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-   -   technische Änderung in anderem Bundesland eintragen lassen (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=40428)

Bastoknasto 21.04.2020 14:59:35

technische Änderung in anderem Bundesland eintragen lassen
 
Moin,

ich hoffe ich bin hier richtig für mein "Problem"und mir kann jemand Auskunft geben.
Ich habe vor kurzem meine GS umgebaut und vom Tüv abnehmen lassen. Ich bin zwischenzeitlich von Schleswig-Holstein nach Hamburg umgezogen, die Maschine steht bei meinen Eltern in SH und soll auch da bleiben, da ich in Hamburg keinen ordentlichen Stellplatz habe.
Zu meiner Frage: da in Schleswig Holstein für technische Änderungen keine Termine vergeben werden wollte ich mal in Hamburg bei der mir nächsten Zulassungstelle nachfragen, ist das so möglich oder nur, wenn ich im Zuge dessen die Maschine in Hamburg melde?

Gruß Sebastian

Kay73 21.04.2020 15:33:41

Nochmal, für was willst Du wohin?
Die Änderungen an der GS sind in SH bereits abgenommen worden?
Und dann werden für die Abnahme technischer Änderungen keine Termine in SH vergeben?

Oder willst Du die GS nur auf Deinen neuen Wohnort (HH) ummelden?
(Was auch geschehen muss, wenn sie weiterhin bei Deinen Eltern "wohnt")

Bastoknasto 21.04.2020 15:54:34

Also der TÜV hat den Umbau abgenommen und mir einen Zettel gegeben, mit dem ich zur Zulassungstelle muss, damit die mir das in den Fahrzeugschein eintragen.

Wenn sie dann eh auf meinen neuen Wohnort angemeldet werden muss hat sich das auch eigentlich schon erledigt.

Kann ich da denn Probleme kriegen, da der Umzug schon ein gutes Jahr her ist?

Kay73 21.04.2020 16:03:13

Ja, es kann ein Bußgeld geben.

Problematischer kann sein, wenn in HH das Gutachten aus SH
nicht anerkannt wird.

War aber schon oft genug Thema: Änderungen in einem Bundesland abgenommen- im anderen Bundesland nicht eintragungsfähig...
(Paradebeispiel dafür ist Hessen)

Jim Knopf 21.04.2020 16:24:36

Servus,

Bekommste keinen Ärger auf dem Amt.

Nachtzug 21.04.2020 17:11:13

Man kann auch ein Fahrzeug am Zweitwohnsitz anmelden, die Standortregel ist abgeschafft worden. Somit kannst du dein Motorrad auch ohne Probleme bei deinen Eltern anmelden, denn dort hast ja sicher noch einen Zweitwohnsitz.

Bastoknasto 21.04.2020 17:20:22

Ich bin der Meinung, dass ich keinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern angemeldet habe. Allerdings mach mir da auch eher weniger Sorgen, bisher waren die Ämter immer sehr kulant bei nicht eingehaltenen Fristen.
Nur ob die Zulassungsstelle die Abnahme akzeptiert weiß ich nicht, daran hab ich auch garnicht gedacht, dass das Probleme geben könnte

Kay73 22.04.2020 06:59:36

Es ist , wenn man diversen Foren und Versicherungsseiten glauben darf,
nicht mehr möglich, sein Kfz am Zweitwohnsitz anzumelden.

Ist von daher also sowieso egal.


Und Kulanz: Das ist schön für Dich. Ich kenne es auch so. Das bedeutet aber nicht, daß es keine Strafe/Sanktion geben kann. Und Du fragtest, ob es kann.

(Auf meinem Ausweis steht beispielsweise nicht, wann die neue Adresse aufgepappt wurde.)

Saugwurmmensch 22.04.2020 13:46:50

Auf dem Straßenverkehrsamt gibt es kein Bußgeld.
Aber bei der Verkehrskontrolle kann das Versäumnis geahndet werden.

Nachtzug 22.04.2020 14:11:46

Zitat:

Zitat von Kay73 (Beitrag 606149)
Es ist , wenn man diversen Foren und Versicherungsseiten glauben darf,
nicht mehr möglich, sein Kfz am Zweitwohnsitz anzumelden.

Ok, das wußte ich nicht, wieder etwas dazugelernt.

Saugwurmmensch 22.04.2020 15:41:32

Aber man kann sein Kennzeichen behalten. Nur die Adresse wird im Schein geändert.


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