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19JP91 21.03.2011 21:17:32

2. Rücklicht
 
Hey Leute,

ich weiß, eigentlich eine dumme Idee, aber so bin ich halt (passend im Forum:normale Leute sind woanders... xD)
Meine Idee wäre, ein LED Licht/Bremslicht wie dieses hier (nur ohne zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung http://www.louis.de/_2051298882c7f18...nr_gr=10033344 oder das hier: http://www.louis.de/_2051298882c7f18...nr_gr=10033344 unter das Nummernschild (Schutzblech, was übersteht) zu montieren.
Funktioniert es so einfach, oder gibt es da schwierigkeiten beim Anschließen?
Ist es rechtlich überhaupt zugelassen?

Goose 21.03.2011 21:19:45

Anschließen ist sicherlich nicht das Problem, aber den Sinn verstehe ich nicht.

Ghostrider 21.03.2011 21:21:14

Zur besseren Sichtbarkeit für den rückwärtigen Verkehr ;-)

Ich denke, dass es von Seiten des TÜVs keine Einwände geben dürfte.

19JP91 21.03.2011 21:25:51

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Gott seit ihr schnell xD
Ja, wie Ghostrider sagte, ich will besser gesehen werden.
Sollte dann in etwa so ausschauen
Anhang 9731

Ghostrider 21.03.2011 21:27:20

Es ist spät am Abend^^, du musst es den anderen verzeihen:D
Also ich find's ne gute Idee!

Stell' ma Bilder rein, wenn's fertig ist.

19JP91 21.03.2011 21:29:44

Dauert leider noch, bis ich dazu komme, aber wollte sicher gehen,
dass es gehen wird.
Kann ich die Kabel einfach am normalen Rücklicht mit zusammenschließen?
Sind ja nur LEDs, ziehen also nicht so viel saft.
Das "Gott seid ihr schnell" war wirklich so gemeint,
grad gepostet, und schon ne antwort.

Ghostrider 21.03.2011 21:38:55

Achso okay:grinser2:
Dann entschuldige ich mich, für meine vorherige Aussage!


Ja, wenn die nicht so viel Strom brauchen, um voll zu leuchten, dann kannste die klar da anschließen, warum auch nicht?! (Mit LEDs kenne ich mich nicht so gut aus...)
Wie schon gesagt, ich denke nicht, dass der Tüv irgendwas da zu meckern hat.
Aber kannst dich ja absichern, indem zu hinfährst und den netten Kollegen mal nach seiner Meinung dazu fragst.

19JP91 21.03.2011 21:42:12

Mach ich wenns geht morgen :), ich sag euch dann bescheid.

Ghostrider 21.03.2011 21:45:01

Tu das. Interessiert mich schon, was der Onkel vom TÜV sagt

Hotbiker1000 21.03.2011 22:03:03

...würde das vorher mit dem TÜV klären und dann anbauen, ansonsten machste Dir die Arbeit/Kosten umsonst...

Ghostrider 21.03.2011 22:04:52

Zitat:

Zitat von Hotbiker1000 (Beitrag 425579)
...würde das vorher mit dem TÜV klären und dann anbauen, ansonsten machste Dir die Arbeit/Kosten umsonst...

Steht schon oben:apl:

berndy 22.03.2011 04:59:29

Ich finde es sinnlos.

Wenn einer das Rücklicht der GS übersieht, achtet er auch nicht auf das 2. Rücklicht. Außerdem besitzt die Gs bereits zwei Glühlampen im Rücklicht.

Dann könnte es tatsächlich Probleme beim TÜV geben. Meines Wissens ist bei SOLO-Motorrädern nur eine Rückleuchte erlaubt. Das hat etwas mit dem Signalbild im Dunkeln zu tun.

Aber auch ich weiß nicht alles. Musst halt mal beim TÜV/DEKRA/GFÜ .. fragen.

http://bmw.jh-service.net/images/umb...rschriften.pdf

pietschycore 22.03.2011 09:18:02

hi ich habe noch 2solche rücklichter bei interesse kannst du mir
ja eine ob schicken :-)
aber ich denke das der tüv keine einwenden haben
mfg

berndy 22.03.2011 09:58:48

Nachtrag:

Es ist mindestens eine Schlussleuchte vorgeschrieben, das bedeutet, dass man auch mehr als eine anbauen kann. Diese müssen aber symmetrisch zur Längsmittelebene angebracht sein. Das bedeutet m.M.n. nebeneinander auf einer Höhe.

So gesehen müsste die beabsichtigte Anbringung der Schlussleuchten über und unter dem Kennzeichen vom TÜV bemängelt werden.

Dagegen ist aber nur eine Bremsleuchte am Solo-Motorrad erlaubt.

19JP91 22.03.2011 12:24:37

NEUIGKEITEN:
War jetzt beim TÜV, und habe mal nachgefragt.
Also für Bremsleuchten gilt:
Vorhandensein: vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 01.01.88
Anzahl: eine, nach EG Richtlinie auch zwei
Anbaulage: Fahrzeugmitte, max. Höhe 1500mm, min. Höhe min. 350mm.
Also müsste es funktionieren, der TÜV hätte nichts dagegen xD

berndy 22.03.2011 13:06:49

Ein Hoch auf das EU-Recht, das alle Unterlagen ad absurdum führt.

ZRX-Man 22.03.2011 19:07:51

Man sehe auch Kawasaki Z 1000 SX, da MUSS sogar ein zweites (ab Werk) dran, wenn der Koffersatz montiert ist!:hammer:

majestic_morpheus 04.04.2011 18:07:52

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 425625)
Dagegen ist aber nur eine Bremsleuchte am Solo-Motorrad erlaubt.

Kann nicht stimmen, Harley verbaut zwei Rücklichter inkl. Bremslicht, die in die Blinkergehäuse integriert sind. Etwas ähnliches (Blinker, Rück- und Bremslicht in einem Gehäuse) gibt es auch als Zubehör zum Umrüsten, per E-Kennzeichnung zugelassen.

Weiterhin hatten die alten Yamaha FZR hinten zwei Rück-/Bremslichter direkt übereinander, war auch erlaubt.

bluebiker 04.04.2011 19:03:50

aber der reflektor ist doch auch vorgeschrieben oder?
d.h. dass man den noch extra irgendwo unterbringen müsste..

majestic_morpheus 04.04.2011 20:16:24

Zitat:

Zitat von bluebiker (Beitrag 428280)
aber der reflektor ist doch auch vorgeschrieben oder?
d.h. dass man den noch extra irgendwo unterbringen müsste..

Ja, aber das hat ja nichts mit dem Rücklicht zu tun.

bluebiker 04.04.2011 20:22:58

nicht direkt.
aber es soll ein hinweis sein:
nicht dass er nacher zwar das 2.rücklicht tüvgerecht dran hat, aber dann den reflektor vergessen hat und deswegen probleme bekommt..

majestic_morpheus 04.04.2011 20:25:26

Zitat:

Zitat von bluebiker (Beitrag 428301)
aber es soll ein hinweis sein:
nicht dass er nacher zwar das 2.rücklicht tüvgerecht dran hat, aber dann den reflektor vergessen hat und deswegen probleme bekommt..

Achso, da hast du Recht. Der Reflektor darf AFAIK wirklich nur einmal in der Mitte sein.

bluebiker 04.04.2011 20:30:41

ja meinte eig eher, dass die (original)position des reflektors ja dann verbaut ist..

19JP91 05.04.2011 07:52:33

Nein, da der Reflektor bei meiner (mit Vollverkleidung) weiter unten ist.

19JP91 13.04.2011 19:43:14

Also hab jetzt n LED Rücklicht daheim (hat 1Watt, also energiesparend :grinser2:)
Werde es morgen nachmittag (nach Schule :au:) montieren bzw. mal näher betrachten, wie ichs anschließe. Bilder werden dann gepostet

Ghostrider 13.04.2011 19:55:18

*Schon neugierig bin*

19JP91 13.04.2011 19:57:13

Kann leider nicht versprechen, dass es morgen schon dran ist:kuku:

Ghostrider 13.04.2011 19:59:25

Na, hopp hopp hopp, sonst : :denkmalnach:

:up: :grinser2:

19JP91 13.04.2011 20:00:35

Werds versuchen :grinser2:
Will ja nicht, dass du :motz:

Ghostrider 13.04.2011 20:02:37

:lol::lol::lol:

19JP91 14.04.2011 20:18:04

Ohoh, dass gibt tadel :-(
Bin leider nicht dazugekommen.
Moregn auf ein neues xD

Ghostrider 14.04.2011 20:23:17

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Heehee...
neneneee, auf dich ist echt kein Verlass:no:

Aber da wir gerade beim Thema mit dem Rücklicht sind.
Hab da ma ne Frage. Und zwar, ist ja hinten n Rücklicht und -strahler vorgeschrieben, oder??

Weil bei meiner (gebrauchten) GS entdeck ich keinen Rückstrahler, komm ich jetzt damit durch n TÜV (wird im Juni fällig)?

Um sich des ganze vorzustellen:

19JP91 15.04.2011 15:40:50

soweit ich weis, brauchst du 2.
Ein Reflektor ist im Rücklicht verbaut, einen 2ten musst du irgendwo haben.
Bei mir ist er am Spritzschutz befestigt.

berndy 15.04.2011 16:58:00

http://bmw.jh-service.net/images/umb...rschriften.pdf

da steht eigentlich alles drin.

berndy 15.04.2011 17:02:02

Zitat:

Zitat von majestic_morpheus (Beitrag 428264)
Kann nicht stimmen, Harley verbaut zwei Rücklichter inkl. Bremslicht, die in die Blinkergehäuse integriert sind. Etwas ähnliches (Blinker, Rück- und Bremslicht in einem Gehäuse) gibt es auch als Zubehör zum Umrüsten, per E-Kennzeichnung zugelassen.

Weiterhin hatten die alten Yamaha FZR hinten zwei Rück-/Bremslichter direkt übereinander, war auch erlaubt.

Möglich ist heutzutage alles. Würde mich nicht überraschen, wenn es eine 27. Ausnahmeverordnung von der 26. Ausnahmeverordnung gäbe.
Seit der EU-Regelung ist alles undurchschaubar geworden. So undurchschaubar, dass ich mich nicht mehr damit beschäftigen mag.

Goose 15.04.2011 17:11:57

Es gibt viele Bikes die hinten ab Werk zwei Rück- und Bremslichter haben, also nicht nur zwei Birnen, sondern zwei einzelne Rücklichter.

Wichtig ist das alle, also auch die runden Nachrüstrücklichter wie sie meine Frau zum Beispiel an der GS fährt als " Doppelrücklicht" geprüft sind.

Nicht jedes Rücklicht ist so geprüft, und somit dann auch nicht zulässig.

Ghostrider 15.04.2011 17:43:14

Okaaaay...
das hilft mir jetzt noch nicht wirklich weiter.

Ihr seht ja das Bild (ein paar Einträge weiter oben).
Muss ich da jetzt extra noch n Rückstrahler hinbauen oder reicht der, der im Rücklicht integriert ist??

Goose 15.04.2011 17:55:47

Zitat:

Zitat von 19JP91 (Beitrag 430364)
soweit ich weis, brauchst du 2.
Ein Reflektor ist im Rücklicht verbaut, einen 2ten musst du irgendwo haben.
Bei mir ist er am Spritzschutz befestigt.

Ich dachte die Antwort reicht dir.

Ghostrider 15.04.2011 17:58:47

Ja gut.
Wollt nur nochmal sicher gehen.

Kann mir da einer schnell weiterhelfen: Klick ??

Danke !!

19JP91 16.05.2011 14:31:53

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 3)
Hier jetzt endlich fertig:
Anhang 10493
Zitat:

Wichtig ist das alle, also auch die runden Nachrüstrücklichter wie sie meine Frau zum Beispiel an der GS fährt als " Doppelrücklicht" geprüft sind. Nicht jedes Rücklicht ist so geprüft, und somit dann auch nicht zulässig.
Falls der Tüv meckern sollte, dann brauch ich nur 3 Kabel rausziehen und schon ist es aus,
bzw. ich schraube des Spritzschutzes hinten ab, dann ist die 2te Bremsleuchte komplett weg.
Das TÜV Männchen meinte jedoch, als er mein Motorrad vor einigen Wochen gesehen hat, dass es O.K. sei.
Na ob das stimmt, sehe ich in wenigen Tagen, denn den Monat ist mein TÜV eh fällig.

In der Dämerung siehts etwa so aus:
Anhang 10491

Den Unterschied sieht man leider auf den Fotos nicht so schön,
aber in Realität lässt er sich echt sehen :grinser2:
Hier wie es in der Nacht aussieht, unter Tags sieht man das Licht nur beim Bremsen gut:
Anhang 10492

bluebiker 16.05.2011 15:32:15

jetzt weiß ich wie dus gemeint hattest.. schöne idee:)
wenn man damit durch n tüv kommt wärs echt ne überlegung wert..

ein anderer sicherheitsgedanke: sind blinkende Bremslichter eigentlich erlaubt?
über google habe ihc nur widersprüchliches gefunden..

Rocky 16.05.2011 15:42:56

Zitat:

Zitat von 19JP91 (Beitrag 435334)

Falls der Tüv meckern sollte, dann brauch ich nur 3 Kabel rausziehen und schon ist es aus,
bzw. ich schraube des Spritzschutzes hinten ab, dann ist die 2te Bremsleuchte komplett weg.
Das TÜV Männchen meinte jedoch, als er mein Motorrad vor einigen Wochen gesehen hat, dass es O.K. sei.
Na ob das stimmt, sehe ich in wenigen Tagen, denn den Monat ist mein TÜV eh fällig.

laut http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
sind ein oder zwei Rücklichter erlaubt

Kabel abziehen allerdings nicht , weil alles was angebaut ist auch funktionieren muss

und den Spritzschutz darfst du auch nicht einfach abbauen da sonst der erforderliche Rückstrahler fehlt :wink:

19JP91 16.05.2011 18:58:52

Kabel sind ja fest verbunden,
gehen aber mit wenigen Handgriffen ab.
Meinte,dass es kein Akt ist,es wieder Rückgängig zu machen

_Newbie_ 16.05.2011 21:06:06

Nicht mein Ding, aber coole Sache eigentlich =)

19JP91 18.05.2011 12:48:16

Sodala, jetzt hab ich wieder ein neues Kleberchen hinten aufm Bremsfallschirm (Hab immer noch das große Blech). Wegen der Leuchte gabs keine Probleme,
hat nur geschaut, obs E-Geprüft ist, und dann war die Sache abgehakt.

Rotschopf 21.05.2011 14:57:55

Prima, dass du deine Plakette bekommen hast, Optisch wäre es so nihct mein Fall, aber die Geschmäcker der Gestecker...
LG Dani


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