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-   -   Frage zu Fahrzeugschein zwecks Drossel (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=29685)

Marc-O 11.03.2012 18:33:27

Frage zu Fahrzeugschein zwecks Drossel
 
Hallo habe mir heut mal mein FZ-Schein genauer angeschaut und dabei Ungereimtheiten entdeckt.
http://img1.bildupload.com/64846572410f37f2d949504de00b1774.jpg
Daraus wird nicht ersichtlich ob gedrosselt oder nicht.
Meine Suzuki ist gedrosselt und ich muss diesen Monat noch zum Tüv.
Ich hab auch nicht vor meine GS zu entdrosseln. (Frühestens in einem Jahr)
Gibt das Probleme beim Tüv?
Grüße Marco

Goose 11.03.2012 18:38:32

Da steht drin das du beides hast, gedrosselt und ungedrosselt

bluebiker 11.03.2012 18:40:02

da steht doch "leistungsred(uzierung).."?
was steht den bei der leistung drin?

Goose 11.03.2012 18:44:05

Zitat:

Zitat von bluebiker (Beitrag 460680)
da steht doch "leistungsred(uzierung).."?
was steht den bei der leistung drin?

Dann lies mal weiter als das eine Wort

bluebiker 11.03.2012 18:47:09

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 460682)
Dann lies mal weiter als das eine Wort

und ich frag mich noch was dass für ne abkürzung sein soll..sry mich hat das leerzeichen irritiert :hammer:

Marc-O 11.03.2012 18:58:15

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 460679)
Da steht drin das du beides hast, gedrosselt und ungedrosselt

ja aber hab ich ja net^^
also was tun?

majestic_morpheus 12.03.2012 08:08:02

Wenn eine Drossel durch Ansaugblenden verbaut ist, dann ist die Eintragung doch korrekt: Keine Anschläge und Hauptdüse 120 (was erstmal eine Leistungsteigerung ist) und die Drosselblenden (was die Leistung mindert).

Wichtig ist, was bei Leistung drin steht.

Goose 12.03.2012 09:14:52

Naja, in Ordnung ist der Text nicht.

ich denke es gehört dann nur die Alpha Drossel eingetragen, und nicht die Leistungssteigerung.

Ich würde zum TÜV fahren, und den auf das Problem aufmerksam machen. Der weiß dann schon was gemacht werden muss.

Weil der Fehler entweder beim damaligen TÜVer oder beim Straßebverkehrsamt liegt.

berndy 12.03.2012 09:34:45

Kalkuliere aber ein, dass du die Änderung bezahlen darfst.

Freundliches Fragen ist natürlich nicht verboten aber einen Anspruch auf Kostenübernahme gibts meines Wissens leider nicht.

majestic_morpheus 12.03.2012 19:21:26

Wenn das eine EU (ab Werk gedrosselte) ist, passt der Text so wie er ist.

Ich würde mir da keine großen Gedanken machen, solange die richtige Leistung im Schein steht und die Drossel auch verbaut ist. Der Rest ist doch nur Bürokratie, Fahrlässigkeit kann einem da keiner vorwerfen.


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