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Frage zu Fahrzeugschein zwecks Drossel
Hallo habe mir heut mal mein FZ-Schein genauer angeschaut und dabei Ungereimtheiten entdeckt.
http://img1.bildupload.com/64846572410f37f2d949504de00b1774.jpg Daraus wird nicht ersichtlich ob gedrosselt oder nicht. Meine Suzuki ist gedrosselt und ich muss diesen Monat noch zum Tüv. Ich hab auch nicht vor meine GS zu entdrosseln. (Frühestens in einem Jahr) Gibt das Probleme beim Tüv? Grüße Marco |
Da steht drin das du beides hast, gedrosselt und ungedrosselt
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da steht doch "leistungsred(uzierung).."?
was steht den bei der leistung drin? |
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also was tun? |
Wenn eine Drossel durch Ansaugblenden verbaut ist, dann ist die Eintragung doch korrekt: Keine Anschläge und Hauptdüse 120 (was erstmal eine Leistungsteigerung ist) und die Drosselblenden (was die Leistung mindert).
Wichtig ist, was bei Leistung drin steht. |
Naja, in Ordnung ist der Text nicht.
ich denke es gehört dann nur die Alpha Drossel eingetragen, und nicht die Leistungssteigerung. Ich würde zum TÜV fahren, und den auf das Problem aufmerksam machen. Der weiß dann schon was gemacht werden muss. Weil der Fehler entweder beim damaligen TÜVer oder beim Straßebverkehrsamt liegt. |
Kalkuliere aber ein, dass du die Änderung bezahlen darfst.
Freundliches Fragen ist natürlich nicht verboten aber einen Anspruch auf Kostenübernahme gibts meines Wissens leider nicht. |
Wenn das eine EU (ab Werk gedrosselte) ist, passt der Text so wie er ist.
Ich würde mir da keine großen Gedanken machen, solange die richtige Leistung im Schein steht und die Drossel auch verbaut ist. Der Rest ist doch nur Bürokratie, Fahrlässigkeit kann einem da keiner vorwerfen. |
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