![]() |
Tempolimit bei gesperrter Straße (Filmdreh)?
Hallo zusammen,
gerade kam in den Nachrichten die Info zu den 2 Rennfahrern die mit 2 Fußballern (keine Ahnung welche genau) ein Werbevideo für Mercedes drehen wollten und dabei 2 Leute umgefahren haben. Die Straße war von der Polizei gesperrt. Ich würde gerne mal wissen, ob bei einer solchen Sperre, die extra für den Filmdreh gemacht wird, dann andere "Regeln" auf der Straße gelten. Die StVO gilt ja eigentlich grundsätzlich immer, aber kann die Polizei, auf eigenes Risiko der Fahrer, auch höhere Geschwindigkeit abnicken? Zum Unfall müsst ihr nichts schreiben, das interessiert mich überhaupt nicht wer, wann, wen umgefahren hat, das passiert ja jeden Tag Millionenfach :rolleyes: |
Servus,
für die Zeit des Drehs ist das eine PRIVATSTRASSE und da darfste machen und fahren wie Du willst! |
Zitat:
I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind. |
Wenn eine Straße für "allen Verkehr gesperrt" ist, darf man darauf aber auch nicht fahren ;-)
Ausnahmen bilden aber abgesperrte Gelände und Straßen (wie z.B. Rennstrecken). |
Und welche Regel greift dann für Baustellen, auf denen Stapler und Bagger fahren dürfen, aber trotzdem für den Verkehr gesperrt ist?
|
Da greift dann wieder die Ausnahmeregelung, das nennt man Baustellenverkehr. :grinser2:
|
die machen das einfach illegal :grinser2:
da fackeln die nicht lange vorher rum oder fragen erst im Forum nach wie die Paragraphenreiter dazu stehen |
Auch auf Baustellen gibt es Regeln und Gesetze, die aber weniger dem Verkehrswesen als eher der Arbeitssicherheit angehören. Man sollte die zwei Dinge einfach nicht miteinander vergleichen.
|
Ich denke, dass in diesem Fall keine Regelungen mehr bestehen. Sonst könnte ja jeder, der sich "Alarm für Cobra 11" anschaut, Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung stellen. Der Videobeweis wird ja im TV ausgestrahlt...
Passiert in einem solchen Fall was, werden sich der Verantwortliche und der Fahrer die Schuld teilen. Also genauso, als wenn ich auch privatem Grund(Bsp. Hof, umzäuntes Gelände) jemanden mit meinem Fahrzeug verletze... |
Auf der Renne trägt auch jeder den Schaden selbst.
|
Zitat:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:42:38 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.