher wäre es egal;)
aber wenn ich das dann auch noch eintragen muss, das ich das komplette schloss anders platziere, dann wäre es zuviel aufwand

19JP91 12.03.2011 12:34:28

Naja, das solltest du aber,
denn wenn die Maschine erstmal weg ist, dann regt man sich auf :-)

Saugwurmmensch 12.03.2011 12:51:51

Das Lenkerschloss schützt nicht vor Diebstahl (genausowenig wie ein Bremsscheibenschloss).
Es ist eher ein Schutz gegen unbefugtes Bewegen von Gelegenheitsknallköpfen...

19JP91 12.03.2011 15:29:02

Ein Scheibenbremsenschloss schreckt auf den ersten Blick immerhin schon mal ab.
Und ein richtiges Schloss kannste ja um Laternen usw. rumwickeln.
Wenn jemand die Maschine haben will, bekommt er sie, klar.
Aber es macht ihn immerhin etwas arbeit xD


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