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GS entdrosselt, was nun?
Hab meine GS entdrosselt, was kostet mich jetzt der TÜV und das Landratsamt?
MFG |
ca 30€ tüv
ca 10€ neuer fz-schein am amt |
Re: GS entdrosselt, was nun?
Zitat:
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Lass ihn - solange er eine Finanzkräftige Großfamilie hat, die ihm die monatlichen 20.000,- gibt, die er im Höchstfall zahlen darf, wenn er ohne Versicherungsschutz jmd zum Krüppel fährt..
Der Jung is nu 19 Jahre alt und ich kann nur hoffen, dass wenn er einen baut, er zivilrechtlich nicht mehr bei Jugendstrafe eingegliedert wird.. In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt ;) |
die nächste verkehrskontrolle nimmt ihm dann eh den schein ab wenn ers auchnoch eintragen lässt :wink:
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Zur Verteidung, vielleicht wird er ja MORGEN 20...
Wenn nicht selbst schuld. :D |
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Na dann kann ich nur noch sagen:
.... ach ne ich sage da lieber nix zu...gibt sonst nur böses blut. mach was du willst :roll: |
Meine GS ist defintiv gedrosselt. Aber der Spaß ist nicht eingetragen. Stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn sie mich doch mal anhalten. Ist da für die Frage, ob ich meine GS fahren darf der Ist-Zustand oder der eingetragene Zustand entscheidend?
Und angenommen ich gehe zum TÜV, wieviel Zeit hab ich denn dann um das eintragen zu lassen? Will nämlich auch noch SBK Lenker machen und hab keine Lust in 4 Wochen 2 mal 10 Öcken aufm Amt liegen zu lassen. |
[quote="Carsten"]Meine GS ist defintiv gedrosselt. Aber der Spaß ist nicht eingetragen. Stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn sie mich doch mal anhalten. Ist da für die Frage, ob ich meine GS fahren darf der Ist-Zustand oder der eingetragene Zustand entscheidend?
Und angenommen ich gehe zum TÜV, wieviel Zeit hab ich denn dann um das eintragen zu lassen? Will nämlich auch noch SBK Lenker machen und hab keine Lust in 4 Wochen 2 mal 10 Öcken aufm Amt liegen zu lassen.[/quote 1. tüver finden ders ohne einbaubestätigung einträgt(drossel) 2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen) 3. beeil dich halt mit´m lenkerumbau :arrow: die saison hat begonnen!!!! :D |
Will demnächst meine auch als offen abnehmen lassen (Ja ich darf das! Bin schon groß :lol: ...und darf offen fahren). Muß die entdrosselung nicht auch im Brief eingetragen werden? Kostet das was?
Grüße. :twisted: |
änderungen im brief darf der tüv vornehmen, das ist also schon in der abnahme mit drin
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Danke Pyromaniac,
also das trifft sowieso alles erst im Juni ein, wollte mich doch nur mal vorab informieren was das so kostet und wie man unschwer an meinem Geburtsdatum erkennen kann is ab da auch alles im grünen Bereich. Außerdem will der TÜV mein Mopped sowieso im Juni mal wieder mit nem kleinen hässlichen Aufkleber bekleben. :mrgreen: Danke aber für eure raschen Antworten. MFG Skittles |
Servus.
So ich war heut aufm LRA. Also die Änderung im Brief machen die, nicht der TUEFF-Mann. Das kostet hier im LK-Meißen 10,70 Euro. Dazu kommt bei mir noch neuer Schein für ebenfalls 10,70 Euro. Naja und die Abnahme kostet ca. 35 Euro. Also x=35+(2*10,70), x=56,40 Euro. Na toll. Geht noch finde ich. Grüße. Lux 8) |
Ick war heut beim Suzuki-Abzocka und hab da 115er Hauptdüsen bestellt und wollte so`n Gutachten zum Entdrosseln haben...da hat der mich dumm angeglotzt und meinte, dasse dit nich aus der Hand geben und ooch nur wenn die das zeug alles selbst eingebaut haben 8O
Woher bekomm ich denn nu den Wisch, wo draufsteht, was ich eingebaut habe und was daraus resultiert? Wollte dit nächste Woche eintragen lassen und mein Tüva besteht dummer weise auf den zettel :evil: hat da zufällig einer ne brauchbare kopie/scan davon (baujahr 1998) Kann doch nicht angehen, dass man das in der Wekrstatt machen lassen MUSS :cry: |
mail doch mal suzuki an
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Suzuki Deutschland gibt`s scheinbar ooch nicht mehr, oder hat da jemand ne Adresse? is doch allet Grütze! |
Kuck mal hier rein.
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dann hier
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Aaaaah, ausgezeichnet!
bistn Held ! Vielen Dank...habick trotz suchen echt nich gefunden :oops: dann kann mein suche-thread wohl geschlossen werden :D |
wie sieht das dann bei mir aus Zwegs Gutachten für den TÜV???
Hatte zwei Scheiben im Ansaugstutzen BJ. 95 |
Den Schein kriegste normalerweise auch beim freundlichen Suzihändler...
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Zitat:
Das 95er Gutachten gibts hier auch noch irgendwo im Forum. Du hast aber wahrscheinlch die AlphaTechnik drossel gehabt. Orig. sind das nämlcih keine Scheiben, sondern verengte Ansaugstutzen mit 135er Düsen. |
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ich habe meine beim suzukihändler entdrosseln lassen und der hat es auch gleich alles eintragen lassen.
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Also wenn die Drossel de facto eingebaut ist, aber (noch) nicht eingetragen ist, kann einem das doch wohl keiner einen Strick draus drehen.
Dann sollen sie das Mopped halt zum Gutachter schicken. Sobald die Drossel bei mir drin ist, werd ich damit fahren, auch wenn ich vielleicht noch nen Tag auf nen TÜV-Termin warten muss. Und mit der Bescheinigung vom TÜV (noch) ohne geänderten Fahrzeugschein sollten sie genau so zufrieden sein. Wenn natürlich nix eingetragen ist UND auch wirklich keine Drossel drin ist, dann ist das natürlich tatsächlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, das kann man drehen und wenden wie man will. Seh ich das richtig? |
die können dir aus allem nen strick drehen was nicht ordnungsgemäss eingetragen ist.
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Mit etwas Pech drehen die Grünen dir sogar aus nem Teil mit ABE nen strick :roll:
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*grmpf*, Mist!
Edit: andererseits: solange ich wirklich beweisen kann, dass sie gedrosselt ist... naja |
Benötige ich denn jetzt echt ne Bescheinigung für den Ausbau?
:wut: SCHIEß Bürokratie :wut: |
Zitat:
Dann nimmste den Brief mit und der TÜVer schreibt es ab. |
Noch ne Frage nach der Entdrosslung (Auch zwei scheiben im
Ansaugstutzen) von meinem Kumpel :roll: seiner GS kann er sie nicht ausfahren. Woran könnte das denn liegen? Der Werkstattmensch meint es würde warscheinlich an den Membranen liegen. Was haltet ihr denn davon? MFG |
Sie war mal offen, aber was im Brief steht weiß ich nicht.
muss mal schau. DANKE |
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