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Drunken Master 11.09.2004 18:43:18

Hinterradabdeckung und TÜV !
 
Hab im Fighters Forum ne PDF aus der STVZO gefunden !
Ich versteh das so dass seit 17.6.2003 keine Hinterradabdeckung mehr gefordert ist und somit auch son einfacher Kennzeichenhalter reicht !
http://www.geonosis.de/36a.pdf

Also werd ich wohl mein Heck auch ohne Spritzschutz eingetragen bekommen ! :lol:

12.09.2004 19:29:30

Soweit ich weiss, gilt dies mit einer EG-Betriebserlaubnis.
Die dürfte deine GS noch nicht haben.

Allerdings wird dir der Tüv wohl nicht den Stempel verwehren sondern lediglich einen geringen Mangel aufrücken....kann ich aus eigener Erfahrung berichten. :roll: :wink: (Stand 02/04)

Drunken Master 12.09.2004 19:32:59

hast du dir das mal durchgelesen ? Ichhab das so verstanden dass das nix mehr mit ner EG Zulassung zu tun hat !

12.09.2004 19:34:44

Kenn ich auch, ich hab so verstanden, das die jetzt eigentlich
nach den neuen Vorschriften verfahren müssen und nicht
mehr nach den alten "Schwachsinnsvorgaben"

Drunken Master 12.09.2004 19:37:21

genau

13.09.2004 15:01:46

Einfachste Lösung:
Fahr zum Tüv und frag nach.

Ich kenne das noch so wie ich es beschrieben habe....aber nichts ist so beständig, wie die Änderung! :wink:

Drunken Master 13.09.2004 15:05:09

ich bau das einfach so, wenns nich so is hab ich pech gehabt


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