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Stupe 20.04.2016 17:40:27

Das altbewährte Thema Parken...
 
Hey Leute,

bei mir ist heute etwas vorgefallen und ich bräuchte mal euren Rat:

Ich wohne an einer Hauptstraße. Parken tue ich sowohl Auto, als auch Motorrad in einer sehr ruhigen Seitenstraße, die direkt vor meiner Wohnung von der Hauptstraße wegführt.
Mein Auto parke ich meistens auf einem Privatparkplatz in dieser Seitenstraße, dass zu unserer Wohnungseinheit gehört, falls ich dort einen Platz bekomme (nur zwei Parkplätze für die gesamte Einheit).
Sonst parke ich es, genau wie mein Motorrad, am Straßenrand auf der Gegenüberliegenden Seite unserer Privatparkplätze, wo auch andere Autos stehen. Mein Motorrad steht dort immer, da ich keine Möglichkeit habe es auf dem Privatparkplatz abzustellen. Dort stand es im Winter ein paar Monate herum und nun, wo ich wieder fahre, stelle ich es immer wieder da ab nach meiner Tour.

Nun ist allerdings auf der anderen Straßenseite ein Haus mit 6 weiteren Wohneinheiten. Ich wurde heute dann von einem der dortigen Bewohner sehr unfreundlich angesprochen (eher schon angeschnauzt), dass ich dort gefälligst nicht mehr mein Motorrad parken darf/soll. Wenn ich da morgen noch stehe würde er sonst Maßnahmen einleiten, weil ich die ganzen (in meinen Augen EINEN) Parkplätze versperre. Er würde für diese Parkplätze zahlen und habe ein anrecht auf diese. Außerdem sagte er, dass ihm der Parkplatz mehr zustehe, da sein Auto vier Räder hat und mein Motorrad nur zwei :grinser2:
Ich solle gefälligst auf der anderen Straßenseite parken, wo ich auch wohne, wo halt die Privatparkplätze sind oder irgendwo auf dem Gehweg.

Ich sagte ihm, dass ich genauso ein Anrecht auf diesen Parkplatz habe, wie er auch und weiterhin dort parken werde.

Nun meine Frage:
Gibt es irgendeinen Grund, warum er mich abschleppen lassen könnte?
Das ist ein öffentlicher Parkplatz am Straßenrand einer ruhigen Straße, es parken andere Autos dort und es gibt keine Beschilderung, dass diese Parkplätze zu irgendeiner Wohneinheit gehören.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar

Gruß Fabian

CustomRider 20.04.2016 18:41:02

Wenn es öffentliche Parkplätze sind und es dort keine weiteren Schilder wie z.Bsp. "Parken nur für Anwohner mit gültigem Ausweis" stehen kann der netter Herr dir nichts.

Weise ihn auf seine eigene Hausregelungen hin. Und zusätzlich aufs öffentliche Verkehrsrecht.
Das ist wohl jemand, der Frust schiebt, weil da ein Motorrad steht und einen Parkplatz beansprucht. In seinen Augen vll. Platzverschwendung.

Hatte auch schon Bekanntschaft mit so einem Herrn. Nicht weiter dran stören, aber aufpassen das der Herr dir die Kiste nicht umkippt oder mal reintritt.:(
Vll wäre es besser das Motorrad an einer anderen Stelle abzustellen. Nahe einer Laterne oder Hauswand. :???:
Bis dahin.Viel Erfolg.

Stupe 20.04.2016 18:44:25

Hi,

danke für die Bestätigung :)

Zitat:

Nicht weiter dran stören, aber aufpassen das der Herr dir die Kiste nicht umkippt oder mal reintritt.
Die Befürchtung habe ich leider auch, dass er so etwas in der Art vor hat...

Kay73 20.04.2016 19:08:19

Rechtsauskunft? Dazu ohne Wissen, wie die Beschilderung der Straße oder der Verkehrszone aussieht?
Ihr seid mutig! Oder Hellseher!
Oder wohnt ihr in der selben Straße?

Ohne Beschilderung frage ich mich aus den dürftigen Aussagen nur- warum hat der nette Herr für einen Parkplatz "bezahlt"? Ist es das übliche städtische Anwohnerparken? Dann braucht man als Moepp-Fahrer in den meisten Fällen ebenso die "kommunale Parkgenehmigung".
Ebenso können Parkplätze als PKW-Parkplätze ausgewiesen sein.
Dann sind es KEINE Parkplätze für Motorräder.
Das gilt auf Autobahnparkpätzen ebenso wie auch in Städten, (ich hatte das schon vor der Stadtbibliothek. Nach einem Knöllchen - worauf ich mal die Oberbürgermeisterin anschrieb- wurde der Parkplatz dann auch zusätzlich für Motorräder ausgeschildert. Und wofür ich heute noch dankbar bin, das Verfahren gegen mich eingestellt.)

Ganz außen vor- Vielleicht dürfen auf der anderen Seite eigentlich gar keine Fahrzeuge stehen? Daß da immer Auts stehen, bedeutet nicht, daß sie es auch dürfen!

Insofern gibt es schon mindestens 3 mögliche Gründe, warum der "nette Herr" möglicherweise Recht haben kann.

P.S. Parken auf den Gehweg ist im Übrigen, wenn nicht explizit so als Parkmöglichkeit ausgeschildert, ebenfalls verboten. Nicht mal, wenn man das "motorisierte Fahrrad" bei den Fahrradstellplätzen abstellt....

Stupe 20.04.2016 19:35:16

Zitat:

Zitat von Kay73 (Beitrag 570943)
Rechtsauskunft? Dazu ohne Wissen, wie die Beschilderung der Straße oder der Verkehrszone aussieht?
Ihr seid mutig! Oder Hellseher!
Oder wohnt ihr in der selben Straße?

Also ich verlange hier definitiv keine verbindliche Rechtsauskunft.
Ich habe die Informationen gegeben und "erwarte" eine auf diese Informationen zutreffende Antwort.

Wenn da ein Bewohnerparkplatz oder Park- oder Halteverbotsschild ist, dann ist das doch meine eigene Blödheit.

Zitat:

Ohne Beschilderung frage ich mich aus den dürftigen Aussagen nur- warum hat der nette Herr für einen Parkplatz "bezahlt"?
Das war in meinen Augen lediglich irgendein gerede, damit er irgendwelche Argumente hat. Wie bereits gesagt, ist nirgendwo ein Schild zu sehen, das dies besagt und ein Privatgrundstück ist es auch nicht, da es eine öffentliche Straße ist.
Des Weiteren sind sie nicht als PKW-Parkplätze ausgewiesen.

Zitat:

P.S. Parken auf den Gehweg ist im Übrigen, wenn nicht explizit so als Parkmöglichkeit ausgeschildert, ebenfalls verboten. Nicht mal, wenn man das "motorisierte Fahrrad" bei den Fahrradstellplätzen abstellt....
Das ist mir ebenfalls bewusst, weshalb der Mann mMn. absoluten Mist geredet hat. Dann hätte er nen Grund mich abschleppen zu lassen...

Gruß Fabian

CustomRider 20.04.2016 19:40:40

Wenn kein explizites blau weißes "P" mit einem darunter angebrachten Schild mit einem schwarzweißem Auto zu sehen ist so ist es legitim dort auch mit dem Motorrad zu Parken.
Danke das du drauf hingewiesen hast, lieber Kay.... Dies soll kein Rechtsbehelf sein.;) Dies ist lediglich meine freie Meinung. :)
Gut das du aufpasst.:P

Knoz 20.04.2016 19:41:30

Hängt ganz stark vom Ort ab !

Ja, Parken auf dem Gehweg ist verboten - aber es unterliegt dem Ermessenspielsraum der Städte.
In Kiel Zentrum z.B. wird es nicht geahndet.
Bis auf die eine Straße, die Motorradparkplätze hat - der Gehweg wäre auch zu schmal - parken hier ALLE auf dem Gehweg.

Und das ist auch gut so. Dass das überhaupt verboten ist und geahndet werden kann, ist wirklich mal staatliche Willkür.
Sinnvoller wäre eine Regel mit erlaubt, "wenn der verbleibende Gehweg breiter als 80 centimeter ist" o.Ä. - Rollstuhlfahrer- und Kinderwagengerecht.
Das ist bei uns fast überall gegeben und somit stört es keinen.....

CustomRider 20.04.2016 19:47:43

Zitat:

Zitat von Knoz (Beitrag 570947)
Hängt ganz stark vom Ort ab !

Ja, Parken auf dem Gehweg ist verboten - aber es unterliegt dem Ermessenspielsraum der Städte.
In Kiel Zentrum z.B. wird es nicht geahndet.
Bis auf die eine Straße die Motorradparkplätze hat - der Gehweg wäre auch zu schmal - parken hier ALLE auf dem Gehweg.

Dies ist korrekt. Dementsprechender Information bezüglich seiner eigenen Stadt sollte man sich selber einholen können. Deswegen schauen, denken , handeln.

berndy 20.04.2016 20:08:26

Zitat:

Zitat von Knoz (Beitrag 570947)
Hängt ganz stark vom Ort ab !

Ja, Parken auf dem Gehweg ist verboten - aber es unterliegt dem Ermessenspielsraum der Städte.
In Kiel Zentrum z.B. wird es nicht geahndet.
Bis auf die eine Straße, die Motorradparkplätze hat - der Gehweg wäre auch zu schmal - parken hier ALLE auf dem Gehweg.

Und das ist auch gut so. Dass das überhaupt verboten ist und geahndet werden kann, ist wirklich mal staatliche Willkür.
Sinnvoller wäre eine Regel mit erlaubt, "wenn der verbleibende Gehweg breiter als 80 centimeter ist" o.Ä. - Rollstuhlfahrer- und Kinderwagengerecht.
Das ist bei uns fast überall gegeben und somit stört es keinen.....

Staatliche Willkür. Aha.

Alle Gesetze und Verordnungen sind willkürlich beschlossen.
Eine Ausnahme gibt es: Die 10 Gebote erhielt Moses von Gott.

Du scheinst noch nicht erkannt zu haben, dass sich die Gesellschaft die Regeln, mit denen sie leben will, selbst gibt.

Es wäre bestimmt nicht gut, wenn alle Gehwege mit irgendwelchen Fahrzeugen zugestellt wären. Dann würden die Fußgänger alle auf der Fahrbahn laufen.

Stupe 20.04.2016 20:13:42

Zitat:

Zitat von Knoz (Beitrag 570947)
Hängt ganz stark vom Ort ab !

Ja, Parken auf dem Gehweg ist verboten - aber es unterliegt dem Ermessenspielsraum der Städte.
In Kiel Zentrum z.B. wird es nicht geahndet.
Bis auf die eine Straße, die Motorradparkplätze hat - der Gehweg wäre auch zu schmal - parken hier ALLE auf dem Gehweg.

Um mal zu meiner Situation was zu sagen:
Wenn ich da auf dem Gehweg parken würde, würde nicht einmal ein Fußgänger normal vorbeikommen. Von Kinderwagen und Rollstuhl brauchen wir gar nicht erst reden :no:

Aber ich kann ja ein Schildchen dranhängen: "Bitte gegenüberliegenden Gehweg nutzen" :grinser2:

Knoz 20.04.2016 20:51:19

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 570950)
Staatliche Willkür. Aha.

Alle Gesetze und Verordnungen sind willkürlich beschlossen.
Eine Ausnahme gibt es: Die 10 Gebote erhielt Moses von Gott.

Du scheinst noch nicht erkannt zu haben, dass sich die Gesellschaft die Regeln, mit denen sie leben will, selbst gibt.

Es wäre bestimmt nicht gut, wenn alle Gehwege mit irgendwelchen Fahrzeugen zugestellt wären. Dann würden die Fußgänger alle auf der Fahrbahn laufen.

Dein Polemisieren nervt...
Meine Stadtverwaltung(stehend für > 230.00 Menschen) sieht es offensichtlich wie ich....weisste was....das reicht mir an Bestätigung.
Ich kann hier fein Parken wo ich will, ALLE parken hier fein wo sie wollen, das Leben is schön.....und niemanden störts. Bei 2meter irgendwas Gehwegen auch kein Wunder.....

Das sind hier die Regeln......und das ist auch gut so. Wo ist das falsch, wenn ich es als wünschenwert ansehen würde, wenn dieses ganz hervorragend funktionierende System Gesetz wäre ?!

berndy 20.04.2016 21:40:10

Du sprichst nur für die Stadt in der du wohnst und es offenbar toleriert wird.

Die StVO gilt aber nicht nur dort wo du wohnst, sondern auch dort, wo die Gehwege zu schmal dafür sind.

Von staatlicher Willkür zu sprechen, weil dort, wo es sein muss, das Parken auf Gehwegen geandet wird, finde ich nicht richtig.

Das Ansehen der Motorradfahrer ist schon nicht das allerbeste. Das hat verschiedene Gründe. Meistens, weil die den anderen Menschen durch irgendwas auf den Geist gehen.

Da muss man dann nicht noch seine Mühle auf schmalen Gehwegen abstellen und Frauen mit Kinderwagen, Kinder oder Rollstuhlfahrer zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen.

Und deswegen ist das Parken auf Gehwegen auch nicht erlaubt.

Wo es nicht stört und deshalb nicht geahndet wird, ok.

der schreiner 21.04.2016 13:38:00

Zitat:

Zitat von berndy (Beitrag 570961)
Das Ansehen der Motorradfahrer ist schon nicht das allerbeste. Das hat verschiedene Gründe. Meistens, weil die den anderen Menschen durch irgendwas auf den Geist gehen.

Sind zu meist nur Vorurteile und verallgemeinerte Themen. 1 Böser = alle böse.:ab:

Ist aber ein anders Thema und kann in einem anderen Themenbereich diskutiert werden.

Zur Parksituation:
Ist es ein öffentlicher Parkplatz der dir das parken dort gestattet und du dort mit einem angemeldeten Fahrzeug regelkonform parkst, so kann der "nette Herr" von nebenan moppern bis der Arzt kommt. 4Räder bedeuten nicht das er auch doppeltes Recht bekommt. Steuern sind Steuern, wenn er meint seine Steuern sind Mehrwert als andere, so hat er ein Problem mit der Wahrnehmung seines Umfeldes.

Wie man vlt merkt habe ich eine deutlich Abneigung für solche Typen. Erst anranzen und dann auf nicht vorhandenes Recht bestehen.
Auch werde ich mich nicht "klein machen" um Vorurteile gegenüber der Motorradgemeinde zu bestätigen. Ändern würde das Nachgeben, seine Meinung wahrscheinlich auch nicht (Vermutung).

Hat er aber Recht, so soll er es auch bekommen. Aber auch nur dann. :meinung:

Coyote 23.04.2016 14:29:44

Ich sag nur zwei Dinge :

- Vorurteile und Ihre Folgen: Juden sind ... = alle ham hurra geschrien und
den Rest kennt ihr. Heutzutage nur ein Wort - Pegida und Asyl

-Parken wo es irgendjemand nicht passt aber man ist aber völlig im Recht
Resultat: mein Auto rechts Beule und zertretener Griff zwei Monate später
linke Seite zertretener Griff - Anzeige gegen unbekannt = wenn ich 100
bin krieg ich vielleicht ne Antwort von der Staatsanwaltschaft.

Macht was draus ich kann mich nicht um alles kümmern.

Grüße
Andreas

DonArcturus 25.04.2016 21:12:31

Zitat:

Zitat von der schreiner (Beitrag 570982)
1 Böser = alle böse.:ab:

Zitat aus Parunzel: "Du willst, dass ich die Böse spiele? Fein, dann spiel ich die Böse..." :twisted:

Arschlöcher wirst du immer treffen, selbst wenn du absolut nichts an dir hast, was es zu bemängeln gäbe.

der schreiner 26.04.2016 08:29:53

Zitat:

Zitat von DonArcturus (Beitrag 571294)
Zitat aus Parunzel: "Du willst, dass ich die Böse spiele? Fein, dann spiel ich die Böse..." :twisted:

Arschlöcher wirst du immer treffen, selbst wenn du absolut nichts an dir hast, was es zu bemängeln gäbe.

Jupp, bin bei dir :)

DonArcturus 26.04.2016 10:59:52

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Da fällt mir doch ein:


Anhang 24496


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