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jojo 23.02.2012 21:46:48

kettenritzel
 
hallo zusammen
bei meiner gs steht ein neuer kettensatz an
nun bietet ein händler unterschiedliche ritzel an 16 zähne als
standart andere auf wunsch
hat jemand erfahrung mit 15 zähnen , besserer duchzug???
(fahre viel in den bergen)


mfg jo

http://www.ebay.de/itm/260739366089?...84.m1423.l2649

Herby1991 23.02.2012 22:03:09

Der Durchzug soll sich wohl verbssern, allerdings steigt dein Verbrauch an und du musst schaun, was der Tüv sagt ;-)

suzi-rider-le 23.02.2012 22:18:19

Hey schon mal die suchfunktion benutzt? Wurde alles schon mehrfach geklärt...

mb1979 23.02.2012 22:36:21

Kam mir etwas agiler vor, hat mich aber nicht vom Hocker gehauen. Endgeschwindigkeit ist geblieben, allerdings bei 1000 Umdrehungen mehr. Verbrauch kann ich nicht mehr sagen, ist mittlerweile auch schon etwa 10 Jahre her.

bluebiker 23.02.2012 23:47:32

n rennsemel wird sie dadurch auch nicht ;)

meines wissens erlischt damit auch der versicherungsschutz und falls du dann mal einen unfall hast und die versicherung noch deine suzi unter die lupe nimmt, bleibst du auf den kosten alleine sitzen..

also mir persönlich wärs das nicht wert^^

majestic_morpheus 24.02.2012 08:04:26

Zitat:

Zitat von bluebiker (Beitrag 458895)
meines wissens erlischt damit auch der versicherungsschutz und falls du dann mal einen unfall hast und die versicherung noch deine suzi unter die lupe nimmt, bleibst du auf den kosten alleine sitzen.

Das ist so nicht richtig. Hansafan hat das schon ein paar Mal erklärt: Die Versicherung müsste nachweisen, dass das veränderte Ritzel ursächlich am Unfall war (kausaler Zusammenhang). Da sie das kaum kann, kann sie sich auch nicht gegen eine Zahlung wehreb. Auch erlischt der Versicherungsschutz der Haftpflicht nie vollständig und muss auch immer erstmal in voller Höhe gezahlt werden, der Versicherer kann aber später Regress fordern.

Dass man vom Ordnungsamt ein Verfahren wegen Fahren ohne BE bekommt, ist allerdings wahrscheinlich.

klassikfon 24.02.2012 08:12:12

Zitat:

Zitat von majestic_morpheus (Beitrag 458901)
der Versicherer kann aber später Regress fordern.

...und das ist in der Regel auf 5000€ begrenzt...

Gruß Ric


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