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Wulf|Smith 28.03.2012 16:29:17

Führerscheinklasse A2 und GS 500 ?
 
Hi,

ich bin ganz neu im Forum - bitte verzeiht mir, wenn es schon einen solchen Thread gibt. Ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, aber nach den erste 5 Seiten Trefferausgabe aufgegeben^^ (Suchbegriff war "A2 gs500" -> da kam viel allgemeines raus und ich sah keine möglichkeit die suche zu präzisieren, da "a2" nicht zugelassen wurde.)

Wenn ein hypotethischer Jugendlicher (>18J.) den Führerschein der Klasse A2 erwirbt (ab 19.01.2013) Info zur Führerscheinreform 2013,
ist es ihm erlaubt eine ungedrosselte gs 500 f zu fahren?

Beachten muss man das Leistungsgewicht von 02KW/kg und die Anzahl an PS - leider habe ich im Internet verschiedene (gerundete) Werte gefunden - kann jemand seine Leistungs- und Gewichtangaben aus dem Fahrzeugschein auslesen?

Wie gesagt, ich interessiere mich für eine gs500f (Baujahr nich sonderlich wichtig)

Smith

Goo 28.03.2012 16:55:50

ich bin ja sonst nicht so....

aber leistung und leermasse sind in 2sek gegoogelt :roll:

rechnen wirste hoffentlich alleine können.

und warum das [B] im titel? ich dacht erst mir will jmd zur gs den führerschein gleich mitverkaufen...

Jim Knopf 28.03.2012 16:56:38

Servus,

Gewicht vollgetankt: 199 kg
KW: 33/34

Bei 34KW kommst Du auf 170 KG wenn ich richtig gerechnet habe!

Bei 199 KG kommst Du auf 39,8 KW!

Wulf|Smith 28.03.2012 17:02:40

@Goo

hast du meinen Beitrag gelesen? ich suche die genauen Angaben - im Internet findet man nur gerundetet und voneinenander abweichende Daten.

[B] stand für [B]eratung - habt ihr andere Codes?

@Jim Knopf

ich habe mit sagen lassen, bei dieser max. Leistungsangabe kommt es aufs Leergewicht an (172Kg) - deswegen könnte es eng werden -> deswegen suche ich jemanden, der die genaue Leistungsangabe weiß. im Google finde ich
1. 48PS
2. 47PS
3. 46PS
4. 45PS
5. 34KW
6. 33KW
- laut meiner Rechnung ist bei exakt 34PS und exakt 172 das Motorrad zu leicht für sein Gewicht.
(Auf der Suzuki Website ist die Gs500f leider nicht mehr aufgelistet-.-, auf Wiki&Co wollt ich mich da nicht verlassen)

Falls jemand da genau Bescheid weiss :luftballon:

Jim Knopf 28.03.2012 17:07:24

Servus,

Leergewicht des F Models: 189 KG

Leistung: 33 / 34 KW je nach Baujahr

Quelle: http://krad24.de/Motorraeder/Suzuki/GS_500_F/index.php

Goo 28.03.2012 17:17:21

ja, hab ich gelesen, aber wer suchet der findet...
evtl hab ich mit den 2sek etwas übertrieben

übrigens sind laut jim´s quelle die 180kg das trocken- und nicht das leergewicht...

was verlangt denn das gesetz? ich schätze mal leergewicht

Wulf|Smith 28.03.2012 17:24:55

Das Trocken- & das Leergewicht liegen aber beide über 172Kg - somit ist das Leistungsmaximum (bei 180KG erst bei 36KW / bei 189 erst bei 37,8 KW erreicht.) - somit ist die Gs500f vom Leistungsgewicht für die neue Führerscheinklasse zugelassen.

Falls die angegebenen zugelassenen maximalen 35KW (Quelle) genau stimmen, ist das Motorrad für Fahranfänger äußerst interessant!

Vielen Dank @Jim Knopf und goo

€dit: Hier wird sie mit 34,3 KW angegeben.

Raku 28.03.2012 17:28:19

Zitat:

Zitat von Wulf|Smith (Beitrag 462958)
- laut meiner Rechnung ist bei exakt 34PS und exakt 172 das Motorrad zu leicht für sein Gewicht.

FREUD'scher Versprecher/Verschreiber ;)

Und [B] ist bei uns eigentlich der Code für "Biete". Daher war der Goo verwirrt. Kommt schonmal vor ;)

Goo 28.03.2012 17:34:30

allerdings findet man soooo oft die 48PS, dass ich mich da sorgen würde...

48PS-->35,29kW
47PS-->34,55kW

bzw andersrum

34kW-->46,24PS
35kW-->47,6PS

da ja nur grade zahlen im schein stehen und ich davon ausgehe, dass leute bei zB mobileeee die zahl aus´m schein abtippen denke ich, dass die glatten 35kW stimmen.
sofern bei "maximal 35kW" die 35 selbst als genehmigt gilt, was ich hoffe, geht alles klar :)

*das war jetzt mehr laut gedacht als alles andere...verzeiht mir, bin noch kränklich und wie immer leicht verwirrt

Goo 28.03.2012 17:35:39

Zitat:

Zitat von Raku (Beitrag 462962)
Daher war der Goo verwirrt. Kommt schonmal vor ;)

was kommt schonmal vor, dass ich verwirrt bin? :motz:

halt stopp, hab ich doch grad selbst zugegeben :grinser2:

Teufelchen88 28.03.2012 18:00:50

Also mein Fahrlehrer (hab ihn letztens getroffen) hat mir das mit den neuen Klassen so erklärt:
Wer nächstes Jahr den Motorradführerschein macht und noch keine 25 ist bekommt den A2... Also das gleiche wie jetzt A begrenzt (34PS). Wenn er dann 2 Jahre begrenzt gefahren ist muss er dann neuerdinge eine neue Fahrprüfung für ungedrosselte motorräder machen um dann Klasse A zu bekommen... :(
Wer also Freunde oder so hat die noch den Klasse A machen wollen sollten denen sagen dies noch dieses Jahr zu tun... sonst wirds bisschen teurer (neue Prüfung, evtl Fahrstd für ungedrosselte Motorräder).
Alles nur Geldmacherei...:dagegen:

Ghostrider 28.03.2012 18:42:52

Zitat:

Zitat von Teufelchen88 (Beitrag 462971)
[...]
Alles nur Geldmacherei...:dagegen:


Du sagst es!
Anders kann man diesen ganzen Dreck nicht bezeichnen.
Find' ich 'ne Schweinerei!! :motz: :motz: :motz:

Knotenfrosch 28.03.2012 18:45:30

Also in meinem Fahrzeugschein steht:

GS 500 EU (wobei ich das U nicht glaube, weil das wär ja mit Drosselung!?)
Leergewicht: 188 kg
Leistung: 34 kW
EZ: 1995

====>> 0,181 kW/kg und damit unter der 0,2-Grenze

Aber Du schreibst ja, dass Du ne F willst...

Teufelchen88 28.03.2012 18:45:47

Bin nur froh das ich meine "Wunsch" Führerscheine schon längst gemacht hab... war schon damals teuer geunug...

Multiman 28.03.2012 18:47:12

Dafür können die älteren, die noch nen A1 durchn 3er haben mit ner einfachen Fahrprüfung und natürlich auch alle die den A1 später machen den A2 erwerben.
Nichts mehr mit Theorieprüfung

Die richtige Geldmacherrei ist aber, dass der Führerschein alle 15 Jahre abläuft, alle die schon einen haben müssen glaub 2030 sich nen neuen kaufen

Zitat:

Zitat von Knotenfrosch (Beitrag 462978)
(wobei ich das U nicht glaube, weil das wär ja mit Drosselung!?)

U heißt nur, dass sie im gedrosselten zustand aus dem Werk geschoben wurden ;)

Knotenfrosch 28.03.2012 18:48:08

Zitat:

Zitat von Teufelchen88 (Beitrag 462979)
Bin nur froh das ich meine "Wunsch" Führerscheine schon längst gemacht hab... war schon damals teuer geunug...

Ich hätt gern den CE, aber das ist mir zu teuer. Darf eh noch bis 7,5t zGG fahren. :steering:
Wär ich mal lieber zum Bund und hätt den Lappen dort gemacht :-/

Goose 28.03.2012 19:41:30

http://gs-500.info/index.php?title=Prospekte#2004

Da sind die Werksangaben. Mehr wirst du bei Suzuki nicht erfahren.

Gut das meine Fleppe noch Pink ist....

Ghostrider 28.03.2012 20:23:16

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 462995)
http://gs-500.info/index.php?title=Prospekte#2004

Da sind die Werksangaben. Mehr wirst du bei Suzuki nicht erfahren.

Gut das meine Fleppe noch Pink ist....

Man könnte jetzt vermuten du hast nur B17 :grinser2:

Goose 28.03.2012 20:33:16

B17??? was auch immer das sein mag.....

Ich darf alles fahren, Autos, LKWs, Busse, Mopeds, selbst Panzer.... nur leider gibt es die Klasse Rad/Kette leider nicht im Zivilen.....

Ghostrider 28.03.2012 20:53:55

B17 = Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (Auto)
Da haste keine Vistenkarte als Führerschein, sondern auch son pinken Lappen...

Aber wir wissen ja, dass du "etwas" mehr Jährchen auf'm Buckel hast als 17 :D

Wulf|Smith 28.03.2012 23:02:49

also Thx - ich glaube ihr habt meine Sorgen zerschlagen.
Trotzdem werde ich mir beim Kauf einfach die eingetragenen Werte zeigen lassen und im Kopf überschlagen...
bis dahin....:steering:

foerschy 29.03.2012 01:32:23

Wenn man den A2 besitzt und man dann den A haben will, muss man lediglich nochmals eine Prüfung ablegen. Keine Theoriestunden und Fahrstunden etc.

Von der Idee her finde ich die neue Regelung wesentlich besser als die jetzige aber leider immernoch zu "schwach" um zu sehen, ob jemand für mehr als 36KW "geeignet" ist.
Für mich gehört sich normalerweiße ein Km-Nachweis her :-) . Ja, zerschlagt euch nur eure Gedanken darüber :-P .

Der A1 ist dann auch für unter 18-Jährige bis 100 km/h und diese können ebenfalls nur durch eine Fahrprüfung dann schon den A2/A erlangen.


Am skurilsten finde ich allerdings den B96.

Knotenfrosch 29.03.2012 03:48:11

Begleitetes Fahren ab 96 Jahren?? :mrgreen: :twisted:

Wulf|Smith 29.03.2012 14:03:59

Zitat:

Zitat von foerschy (Beitrag 463043)
Wenn man den A2 besitzt und man dann den A haben will, muss man lediglich nochmals eine Prüfung ablegen. Keine Theoriestunden und Fahrstunden etc.

Von der Idee her finde ich die neue Regelung wesentlich besser als die jetzige aber leider immernoch zu "schwach" um zu sehen, ob jemand für mehr als 36KW "geeignet" ist.
Für mich gehört sich normalerweiße ein Km-Nachweis her :-) . Ja, zerschlagt euch nur eure Gedanken darüber :-P .

Der A1 ist dann auch für unter 18-Jährige bis 100 km/h und diese können ebenfalls nur durch eine Fahrprüfung dann schon den A2/A erlangen.


Am skurilsten finde ich allerdings den B96.

is richtig - aber, Menschen, die vor dem 19.01 den A(beschränkt) machen, rutschen am 19.01 in die A2 Klasse und dürfen nach 2-jähringem Besitz A(offen) fahren OHNE noch eine Prüfung ablegen zu müssen.
Fazit: Das klügste für alle 18-24 Jährigen, die planen Motorrad zu fahren, bevor sie 24 werden, sollte noch VOR dem 19.01 ihre A(beschränkt)-Prüfung ablegen!

so hab ichs verstanden - deswegen steh ich auf das neue Gesetz^^

Koop 29.03.2012 20:22:19

Zitat:

Zitat von Wulf|Smith (Beitrag 463102)
is richtig - aber, Menschen, die vor dem 19.01 den A(beschränkt) machen, rutschen am 19.01 in die A2 Klasse und dürfen nach 2-jähringem Besitz A(offen) fahren OHNE noch eine Prüfung ablegen zu müssen.
Fazit: Das klügste für alle 18-24 Jährigen, die planen Motorrad zu fahren, bevor sie 24 werden, sollte noch VOR dem 19.01 ihre A(beschränkt)-Prüfung ablegen!

so hab ichs verstanden - deswegen steh ich auf das neue Gesetz^^

Deswegen bin ich am Führerschein dran :wink:

kayxx 29.03.2012 22:25:17

Guten Abend,
hab ich dass dann jetzt richtig herausgelesen, dass man eine Suzuki GS 500 F(Vollverkleidet) entdrosselt mit dieser neuen "A2" Regelung fahren darf?
Das macht sie äußerst attraktiv, da ich auch noch vor dem Stichtag meinen A(beschränkt) machen werde.
Gruß

foerschy 29.03.2012 22:50:14

Zitat:

Zitat von Wulf|Smith (Beitrag 463102)
is richtig - aber, Menschen, die vor dem 19.01 den A(beschränkt) machen, rutschen am 19.01 in die A2 Klasse und dürfen nach 2-jähringem Besitz A(offen) fahren OHNE noch eine Prüfung ablegen zu müssen.
Fazit: Das klügste für alle 18-24 Jährigen, die planen Motorrad zu fahren, bevor sie 24 werden, sollte noch VOR dem 19.01 ihre A(beschränkt)-Prüfung ablegen!

so hab ichs verstanden - deswegen steh ich auf das neue Gesetz^^


Ich bin mir noch nicht so sicher, wie sie die alten weiterführen.

Grundsätzlich gilt, wie immer, die Besitzstandwahrung. Also keinem kann eine gültige Fahrerlaubnis auf Grund einer Gesetzesänderung weggenommen werden.

Worüber ich mir, wie gesagt, nicht sicher bin ist mit denen, die dann dieses Jahr noch den Schein"beschränkt" erhalten.
Es kann genauso sein, dass diese nächstes Jahr weiterhin die 34PS-Regel haben, da sie ja nicht für mehr PS geschult wurden und die Politik es deshalb nicht verantworten will, diesen plötzlich mehr PS zuzutrauen.

Man mag gespannt sein, wie solche Sachen gelöst werden bzw. ob sie überhaupt gelöst werden :benni:

foerschy 29.03.2012 22:52:16

Zitat:

Zitat von kayxx (Beitrag 463169)
Guten Abend,
hab ich dass dann jetzt richtig herausgelesen, dass man eine Suzuki GS 500 F(Vollverkleidet) entdrosselt mit dieser neuen "A2" Regelung fahren darf?
Das macht sie äußerst attraktiv, da ich auch noch vor dem Stichtag meinen A(beschränkt) machen werde.
Gruß

Wenn du VOR dem Stichtag deine Prüfung machst hast du den, aktuell geltenden, A-Beschränkt mit der 34PS-Regelung. Also KEINE offene F .

Wie, und ob ihr beschränkten Fahrer (das Wortspiel musste sein :-P ) nächstes Jahr zum Stichtag eingepflegt werdet oder eure FE, so wie ist behaltet... steht noch in den Sternen.

Wulf|Smith 29.03.2012 23:03:29

Lest die Führerscheinquellen! -.-

(Quelle diesmal: Motorrad_Wiki)

Code:

Klasse A2

[...]
Bei ihrer Einführung wird sie die Klasse "A beschränkt" ablösen.
Nach zwei Jahren Besitz wird sie automatisch in Klasse A umgewandelt.
[...]

Das bedeuted eindeutig, dass ein Eigentümer des A(beschränkt) mit Einführung des A2 auf A2 hochgestuft wird. UND es bedeuted auch, dass ein Eigentümer des damaligen A(beschränkt), der auf A2 hochgestuft wurde, nach 2-jährigem Besitz automatisch (ohne weitere Prüfung) auf A hochgestuft wird.!!

...Liest keiner die quelle, oder versteht keiner meinen Gedankengang?

@kayxx:
Grundsätzlich richtig, jedoch darfst du vor dem 19.01 die gs500f nur gedrosselt fahren und erhälst erst mit offizieller Einführung der A2 das Recht, die gs500f offen zu fahren!!


Hab hier noch ne eindeutigere Quelle gefunden: (Quelle: ADAC)

Code:

Einführung der Klasse A2

Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.


Knotenfrosch 29.03.2012 23:30:04

Ich verstehe Deinen Gedankengang, aber Du interpretierst den Text falsch.

Jemand, der A beschr. hatte, wird diese Klasse auch nach Einführung von A2 haben. Derjenige wird erst dann in die neue Klasse eingeteilt, sobald er eine Fahrerlaubnis neu beantragt (sei es durch Diebstahl, vorherigen FE-Entzug oder Ähnliches).

Beispiel: Mein Dad hat immer noch seinen grauen Führerschein mit Klasse 3 und der ist auch immer noch gültig. Als ich meinen rosa Führerschein damals von 1a auf 1 umschreiben lassen wollte, bekam ich automatisch die neuen Klassen A, BE, C1E und so weiter, wurde also in die neuen Klassen eingeteilt.

Trotzdem wird A beschr. zum Stichtag von A2 abgelöst.

foerschy 29.03.2012 23:36:13

Knotenfrosch hat es verstanden :-) .

Gerade bei solchen wichtigen Sachen wie Fahrerlaubnis, kann man nicht selbstverständlich von einer Verbesserung für jeden ausgehen.

Wie ich schon geschrieben habe, haben die Leute VOR dem Stichtag nur eine Prüfung für die max. 34PS geleistet und sind nicht für mehr geprüft. Genau deshalb glaube ich NICHT, dass zum Stichtag die FE hochgestuft wird, sondern einfach so bleibt wie sie ist. Jeder der NACH dem Stichtag die Prüfung macht, hat dann logischerweiße den A2.

Zu vergleichen mit dem EU-Gesetz über TFL. Es wurde eingeführt, dass alle Autos ab dem Tag X vom Werk aus mit TFL ausgerüstet sein müssen. Nach dem Stichtag müssen es alle. Für alle hergestellten vor dem Stichtag kann man nichts ändern.
So ÄHNLICH wird es hier auch sein.


Edit:
Auch das vom ADAC glaub ich erst, wenn es der Gesetzgeber so bestätigt hat. Zu wünschen wäre es ja jedem der beschränkt fahren muss.

Wulf|Smith 29.03.2012 23:41:33

Mich würden offizielle Verlaubtbarungen dazu auch interessieren - also der genaue gesetzesentwurf (im Jura-Deutshc) ; Weiß jemand, wo der zu finden ist?

Thx

Knotenfrosch 30.03.2012 00:07:36

Verkündet werden wird (bzw. wurde) das neue Gesetz HIER. Musst halt mal ein bissel suchen, sofern es schon verkündet wurde.

Die Richtlinie ist von 2006, also schon ein alter Hut. ;)

kayxx 30.03.2012 12:43:35

Okay,
danke schon einmal für die Auskünfte. Finde es auch recht komisch, dass es noch keine 100%ig verlässliche Quelle gibt, wie das mit der Hochstufung aussieht. Weil gerade für mich ist wichtig zu wissen, im Bezug auf den Motorradkauf, ob ich davon betroffen bin oder nicht. Dann bleibt mir nichts anderes übrig, als abzuwarten :?
Gruß


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