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trumpet 17.03.2014 16:06:27

Ixil Shorty DB-Killer
 
Hallo zusammen,

hab einen Ixil Shorty an meiner GS und da sind zwei verschiedene DB-Killer dabei.
Einer mit kleinen Löcher und einem dünnen Rohr, das im eingebauten Zustand hinten am Auspuff rausschaut und einer ohne das besagte Rohr und mit größeren Löchern.

Gehe ich recht in der Annahme, dass laut Betriebserlaubnis/Zulassung/Gesetz usw. nur der kleinere (kleinere Löcher) verwendet werden darf?

Danke für eure Hilfe :-D

gsmattis 17.03.2014 20:04:00

Kurz tauschen und der leisere ist warscheinlich der legalere ;)

geko4711 17.03.2014 20:28:20

Zitat:

Zitat von gsmattis (Beitrag 531571)
... der legalere ;)


Gibt es "ein bischen legal" auch?:kopfkratz2:

gsmattis 17.03.2014 20:58:58

Ich ging davon aus, dass ein Killer für "Raod" und einer für "Race" ist :grinser2:

trumpet 17.03.2014 21:17:19

Klar, mit dem leiseren (der mit kleineren Löchern) bin ich auf der sicheren Seite.
Aber ich wollte wissen, ob ich Stress bekomme, wenn ich den größeren drin habe bzw. ob der auch genauso legal ist.

Also ihr meint eher nicht? Aber so 100% weiß es auch niemand?

Saugwurmmensch 17.03.2014 21:23:47

Der wird zu laut sein.

Wie oben bereits steht: einer für die Straße, einer für die Renne.

Jim Knopf 18.03.2014 07:36:49

Servus,

sind beide legal!

trumpet 13.04.2014 21:14:15

@Jim Knopf: Bist du dir sicher bzw. woher weißt du das? Ich hab nur keine Lust auf Ärger ;)

Jim Knopf 14.04.2014 07:02:40

Servus,

DB Eater ist DB Eater!

War mit beiden Eatern schon beim TÜV und in den Kontrollen.

Mit dem kleinen Eater läuft die GS am Besten, mit dem grossen musste abstimmen.

Ansonsten kannste auch IXIL direkt anschreiben, da bekommste vielleicht auch Antwort.

trumpet 14.04.2014 08:10:52

Danke dir! :-D

Saugwurmmensch 14.04.2014 22:06:46

Frag lieber bei Ixil nach...auch wenn deren Support sehr zu Wünschen übrig lässt.

Kannst immer Pech mit Rennleiter und Graukittel haben, die dann mal nachmessen wollen.
Da werden mit Sicherheit nicht beide dB-Killer bestehen.
Allein schon, dass der größere dB-Killer abnahmepflichtige Änderungen am Vergaser benötigt ist schon ein Zeichen für dessen zweifelhafte Legalität.

Aber: wo kein Kläger da kein Richter.
Behalte nur das worst-case Szenario im Hinterkopf und lebe dann mit den Konsequenzen (afaik 3 Punkte und 80-120€)


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