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StVZO- oder EG-Zulassung?
Hallo Leute,
ich verzweifle gerade an der Bürokratie in unsrer schönen EU. Zur Ausgangslage: Ich möchte die Blinker an meiner GS vorne tauschen, habe neue LED-Blinker mit E-Nummer und Prüfnummer für vorne, lastunabhängiges Relais ist auch schon verbaut. Soweit, so gut. Nun zur Schwierigkeit (soweit ich es bisher verstanden habe): Nach StVZO muss der Abstand der Blinker vorne mindestens 360 mm betragen und sie müssen jeweils mind. 100 mm vom Frontscheinwerfer entfernt sein. Nach EG-Richtlinie muss der Abstand nur mindestens 240 mm betragen und es wird kein bestimmter Abstand vom Frontscheinwerfer verlangt. Nun ist meine Frage: Ist meine '95er Suzuki GS 500 E nach StVZO oder EG zugelassen? Vielen Dank für eure Hilfe! Philipp |
Sie ist kein EU-Fahrzeug!
Deshalb würd ich sagen nach StVZO. EU-Fahrzeuge (Motorrad) erkennt man zB. daran, dass du das Licht nicht mehr ausmachen kannst. Es ist sofort an, wenn du die Zündung an machst. Angaben ohne Gewähr! |
Dem würde ich nicht zustimmen, ich war der meinung du hast bei EG eine EG/xyz usw usf nummer im Schein /Zulassungsbescheinigung Teil II stehen...
Aber es wird sich sicher noch jemand melden der es genau weiß ;) |
Mir hat nur irgendjemand das mal so erklärt wie oben.
Wollte es nur weitergeben. Ob's stimmt oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber ich gehe davon aus, dass es stimmt. |
Zitat:
Hallo Philipp, ich stimme Ghostrider zu: Deine GS ist nach StVZO zugelassen. Ich habe auch eine 95er bei der ich die Busblinker gegen kleinere LEDs getauscht habe. Der TÜVer meinte das der kürzere Abstand zwischen den Blinkern für Fahrzeuge nach StVZO nicht zulässig ist, aber da die Änderung im Rahmen der EG Richtlinie ist hat er es akzeptiert ;-) Vorschlag: Sollte dein Prüfer Probleme machen, such Dir einfach einen anderen ;-) |
Zitat:
Hab da leider nicht mehr nachgefragt, da er mir die Infos über die Vorgaben... erklärt hat und wir dann vom Thema abgekommen sind... |
Ob EG oder STVO kann keiner von uns sagen, es ist egal welches Baujahr je nach dem was ein Prüfer mal beschlossen hat kann man es ändern.
Die einzig richtige Aussage steht in den Papieren.... |
Zitat:
Ich meine, dass es seit 2001 nur noch EU-Fahrzeuge gibt. (Sprich nur noch Motorräder, andenen man das Licht nicht ausschalten kann) |
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun, ne GS mit Baujahr 89 kann schon ne EU Zulassung haben wenn der TÜV Prüfer das festlegt, der kann es umtragen, alle Importmodelle haben keine STVO Zulassung...
Also nur wegen nem fehlenden Knopf im Lichtschalter.... den hatten die amerikanischen Modelle auch schon 1993... |
Zitat:
Woran kann man das erkennen ob EG oder STVO? Ist es, wie von Tomcat beschrieben, eine EG/xyz Nummer bei EG Fahrzeugen? |
im alten Fahrzeugbrief stand zum Beispiel auf dem kleinen klappbaren Teil drauf "Zugelassen nach STVO...."
Daran kannst du es erkennen. In den neuen Briefen oder Zulassungen weiß ich gerade nicht wo es steht, aber das ist die einzige Möglichkeit. |
Was würden wir nur ohne Goose machen ?!
Danke für die Info! |
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Zitat:
PS: also nicht unbedingt beim Goose Tüv! |
Zitat:
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Die meisten Prüfer halten sich an die EG-Rili, egal ob das Mopped nach EG oder STVZO zugelassen wurde - erst Recht bei Blinkern.
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