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Hinterradabdeckung und TÜV !
Hab im Fighters Forum ne PDF aus der STVZO gefunden !
Ich versteh das so dass seit 17.6.2003 keine Hinterradabdeckung mehr gefordert ist und somit auch son einfacher Kennzeichenhalter reicht ! http://www.geonosis.de/36a.pdf Also werd ich wohl mein Heck auch ohne Spritzschutz eingetragen bekommen ! :lol: |
Soweit ich weiss, gilt dies mit einer EG-Betriebserlaubnis.
Die dürfte deine GS noch nicht haben. Allerdings wird dir der Tüv wohl nicht den Stempel verwehren sondern lediglich einen geringen Mangel aufrücken....kann ich aus eigener Erfahrung berichten. :roll: :wink: (Stand 02/04) |
hast du dir das mal durchgelesen ? Ichhab das so verstanden dass das nix mehr mit ner EG Zulassung zu tun hat !
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Kenn ich auch, ich hab so verstanden, das die jetzt eigentlich
nach den neuen Vorschriften verfahren müssen und nicht mehr nach den alten "Schwachsinnsvorgaben" |
genau
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Einfachste Lösung:
Fahr zum Tüv und frag nach. Ich kenne das noch so wie ich es beschrieben habe....aber nichts ist so beständig, wie die Änderung! :wink: |
ich bau das einfach so, wenns nich so is hab ich pech gehabt
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