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EdFred 28.05.2014 08:56:38

Tempolimit bei gesperrter Straße (Filmdreh)?
 
Hallo zusammen,

gerade kam in den Nachrichten die Info zu den 2 Rennfahrern die mit 2 Fußballern (keine Ahnung welche genau) ein Werbevideo für Mercedes drehen wollten und dabei 2 Leute umgefahren haben. Die Straße war von der Polizei gesperrt. Ich würde gerne mal wissen, ob bei einer solchen Sperre, die extra für den Filmdreh gemacht wird, dann andere "Regeln" auf der Straße gelten. Die StVO gilt ja eigentlich grundsätzlich immer, aber kann die Polizei, auf eigenes Risiko der Fahrer, auch höhere Geschwindigkeit abnicken?

Zum Unfall müsst ihr nichts schreiben, das interessiert mich überhaupt nicht wer, wann, wen umgefahren hat, das passiert ja jeden Tag Millionenfach :rolleyes:

Jim Knopf 28.05.2014 09:16:33

Servus,

für die Zeit des Drehs ist das eine PRIVATSTRASSE und da darfste machen und fahren wie Du willst!

wELz 28.05.2014 10:25:07

Zitat:

Zitat von EdFred (Beitrag 539787)
[...]Die StVO gilt ja eigentlich grundsätzlich immer[...]

Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO §1:

I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

majestic_morpheus 28.05.2014 18:36:09

Wenn eine Straße für "allen Verkehr gesperrt" ist, darf man darauf aber auch nicht fahren ;-)

Ausnahmen bilden aber abgesperrte Gelände und Straßen (wie z.B. Rennstrecken).

wELz 29.05.2014 09:55:22

Und welche Regel greift dann für Baustellen, auf denen Stapler und Bagger fahren dürfen, aber trotzdem für den Verkehr gesperrt ist?

Goose 29.05.2014 09:59:40

Da greift dann wieder die Ausnahmeregelung, das nennt man Baustellenverkehr. :grinser2:

Rocky 29.05.2014 10:04:01

die machen das einfach illegal :grinser2:

da fackeln die nicht lange vorher rum oder fragen erst im Forum nach wie die Paragraphenreiter dazu stehen

DonArcturus 30.05.2014 10:30:55

Auch auf Baustellen gibt es Regeln und Gesetze, die aber weniger dem Verkehrswesen als eher der Arbeitssicherheit angehören. Man sollte die zwei Dinge einfach nicht miteinander vergleichen.

CivicDeejay91 30.05.2014 10:56:10

Ich denke, dass in diesem Fall keine Regelungen mehr bestehen. Sonst könnte ja jeder, der sich "Alarm für Cobra 11" anschaut, Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung stellen. Der Videobeweis wird ja im TV ausgestrahlt...

Passiert in einem solchen Fall was, werden sich der Verantwortliche und der Fahrer die Schuld teilen. Also genauso, als wenn ich auch privatem Grund(Bsp. Hof, umzäuntes Gelände) jemanden mit meinem Fahrzeug verletze...

DonArcturus 30.05.2014 11:53:24

Auf der Renne trägt auch jeder den Schaden selbst.

EdFred 31.05.2014 00:54:00

Zitat:

Passiert in einem solchen Fall was, werden sich der Verantwortliche und der Fahrer die Schuld teilen. Also genauso, als wenn ich auch privatem Grund(Bsp. Hof, umzäuntes Gelände) jemanden mit meinem Fahrzeug verletze...
In den Nachrichten hieß es der Typ wollte wohl ein Foto machen. Also wenn ich auf ne abgesperrte Straße gehe um Fotos zu machen, dann ist das meine Entscheidung. Genau wie wenn ich mit meinem Fahrrad nicht zum nächsten Bahnübergang fahre sondern das Ding so rüberwuchte, ansich ja kein Ding, aber es ist ein Eingriff in den Schienenverkehr und wenn mich der Zugführer ummäht trifft ihn ungefähr gar keine Schuld, zumindest wenn er die Bremse betätigt auch wenn das nix bringt. Genau so seh ich das auf ner gesperrten Straße, bei einem Motorradrennen auf öffentlichen Straßen gehen die Rennfahrer auch davon aus das freie Fahrt ist, sonst könnten die nicht mit 280 um blinde Kurven fahren und wenn da wer umgenietet wird kriegt höchstens der umgenietete ne Anzeige weil er den Motorradfahrer verletzt hat, so hart das auch ist.


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