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gaastra 01.09.2011 18:38:29

Unfall
 
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Hallo miteinander
schade dass des mein erster beitrag sein muss.hatte gestern nen unfall bin aus der kurve geflogen. Jetzt is die Frage was machen.Verkleidung kommt auf alle fälle weg.rahmen vermessen lassen sollt ich wahrscheinlich.
Ob der Motor noch läuft weiß ich noch nich müssen die maschien noch herholen. Mir is nix passiert ausser rippenprellungen.
das sagt die polizei dazu.mir hat er gesagt ich hät mcih verbremst an des erinner ich mich nichmehr

Verkehrsunfall mit Personenschaden
Dautmergen: Am Mittwoch, gegen 18.00 Uhr, befuhren zwei Kraftradfahrer die Landesstraße 435 von Dautmergen her kommend in Richtung Kreisstraße 7130. Hierbei stürzte der hinten fahrende 18-jährige Kraftradfahrer in einer scharfen Rechtskurve und kam anschließend nach links von der Fahrbahn ab, wo er am Fuß einer Böschung auf einer Wiese zum Liegen kam. Der Kraftradfahrer wurde verletzt und musste zur ambulanten Behandlung in das Krankenhaus nach Balingen verbracht werden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der Hinterreifen des Kraftrades ohne ausreichendes Profil war. Am Kraftrad entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro.

grüße nico

Patzomat 01.09.2011 18:49:14

Verkleidung runter->naked umbauen
Rahmen-> höchstens auf Dellen untersuchen, aber so wie die aussieht, kann die nicht viel haben, aber Lenkanschlag kontrollieren nicht vergessen.
lief sie noch als sie lag oder war sie aus? Wenn sie lange liegend gelaufen is, könnte der Motor gelitten haben.

gaastra 01.09.2011 18:50:08

ne war aus nur nochs licht war an

gsmattis 01.09.2011 20:50:15

Sei froh, dass dir nicht mehr passiert ist. Material kann man ersetzen. Jetzt kommt aber bestimmt Nachschulung und Probezeitverlängerung auf dich zu. Die Nachschulung inkl allem kostet so 400 € (muss mein Cousin auch machen). Oder hattest du 125er und dadurch keine Probezeit mehr?

gaastra 01.09.2011 20:54:03

ja hab halt zwei anzeigen wegen geschwindigkeit und reifen

Raku 01.09.2011 21:52:30

Anzeige wegen der Geschwindigkeit?
Was war denn erlaubt dort?

Können die dir deine Geschwindigkeit beweisen?


Das mit dem Reifenprofil... tja... das ist beschissen, weil vermeidbar...

Aber du kannst froh sein, dass da nicht viel war, was dich aufhalten konnte, so wie bei mir die Leitplanke, die mich zwar vor dem Abgrund dahinter bewahrt hat, mir aber den Fuß gebrochen hat.



Und bei der Nachschulung:
Also bei mir waren es ca 110€ Bearbeitungsgebühren polizeiseitig, 30€ Bearbeitungsgebühren Amts-seitig und 270€ werden es wohl Fahrschulseitig werden...

gaastra 01.09.2011 21:55:33

Weiß ich nichmehr werd ich sonntag wenn ichs motorrad hol mal schauen.aber halt nicht angepasste geschwindigkeit.und des mim reifen hab ich nie dran gedacht weil die hat erst vor 3000km neuen tüv bekommen wo sie gekauft wurde und der hatte nix gesagt.ja naja.
jetzt wart ich die briefe ab die kommen und dann nächstes jahr mach ich mich an die maschine

Raku 01.09.2011 22:17:23

Mhm ja unangepasste Geschwindigkeit. Aber doch keine Anzeige...

Du hast ja keine Straftat/Verbrechen begangen.

gaastra 01.09.2011 22:18:50

ja ich wart jetzt einfach ab polizei will die nächsten woche nomel ¨mir wegen ner aussage
und die werden mirs ja sicher erklären können

Ghostrider 01.09.2011 22:39:24

Eieiei, was ist denn da passiert?
Na zum Glück ist dir nichts passiert. Deine Suzi kannste reparieren.
Aber dennoch schade um sie.

Aus (nicht!) eigener Erfahrung kann ich dir sagen:

Stell' dich auf eine Strafe von ca. 150€ + 3 Punkte ein.
Grund: Nicht angepasste Geschwindigkeit bei den gegebenen Wetter- und Sichtverhältnissen.

Trotzdem alles gute und unfallfrei Fahrt in Zukunft !


LG Ghostrider


PS:
Wo kommst du denn her?
(Profil ausfüllen)

Grollicus 02.09.2011 00:12:59

Wenn der Polizist irgendwas von Verbremst gesagt hat kann es gut sei dass nur der kleine Verstoß (->Fahrfehler) dran war. Ein Hinwirken auf Unachtsamkeit/Fahrfehler wäre sicherlich nicht blöd.
Aber da wird gaastra dann sicherlich bald per Post Details bekommen, was genau vorgeworfen wird.
Wieso ist die Polizei überhaupt da gewesen? Kommet ihr auch wenn man nen Krankenwagen ruft, Berndy? Irgendwie erscheint mir das hier absolut unnötig.

Eine GS kann man recht günstig wieder aufbauen wenn der Rahmen nicht beschädigt wurde - und der ist ziemlich stabil. Aus dem Bauch heraus sehe ich gute Chancen, dass du die wieder aufbauen kannst. Viel Glück!

Grolli

Goose 02.09.2011 07:06:53

Also ne F auf Naked um zubauen ist was anderes als ne GS 500 E um zurüsten.

Bei der F bleiben dann angeschweißte Halter stehen, die Hupe steht links weit ab und muss verlegt werden usw.

Aber die Teile für die F Modelle sind zum Glück nicht so teuer, ein Seitenteil kostet ca. 130 Euro, dafür ist es dann schon lackiert.

Ansonsten einfach mal schauen, gibt bestimmt Leute aus dem Forum in deiner Nähe die dir helfen werden.

klassikfon 02.09.2011 07:08:55

Zitat:

Zitat von gaastra (Beitrag 447785)
und des mim reifen hab ich nie dran gedacht weil die hat erst vor 3000km neuen tüv bekommen wo sie gekauft wurde und der hatte nix gesagt.

Sorry, aber wie kommt man bitte auf so einen Schwachsinn? Dir ist doch sicher klar, das so ein Reifen verschleißt? Und 3000km sind ja nicht gerade wenig, da fährt man einiges ab...

Dinge, die noch verschlissen sein könnten, obwohl das Motorrad vor 3000km frischen Tüv bekommen hat:

-Bremsscheibe vorn
-Bremsbeläge vorn
-Bremsscheibe hinten
-Bremsbeläge hinten
-Bremsflüssigkeit (gealtert, Wasser / Luft gezogen...)
-Kettensatz
-Batterie
-Lenkkopflager

...hast Du etwa auch die letzten 3000 km nicht nach dem Öl geschaut?...

Sorry, aber solche Aussagen kapier ich nicht. Erklärt denn heute der Fahrleher (oder der Vater) nicht mehr dem Jungbiker worauf es so ankommt?

Gruß Ric

gsmattis 02.09.2011 07:53:15

Zitat:

Zitat von Raku (Beitrag 447787)
Mhm ja unangepasste Geschwindigkeit. Aber doch keine Anzeige...

Du hast ja keine Straftat/Verbrechen begangen.

Unangepasste Geschwindigkeit hat bei mir (Auf Schneematsch abgegangen und im Graben aufm Dach zum stehen gekommen, Auto Totalschaden) um die 60€ gekostet, aber keine Anzeige sondern nur nen Verwarngeld oder sowas.

Zitat:

Zitat von Grollicus (Beitrag 447794)
Wenn der Polizist irgendwas von Verbremst gesagt hat kann es gut sei dass nur der kleine Verstoß (->Fahrfehler) dran war. Ein Hinwirken auf Unachtsamkeit/Fahrfehler wäre sicherlich nicht blöd.
Aber da wird gaastra dann sicherlich bald per Post Details bekommen, was genau vorgeworfen wird.
Wieso ist die Polizei überhaupt da gewesen? Kommet ihr auch wenn man nen Krankenwagen ruft, Berndy? Irgendwie erscheint mir das hier absolut unnötig.


Grolli

Hast du schon ne Aussage zum Unfall gemacht? Wenn nicht, sag doch, dass du die Kurve falsch eingeschätzt hast und nachbremsen wolltest.

Wenn der Krankenwagen gerufen wird kommt automatsich die Rennletiung dazu. Kann ja auch was ernsteres sein. War bei mir (im Graben) auch so

fr!edol!n 02.09.2011 08:41:13

kann aber nicht sein. verwarngeld geht nur bis 30 euro. :D

tja im endeffekt sei froh das du noch alles dran hast an dir. da hätten auch bäume im weg sein können. lern aus der strafe und nachschulung etc und gut ist.


lg

Raku 02.09.2011 09:59:58

Ab 35€ gibts aber schon Punkte... bei mir haben sie ja auch unangepasste Geschwindigkeit in Anbetracht der Verkehrsverhältnisse vorgeworfen. Es kam zum Unfall.

Hachja.. was soll ich sagen... wen wundert es denn schon, dass die Polizei einem reinwürgt, wenn du dich auf ner Heizer-Strecke aufs Maul legst?


Aber zu dir gaastra,
ich würde da kein großartiges Trala drum machen, wirklich ne Chance, was zu regulieren, schätze ich, gibt es wegen der Reifen eh nicht.
Gib uns mal Bescheid, wenn du Post gekricht hast, welches "Strafmaß" angewandt wurde.

Mal schauen, ob du meine 170€ toppst, gepaart mit 3 Punkten ;)

Ich wünsche trotzdem alles Gute und, dass du daraus lernst, so wie ich ;)



Zitat:

Zitat von gsmattis (Beitrag 447804)
Unangepasste Geschwindigkeit hat bei mir (Auf Schneematsch abgegangen und im Graben aufm Dach zum stehen gekommen, Auto Totalschaden) um die 60€ gekostet, aber keine Anzeige sondern nur nen Verwarngeld oder sowas.



Hast du schon ne Aussage zum Unfall gemacht? Wenn nicht, sag doch, dass du die Kurve falsch eingeschätzt hast und nachbremsen wolltest.

Wenn der Krankenwagen gerufen wird kommt automatsich die Rennletiung dazu. Kann ja auch was ernsteres sein. War bei mir (im Graben) auch so


berndy 02.09.2011 10:31:15

Zitat:

Zitat von Grollicus (Beitrag 447794)
Wenn der Polizist irgendwas von Verbremst gesagt hat kann es gut sei dass nur der kleine Verstoß (->Fahrfehler) dran war. Ein Hinwirken auf Unachtsamkeit/Fahrfehler wäre sicherlich nicht blöd.
Aber da wird gaastra dann sicherlich bald per Post Details bekommen, was genau vorgeworfen wird.
Wieso ist die Polizei überhaupt da gewesen? Kommet ihr auch wenn man nen Krankenwagen ruft, Berndy? Irgendwie erscheint mir das hier absolut unnötig.

Eine GS kann man recht günstig wieder aufbauen wenn der Rahmen nicht beschädigt wurde - und der ist ziemlich stabil. Aus dem Bauch heraus sehe ich gute Chancen, dass du die wieder aufbauen kannst. Viel Glück!

Grolli


Bei uns ist das so: Wird die Rettungsleitstelle (Feuerwehr, Rettungsdienst) von einem Verkehrsunfall verständigt, verständigt diese dann ebenfalls die Polizei oder verbindet weiter. Umgekehrt ist das natürlich auch so, wenn die Polizei von einem medizischen Notfall erfährt, wird das an die Rettungsleitstelle weitergegeben. Wäre ja auch unsinnig, wenn das nicht so gemacht würde.

Die meisten Leute rufen eh die falsche Nummer an, ist ja auch fast gleich 112 und 110.

@fr!dol!in Verwarnungsgeld geht bis 35 €.

Alles darüber ist ein Bußgeld.

Es gibt nicht nur Strafanzeigen sondern auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Leute ihr dürft nicht die Verfahrenskosten mit dem Verwarnungs- oder Bußgeld vermengen.

Es kann sein, dass bei einer schriftlichen Verwarnung zu dem Verwarnungsgeld von 35 € noch Kosten von 25 € kommen. Dann sind das auch 60 € es gibt aber keinen Punkt. Bei einem Bußgeld von 60 € gibts Punkte und gegebenenfalls auch eine Nachschulung.

Denkbar sind folgende Verstöße:

101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. ( B - 1 ) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
(A - 3) 145,00
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
(Hier kommt es darauf an, ob irgendwelche Hinweisschilder auf die besonderen Verhältnisse aufmerksam gemacht haben oder ob eine Kurve da ist oder eine Kreuzung/Einmündung ...)

dazu noch der Reifen:

336606 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine
ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
(B - 3) 50,00
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat

oder als Halter

336618 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw.
keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
(B - 3) 75,00

mit Unfall:

§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat;
§ 3 Abs. 2 BKatV

336608 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine
ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum
Unfall.
(B - 3) 75,00
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Unfall + Halter:

336620 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw.
keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum
Unfall.
(B - 3) 125,00
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG

Goose 02.09.2011 11:09:23

Geht es hier in dem Fred darum was der Unfall kostet, oder um das wieder herrichten der GS?

Hab gerade irgendwie den Überblick verloren.

berndy 02.09.2011 11:18:30

Geht wohl um beides, zumindest wurde danach gefragt.

Gampo 02.09.2011 12:36:09

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 447818)
101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. ( B - 1 ) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Nur aus Interesse:
Gilt das nur für Schaden an Sachen anderer oder auch, wenn ich an meinem eigenen Fahrzeug Schaden verursache (Was ja in dem Fall hier von der Polizei festgehalten wurde. die 1500 euro werden ja nicht den Graben betreffen).

Wäre ja irgendwie unsinnig, wenn man dafür bestraft wird, dass man sein eigenes Fahrzeug beschädigt.

berndy 02.09.2011 13:04:00

Dein Einwand ist verständlich. Strafrechtlich wird man nicht dafür belangt, wenn man seine eigenen Sachen kaputt macht.

Daher gibt es da in der Tat verschiedene Auffassungen.

Allerdings ist der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung und der Unfallaufnahmerichtlinien eindeutig.

Sachschaden bedeutet eine Sache ist kaputt.

Da steht nicht fremde Sachen, also ist es egal, wem die gehört.

In den Unfallaufnahmerichtlinien ist es völlig egal, wer geschädigt wurde. Verkehrsunfall=plötzlich eintretendes Ereignis im öffentlichen Verkehrsraum, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und einen nicht ganz unerheblichen Sachschaden oder eine Verletzung einer Person zur Folge hat. Unerheblicher Sachschaden=<25 €.

Oft steht bei der entsprechenden Ordnungswidrigkeit noch dabei: Sie schädigten einen anderen ... Aber in diesem Fall steht das so nicht dabei, also ist es auch nicht gefordert, dass ein anderer geschädigt wurde, es reicht, dass ein Unfall passiert ist.

Den Rest kannst du dir dann denken.

Nitrox 02.09.2011 18:42:43

Find das auch komisch, dass man dafür eine Strafe erhält. Es heißt ja schließlich Unfall, und wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt und durch einen Fahrfehler stürzt auch noch ein Verwarngeld zu kassiern... (ja, ich weiß schon in dem Fall wars mit den Reifen was anderes).

Genau weil Kraftfahren eine gefährliche Sache ist, braucht man ja im Sinne der Gefährdenshaftung eine HPVersicherung, versteh echt nicht was das Ordnungsgeld soll.

berndy 03.09.2011 06:54:26

Ihr habt eine seltsame Rechtsauffassung:

Mit einem Fahrfehler hat man sich etwas zu schulden kommen lassen. Das ist nur nicht vor- sondern fahrlässig. Und er hat was falsch gemacht, sonst wäre er nicht gestürzt.

Wenn jemand deine Vorfahrt nicht beachtet, ist das auch nur fahrlässig. Der hätte sich dann auch nichts zu schulden kommen lassen und bräuchte dann auch nicht für den Schaden gerade zu stehen.

Bevor jetzt wieder jemand: "ja, aber sagt". Laut den Bestimmungen der StVO ist es nicht erlaubt Unfälle zu verursachen, egal aus welchem Grund.

Die STVO soll dazu dienen den Straßenverkehr sicher zu machen, deshalb gibts ein Buß- oder Verwarngeld für denjenigen, der einen Unfall verursacht oder sich sonst wie nicht an die Regeln hält und wenn es nur durch eine Unachtsamkeit ist.

Goose 03.09.2011 08:40:42

Ein Angestellter im öffentlichen Dienst darf bei Erstellen eines Bescheides auch keine Fehler machen, tut er es trotzdem, und schadet damit jemandem, braucht er für seinen Fehler nicht gerade stehen.

Ein Bankberater der dich falsch berät, kann mit seinem Privatvermögen für entstehende Schäden in Regress genommen werden.

Wenn eine Polizistin die bei einer Unfallaufnahme falsche Angaben macht, und die Schuldfrage damit verdreht, und die ganze Sache vor Gericht geklärt werden muss nicht belangt werden kann, weil Sie ja auch nur ein Mensch ist...... hab ich schriftlich....

Warum muss ich dann mit einem Bußgeld belegt werden weil ich etwas Wiese mich selber und mein Bike zerlegt habe.

Das muss so sein, weil es ja im Gesetz steht. Nur sind die Gesetze auch nur so gut wie die Menschen die Sie umsetzen und ausführen.

@Berndy: als ich in meine erstes Auto ne Zündkerze in den Endtopf geschweißt hatte um mir nen Flammenwerfer zu bauen, da hab ich von der Polizei ne Mängelkarte bekommen, und ne Moralpredigt, musste das ganze zurück bauen und wieder vorführen! Das war es. (Ist aber schon 22 Jahre her!) Das fand ich damals schon sehr angemessen, heute musste ja damit rechnen bei sowas wegen nem versuchten Terroranschlag erschossen zu werden....

Es ist immer eine Ermessensfrage! Nur leider gibt es wohl keinen Spielraum mehr.

Raku 03.09.2011 10:26:36

+1 Goose!

berndy 03.09.2011 11:11:17

@Goose Für die Gesetze und Verordnungen kann ich gar nichts.

Wenn das eine so festgeschrieben ist und das andere eben anders, dann ist das halt so und so muss man es akzeptieren. Da hilft auch keine Polemik.

Ich habe nie behauptet, dass Recht gerecht sei.

Da ist doch dasselbe wie mit der Gurt- oder Helmpflicht.

Was hat da sich jemand zu schulden kommen lassen, wenn er ohne Helm oder Gurt fährt? Nix. Solange nichts passiert, würde es auch niemanden interessieren.

Das war ja auch lange Zeit (bis Anfang der 80er Jahre) so.

Aber um die Zahlen der getöteten und schwerverletzten Verkehrsteilnehmer zu senken, musste man etwas tun.

Und, es hat zum Ziel geführt (nicht alleine und auch nicht sofort aber dennoch).

Raku 03.09.2011 12:30:36

Bei der Helm/Gurtpflicht geht es immerhin noch um einen Nutzen, nicht wahr? Denn die Pflicht bringt Leute dazu, den Helm zu tragen. Dies verhindert meinetwegen Kopfverletzungen.

Aber wem nützt es, Unfälle zu verbieten? Es ist doch offensichtlich kein Nutzen außer $$$ dahinter?! Ich bau ja keinen Unfall, weils Spaß macht, sondern weil ich einen Fehler mache. Und wenn der nur mich betrifft, dann finde ich es sehr uncool (siehe Argumentation Goose), dass ich dafür belangt werde.

Und wir wissen alle, dass man als Polizist den Gesetzen Folge leisten muss, aber ab und zu tuts ja doch ganz gut, seinen Unmut mal kund zu tun hier ;) Das kennt ihr ja von mir schon :)


Zitat:

Zitat Berndy:
Ich habe nie behauptet, dass Recht gerecht sei.
Kurzzusammenfassung von meinem Post ;)

Gampo 03.09.2011 14:07:09

Also mal ernsthaft:

Was die Helmpflicht etc angeht:
Naja da versucht der Staat seine Mitglieder vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen. Da kann man sich natürlich streiten, inwieweit das sinnvoll ist und inwieweit dafür die persönliche Freiheit beschnitten werden sollte.
Im Grunde könnte man ja sagen: Ich kenne das Risiko und wenn ich das gerne eingehen möchte, soll man mich doch bitte ohne Helm fahren lassen. Aber ein Staat hat halt nicht gernen so viele Unfalltote in seiner Statistik... Außerdem muss jemand die Arztkosten etc bezahlen.

Nun und die sache mit den verbotenen Unfällen:
Das wurde nunmal gesetzlich so festgelegt. Einen Unfall zu bestrafen ist ja im Grunde auch nachvollziehbar, da man bei einem Unfall eigentlich immer andere Menschen gefährdet...sei es dadurch, dass man durch den Gegenverkehr rutscht oder eine ungesicherte Unfallstelle verursacht oder was weiß ich.
Was mich wundert ist die Tatsache, dass das Buß- bzw. Verwarngeld erhöht wird, sobald Sachschaden verursacht wird, auch wenn das nur mein eigener Schaden ist. Da sollte in dem Gesetz eigentlich stehen "Schaden an Sachen anderer" oder so.

Naja aber rumnörgeln bringt ja nichts. Für sowas haben wir ja eine Demokratie. Gesetze kann man ja ändern (lassen). Da müsste man sich dann halt für einsetzen. Ist mir in dem Fall aber zu viel Arbeit ^^

Ghostrider 03.09.2011 14:15:38

Vllt sollte man den Geschädigten mal zu Wort kommen lassen, damit jeder weiß um was es hier überhaupt gehen soll.

gaastra 03.09.2011 14:17:16

ich meld mich morgen abend wieder wenn ichs motorrad hier hab und mal mit meinem nachbar drüberschau.und warte dann auf die briefe

Raku 04.09.2011 21:45:01

Glaub mir :D Die Briefe kommen erst dann, wenn du
A: am wenigsten damit rechnest und
B: wenn es am ungünstigsten (zeitlich) für dich ist ;)

gaastra 04.09.2011 21:49:02

jetzt wart ich mal was die polizisten hier sagen und lass mir alles von den erklären
und mit zeitlich ungünstig naja geld wollen se des behalt ich im hinterkopf und legs zur seite und wenn se mein führerschein haben wollen kriegen sie auch den schon ich eben mal die umwelt:D

Raku 04.09.2011 22:32:34

Ja ich meine auch mit dem Aufbauseminar :D Bei mir fällt es exakt in die Klausurphase...

mal sehen, vielleicht kriege ich das noch hingewurschtelt, irgendwie :D

Ghostrider 04.09.2011 23:22:12

Zitat:

Zitat von Raku (Beitrag 448085)
Ja ich meine auch mit dem Aufbauseminar :D Bei mir fällt es exakt in die Klausurphase...

mal sehen, vielleicht kriege ich das noch hingewurschtelt, irgendwie :D

Was hast du denn verbrochen, wenn man fragen darf?

gaastra 04.09.2011 23:24:14

aso meinste ja ich warte ab und lass mich überraschen und konzentrier mich eher auf schule als auf fahren

Raku 05.09.2011 00:05:36

Zitat:

Zitat von gaastra (Beitrag 448088)
aso meinste ja ich warte ab und lass mich überraschen und konzentrier mich eher auf schule als auf fahren

Ist manchmal auch besser so ;) Ich hab mein gebrochenes Bein dazu genutzt, zu lernen ;)

Also notentechnisch hat sich der Unfall sogar ein bisschen gelohnt ;)


Ghostrider: die ganze Story kannst du in diesem Thread nachlesen: ICH BIN EIN LINK
Und den Unfallhergang halt im ersten Post ;)

Goose 05.09.2011 06:55:20

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 447907)
Ihr habt eine seltsame Rechtsauffassung:

Mit einem Fahrfehler hat man sich etwas zu schulden kommen lassen. Das ist nur nicht vor- sondern fahrlässig. Und er hat was falsch gemacht, sonst wäre er nicht gestürzt.

Das du nix für die Gesetze kannst ist mir klar und war auch so nicht gemeint.

Ich wollte nur auf den Punkt Rechtsauffassung eingehen. Ich denke der Knabe hier ist durch seinen Unfall genug gestraft, und ich bin der Meinung da kann man auch mal fünfe gerade sein lassen.

Mir ist das nun schön öfters aufgefallen, aber je höher das Dienstalter der Polizisten ist, umso ruhiger und gnädiger sind sie. Kann natürlich mein subjektives Empfinden sein.

Runestone 05.09.2011 08:42:22

[QUOTE=Goose;447913]
@Berndy: als ich in meine erstes Auto ne Zündkerze in den Endtopf geschweißt hatte um mir nen Flammenwerfer zu bauen, da hab ich von der Polizei ne Mängelkarte bekommen, und ne Moralpredigt, musste das ganze zurück bauen und wieder vorführen! Das war es. (Ist aber schon 22 Jahre her!) Das fand ich damals schon sehr angemessen, heute musste ja damit rechnen bei sowas wegen nem versuchten Terroranschlag erschossen zu werden....


Kranker Typ, jetzt weiß ich wenigstens, warum ich Dich so mag :hammer::hammer::hammer:

klassikfon 05.09.2011 08:45:07

Die Frage ist doch:

Hat der Flammenwerfer funktioniert? Und gibt es Fotos davon?:nut:

Gruß Ric

Goose 05.09.2011 09:12:35

Ja hat er, mit 48er Webervergasern bleibt genug für die Zündkerze über... und damals gab es noch keine Handycams. :hammer::hammer::hammer:

Raku 05.09.2011 10:17:40

Die Frage, die sich mir stellt. Wie baut man ne Zündkerze in die GS ein? Geht das auch?

Goose 05.09.2011 10:46:06

Vergiss es, ich war damals Jung und dumm, und gehört hier nicht hin.

BTT

Raku 05.09.2011 11:04:34

Das war auch n Scherz ;) Wie du bereits sagtest: Terrorist und so ;)
Das gelegentliche Auspuffknallen reicht mir auch schon aus.

Bin gespannt, was das heute abend gibt mit dem Gaastra seinem Bericht ;)

gaastra 07.09.2011 11:00:38

Also Die Verkleidung is jetzt runter.
Und ich bau sie nächstes Jahr wieder auf.
Dinge die ich machen muss
Neuer Reifen
Neuer Scheinwerfer(vlt erlaubt der tüv ja dass ich dne jetzigen weiterbenutzen darf e nummer is ja dran)
Neuer Lenker( Nehm nen breiten mein Nachbar meinte sei ein ganz andres Fahrgefühl und auch besser,grad weil ich auch so groß bin)
Wegen Polizei wenn ich Glück hab komm ich ohne Probezeitverlängerung weg.Wegen A und B Verstoß
Hoffen wirs beste

Raku 07.09.2011 12:56:13

Unzureichendes Reifenprofil ist tatsächlich nur ein B-Verstoß. Aber bei dir kommt dazu, dass du einen Unfall gebaut hast. So wie ich es nun miterlebt habe, werden die nen Sch**ß tun, dass du ohne Probezeitverlängerung davonkommst.

Als Fahranfänger wirst du nur ausgenommen, wo es nur geht. Ist leider so... daher würde ich nicht darauf spekulieren, ohne Aufbauseminar auszukommen. Rechne lieber mit dem Schlimmsten - Geld nachher übrig zu haben, wenn es doch nicht so kommt, ist nicht so schlimm, wie irgendwie Einschnitte ins normale "Geldausgebeverhalten" hinnehmen zu müssen. Also ich muss zB. mich ein bisschen momentan zügeln, damit ich mir das Aufbauseminar "gönnen" kann.


Aber ich wünsche natürlich viel Glück dabei ;)

gaastra 07.09.2011 13:00:57

JA ich red die tage mit meinem onkel(verkehrsanwalt) wegen meiner aussage

Raku 07.09.2011 13:11:28

Ja :D In der Tat, das solltest du machen. Denn es geht um echt viel Geld dabei...

Ich habe mittlerweile ohne die Schäden am Motorrad und an der Schutzkleidung ca 500€ ausgegeben. Es lohnt sich, da vielleicht was hinzukriegen ;)

gaastra 07.09.2011 13:15:23

ich hoff auf nette polizisten sind ja andre als beim unfall


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