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kein TÜV ohne Reifeneintragung ab 2025
Thema ist ja nicht neu.
War gerade beim TÜV. Und ich dachte, mit den uralten Lasertec gibt es keine Probleme, war meiner Erinnerung nach die Originalbereifung. Pustekuchen! "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" Prüfer findet beim KBA nix für die GS500, ergo kein TÜV und Empfehlung zur Eintragung der aktuellen Reifen. Hat jemand eine Lösung dafür, außer dass ich mir jeden Reifentyp, den ich fahren will, jeweils einzeln eintragen lassen muss? Zunächst würde es mir auch helfen, wenn es zumindest eine Lösung für die Lasertec gäbe. Vielen Dank, aber bitte, bitte keine Posts mit "ich glaube...", "meiner Meinung nach,...", usw. Gruß, Wolfgang |
Wenn in der Betriebserlaubnis, und die kann er einsehen, keine Reifen eingetragen sind, gibt es auch keine Reifenbindung. Viele Zulassungsstellen haben den Satz wohl gerne pauschal in die Fahrzeugscheine eingetragen.
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Für die GS500E gibts keine "echte" Reifenbindung, der TÜV-Prüfer muss in die Betriebserlaubnis schauen!
Hast du eine GM51B? Da muss der TÜV-Prüfer nochmal auf die Suche gehen. Ich war bereits bei meinem TÜV-Prüfer und der hat mir bestätigt das dieses Modell keine Reifenbindung hat. |
Merci, ich probier's!
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Zitat:
Der TÜV-er hat nachgeschaut und gesagt, laut Betriebserlaubnis gibt es für das Motorrad keine Reifenbindung, ich kann aufziehen was ich will. Der Eintrag im Fahrzeugschein, ist wohl pauschal eingetragen worden, wie gsmattis schon schreibt. Wenn ich den Eintrag raus haben möchte, hätte ich noch mal 50,- € extra zahlen müssen 8-O da war ich zu geizig dazu...:-P |
Dann hoffe ich, dass die Polizei in einer Kontrolle ebenfalls in die BE guckt und sieht, dass der Passus im Schein über ist.
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Zitat:
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Das habe ich den Prüfer, der mir die RB ausgetragen hat, auch gefragt, ob die Polizei jetzt auch weiß, dass ich jeden Reifen fahren darf. Er sagte ja. Das glaube ich aber erst, wenn ich es selbst erlebe.
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Du kannst es ja mal drauf ankommen lassen---:)
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Ich bin nicht scharf auf eine Kontrolle, denn dann wird es für beide Parteien nervig. Ich gebe keine Papiere zum Auspuff raus und hab nix für die Reifen mit, weil die RB ausgetragen ist. Gibt garantiert Diskussionen deswegen.
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Zitat:
1. Erbsenzählerei bis zum Erbrechen 2. Mach mal an (Ducati)......boah, die klingt ja geil. Haaaaans, komm mal, guck doch mal...:lol: Grüße vom Vergaseronkel |
Ich hatte bisher nur eine Kontrolle und die war sehr inkompetent.
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Bei mir war's beim letzten Tüv im August auch so: Erst der Schock wegen dieses Reifeneintragungsdrisses (ich fahre die eigentlich m. W. normalen Bridgestone) und dann das aufatmen, dass in der ABE nichts drinsteht und sich keiner erklären kann, wieseo es in den Fahrzeugschein drinstand.
Da ich keinen Bock auf sinnlose Diskussionen mit der Rennleitung habe hab ich den Fuffi investiert und werde nächstes Jahr wenn ich den gleichen Driss bei meiner Uraltschaltvespa hinter mir habe (da steht's auch im Fahrzeugschein drin und keiner weiß warum, da auch da die ABE keine Eintragung hat) einmal beim SVA antreten und den ganzen Kram austragen lassen. Bis dahin schlepp ich den Bericht vom Prüfer mit..... |
Entschuldigung, gehört sich, dass man nach Frederöffnung auch ein Ergebnis zurückmeldet (wenn es denn eines gibt).
Kurz und gut, Nachprüfung und Diskussion mit TÜV ergab: Alle Reifen der richtigen Größe dürfen gefahren werden. Ciao, Wolfgang |
Hat sie denn nun eine RB drin oder wurde sie ausgetragen?
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Prüfer hat angeboten, gegen Gebühr den Satz "Reifenbindung gemäß Betriebs..." auszutragen. Hab ich mir erstmal gespart.
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Der Satz ist auch keine Reifenfabrikatsbindung sondern soll nur dazu dienen, dass man in die BE guckt und, falls dort eine Fabrikatsbindung vermerkt ist, diese beachtet. Mehr nicht.
Und wenn in der BE nichts dazu steht, ist man frei in seiner Reifenwahl sofern die Reifen die dort eingetragenen Spezifikationen, Größe, Geschwindigkeits- und Lastindex einhalten oder überschreiten. Dass es da immer Missverständnisse gibt, kann ich mir nur dadurch erklären, dass es Defizite bei der Fortbildung gibt. https://motorradfreigaben.info/#suche |
"...ist man frei in seiner Reifenwahl sofern die Reifen die dort eingetragenen Spezifikationen, Größe, Geschwindigkeits- und Lastindex einhalten oder überschreiten."
Muß demnächst Reifen wechseln. BT45 ist aus, also muß ich auf BT46 umsteigen. Bei mir steht weder im Schein noch im Brief was von Reifenbindung oder Reifenspezifiktionen. Im alten (ungültigen) Brief standen noch die Reifengrößen (metrisch) drin. Mich irritiert aber der Hinweis vom Reifenhändler. Oder ist das schon wieder obsolet?? Hinweis: "Das Bundesverkehrsminusterium hat auf Zuraten des TÜV die Zulassung von Reifenfreigaben mit abweichenden Reifengrößen ab 2020 untersagt. siehe dazu Verkehrsblatt 15-2019 StV 22/7341.1/40-00 Seiten 530ff. Dieser Beschluss hat sehr grosse Bedeutung für die Youngtimer. Im Klartext: Wurde in der Vergangenheit, mittels Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung eine aktuelle metrische statt Zollgröße beim Motorrad montiert, so ist dies, startend mit dem in 2020 erscheinenden (DOT2020) BT46 nicht mehr möglich. Wer also zum Beispiel anstatt einen im alten Fahrzeugbrief vermerkten 3.25-19 einen 100-90-19 gefahren hat, ist nun gezwungen: - entweder auf die alte Zollgröße zurückzugehen (3.25-19) - einen metrischen Reifen gebaut vor 2020 zu montieren (100-90-19 (mit DOT max 52-2019)) - oder sich den neuen metrischen Reifen durch den TÜV eintragen zu lassen. (100-90-19) Da bisher der Ablauf dieser Eintragung und Prüfung nicht geklärt ist; weder was der TÜV einträgt (Größe oder auch Profil), noch anhand welcher Dokumente oder Prüfkriterien dies geschehen kann (Fahrversuche..oder nur Geldschneiderei durch Formular ausfüllen); raten wir allen Youngtimer-Besitzern: Bei dringendem Reifenbedarf die bekannt guten BT45 mit den metrischen Größen und geltender Freigabe oder die neuen BT46 in den im alten!!! Fahrzeugbrief vermerkten Zoll-Größen zu montieren. Eine 1 zu 1 Umbereifung von metischen BT45 auf die neuen BT46 hat in den meisten Fällen eine Reifeneintragung beim TÜV zur Folge. Dessen Ablauf / Kosten / Rechtswirksamkeit bei Reifenbindung sind bisher völlig offen." |
Also, es muss in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für vorne und hinten mindestens eine Reifengröße eingetragen sein. Und die Spezifikation ergibt sich aus dem Traglastindex und dem Geschwindigkeitsindex.
Bei der GS sind das standardmäßig 110/70/17 54 H vorne und 130/70/17 62 H hinten. Davon abweichende Größen muss man eintragen lassen. Wenn einmal ein bestimmter Reifen eingetragen ist, hat man verloren. Dann muss man diesen Reifen immer aufziehen lassen oder einen anderen eintragen lassen. Die Eintragung kostet immer Geld. Wenn es den BT46 nicht mit den vorgegebenen Spezifikationen gibt, würde ich auf einen anderen Reifen einer anderen Marke ausweichen. |
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Dann ist die Info vom Reifenhändler, daß es den BT46 nur in Zollgröße gibt, wohl falsch oder veraltet.
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Zitat:
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Reifenmaße sind eh mit der größte Unfug.
Wenn du einen 180/55-17 hast, dann ist das zuerst die Reifenbreite 180 in cm, dann die Höhe der Reifenflanke in Prozent von der Breite (55%), und dann den Felgendurchmesser (17) in Zoll. |
bo ey, 180cm!
Da musst aber inner Autobahnbaustelle schon aufpassen, mit der Schwinge links und rechts hast dann schnell die 2m überschritten. ROFL |
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