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Vom Kauf bis zum Fahren (Entdrosseln, Tüv, anmelden...)
Gute Tag,
Ich habe mir eineAbgemeldete Suzuki gs 500 e ez: 09/92 ohne TÜV gekauft. Sie ist gedrosselt auf 20 kw. Da ich mich mit dem ganzen zulassungssachen nicht gut auskennen wäre es lieber wenn mir jemand sagen kann in welcher Reihenfolge ich die ganzen Sachen machen muss mit Versicherung, Entdrosseln, eintragen, Tüv Abnahme ect. vielleicht gibt es so ein Thema schon aber über die SuFu habe ich nichts genaues gefunden. Danke im voraus :) Edit: Und kann man sagen was da so ungefähr für Kosten auf mich zukommen? :) |
Also, es ist immer etwas blauäugig ohne Ahnung sich auf etwas einzulassen, das man selber nicht überschauen kann.
Zuerst musst du dir Gedanken machen, ob du deine GS offen oder gedrosselt fahren willst. Wenn du das dann weißt, musst du zur Versicherung. Hierbei musst du darauf achten, dass auch Fahrten mit nicht zugelassenen Kennzeichen mit Vorführschein inbegriffen sind. Der Versicherungsmakler weiß normalerweise was das ist. Danach gehts zur Zulassungsstelle, dort lässt du dir ein Kennzeichen zuteilen und einen Vorführschein ausstellen oder eine Erlaubnis, dass du das Motorrad bei der nächsten Prüfstelle vorführen darfst. Das gilt normalerweise für 14 Tage, danach verfällt alles. Danach zur Prüfstelle, dort HU und eventuelle Eintragungen, Leistungserhöhung usw. abnehmen lassen. Danach wieder zur Zulassungsstelle und die GS zulassen. Die Zulassung mit Kennzeichen kostet so ca. 50 - 60 €, eine HU ca. 60 €, eine Eintragung ca. 30 €. Da das aber von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt werden kann, würde ich dir raten bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen. |
Zitat:
Gruß Alex |
Ja, das ist richtig.
Wurde bei meiner Erklärung - Danach gehts zur Zulassungsstelle, dort lässt du dir ein Kennzeichen zuteilen und einen Vorführschein ausstellen oder eine Erlaubnis, dass du das Motorrad bei der nächsten Prüfstelle vorführen darfst. Das gilt normalerweise für 14 Tage, danach verfällt alles. - wohl nicht so ganz klar herausgestellt. Wenn das Kennzeichen zugeteilt wurde, lässt man sich das prägen, dann hat man ja das Kennzeichen, das für das Motorrad zugeteilt wurde. Ein Kurzzeitkennzeichen würde ich nicht empfehlen, da bezahlt man fast alles doppelt, die Versicherung geht extra, das Kennzeichen muss man bezahlen, Steuer ... |
Manche Versicherungen verrechnen das bei der späteren Versicherung des Fahrzeuges (war bei mir so).
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Danke für die Infos :)
und wann soll ich sie entdrosseln? nach der Versicherung und vorm TÜV? |
Vor Versicherung und vor TÜV. Denn die Versicherung will wissen, wie viel Leistung das Motorrad hat und der TÜV muss die Entdrosselung eintragen. Dazu am besten die Bauteile der Drossel mitnehmen.
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Brauche ich dafür dann auch ein Gutachten?
und muss das Motorrad mit zur Versicherung? wenn ja, wozu? Tut mir leid das ich doofe fragen stelle :x liebe grüße |
Wenn du die Drossel ausbaust und keine Drossel wieder einbaust, brauchst du auch kein Gutachten. Eventuell wäre es aber hilfreich, wenn du dem TÜV-Prüfer das Gutachten der alten Drossel zeigen kannst - war bei mir das letzte Mal aber nicht notwendig.
Das Motorrad muss nicht mit zu Versicherung. Zum Anmelden bekommst du von deinem Versicherungsvertreter eine eVB-Nummer (frag' ihn danach), dann wenn das Motorrad angemeldet ist und du einen aktuellen Fahrzeugschein hast (dort steht die Leistung dann auch drin) kannst du mit deinem Versicherungsvertreter einen weiterlaufenden Vertrag abschließen (Haftpflicht, TK, VK etc). |
Du musst zuerst zur Versicherung, dann zur Zulassungsstelle und danach zur Prüfstelle, anders gehts nicht.
Deine Versicherung kann nicht nachgucken wieviel Leistung dein Motorrad hat, das kann in der Garage bleiben. Was die sehen wollen, ist die Zulassungsbescheinigung oder den Fahrzeugbrief. Beim Abschluss der Versicherung sagst du, dass die Drosselt entfernt wird und das Motorrad dann die volle Leistung hat (46 oder 48 PS). So wird der Vertrag abgeschlossen. Wenn die darin ein Problem sehen, sollen sie die 20 kW eintragen. Auch wenn deine GS dann offen ist, wenn du zur Prüfstelle fährst, ist das von der Versicherung noch umfasst. Fahrten zur Prüfstelle für Eintragungen von Veränderungen sind generell umfasst. Du musst das nur vorher mit der Versicherung geklärt haben, dass die Fahrten zur Prüfstelle ohne Zulassung vom Versicherungschutz umfasst sind. Ein Gutachten wäre für die Prüfstelle von Vorteil. Die sollten aber alles online abrufen können. Manche Prüfstellen zicken gerne etwas herum, wenn man weder Gutachten noch Bestätigung von einem Händler über den Einbau hat. Die verlangen dann so etwas. In diesem Fall sollte man sich eine andere Prüfstelle suchen, die das nicht haben will. Da fragt man besser vorher bei der Prüfstelle nach, wie die das haben wollen. Das erspart Ärger. Selbstverständlich macht es nur Sinn das Motorrad bei der Prüfstelle vorzuführen, wenn auch alles in Ordnung ist. Also vorher alles was HU-relevant ist in Ordnung bringen und alle Papiere mitnehmen. |
Danke für die ausführliche Erklärung :)
Ich arbeite selber in einer Kfz-Werkstatt wo auch regelmäßig hu gemacht wird (Dekra) da werde ich sie dann "vorführen" Mängel sind eigentlich nur das Hinterrad aber werde mir dann direkt nen ganzen Satz drauf ziehen da vorne auch nich mehr das meiste ist. Dann brauche ich so wie ich gelesen hab 120er hauptdüsen und gasschieber Drossel raus. dann hoffe ich das alles klappt :) |
Na, du bist eine Granate, warum fragst du denn nicht einfach den Prüfer, wie er es haben will, wenn der sowieso zu euch ins Haus kommt?
Wenn du die GS so in eure Werkstatt bringen kannst, z.B. mit einem Anhänger, brauchst du auch nicht vor der HU zur Versicherung. |
Hatte bislang noch nicht siddie Gelegenheit weil wir immer aneinander vorbei laufen xd
Also wir sind in letzter zeit noch gleichzeitig da ist kompliziert.. |
Zitat:
Gruß Alex |
Ich glaube, dass das auch mit der Region und dem Wohlwollen/Willkür der Zulassungsstelle zu tun hat.
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