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Teufelchen88 23.10.2012 11:40:32

ist das erlaubt???
 
Eine Bau Firma oder die Stadt (auf jeden all in handwerksklamotten) kam heute zu meinen Nachbarn und wollten den bau seiner Garage anfangen. Mir hatte natürlich niemand was Edgar oder schriftlich mitgeteilt und so stand meine gs wie immer vorm Zaun von unserem Nachbarn: GENAU da wo die Garage wohl hin soll. Die Firma oder was auch immer das war hat somit meine gs (mit lenkersperre drin, zum Glück hab ich das bremsscheibenschloss vergessen wieder dran zu machen) einfach abgedeckt und erst versucht weg zu tragen (klappte natürlich nicht) und dann haben sie sie weggeschoben...

Dürfen die da einfach so? Hätte schliesslich was kaputt gehen können...
Ausserdem ist es mein Eigentum! Was hätten sie gemacht wenn mein Auto da gestanden hätte? Kurzgeschlossen und weggefahren oder was? :aufsmaul:

Achso: ich selbst war nicht Zuhause. Meine Schwester hatte denen gesagt das ich erst abends nach Hause komme.

GS_Lessor 23.10.2012 12:00:24

Die haben kein Recht dein Eigentum anzufassen. Höchstens die Feuerwehr oder die Polizei hätte das veranlassen können. Dein Nachbar hätte es auch abschleppen lassen können, wenn es da gestanden hätte, wodurch ihm sein Weg oder Grundstück versperrt wird. Das hätte er dann aber zahlen müssen.

Sowas ist doch keine Art! Weißt du was ich mit dem Nachbar gemacht hätte ?? :box2::kruecken:

Und bei der Firma würde ich mich auch mal beschweren!
Wenn du gerissen bist hetzt du deinem Nachbar auch mal die Bauaufsicht auf den Hals. Die sollen direkt mal nach der Genehmigung fragen!

Knotenfrosch 23.10.2012 12:01:36

Offiziell dürfen die das afaik nicht und wenn was kaputt geht, haften die natürlich dafür. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Genaugenommen hätten sie bei der zuständigen Behörde beantragen können, die Straße vor dem Grundstück rechtzeitig mit Halteverbotsschildern auszurüsten. Dann hätten sie (mit einem Anruf bei der Behörde) ein Abschleppunternehmen mit der Entfernung Deiner Maschine beauftragen können und Du hättest die Kosten zu tragen gehabt. Aber im Normalfall stehen die Schilder dann schon ein paar Tage vorher mit dem entsprechenden Gültigkeitszeitraum darunter. So wäre Dir genug Zeit geblieben, das Mopped zu entfernen.

Bei Umzügen wird sowas gerne gemacht und ein Freund musste leider schon 150€ Abschleppgebühren zahlen, weil er im Urlaub war und in dieser Zeit jemand umzog. Schilder waren da, aber er halt nicht.... :dagegen:

icumblood 23.10.2012 13:24:19

Währe es dir lieber gewesen wenn sie um dein Moped ein Tiefes loch gegraben hätten ? Und du es nichtmehr hättest bewegen können ?

Stand es auf seinem Grundstück ?

Wie ist das verhältnis zum Nachbar ?

Muss man sich wirklich darüber aufregen, dass der Nachbar seine Garage aufstellen lassen wollte, und dann aber feststellen musste dass du dein Moped genau am vorgesehenem Platz parkst und er nun 10 leute rumstehen hat die nicht für umsonst arbeiten ?

Habt doch einfach mal ein wenig verständniss... Ich bin mir ziemlich sicher, währe etwas zu bruch geganegn, hättest du es bezahlt bekommen.

mb1979 23.10.2012 13:33:38

Zitat:

Zitat von icumblood (Beitrag 484700)
Währe es dir lieber gewesen wenn sie um dein Moped ein Tiefes loch gegraben hätten ? Und du es nichtmehr hättest bewegen können ?

Stand es auf seinem Grundstück ?

Wie ist das verhältnis zum Nachbar ?

Muss man sich wirklich darüber aufregen, dass der Nachbar seine Garage aufstellen lassen wollte, und dann aber feststellen musste dass du dein Moped genau am vorgesehenem Platz parkst und er nun 10 leute rumstehen hat die nicht für umsonst arbeiten ?

Habt doch einfach mal ein wenig verständniss... Ich bin mir ziemlich sicher, währe etwas zu bruch geganegn, hättest du es bezahlt bekommen.

Wer die GS mit eingerastetem Lenkerschloss wegzerrt, wird vermutlich am Heckbügel anfassen um das Heck rüberzuheben. Der ist dafür nun aber mal nicht gemacht!!!!!
Ich hatte selbst vor einigen Jahren das zweifelhafte vergnügen, dass mein Vater und mein Onkel meinten, dass meine GS im Weg steht. Die Haben das Motorrad dann genau so weggezerrt. Das Ende vom Lied war ein gerissener Heckrahmen!

Teufelchen88 23.10.2012 13:35:24

Zitat:

Zitat von icumblood (Beitrag 484700)
Währe es dir lieber gewesen wenn sie um dein Moped ein Tiefes loch gegraben hätten ? Und du es nichtmehr hättest bewegen können ?

Stand es auf seinem Grundstück ?

Wie ist das verhältnis zum Nachbar ?

Muss man sich wirklich darüber aufregen, dass der Nachbar seine Garage aufstellen lassen wollte, und dann aber feststellen musste dass du dein Moped genau am vorgesehenem Platz parkst und er nun 10 leute rumstehen hat die nicht für umsonst arbeiten ?

Habt doch einfach mal ein wenig verständniss... Ich bin mir ziemlich sicher, währe etwas zu bruch geganegn, hättest du es bezahlt bekommen.

Es stand auf der Strasse und man hätte eigentlich wenigstens gestern Abend Bescheid sagen können. Vorallem wenn man sich schon übern weg läuft...

Naja ab nächste Woche bin ich eh umgezogen und dann hab ich ne Garage :P

Aber in Ordnung find ich es trotzdem nicht. Wie gesagt was hätten die mit meinem Auto gemacht? Es standen keine Schilder und es gab auch keine Nachricht per Post.

Nacher erstmal gucken ob alles in Ordnung ist. Haben ja irgendwie trotz lenkersperre gelenkt (laut meiner Schwester...). Keine Ahnung wie das funktioniert haben soll

mb1979 23.10.2012 13:43:00

Du kannst ja zur Vorsicht mal den Heckbügel abschrauben (sind ja nur 2 Schrauben) und nachsehen ob irgendwelche Risse von den Schraublöchern ausgehen.

GS_Lessor 23.10.2012 14:28:52

Verständnis kann ich in diesem Fall erst recht nicht haben, wenn der Nachbar einen vorher noch gesehen hat und einem das hätte mitteilen können!
Man sollte sich mal wagen, dass an seinem Eigentum zu machen. Dann wäre aber sicher was los gewesen!

Ghostrider 24.10.2012 06:25:38

Zitat:

Zitat von GS_Lessor (Beitrag 484707)
Verständnis kann ich in diesem Fall erst recht nicht haben, wenn der Nachbar einen vorher noch gesehen hat und einem das hätte mitteilen können!
Man sollte sich mal wagen, dass an seinem Eigentum zu machen. Dann wäre aber sicher was los gewesen!

+1

majestic_morpheus 24.10.2012 07:01:02

Wie bereits geschrieben: Schau mal nach Schäden. Wenn nix ist, gibt es auch keinen Grund sich aufzuregen. Sollten doch Schäden sein, wird's allerdings haarig mit der Haftungsfrage.

Teufelchen88 24.10.2012 07:19:26

Habe gestern noch alles kontrollier. Am meisten Angst hatte ich das sie meine Blinker verbogen oder abgebrochen haben beim abdecken (ziemlich eng). Ist aber alles in Ordnung :-)
Hab auch meinen Nachbarn drauf angesprochen. Er wusste von gar nix. Er wurde vormittags auf der Arbeit angerufen das jetzt anfangen. (abgesprochen war für heute also 1 Tag später. er wollte mir dann Bescheid geben). Anrufen konnte er mich nicht (keine Nummer) und wenn hätte ich eh nix machen können. Arbeite zur zeit 2 Std entfernt...
Er meinte aber noch zu denen am Telefon wenn da ein Auto oder Motorrad im weg ist sollen sie morgen wieder kommen...

Kölner 24.10.2012 08:17:34

Zitat:

Zitat von majestic_morpheus (Beitrag 484739)
...Sollten doch Schäden sein, wird's allerdings haarig mit der Haftungsfrage.

Ich finde das ziemlich eindeutig...

Knotenfrosch 24.10.2012 08:37:39

Zitat:

Zitat von Kölner (Beitrag 484752)
Ich finde das ziemlich eindeutig...

Ja Du, aber wissen die Bauarbeiter noch, wer wo angepackt hat? Und wenn sie es wissen, würden sie es zugeben? Alle gemeinsam zur Zahlung verpflichten geht nicht und deren Arbeitgeber wird sich vermutlich irgendwie rausreden können. Ergo bliebe Teufelchen auf ihren Kosten sitzen.

berndy 24.10.2012 12:50:25

Es ist nicht per se verboten fremdes Eigentum anzufassen. Da wäre ein normales Leben gar nicht möglich.

Man darf nur nichts kaputt machen.

Außer bei Fahrrädern und Kraftfahrzeugen (§ 248 B StGB) ist sogar der unbefugte Gebrauch nicht strafbar. Man muss nur für entstandene Schäden haften.

Da hier anscheinend nichts kaputt gemacht wurde, gibts auch keinen Grund sich aufzuregen.

Rocky 24.10.2012 13:01:49

Zitat:

Zitat von Knotenfrosch (Beitrag 484754)
.... und deren Arbeitgeber wird sich vermutlich irgendwie rausreden können. Ergo bliebe Teufelchen auf ihren Kosten sitzen.

die haben mit Sicherheit ne Betriebshaftpflicht für solche Fälle

solange nichts beschädigt wurde ist das aber doch eh egal , und nur weil da ein etwas größeres Fahrrad im Weg steht kann man auch schlecht verlangen , dass die ganze Mannschaft wieder abrückt

wenn man schon vor fremden Grundstücken parkt , sollte man es auch akzeptieren wenn der Besitzer sich den berechtigten Zugang verschafft

majestic_morpheus 24.10.2012 18:45:47

Mit haarig meinte ich die Unklarheit, ob und wer eigenmächtig gehandelt hat oder ob und wer den Auftrag gab, das Motorrad zu bewegen. Haben die Arbeiter z.B. auf Anweisung des Nachbarn die Maschine entfernt, kann es zu Problemen kommen, wer dann haftbar ist.

Teufelchen88 24.10.2012 20:50:29

Mein Nachbar hat gar nix verlangt. Die Leute waren ja schliesslich für einen Tag später bestellt. Er meinte zu denen am Telefon wenn was im weg ist morgen wieder kommen..

Aber wie gesagt nix passiert :-)

Rocky 24.10.2012 21:38:45

Zitat:

Zitat von Teufelchen88 (Beitrag 484832)

Aber wie gesagt nix passiert :-)

Hauptsache


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