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06.08.2004 07:25:22

Blitzen/Verjährung
 
Hallo,

ich finde hier im Forum überall nur, dass wenn man Geblitzt wurde, und nach 3 Monaten noch nicht gezahlt hat, das ganze Verjährt.

Ab wann zählen aber eigentlich die 3 Monate? Ab dem ersten Brief, oder ab dem Tag, an dem man geblitzt wurde?

Und wie ist das mit den 3 Monaten? Wenn man z.B.: gemahnt wird, fangen dann die drei Monate erneut an?

Hat davon euch jemand Ahnung?
Danke füe eure Antworten,

Gruß

Cherry 06.08.2004 07:30:40

http://www.radarfalle.de/
-> Recht und Technik

Cherry

06.08.2004 08:21:05

Danke,
habe alle infos gefunden!

06.08.2004 10:31:21

Mal ne Fräge
 
Kling jetzt vieleicht dumm...

...aber wie Blitzt man einen Kradfahrer??? Von vorn, ohne Kennzeichen oder von hinten, ohne Gesicht (im Helm eh kaum erkennbar)

Erklär kir bitte mal einer 8)

Danke

Gamble 06.08.2004 10:41:52

guckst du hier

Drunken Master 06.08.2004 10:43:50

ganz einfach , von vorne und der Kerl im Auto schreibt dein Kennzeichen auf !

06.08.2004 10:57:47

Oder Sie blitzen dich von hinten! Kommt zwar selten vor, aber eben "selten"-das heißt es kommt vor!

06.08.2004 11:26:48

Aber wenn sie von hinten Blitzen, dann kannst du abstreiten das du nicht der Fahrer warst oder nicht?

Aber man zieht da bestimmt den kürzeren

Drunken Master 06.08.2004 11:30:52

beim ersten mal wirst du damit wohl noch durchkommen , aber irgendwann kriegst du ein Fahrtenbuch aufgebrummt !

06.08.2004 13:37:03

Zitat:

aber irgendwann kriegst du ein Fahrtenbuch aufgebrummt !
Naja...das ist man ja blitzartig wieder los :)

Obelix

King Madness 06.08.2004 13:57:24

@ Suzidriver
nicht, wenn du drei Monate nicht zahlst, sondern wenn nach drei Monaten die Rechnung nicht auf dem Tisch liegt.

@ Killa_Priest & Silencer

Aber vorsicht, im Ausland (u.a. Niederlande, Belgien) wird fast nur von hinten geblitzt.
Dort ist es egal, wer der Fahrer ist, dort gilt die Halterhaftung (d.h. wenn der Halter nicht nachweisen kann, wer gefahren ist, zahlt er "den Deckel").

06.08.2004 14:10:55

Zitat:

Zitat von King Madness
[color=blue]@ Suzidriver
nicht, wenn du drei Monate nicht zahlst, sondern wenn nach drei Monaten die Rechnung nicht auf dem Tisch liegt.

Stimmt auch nicht ganz. Sobald die Anfangen an dem Fall zu Arbeiten, werden die 3 Monate verlängert. Das Einzigste wann die 3 Monate nicht verlängert werden, ist wenn man nicht weis wer gefahren ist.

06.08.2004 14:37:03

Einfach nicht erwischen lassen und wenn man erwischt wird sich absolut gar nicht äußern!

Die letzten beiden Sonntage wurde ich von vorn geblitzt von Starenkästen - ich finds was lustig!

06.08.2004 15:36:29

Lieber so fahren, dass man nicht geblitzt wird.

1. Man muss nicht zahlen....

2. Man muss nicht flüchten --> wird nicht erwischt --> kein Bußgeld --> kein Fahrverbot

3. Man riskiert sein Leben nicht auf der Flucht...

Blueskye 06.08.2004 15:38:02

falcon = sehr weiser alter mann...

:hammer:


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