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11.07.2004 22:26:34

Ne kleine Rechtsfrage
 
Hallo,
kleine komplizierte Geschichte:

Der Vater meiner besten Freundin hat sich heute von privat ein Auto zur Probefahrt geliehen und mit nachhause genommen. Dann hat er ihr das Auto mal geliehen und mich damit abgeholt. Unterwegs bot sie mir an, auch mal zu fahren. Als ich nach ein paar Km um eine uneinsichtige Rechtskurve kam, kamen mir 2 Fahrzeuge nebeneinander entgegen. Ein Kleintransporter und ein überholender Motorradfahrer. Da ich selbst Moped fahre, war mir klar, was passiert, wenn ich auf meiner Spur bleibe. Also zog ich rechts in den Graben rein. Ging nicht mehr anders. Es ist nicht viel passiert. Ein paar Kratzer und 2 Beulen am Kotflügel und Einstiegsleiste(Seitenschweller).

Na jedenfalls wollte ich hiermit fragen, ob jemand weiß, wer für den Schaden aufkommen muss. Macht das meine Haftpflicht oder muss ich die Kosten selbst tragen?

MfG Heiko

Lax 11.07.2004 22:38:34

du

ne privathaftplicht zahlt üblicherweise nicht für schäden die im straßenverkehr vorkommen

du kannst höchstens klären ob der fahrzeugeigner ne vollkasko hat, an der du die sb übernimmst

King Madness 11.07.2004 22:49:51

Das ist wohl dumm gelaufen ... Wenn du den überholenden Motorradfahrer ausfindig machen kannst, zahlt der die Zeche, denn er ist Unfallverursacher und du hast Zeugen (deine Freundin) dafür.

Zumal wenn keiner von den beiden angehalten haben, ist das auch Fahrerflucht, aber das ist ein anderes Thema.

Wenn du den Motorradfahrer nicht finden kannst, zahlst
leider du :-(

Deine private Haftpflichtversicherung zahlt gruhdsätzlich nicht, im Strassenverkehr (Ausname : du stößt mit einem Einkaufswagen an ein Auto) und grundsätzlich nicht bei überlassenen Sachen (wenn dir jemand den Autoschlüssel gibt, ist das überlassen)

XPulse 12.07.2004 06:39:23

Wenn es ein Vorführwagen war, hat der ziemlich sicher eine Vollkaskoversicherung, die im diesen Falle, falls Ihr den Motorradfahrer nicht mehr findet, zahlen wird. Ihr werdet aber ziemlich sicher eine vorhandene Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen dürfen - dies ist bei Leihfahrzeugen oft üblich. Hat der Vater Deiner Freundin in der Richtung was unterschrieben?

Falls Ihr den Motorradfahrer doch noch findet wird seine Kraftfahrzeughaftplicht das ganze übernehmen. Und er hat ernsthafte Probleme wegen Fahrerflucht.

King Madness 12.07.2004 06:45:24

Er hat sich das Auto privat geliehen, ich lese daraus, das es kein Vorführ- oder Leihwagen oder derartiges war.

Somit auch keine Vollkasko, oder der Besitzer müsste eine haben, aber der wird sich weigern, da er dann mit der Prämie steigen wird.

XPulse 12.07.2004 07:01:59

Ahso ich habe nur "Probefahrt" gelesen. Naja, dann viel Spass beim klären der Angelegenheit. Da kann sehr sehr viel schief gehen:

1. Ist der erlaubte Fahrerkreis erfüllt? Männliche Fahrer unter 23 sind zum Teil nicht mitversichert, da sie oft aus Kostengründen ausgeschlossen werden. Hier ist ein sehr hoher Selbstbehalt möglich. Ausserdem gibt es Verträge bei dem der Versicherungsnehmer nur alleine bzw. nur seine Frau fahren darf. Diese sind aber selten. Meist ist jederman als Fahrer zugelassen - die Altersklausel gibts dagegen recht oft.

2. Ist das Fahrzeug überhaupt Vollkasko versichert? Wenn nicht kann dies auch sehr teuer werden. Eine Beule im Schweller ist oft nicht gerade ein günstiger Schaden. Zwei Kratzer können ja nach Grösse eine Teillackierung bedeuten und die ist teuer. Nur den Kratzer lackiert man eigentlich nicht, da dieser immer sichtbar bleibt.

3. Wird der Besitzer je nach Freundschaftsgrad, sich die Selbstbeteiligung und die jährlichen Kosten der Hochstufung seines KFZ-Vertrages zurückholen. Dies ist natürlich nur relevant falls Ihr den Schaden nicht selber bezahlt. Wenn Ihr das tut wirds zu keiner Hochstufung kommen.

4. Rein rechtlich muss der Besitzer bzw. seine Versicherung, das ganze zum Teil selber tragen, wenn er das Auto frei verleiht. Allerdings kann dies bei Fahrlässigkeit (da spielt der Unfallhergang eine Rolle) schon wieder anders aussehen.

Man verleiht sein Auto einfach nicht, vorallem sollte der Ausleiher es nicht gerade in zwei weiteren Ebenen weiterausleihen. Das kann wirklich kompliziert werden.

Was war den das für ein tolles Auto das JEDER damit fahren musste? Irgendein Sportwagen?

King Madness 12.07.2004 07:12:25

Was sagt uns das ganze :
Motorrad, Auto und Frau verleiht man nicht

12.07.2004 07:58:27

Es war ein Mazda MX5. Ein reines Spaßfahrzeug. Der Schweller hat eine Schweißnaht. Also man könnte ihn komplett auswechseln. Und die Delle im Kotflügel könnte man zur Not mit Spachtelmasse oder ausbeulen wieder hinkriegen. Aber so, wie es aussieht, zahl ich wirklich selbst. Ich glaube nicht, dass er eine Vollkasko hat oder dass überhaupt seine Versicherung übernimmt.

Gamble 12.07.2004 09:09:22

Sollte der Halter eine Vollkasko haben und du nur die SB trägst, wäre der der Halter "dumm", da er dann ja in den Pruenten steigt und den Restseines Lebens, na jedenfalls so lange er ein Auto auf sich anmeldet hat, die höheren Beiträge zahlen muss.

Ich denke wirklich, dass das auf deine Kappe geht... :?

XPulse 12.07.2004 09:24:34

Sein lebenlang vielleicht nicht - aber bis sf25 dauert es sehr sehr lange :)

Hmm wenn der Schweller rausgeschweisst und ersetzt werden muss sowie der Rest lackiert wird, wird das nicht billig.

King Madness 12.07.2004 09:26:22

Zitat:

Zitat von XPulse
Sein lebenlang vielleicht nicht - aber bis sf25 dauert es sehr sehr lange :)

Hmm wenn der Schweller rausgeschweisst und ersetzt werden muss sowie der Rest lackiert wird, wird das nicht billig.

Dazu kommt Wertminderung, da Unfallauto ...

XPulse 12.07.2004 09:31:06

Das trägt die Vollkasko im Schadensfall evtl. mit - kommt auf die Versicherung an.

XPulse 12.07.2004 09:33:05

Abgesehen davon ist in DE ein Auto rein rechtlich erst dann ein Unfallfahrzeug wenn der Rahmen repariert werden muss. Fraglich ist nun ob der Schweller bereits zum Rahmen gehört. Manche Richter waren auch schon der Meinung, das ein Unfallfahrzeug erst gegeben ist, wenns auf der Richtbank war.

Sonst würde ja jeder nachlackierte Kratzer gleich zum Unfallfahrzeug führen.

King Madness 12.07.2004 09:49:21

Ich bin jetzt auch mal davon ausgegangen, das der Schweller zum Rahmen gehört.

i.doc 12.07.2004 14:36:20

http://www.rechtplus.de/urteile/index.php

Lies dir die einzelnen Zenarien durch. Wenn du etwas findest, das deinem Fall ähnelt, einfach die Serviceline anrufen (kostet max. 2,- €) und Pinnummer notieren. anschliessend kannst du 24std lang alles an Urteilen ansehen und herunterladen, was du willst / kannst...
Hab ich auch schon gemacht - finde es ne klasse Sache ;)

Bluebyrd 12.07.2004 23:14:39

grmpf..warum gehst Du nicht einfach zu 'nem Rechtsberater oder Anwalt, lässt das klären und gibst dann hier bescheid wie das ausgegangen ist..
Willst Du Klärung oder Verwirrung ?? Will ja keinem auf den Schlips treten..aber Hobbyjuristen gibt's genug..kopfschüttel..

Greetz,
Uwe

13.07.2004 09:31:49

Also ich hab mittlerweile bei der Rechtsberatung des ADAC und bei meiner Versicherung angerufen. Meine Versicherung zahlt nix. Und der ADAC hofft für mich, dass das Auto Vollkasko versichert ist.
Ich könnte aber uach einfach sagen, "selbst schuld" und könnte dem Besitzer das Auto so wieder zrück geben und dann WAHRSCHEINLICH vor Gericht gehen. Aber das Auto ist schon bei nem Bekannten in der Lackiererei und der Besitzer erfährt nie was davon. Mal sehn, was mich das jetzt wieder kostet.

Gamble 13.07.2004 09:36:51

und der besitzer erfährt nie was davon?

wenn das mal nicht ins auge geht :?

XPulse 13.07.2004 09:59:28

Glaub mir, das merkt der Typ sofort wenn das Auto lackiert wird. Jedes neu lackierte Auto riecht erstmal ne Zeitlang nach Lackierei - das kannst Du garnicht verhindern. Der Geruch setzt sich in den Polstern und Stoffen fest. Hab mittlerweile einige meiner Autos neu lackiert und kenne das Spielchen.

Ausserdem muss die Farbanpassung wirklich extrem gut passen, damit er es nicht sieht. Ich schätze Ihr lackiert eher kostengünstig anbei und das ist nicht ganz einfach. Welche Farbe hat der Mazda? Tut dem Verleiheber aber wenigstens den Gefallen, alles sauber zu verzinnen und nicht zu verspachteln - sonst reisst bzw. verwindet sich der ganze scheiss in ein paar Jahren wieder.

@BlueByrd: Welche Aussagen waren den Hobbyjuristisch - also falsch?

Bluebyrd 13.07.2004 11:20:12

@xpulse das war nur in weiser Vorraussicht, derer die dann normalerweise immer kommen ( mal mehr oder wenig richtig ) ;-)

@diablo...was is, wenn dein Bekannter das Auto mal guten Gewissens als "unfallfrei" weiterverkauft und es dann vielleicht dabei rauskommt ??

Scheiss Situation.. :-(

XPulse 13.07.2004 11:41:00

Naja, ist alles nicht so toll - man sollte den Besitzer schon sagen, das der Wagen beschädigt wurde. Was ist den das für eine Freundschaft zwischen dem Vater Der Freundin und dem Ausleiher?

Der Wagen wird bei so einer "SchnellSchnell" Reparatur wahrscheinlich eine Wertminderung davon tragen - es sei den, er wird wirklich hochwertig repariert mit den entsprechenden Ersatzteilen, und in einer wirklich guten Lackierei lackiert.

Hab übrigends meinen Dad mal gefragt: Wenn der Schweller abgeschweisst wird ist es wohl ein Unfallwagen. Angeschweisste Bleche die ausgetauscht werden führen schon zu "Unfallfahrzeugen". Zumindestens gabs da wohl ein paar Urteile.

13.07.2004 22:20:20

der Moppedfahrer ist wohl *Schuld*, wenn er rechtswidrig überholt hat.....Nur den wirst du wohl nicht mehr kriegen!!!!! Außer du hättest ihn über den Haufen gefahren, dann kommt als nächstes die Versicherung. Und da spielt es keine große Rolle, welche Person das/dein Kfz versichert hat. Die Versicherung muss für den/jeden Schaden aufkommen...Denn die Versicherung haftet nicht für den Halter, sondern für das Kfz!!!!!! Da kann drauf fahren, wer will!!!!!! hat das Kfz nen Schaden, muss die Vers. dafür eintreten!!!!!! Wer auch immer gefahren ist, das spielt keine Rolle!!!!!!!!!!!
Bist du aber innen Graben gefahren,aufgrund der Tatsache, dass ein Anderer einen Fehler gemacht hat, und du kannst ihn nicht benennen, hast du ein Problem und somit viel Pech!!!!! Denn dann bist du in der Beweislast......und dann wünsche ich dir alles Glück dieser Welt....

Gott sei Dank nur mit Dosenfahrern bei mir!!!!!!!!!

13.07.2004 23:00:55

@Phoenix
Irgendwie versteh ich Dein Text nicht, hat doch niemand was anderes behauptet oder warum die vielen Ausrufe-Zeichen?

@Diabolo
Echt scheiße für dich gelaufen!! tut mir echt leid für Dich, aber ich fände es nur korrekt dem Besitzer das zu "beichten", stell Dir mal vor Du wärst in seiner Situation und keiner sagt Dir was!!!

13.07.2004 23:06:58

Zitat:

Zitat von gsjobu
@Phoenix
Irgendwie versteh ich Dein Text nicht, hat doch niemand was anderes behauptet oder warum die vielen Ausrufe-Zeichen?
Zitat:

vielleicht , weil ich nur ne >Frau bin
@Diabolo
Echt scheiße für dich gelaufen!! tut mir echt leid für Dich, aber ich fände es nur korrekt dem Besitzer das zu "beichten", stell Dir mal vor Du wärst in seiner Situation und keiner sagt Dir was!!!

da bin ich nur wieder Schuld!!!!! :roll: :wink: :D :D :D :D

13.07.2004 23:14:15

:kopfkratz2:

XPulse 13.07.2004 23:46:00

Zitat:

Zitat von phoenix
der Moppedfahrer ist wohl *Schuld*, wenn er rechtswidrig überholt hat.....Nur den wirst du wohl nicht mehr kriegen!!!!! Außer du hättest ihn über den Haufen gefahren, dann kommt als nächstes die Versicherung. Und da spielt es keine große Rolle, welche Person das/dein Kfz versichert hat. Die Versicherung muss für den/jeden Schaden aufkommen...Denn die Versicherung haftet nicht für den Halter, sondern für das Kfz!!!!!! Da kann drauf fahren, wer will!!!!!! hat das Kfz nen Schaden, muss die Vers. dafür eintreten!!!!!! Wer auch immer gefahren ist, das spielt keine Rolle!!!!!!!!!!!
Bist du aber innen Graben gefahren,aufgrund der Tatsache, dass ein Anderer einen Fehler gemacht hat, und du kannst ihn nicht benennen, hast du ein Problem und somit viel Pech!!!!! Denn dann bist du in der Beweislast......und dann wünsche ich dir alles Glück dieser Welt....

Gott sei Dank nur mit Dosenfahrern bei mir!!!!!!!!!


Es ist NICHT (sorry hab mich verleiten lassen :) ) egal wer das Auto fährt. Wenn im Vertrag z.B. Fahrer unter 23 ausgeschlossen sind zahlt zwar die Versicherung im Schadensfall nimmt aber auch den Versicherungsnehmer empfindlich in Regress. Das kann eine übliche Vertragsstrafe (ein Jahresbeitrag inkl. anschliessender Kündigung) sein oder auch eine Regress Forderung von bis zu 5.000,- Euro (üblicher Betrag siehe relevante AKB).

Zweitens sind wir hier in einer komischen Zwickmühle. Eigentlich ist der jenige, der das Auto verliehen bekommt, vom Verleiher normalerweise nicht haftbar zu machen für einen solchen Schaden (Ausnahme grobe Fahrlässigkeit bzw. Mutwilligkeit). Hier wurde aber das Auto ohne das Wissen des Besitzer weiter verliehen - sogar zweimal an weitere Personen. Mich würde wirklich interessieren wie die rechtliche Lage hier genau ist. Ich hab ehrlich gesagt keinen Schimmer :)

14.07.2004 08:38:51

Das konnte mir bis jetzt noch nicht mal ein Anwalt sagen. Er denkt schon, dass das schonmal vorkam, aber er findet das Urteil nicht.

Der Wagen ist schwarz und da denke ich, dass die Farbmischung nicht das Problem ist. Ich weiß nicht genau, wie der Wagen danach aussieht. Ich weiß leider nur, dass ich die Rechnung zahlen muss.

XPulse 14.07.2004 09:18:07

Unilack Schwarz ist zum teillackieren eine gute Farbe - das könnte ganz passabel werden.

14.07.2004 17:56:47

Zitat:

Zitat von Diablo84hls
Das konnte mir bis jetzt noch nicht mal ein Anwalt sagen. Er denkt schon, dass das schonmal vorkam, aber er findet das Urteil nicht.

Der Wagen ist schwarz und da denke ich, dass die Farbmischung nicht das Problem ist. Ich weiß nicht genau, wie der Wagen danach aussieht. Ich weiß leider nur, dass ich die Rechnung zahlen muss.

also da möchte ich auch noch was dazu sagen:

1. such dir einen anderen Anwalt, ist ja lächerlich.
2. bevor alle hier weiterhin wild rumschreiben solltest du, da du ja den thread eröffnet hast, um hilfe zu erhalten, mal wirklich die wesentlichen sachen aufzählen, die wichtig sind:

- wenn ich richtig gelesen habe (überflogen) hat der vater deiner freundin das auto von einem freund wofür? bekommen? probefahrt weil er es kaufen wollte? probefahrt weil er mal sehen wolte wie sich das auto fährt?

- du oder deine freundin habt euch kein kennzeichen merken können, nicht vom überholten und nicht vom überholenden?

- was war das für ein graben? wenn so wenig passiert ist wird es wohl "nur" huckeliger grünstreifen gewesen sein?
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soviel dazu, denn es ist alles sehr wichtig. wenn ihr ein nummernschild habt, dann wirst du wohl nicht bezahlen müssen, denn das motorrad hat offensichtlich gemäß § 315c I Abs. 2 StGB den Strassenverkehr gefährdet. wenn du wirklich sehr viel pech haben solltest könnte es sogar sein, dass du gem. § 254 BGB mitverschulden bekommst, falls du z.B. zu schnell gefahren bist, oder den schaden nicht anders abwenden konntest. sols alles schonmal gegeben haben.

wenn du kein nummernschild hast, dann musst du in jedem falle den schaden bezahlen, und zwar komplett, aber dem eigentümer des autos den fall nicht mitzuteilen wäre sehr dumm....

XPulse 14.07.2004 20:16:46

Hab mich nochmal bei unserer Rechtsabteilung wegen der Vollkaskoversicherung informiert (nur aus Interesse). Ab dem Fahrer, der nicht die Erlaubnis des Besitzers geniesst, ist die Versicherung von der Leistung befreit! Der unberichtige Fahrer hat im Falle eines Schaden die Kosten voll zu tragen.

14.07.2004 22:07:21

genau deswegen habe ich danach gefragt, ob der vater der freundin nun eine probefahrt gemacht hat, ganz privat oder doch beim händler, kann ja sein, dass der freund des vaters händler ist.
sieht dann nämlich so aus, dass durch jemand der das auto zur probefahrt bekommt auch berechtigt ist das auto weiterzugeben, allerdings trägt er dann die verantwortung.
wenn es allerdings vollkommen privater natur ist, dann ist er ja nicht dazu berechtigt.


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