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Lucas 23.04.2014 16:17:33

Welche Birne macht welches Licht
 
Seit ein paar Tagen geht mein Standlicht nicht mehr, alles andere schien aber soweit in Ordnung. Nun geht auch das Abblendlicht nicht mehr. Das Fernlicht geht noch
Im Scheinwerfer sind ja nun 2 Birnchen: ne kleine und ne H4. Welche davon ist was?
Sind Stand- und Abblendlicht tatsächlich diese eine kleine Birne?

berndy 23.04.2014 16:23:05

Standlicht = kleine Lampe
Abblendlicht = große Lampe, das ist eine H4 Zweifaden-Birne (oder auch Bilux). Da sind zwei Glühfäden drin, einer für das Abblendlicht und einer für das Fernlicht.

Du brauchst also zwei neue Birnen. Eine 12V 4 W und eine H4 12 V 60/55 W.

Saugwurmmensch 23.04.2014 16:27:00

Abblend- und Fernlicht ist eine Lampe. Die ist H4 (mit 55/60 Watt für Abblend-/Fernlicht).
wenn du dir da was gutes tun willst, hol dir zB Philips MotoVision oder Philips MotoXtreme. Die machen wirklich gutes Licht.

Die Standlichtlampe hat 4 Watt. Ist vom Typ BA9S.

Lucas 23.04.2014 17:09:44

Super, dann tausch ich jetzt also beide mal aus.
Danke euch beiden :-)

thy 23.04.2014 19:02:50

Osram nightbreaker unlimited ist noch heller und kälter vom Licht ;)
Echt 4W kommen da rein? Naja jetzt ist meine mit 10W n bissl heller ^^ hatte die auch über und griffbereit^^
Vllt besorge ich mir ne 4W Birne irgendwann mal ^^

Rocky 23.04.2014 20:14:54

Zitat:

Zitat von thy (Beitrag 535985)
Naja jetzt ist meine mit 10W n bissl heller ^^

kannst als Tagfahrlicht benutzen :-D ( natürlich nicht zulässig )

Standlicht ist nach StVZO bei Motorrädern afaik keine Pflicht ( und ich wüßte auch nicht wann ich das in den letzten 30 Jahren schonmal benutzt hätte )

Saugwurmmensch 23.04.2014 20:16:14

Du meinst Standlicht ;)

Rocky 23.04.2014 20:18:02

richtig - schon geändert

nach EG ist Standlicht allerdings auch bei möps vorgeschrieben

Saugwurmmensch 23.04.2014 20:24:33

Ich hab grad mal in die StVZO geschaut...
Zitat:

Zitat von §17 Beleuchtung
(4) Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Man braucht es also nicht benutzen. Aber ob man es trotzdem haben muss?

geko4711 23.04.2014 20:28:38

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 535995)
Ich hab grad mal in die StVZO geschaut...


Man braucht es also nicht benutzen. Aber ob man es trotzdem haben muss?

Mein Prüfer der DEKRA wollte sehen, dass es auch funktioniert (war nämlich gerade defekt).

Rocky 23.04.2014 20:34:47

nach StVzO ist ein/e Standlicht/Begrenzungsleuchte zulässig aber nicht Pflicht
Quelle TüV Hanse

allerdings muss die Lichtfunktion auch ohne laufendem Motor gewährleistet sein

Ausnahme:

bei Oldtimern (ohne Batterie) wird nur verlangt , dass das Ablendlicht bei Standgas funzt

Zitat:

Zitat von geko4711 (Beitrag 535997)
Mein Prüfer der DEKRA wollte sehen, dass es auch funktioniert (war nämlich gerade defekt).

bei der HU muss alles was installiert ist funktionieren

CivicDeejay91 23.04.2014 20:47:35

Mag ja sein, dass es nicht dran sein MÜSSTE -
Aber wie wir alle wissen: "Was dran ist, muss auch funktionieren".

Zudem ist das Standlicht Teil der BE/EG-Zulassung des Möps und muss damit vorhanden sein - Austragen per Gutachten kann natürlich möglich sein!

mfg

Saugwurmmensch 23.04.2014 22:23:05

Die EG-Geschichte kam aber erst 1997.
Davor nach StVZO zugelassen und auch danach gerichtet.

Rocky 23.04.2014 22:26:55

...ist vorallem interessant für Scheinwerferumrüster

thy 24.04.2014 00:14:20

Meine import GS die hat nicht mal nen Schalter für Licht, so vergesse ichs zumindest nicht es wieder einzuschalten^^
Ich hab die "alten" Armaturen dran und der vorherige Scheinwerfereinsatz hatte nicht mal eine Fassung für Standlicht, aber den Stecker(im sw-gehäuse) schon?? Ist ja auch egal, habs ja behoben ;)
Was ich schade finde ist, das die das Licht nicht unterbricht während des startens... Vllt bau ich da noch nen x-schalter zwischen sollte ich se länger behalten...

AmigaHarry 24.04.2014 07:19:19

Ich habe eine (zugelassene) VX800 vor einigen Jahren aus Deutschland importiert, welche kein Standlicht hatte. In Österreich musste ich das nachrüsten, sonst keine Zulassung (TÜV: Schwerer Mangel!). Lt. Auskunft ÖAMTC: 2-Räder mit einer Bauartgeschwindigkeit über 45km/h müssen ein Standlicht haben, und über 100kg Eigengewicht muss es auch ohne laufenden Motor leuchten......
Das Standlicht wird bei uns übrigends jetzt als Begrenzungslicht bezeichnet (naja, öfter mal was neues...mit irgendwas müssen unsere Beamten ja auch auffallen)
Soweit in Österreich - bei euch scheints anders zu sein......

AmigaHarry 24.04.2014 07:22:18

Zitat:

Zitat von thy (Beitrag 536034)
Meine import GS die hat nicht mal nen Schalter für Licht, so vergesse ichs zumindest nicht es wieder einzuschalten^^
Ich hab die "alten" Armaturen dran und der vorherige Scheinwerfereinsatz hatte nicht mal eine Fassung für Standlicht, aber den Stecker(im sw-gehäuse) schon?? Ist ja auch egal, habs ja behoben ;)
Was ich schade finde ist, das die das Licht nicht unterbricht während des startens... Vllt bau ich da noch nen x-schalter zwischen sollte ich se länger behalten...

Das habe ich bei meiner GS500F bereits am ersten Tag wieder umgebaut! Wenn man sieht, wie die Batterie beim Starten in die Knie geht, ist das Dauerfahrlicht wohl der größte Schwachsinn! Abgesehen davon lasse ich mich nicht entmündigen - ich bin intelligent genug das Fahrlicht rechtzeitig einzuschalten.......

CivicDeejay91 24.04.2014 10:11:30

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 536018)
Die EG-Geschichte kam aber erst 1997.
Davor nach StVZO zugelassen und auch danach gerichtet.

Dann formuliere ich es anders: Das Fahrzeug hat eine Zulassung auf dem Europäischen Markt bekommen, dessen Umfang das Standlicht einschließt!

Das ist wie mit dem rechten Spiegel(z.B. PKW). Viele Fahrzeuge wurden früher - vorallem Italiener - mit einem linken Spiegel ausgestattet. Ein solches Fahrzeug darf heute noch im Straßenverkehr so benutzt werden, da es mit nur einem Spiegel auf dem Markt zugelassen wurde, auch wenns die STVZO anders vorschreibt.
Will man nun aber am "Golf" den rechten Spiegel abmontieren, funktioniert das aber nicht, da der rechte Spiegel Bestandteil der Zulassung ist. Hierbei spielt das Baujahr auch keine Rolle.

Noch ein Beispiel: Mein Honda Civic VI wurde mit - und andere ohne ABS ausgeliefert.

Das Modell ohne ABS darf natürlich ohne ABS rumfahren.
Beim Modell mit ABS darf das ABS nicht ohne Austragung ausgebaut werden, da es Bestandteil der Zulassung/ der BE ist.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel brigen.

mfg

thy 24.04.2014 21:17:13

Zitat:

Zitat von AmigaHarry (Beitrag 536044)
Das habe ich bei meiner GS500F bereits am ersten Tag wieder umgebaut! Wenn man sieht, wie die Batterie beim Starten in die Knie geht, ist das Dauerfahrlicht wohl der größte Schwachsinn! Abgesehen davon lasse ich mich nicht entmündigen - ich bin intelligent genug das Fahrlicht rechtzeitig einzuschalten.......

Ich weiß wie sehr die Batterie in die Knie gehen muss, finde ich auch dämlich geregelt...

gsmattis 24.04.2014 21:22:13

Noch schlimmer, wenn nen Relais vorm Licht hängt.


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