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borsten 05.06.2011 14:41:49

Rechtliche Auspuff-Frage. Mal nicht GS500
 
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Moin. Habe seit einiger Zeit keine GS 500 mehr, aber ich weiß um die Qualitäten dieses Forums. Vielleicht finde ich ja hier eine Lösung für mein Problem. Ich weiß, dass hier einige rechtssichere Experten sind, gerade beim Thema Auspuff.

Also:

Ich habe an meiner Bandit 650, Modell K7 (mit Kat) den Original Endschalldämpfer (hässlich) gegen einen schicken Zubehörtopf von Leo Vince getauscht. Der Topf hat eine E-Nummer und ist für mein Modell zugelassen.

(Der Kat steckt übrigens im Sammler, also hinter den Krümmern. Hat also nix mit dem ESD zu tun.)

Leider ist der Pott trotz DB-Eater höllenlaut. Und zwar so laut, dass es mir echt peinlich ist. Will ich nicht. Mein Suzuki-Händler sagt: "Da musst du die mitgelieferte Lochscheibe reinmachen, dann ist sie leiser. Ohne Lochscheibe keine ABE". Die Scheibe ist in keiner Montageanleitung zu sehen. Auf dem Foto sieht man die Scheibe oben hinter der Schelle. Sie wird im Inneren des Topfes hinter dem Verbindungsrohr angebracht. Einfach eine Aluminiumscheibe mit 5 Löchern drin, wie ein Abfluss-Sieb.

Soweit so gut, alles bestens. Sound ist prima, nicht zu laut nicht zu leise. Jetzt kommts: Ein Mitglied meines "neuen" Forums macht mich darauf aufmerksam, dass diese Lochscheibe gar nicht sein darf. Meine Anfrage beim Hersteller ergab folgende Antwort:

"Die Lochscheibe findet im Geltungsbereich der EU-Zulassung KEINE Anwendung. Unseres Wissens wird diese - statt dB-Eater - nur in einigen Länder verlangt, die die Verwendung von dB-Eatern untersagen. Die Verwendung von Lochscheibe UND dB-Eater in Kombination wird mit Sicherheit zu einem Leistungsverlust führen und ist vom Hersteller auch nicht vorgesehen!

Mit freundlichen Grüßen

LeoVince Deutschland
MCA Service"


Jetzt meine Frage: Fahren mit Lochscheibe ist also nervenschonend, wäre aber nach Aussage des Herstellers im Ernstfall (Unfall) zulassungstechnisch verboten, oder?

Mein Argumentationsansatz: Obwohl die Scheibe im Innern des ESD sitzt, so ist sie dennoch nicht Bestandteil des ESD, sondern sitzt strömungstechnisch "davor", oder? Somit müsste doch die Regelung greifen, dass alles was vor dem ESD manipuliert wird, rechtlich zulässig ist.

Kann man dieser Argumentaion folgen?

Oder ist das bei Kat-Motoren anders?

Hoffe, dass ich in diesem Forum schlauer werde :-)

berndy 05.06.2011 15:49:53

Musst mal beim TÜV nachfragen, wie die das sehen.

Schnubbi06 06.06.2011 11:55:39

Meine Meinung ist: Wenn der Auspuff dadurch leiser wird, sollte das keine Probleme geben. Und beim TÜV wirst du wahrscheinlich je nach Prüfer unterschiedliche Antworten erhalten.:-D

Sgt.Fragg 06.06.2011 12:23:47

wird wohl illegal sein und auch bleiben... geh zum tüver der nicht dumm ist und las es dir einfach eintragen...

oder: drauf geschissen, ein gutachter der dir wegenm nem leisen auspuff schuld an nem unfall gibt muss wohl noch geboren worden... ODER er würde eine klagewelle für laute töpfe lostreten ;-)

Patzomat 06.06.2011 14:50:39

Oder den Topf so betreiben, wie es die ABE vorsieht und sich über den geilen Sound freuen!

Goo 06.06.2011 14:51:33

aber ist es nicht so, dass die lautstärke, die in der zulassung steht, trozdem nicht überschritten werden darf?

borsten 06.06.2011 16:46:51

Jepp. Der DB-Wert bei entspechender Drehzahl ist in der Zulassung eingetragen. Er darf um einen bestimmten Prozentwert überschritten werden. Das was die Zubehörindustrie hier mit ihren Absorber-Töpfen macht, ist m. E. ganz großer Beschiss. In der "Motorrad" fallen regelmäßig alle möglichen Pötte aus der Wertung, weil sie schon im Neuzustand den gesetzlichen Rahmen sprengen. Und nach 1.000 km forcierter Fahrweise ist die Dämmwolle dann ganz raus.

Ich hab ja nichts gegen guten Sound :grinser2:. Aber wenn ein angeblich legaler Topf schon bei mittleren Drehzahlen klingt wie auf der Rennstrecke, dann kann man schon darauf warten, dass einen die Rennleitung abfängt.

Ich hab den Topf in die Bucht geschmissen und mach das selbe wie seinerzeit mit der GS 500: Originaltopf wieder dran und das Geld für ein paar andere optische Goodies (Blinker, Heckansicht etc.) ausgeben.:gutenacht:

Fuzzi 22.06.2011 08:41:35

Eine Manipulation am Geräuschverhalten ist nur unzulässig, wenn sich dieses VERSCHLECHTERT


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