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Reifengröße bei der Dose
Mohoin ...
ich hab mal ne Frage ... und zwar bin ich grad dabei, mir neue Reifen für meinen Astra zu kaufen ... Im Fahrzeugschein steht 175/70 R14 ... dementsprechend hab ich jetz neue Winterreifen besorgt ... Jetz ist mir heute aufgefallen, dass die Sommerreifen, die ich zur Zeit drauf habe, die Maße 195/60 R15 (oder so) haben ... Jetz meine Frage - darf ich diese Sommerreifen überhaupt fahren? Im Fahrzeugschein steht ja was anderes ... :nut: Gruß Ich |
Kommt drauf an ob du eine Freigabe dafür hast.
Das muss nicht zwangsläufig im Fahrzeugschein stehen. |
Im Schein steht diesbezüglich nichts weiter ... wo/wie bekomm ich das raus?
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So genau kenne ich mich da auch nicht aus.
Aber prinzipell würd ich sagen: Hersteller fragen. Ist ja nichts anderes wie beim Motorrad auch. |
Meines Wissens müssen die Dimensionen eingetragen sein. Für die Felge brauchst du dann eine ABE
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Schön, dass ich seit 3 Jahren damit rumfahr ohne das es mir aufgefallen is =P
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hey thormi,
hab auch nen astra mit der größe als winterreifen im schein. desweiteren steht bei mir unten wo die eintragungen stehen 195/60 15 auf Felge bla bla. is das bei dir nich? wenn nciht sollte es aber kein stress sein das eintragen zu lassen (jedenfalls meiner meinung nach) weil es die 195/60 15 als original opel felgen gab. |
Ich hatte beim 3er Golf GT damals 185er auf 14" Felge. Die Sommerreifen waren aber 195 auf 15" mit Golf 3 GT Felgen. Hatte bei der Zulassung nen Schreiben mit ner Freigabe für die Größer erhalten. Frag ganz einfach mal bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach, wenn die Reifen+Felge drauf sind, muss das ja iwer gemacht haben und es war nicht illegal.
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Hast Du noch die alten oder schon die neuen "Papiere"?
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In den Zulassungsbescheinigungen muss nur noch eine Reifengröße eingetragen sein.
Was zulässig ist, und da muss man ganz genau auf Typ, Ausführung und Baujahr gucken, kann man beim Hersteller, KBA oder TÜV/DEKRA/GFÜ... erfragen. Ein Opel Corsa A ist eben nicht mit einem Opel Corsa D zu vergleichen. Die Reifengröße kann auch von der Motorisierung abhängig sein. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass 2 Größen höher, mit entsprechend niedrigerer Reifenhöhe z.B.: 145/80 155/70 165/65 zugelassen sind. Der Durchmesser bzw. Umfang sollte halt auch möglichst gleich bleiben, sonst stimmt ja die Tacho-Anzeige nicht mehr. Gefühlsmäßig würde ich sagen, die Reifen passen. Aber letztendliche Sicherheit hast du erst, wenn das der Hersteller so bestätigt. Kurz mal gerechnet: 175/70 R14: Durchmesser 600,6 mm, 195/60 R15: Durchmesser 615 mm. Umfang = Durchmesser mal PI. Dürfte sich noch im Toleranzbereich bewegen, wenn ich richtig gerechnet habe, ist das ein Unterschied von 2,3 %. |
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@ Goo
Nein, steht nix weiter in den Papieren ... müssten die neuen Papiere sein - also Zulassungsbescheinigung Teil I Sofern also der Hersteller sagt, dass ich Reifengröße x,y,z auf meinem Modell fahren darf, kann ich das, auch wenns im Fahrzeugschein (Z-bescheinigung Teil I) so nicht vermerkt ist - richtig verstanden? |
ja, so ist das.
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super, ich bin euch mal wieder zu Dank verpflichtet :trink:
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Wenn man Papiere dabei hat, erleichert das natürlich vieles.
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