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doppelscheinwerfer >>hilfe<<
hallo leute, war heute bei einem der großen drei, weil ich mir evtl einen doppelscheinwerfer anbauen möchte, und der dort im angebot ist
(ich hoffe ich darf hier einfach mal darauf verlinken: http://www.polo-motorrad.de/de/doppe...zulassung.html ) wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dürfte ich in beide lampen eine h4 setzen, und das ganze so verschalten das beide sowohl als abblendlicht als auch als fernlicht funktionieren? wäre echt super wenn das jemand beantworten könnte, danke bereits im voraus |
So wie ich das lese, darfst du einen SW mit H7 und einen mit H4 als Abblend-und Fernlicht betreiben oder mit 2x H4 als Zusatzscheinwerfer zu einem Hauptscheinwerfer mit Abblendlicht. Vermutlich ist der Reflektor nicht so ausgebildet, dass er aus einer H4-Lampe Abblendlicht und Fernlicht bilden kann.
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In dem Artikelbild sind zwei mal H4 Leuchten verbaut.
Im Zweifelsfall bei Polo nachfragen. Hier mal ein "Hilfswerk" vom Tüv-Hanse http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...gen_082007.pdf |
Ich habe bei Polo nachgefragt, und der Kollege hat sich das auch durchgelesen und meinte, er würde das selbe rauslesen wie ich, dass beide Scheinwerfer beides dürften. So ganz sicher bin ich mir dennoch nicht, deshalb hatte ich ja hier nochmal nachgefragt ob vielleicht jemand Erfahrung damit hat.
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Ich hab die hier verbaut.
https://www.louis.de/artikel/shin-yo...list=160468985 Da ist deutlich beschrieben, das in einem Scheinwerfer das Abblendlicht und im anderen das Fernlicht ist. Beide Scheinwerfer dürfen nicht zusammen als Abblendlicht leuchten. Das kann man zwar umbauen, darf man aber nicht. :motz: Der dabei gelieferte Kabelsatz ist einfach zu montieren und die Beschreibung ist auch brauchbar. Nutzt dir vielleicht auch als Info. |
und wieso sollen nicht beide zusammen als abblendlicht leuchten dürfen? wer sagt das und wo steht das geschrieben?
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Zitat:
"...Bei den letzten zwei TÜV Untersuchungen, klappte alles bestens. Jetzt meintet TÜV. Es müssen beide Scheinwerfer anders angesteuert werden. Da es so nicht zulässig, das der H7 Scheinwerfer für das Abblendlicht ist." aber wie folgt: "...der Scheinwerfer ist mit der H7 Birne fürs Abblendlicht geprüft und damit zulässig. Unser Service kann Ihnen auf Wunsch gern das Zertifikat zusenden." |
der eine sagt nur h7 für abblendlicht, der andere sagt h7 darf nicht abblendlicht... jeder sagt irgendetwas und im endeffekt weiß keiner weiter :D
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Fahr doch einfach zur nächsten Tüv Station, dann weißt es genau.
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Unabhängig davon, wie die Scheinwerfer geprüft sind (und für das doppelte Abblendlicht und doppelte Fernlicht sollten beide sowohl HC wie auch HR bzw HC/R oder auch HR/C drauf stehen haben. Wobei das "H" hier nur für "Halogenleuchtmittel" steht), sind die alten GS nach der STVZO zugelassen und haben nicht die EG-Betriebserlaubnis. Nach StVZO war eben nur EIN Abblendscheinwerfer erlaubt, nach EG dürfen es deren 2 sein.
Soweit das offizielle. Irgendwann habe ich auch schon gehört, daß sich jemand den zzweiten Scheinwerfer als "Leuchtenbild nach EG..:" hat eintragen lassen. Aber das ist lange her... |
Zitat:
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Zitat:
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Okay das mit dem HC/R oder HR/C hat bisher am meisten weiter geholfen, weil ich daran ja sehen kann wofür die geprüft sind und ja dann entsprechend die Bescheinigung von Polo bekommen kann. Werde mir das dann mal genauer ansehen wenn der Scheinwerfer bei Polo ankommt
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