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wichtige frage :)
Ein Freund von mir hat die Prüfung für die FührerscheinKlasse B gemacht und der Prüfer hat ihm den Führerschein für die Klassen B und A2 gegeben obwohl er die Prüfung der Klasse A2 noch nicht hatte,
wenn er kontrolliert wird, was hat er zu befürchten ( hat man da überhaupt was zu befürcht wenn man den Führerschein schon bekommen hat)? |
Er hat nichts zu befürchten. Wenn die Klasse eingetragen ist darf er rein rechtlich so ein Fahrzeug bewegen. Ob er es KANN, steht auf nem anderen Blatt.
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Danke für die schnelle Antwort :)
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Wenns so im Führerschein steht dann darf er auch entsprechende Fahrzeuge fahren ;-)
Gibt ja auch Leute die nach einer Neuausstellung plötzlich Klassen besitzen die sie vorher garnicht hatten :-D Allerdings sollte man genauer auf die Schlüsselnummern achten. (wenn denn welche da sind) Nur ein Beispiel: Da man seit Januar 2013 für ein Trike auch die Klasse A braucht (vorher war Trike bei Klasse B mit drin) haben alle Leute bis dahin den B-Führerschein gemacht haben jetzt das Datum von Klasse B bei Klasse A stehen mit der entsprechenden Schlüsselnummer dahinter die besagt, dass es nur für Trikes gilt. (Natürlich nur wenn man ich den Führerschein neu ausstellen lässt, weil dann nach dem aktuellen Stand allles eingetragen ist) Sieht auf den ersten Blick aber sehr verwirrend aus wenn man plötzlich die Klasse A eingetragen hat. Erst durch die Schlüsselnummern macht es Sinn. |
Schau noch mal genau auf den Schein.
Ggf. hat der Prüfer das Datum eingetragen, ab wann die Berechtigung zum Führen von Moppeds gilt. Dann steht neben A2 ein Datum. Ggf. ist das das Datum der eigentlichen Prüfung. |
Dein Kumpel weiß, dass er die Fahrprüfung fürs Mopped nicht absolviert hat und den Schein nicht haben dürfte. Da greift m.E. § 44 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes:
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html Im Zweifel könnte er, auch wenn er im Falle des Falles doch vor Gericht siegen solte, falls etwas passiert (und es passiert nicht immer nur den anderen), viel Stress bekommen. Er sollte, m.E. nicht fahren. |
Bei mir wurde damals statt A beschränkt direkt A eingetragen. Hat nicht einmal zwei Wochen gedauert und den Leutchen vom Amt ist das aufgefallen. Der Führerschein wurde dann natürlich wieder ausgetauscht
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Was hat diese Frage in der Rubrik Auspuff verloren?
Vielleicht weil Führerscheinklasse A = A wie Auspuff? :-D Nachtrag Ahh - heute schon verschoben........hehe! |
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