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_Newbie_ 28.08.2011 23:59:04

Juristische Frage: Wer tragt die Rückversandkosten bei Privatverkauf?
 
Moin,
kurz zusammengefasst.

Habe eine schöne Markenuhr bei Ebay geschossen für ca 105€ incl. Versand, sie sollte neuwertig sein, kam aber defekt an und wich erheblich der Artikelbeschreibung ab.

Ich konnte mich mit dem Verkäufer nicht einigen, hab einen Fall gemeldet und Wochen später bekam ich das Geld mit Versand von PayPal zurück überwiesen.

Nun will der Verkäufer seine Uhr zurück, was auch völlig okay ist, doch die Versandkosten möchte er nicht tragen.

Nun habe ich versucht entsprechende Paragraphen zu finden und konnte nichts genaues finden bei Rückversanderstattung von privat zu privat.

Ich konnte nur rauslesen das gewerbliche Verkäufer ab 40€ die Versandkosten tragen müssen.

Hat jemand eine genaue Info, möglichst mit Paragraph?

Danke vielmals!

Woody 29.08.2011 01:17:04

Du musst nichts weiter bezahlen, da nach BGB 434 ein Mangel vorlag.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

tomcat 29.08.2011 08:18:40

Kann als Kaufmann dem von Woody geschriebenen nur zu stimmen! ALLE Kosten gehen zu lasten des Verkäufers. Rück- wie auch der HINversand! Da wie Woody richtig angemerkt hat ein Mangel vorliegt.

_Newbie_ 29.08.2011 20:27:05

Moin,
genau das wollte ich dem Verkäufer weiss machen, jetzt kam das:

Zitat:

habe schon bei ebay call center angerufen und den fall geschildert die konnten ja sofort auf mein konto zugreifen und sehen das der aktuelle fall abgeschloßen
und der komplette betrag, zurück gebucht war. Die Frau vom Call center meinte das, dass eine absolute Frechheit von ihnen ist die Uhr jetzt trotzdem zu behalten.
Der betrag wurde zzgl. versand an sie zurück überwiesen.!
und die Straf anzeige läuft gegen sie wegen "Unterschlagung" .
Sie haben die Uhr für 98,55 ersteigert. Ich habe Ihnen per pay pal 105 € überwiesen. Aus welchem Grund sollte ich den Versand zweimal bezahlen. Der Versand ist in der Rückerstattung mitenthalten. Ausserdehm bin ich Privatverkäufer und diese Paragraphen gelten für Gewerbliche Verkäufe bis 40€. Ich sehe keinen Grund den Versand doppelt zu bezahlen.
Also ich warte auf die uhr genau bis Freitag den 2 september. ich bitte um die sendungs verfolgungsnummer von dhl.
Die Mühe werde ich mir machen um sie anzuzeigen.
bis Freitag warte ich.
Jetzt fand ich über Falle-Internet:
"Die Transportkosten für die Rücksendung, sowie für die Nach- oder Neulieferung, trägt der Verkäufer, der Käufer bezahlt nur ein Mal die Transportkosten, wenn das im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie es zum Beispiel bei Käufen auf der eBay-Auktionsplattform üblich ist. "

Woody 29.08.2011 22:43:41

Was du eben genannt hast, gilt aber für den Fall, dass du den Vertrag widerrufen möchtest. Du trittst aber vom Vertrag zurück.
Normalerweise müsstest du den Verkäufer anmahnen, eine Frist setzen, in deren Zeitraum er die Mängel behebt. Erst danach hast du as Recht auf Rückabwicklung des Vertrages. Es sei denn, er verweigert die Leistung, was er ja getan hat, wenn ich mich recht entsinne.
Für den Käufer sollte durch die Rückabwicklung kein Verlust eingetreten sein.
Heißt, weder für hin noch für Rückversand zahlen.
Wenn du was verkaufst, handelst du IMMER nach BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) gewerbliche Verkäufer müssen sich an das strengere HGB(Handelsgesetzbuch) halten.
Du bist im Recht soweit ich das sehe.
Studier halt die Paragraphen, schicke sie ihm, und schreibe eine Stellungnahme.

Hat er denn die Leistung verweigert?

Woody 29.08.2011 22:48:53

Rücktritt
Der Käufer muss dem Verkäufer den Rücktritt deutlich mitteilen, der Kaufvertrag wandelt sich dadurch in ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Käufer sendet die Ware an den Verkäufer zurück, im Gegenzug erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis und die !!!Transportkosten!!!. Der Verkäufer kann auch auf die Rücksendung verzichten, wenn zum Beispiel die Rücksendekosten den Wert der Ware übersteigen würden.
Hierbei handelt es sich um einen Rücktritt wegen nicht, oder nicht vertragsgemäß, erbrachter Leistung (§ 323 BGB), daher trägt der Verkäufer auf jeden Fall die vollen Rücksendekosten, die Einschränkungen nach § 357 BGB (der Käufer trägt die Versandkosten bei einem Warenwert bis EURO 40,00) greifen nicht. Der Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels ist auch nicht das Gleiche wie das Rückgaberecht, welches von vielen Verkäufern rechtmäßig statt des Widerrufsrechts eingeräumt wird.

_Newbie_ 29.08.2011 22:51:39

Moin,
ja, er hatte sich anfangs quergestellt. Die Uhr wurde als neuwertig verkauft und hatte folgende Mängel:
- Sekundenzeiger abgebrochen und verschwunden
- Tiefe Kratzer überall
- Ecken aus dem Glas rausgebrochen

Über den Aspekt, das das Band viel zu kurz ist und die Erweiterungen fehlen, sehe ich drüber hinweg.

Ein Originalfoto wurde nicht hochgeladen, sondern ein Herstellerfoto, so konnte man auch keine Mängel erkennen, man musste sich auf die Beschreibung verlassen.

Nachdem ich einen Fall über Ebay öffnete und er mir eine Teilerstattung von 20€ anbot, habe ich mich an den Ebay Service gemeldet und über den PayPal Käuferschutz meinen vollen Betrag erhalten, mit Versand. Rückversand ist natürlich nicht inbegriffen.

Jetzt stehe ich auf Kippe und weiss nicht weiter. Finds doof das ich 7€ für 3 Wochen Stress bezahlen muss und im Endeffekt gar nichts davon habe. Der Typ darf auch weiterhin über Ebay verkaufen und negativ bewerten kann ich ihn nichtmal, da der Fall als geschlossen gilt.

Was tun?

Woody 29.08.2011 23:11:56

Schreibe ihm den genauen Sachverhalt.
1.) Dass er nach BGB handelt. Paragraphen aus dem BGB heraussuchen, dass er das tut.
2.) Dass ein Mangel nach BGB 434 vorlag, nämlich der, dass der Artikel

nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
nicht der Werbung des Verkäufers oder Herstellers entspricht.

3.) Er die Nachbesserung verweigert hat BGB 439
4.) Rücktritt vom Vertrag laut 323 BGB



"Die Transportkosten für die Rücksendung, sowie für die Nach- oder Neulieferung, trägt der Verkäufer, der Käufer bezahlt nur ein Mal die Transportkosten, wenn das im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie es zum Beispiel bei Käufen auf der eBay-Auktionsplattform üblich ist. "

Ist nur gegeben, wenn der Mangel nach 434 behoben wird, was er ja bei dir nicht wird. Und auch eine Neuliieferung ist auszuschließen.

Woody 29.08.2011 23:36:56

Zu 1:

Hab grad geschaut und das ist Paragraph 1 BGB Rechtsfähigkeit. Jeder muss sich an das BGB halten.

_Newbie_ 29.08.2011 23:42:59

Super Woody, du bist mir eine Riesenhilfe! Ich bin auch nicht mehr rechtschutzversichert, so ist guter Rat teuer.

Hast meinen größten Dank, werde morgen ein Schreiben aufsetzen und mich bei Antwort nochmal melden.

Damui 31.08.2011 20:55:33

Kannst ja sagen, dass er sich die Uhr gerne abholen kann, dass du ihm diese danna uch aushändigen wirst. Wenn er sie zugeschickt haben will, soll er Geld für den Versand springen lassen und gut ist =)


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