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Warnwestenpflicht in DE ab 01.07.2014
Warnwestenpflicht in Deutschland ab 1. Juli
Der Lebensretter im Pannenfall Die Warnweste im Auto wird auch in Deutschland zur Pflicht: Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2014. Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Entsprechende Westen gibt es jetzt kostenlos in den bundesweit 76 Niederlassungen der Sachverständigenorganisation DEKRA. Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord oder wird sie in entsprechenden Situationen nicht getragen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden. Vor allem private Autobesitzer sind von der neuen Warnwestenpflicht betroffen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger. Motorräder bleiben ausgenommen. „Wer bei einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug steigt, ist mit der Warnweste deutlich besser sichtbar und damit wesentlich sicherer unterwegs“, so Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE und verantwortlich für die Business Unit Automotive. Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert zum einen 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen. „Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist“, so Klinke. „Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden – nicht etwa im Kofferraum.“ Die Expertenorganisation rät auch davon ab, die Weste über einen Sitz zu hängen: Durch Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen. Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten, wo sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist. In einigen europäischen Ländern gilt, anders als in Deutschland, dass jede Person, die das Fahrzeug etwa bei einer Panne verlässt, eine Weste tragen muss. Die Bußgelder im Ausland sind zum Teil empfindlich hoch. Eine Liste der aktuellen Auflagen in verschiedenen Ländern ist abrufbar unter http://www.dekra-warnweste.de. Dort gibt es auch viele weitere Informationen. |
Servus,
was nützt es, eine Warnweste dabei zu haben, aber es keine Pflicht ist SIE anzuziehen????? Genauso ein Schwachsinn, wie Mopedfahrer mit Sicherheitsweste! |
Zitat:
"...Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord oder wird sie in entsprechenden Situationen nicht getragen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden...." |
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Berndy weiß das bestimmt :-D |
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Richtig, es ist Pflicht, die Weste dabei zu haben, nicht aber diese auch zu tragen. Wie Jim schon schrieb, gibts höchstens ein Verwarngeld, wenn du keine dabei hast. Müsstest aber ggf. nachweisen, dass du dir eine besorgt hast.
Ich finds genauso schwachsinnig, eine dabei haben zu müssen, diese aber nicht zu tragen bei Unfällen etc. pp. Tja, die Politiker mal wieder.. |
Als pflichtbewusster Bürger habe ich natürlich bereits 7 davon in meinem Bus, welche auch jährlich auf Festivals oder diversen anderen Gelagen auf Ihre vorschriftsmäßige Funktionsfähigkeit ausgiebigst geprüft werden!
Prost |
Ich verstehe den Trubel gar nicht!
Das gilt für PKW, LKW und Busse. Betrifft die Motorradfahrer also gar nicht. Steht schon in der Überschrift Ich habe keine dabei und ziehe erst recht keine an. Im Auto habe ich sie im Kofferraum liegen. Der eine Euro für so eine Weste war vertretbar! |
In der Tat besteht derzeit nur eine Mitführpflicht für Pkw, Lkw ... nach § 53 a StVZO (StVZO = Bau- und Ausrüstungsbestimmungen).
Das Tragen einer solchen müsste in die StVO aufgenommen werden (StVO = Verhaltensbestimmung). Da sucht man aber eine Warnweste vergeblich. Ob man eine getragen hat oder nicht, spielt eventuell dann eine Rolle, wenn man überfahren wurde. Dann wird geprüft, ob man sichtbar war oder gewesen wäre, hätte man eine getragen. Wenn man dann keine trug, gibt es eventuell kein Geld. |
Ich versteh jetzt das Problem nicht ganz, ich habe eine Warnweste unterm Sitz (nimmt genau gar keinen Platz weg) und wenn ich ne Panne hab zieh ich sie an.
Verstehs halt nicht wo das Problem liegt, is sicherer und stört gar nicht. |
Da gibt's auch kein Problem.
Das ist so ähnlich wie mit der Gurt- oder Helmpflicht. Es ist sicherer aber es gibt immer wieder Leute, die, aus welchen Gründen auch immer, dagegen sind. |
Naja ich wäre dagegen, während der Fahrt (Motorrad) eine tragen zu müssen! Da die Moppeds aber eh noch vom Gesetz ausgeschlossen sind, tangiert mich das peripher.
@ berndy: Meiner Meinung nach kann einem kein Strick daraus gedreht werden die Weste nicht getragen zu haben, wenn es nicht im Gesetz steht! |
Niemand spricht davon, die während der Fahrt auf dem Moped zu tragen.
Und dir wird sehr wohl ein Strick draus gedreht, wenn du Schaden nimmst weil du ohne Weste am Unfallort übersehen wurdest. Ist wie mit Fahrradhelmen, wo die Versicherung nicht alles zahlt, wenn du keinen Helm auf hattest - auch wenn das nicht vorgeschrieben ist. Aber es ist fahrlässig oder sowas und damit winden sich die Versicherungen aus einem Teil der Verantwortung. btw: Muss ich die Weste IMMER beim Verlassen des Autos tragen? Auch wenn man auf der Landstraße anhält um Wasser abzuschlagen oder ähnliche Situationen? Auf dem Standstreifen der Autobahn seh ich das total ein. Da steht ja keiner, der da nicht stehen muss. Aber wie ist es innerorts, auf Landstraßen und Co? |
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Ah, in zweiter Instanz also geändert. Hatte nur das Urteil vom OLG im Hinterkopf.
http://www.test.de/BGH-Urteil-Radfah...uer-4720831-0/ |
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Wenn du keine an hast und du wirst angefahren, streiken alle Versicherungen. |
@ SWM: Es ging ja auch darum, was mich nerven würde, wenn....
Es ist ja Gott sei Dank nicht so. Ok jetzt wird es interessant. Ich z.B. habe meine Weste im Kofferraum. Muss ergo aus dem Auto aussteigen bei einer Panne, um diese erst einmal zu holen. WO die Weste im Auto mitgeführt werden muss, steht nicht geschrieben. Wenn ich also aussteige und mir auf dem Weg zum Kofferraum etwas passiert, wer will mir dann beweisen dass ich nicht vor hatte, überhaupt eine Weste anzuziehen, wenn ich die Chance dazu nicht hatte. Ist natürlich ein gestellter Fall und rein spekulativ aber ich kenne Deutschland als Bürokratieland und da gilt nur das, was schwarz auf weiß geschrieben steht! |
Ja, das Denken wird den Deutschen gern mal abgenommen.
Ist es vielen anderen Ländern nicht sogar vorgeschrieben, dass die Westen (zT für jedem Passagier eine) im Innenraum mitzuführen sind. Rein vom gesunden Menschenverstand empfiehlt sich sowas. Genauso, wie den Verbandskasten unterm Sitz und nicht im Kofferraum zu haben...schließlich gibt es etliche Unfallszenarien, bei denen man nichtmehr an den Kofferrauminhalt rankommt. |
Zitat:
Viel wichtiger ist, dass es eine neue Norm für Verbandkästen gibt. Seit 01.01.2014 müssen die mehr Inhalt haben: http://www.aponet.de/aktuelles/aus-g...drin-sein.html Also beim Neukauf auf die neue DIN 13164 achten! |
Danke Berndy.
Dann heißt das wohl, 3 neue Verbandskästen. Werden die wo verschenkt? ADAC oder so? ^^ |
Im Text steht doch, dass die alten gültig sind bis sie ablaufen.
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Yep, da hat Multiman Recht. Die alten darf man bis zum Ablaufdatum weiter verwenden.
Leider werden die nicht verschenkt. Aber die kosten doch auch nicht die Welt. Manchmal bekommt man die Dinger schon für 5 €. Meistens kosten die ca. 10 €. |
Ich habe letztens einen Verbandskasten geschenkt bekommen. Allerdings habe ich ein Auto gekauft...
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Zitat:
ist von versicherung zu Versicherung unterschiedlich! Am besten bei der Eigenen mal nachfragen. |
Wenn man schreibt: "Das tragen ist Pflicht, so steht es geschrieben, nur es gibt kein Bußgeld.", sollte man auch angeben können, wo es geschrieben steht.
Wenn das Tragen Pflicht ist, dann muss es ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung dafür geben und mich würde doch schon interessieren, wo das so steht. Ich habe nämlich schon einige Jura-Foren durchstöbert, und alle schreiben dort, dass es keine Tragepflicht gibt. |
Wenn nicht vorgeschrieben ist, dass die Verbandskästen noch nicht "abgelaufen" sein dürfen, wie können die einen dann zwingen die zu tauschen, wenn das Haltbarkeitsdatum erreicht ist?
Btw: in dem Apothekenartikel heißt es "Verbandskästen in Autos und Motorrädern...". Hab ich noch was verpasst? Auch die Zusatzmaterialien sind doch seltsam...Pflasterstreifen...als ob jemand wegen ner Wunde, die mit nem Pflaster abgedeckt werden kann seinen verschweißten Verbandskasten aufreißt...das macht die nächste Verkehrskontrolle evtl. sehr langwierig, wenn der auf Vollständigkeit überprüft wird... |
Zitat:
Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln). Verbandtasche kaufen |
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:up: die gefällt mir viiieeel besser als meine... :grinser2:
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Da sollte alles dabei sein, dreieck, warnweste und verbandskasten. Sonst zahlt man eine dicke strafe
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Zitat:
An österreichischen Motorrädern müssen sogar die Rahmen immer orange sein , damit man sie besser sieht wenn sie stehen bleiben Orangenen Lack kaufen |
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