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skittles 16.03.2005 13:46:44

GS entdrosselt, was nun?
 
Hab meine GS entdrosselt, was kostet mich jetzt der TÜV und das Landratsamt?

MFG

Lax 16.03.2005 13:49:33

ca 30€ tüv

ca 10€ neuer fz-schein am amt

chris 16.03.2005 16:26:02

Re: GS entdrosselt, was nun?
 
Zitat:

Zitat von skittles
Hab meine GS entdrosselt, was kostet mich jetzt der TÜV und das Landratsamt?

MFG

8O darfst du doch noch gar nicht??!!

i.doc 16.03.2005 16:53:12

Lass ihn - solange er eine Finanzkräftige Großfamilie hat, die ihm die monatlichen 20.000,- gibt, die er im Höchstfall zahlen darf, wenn er ohne Versicherungsschutz jmd zum Krüppel fährt..

Der Jung is nu 19 Jahre alt und ich kann nur hoffen, dass wenn er einen baut, er zivilrechtlich nicht mehr bei Jugendstrafe eingegliedert wird..


In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt ;)

verdi 16.03.2005 16:57:15

die nächste verkehrskontrolle nimmt ihm dann eh den schein ab wenn ers auchnoch eintragen lässt :wink:

Fenris 16.03.2005 17:56:36

Zur Verteidung, vielleicht wird er ja MORGEN 20...
Wenn nicht selbst schuld. :D

chris 16.03.2005 19:07:12

Zitat:

Zitat von Fenris
Zur Verteidung, vielleicht wird er ja MORGEN 20...
Wenn nicht selbst schuld. :D

erst im juni!! ist halt wieder mal einer mehr der die grünen nur schärfer macht, ähnlich wie die ganzen rollerfahrer/tuner. wirkt sich halt alles nachteilig auf den rest der zweiradfahrer aus!

Fenris 16.03.2005 19:37:00

Na dann kann ich nur noch sagen:
....
ach ne ich sage da lieber nix zu...gibt sonst nur böses blut.
mach was du willst :roll:

16.03.2005 20:56:12

Meine GS ist defintiv gedrosselt. Aber der Spaß ist nicht eingetragen. Stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn sie mich doch mal anhalten. Ist da für die Frage, ob ich meine GS fahren darf der Ist-Zustand oder der eingetragene Zustand entscheidend?

Und angenommen ich gehe zum TÜV, wieviel Zeit hab ich denn dann um das eintragen zu lassen? Will nämlich auch noch SBK Lenker machen und hab keine Lust in 4 Wochen 2 mal 10 Öcken aufm Amt liegen zu lassen.

chris 16.03.2005 21:01:18

[quote="Carsten"]Meine GS ist defintiv gedrosselt. Aber der Spaß ist nicht eingetragen. Stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn sie mich doch mal anhalten. Ist da für die Frage, ob ich meine GS fahren darf der Ist-Zustand oder der eingetragene Zustand entscheidend?

Und angenommen ich gehe zum TÜV, wieviel Zeit hab ich denn dann um das eintragen zu lassen? Will nämlich auch noch SBK Lenker machen und hab keine Lust in 4 Wochen 2 mal 10 Öcken aufm Amt liegen zu lassen.[/quote

1. tüver finden ders ohne einbaubestätigung einträgt(drossel)

2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)

3. beeil dich halt mit´m lenkerumbau :arrow: die saison hat begonnen!!!! :D

17.03.2005 00:05:05

Will demnächst meine auch als offen abnehmen lassen (Ja ich darf das! Bin schon groß :lol: ...und darf offen fahren). Muß die entdrosselung nicht auch im Brief eingetragen werden? Kostet das was?

Grüße. :twisted:

Lax 17.03.2005 08:11:05

änderungen im brief darf der tüv vornehmen, das ist also schon in der abnahme mit drin

Pyromaniac 17.03.2005 10:38:18

Zitat:

Zitat von chris
Zitat:

Zitat von skittles
Hab meine GS entdrosselt, was kostet mich jetzt der TÜV und das Landratsamt?

MFG

8O darfst du doch noch gar nicht??!!

Zitat:

Zitat von i.doc
Lass ihn - solange er eine Finanzkräftige Großfamilie hat, die ihm die monatlichen 20.000,- gibt, die er im Höchstfall zahlen darf, wenn er ohne Versicherungsschutz jmd zum Krüppel fährt..

Der Jung is nu 19 Jahre alt und ich kann nur hoffen, dass wenn er einen baut, er zivilrechtlich nicht mehr bei Jugendstrafe eingegliedert wird..


In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt ;)

langsam jungs, vielleicht will er sie ja auch verkaufen!

skittles 17.03.2005 11:26:24

Danke Pyromaniac,

also das trifft sowieso alles erst im Juni ein, wollte mich doch nur mal
vorab informieren was das so kostet und wie man unschwer an meinem
Geburtsdatum erkennen kann is ab da auch alles im grünen Bereich.

Außerdem will der TÜV mein Mopped sowieso im Juni mal wieder mit nem
kleinen hässlichen Aufkleber bekleben. :mrgreen:

Danke aber für eure raschen Antworten.

MFG Skittles

17.03.2005 14:50:29

Servus.

So ich war heut aufm LRA. Also die Änderung im Brief machen die, nicht der TUEFF-Mann. Das kostet hier im LK-Meißen 10,70 Euro. Dazu kommt bei mir noch neuer Schein für ebenfalls 10,70 Euro. Naja und die Abnahme kostet ca. 35 Euro. Also x=35+(2*10,70), x=56,40 Euro. Na toll. Geht noch finde ich.


Grüße. Lux 8)

Saugwurmmensch 17.03.2005 15:08:28

Ick war heut beim Suzuki-Abzocka und hab da 115er Hauptdüsen bestellt und wollte so`n Gutachten zum Entdrosseln haben...da hat der mich dumm angeglotzt und meinte, dasse dit nich aus der Hand geben und ooch nur wenn die das zeug alles selbst eingebaut haben 8O
Woher bekomm ich denn nu den Wisch, wo draufsteht, was ich eingebaut habe und was daraus resultiert?
Wollte dit nächste Woche eintragen lassen und mein Tüva besteht dummer weise auf den zettel :evil:
hat da zufällig einer ne brauchbare kopie/scan davon (baujahr 1998)
Kann doch nicht angehen, dass man das in der Wekrstatt machen lassen MUSS :cry:

Lax 17.03.2005 15:12:40

mail doch mal suzuki an

Saugwurmmensch 17.03.2005 15:15:05

Zitat:

Zitat von Lax
mail doch mal suzuki an

Suzuki verweist doch nur noch auf die Händler vor Ort :?
Suzuki Deutschland gibt`s scheinbar ooch nicht mehr, oder hat da jemand ne Adresse?
is doch allet Grütze!

Mick81 17.03.2005 15:15:38

Kuck mal hier rein.

Saugwurmmensch 17.03.2005 15:18:09

Zitat:

Zitat von Mick81
Kuck mal hier rein.

Danke, habick aber schon...ich weiß nicht ob mir die Gutachten bis 1993 was bringen :cry:

Mick81 17.03.2005 15:30:23

dann hier

Saugwurmmensch 17.03.2005 15:34:39

Aaaaah, ausgezeichnet!
bistn Held !
Vielen Dank...habick trotz suchen echt nich gefunden :oops:
dann kann mein suche-thread wohl geschlossen werden :D

skittles 17.03.2005 17:41:31

wie sieht das dann bei mir aus Zwegs Gutachten für den TÜV???

Hatte zwei Scheiben im Ansaugstutzen BJ. 95

Mick81 17.03.2005 18:24:48

Den Schein kriegste normalerweise auch beim freundlichen Suzihändler...

17.03.2005 19:31:14

Zitat:

Zitat von skittles
wie sieht das dann bei mir aus Zwegs Gutachten für den TÜV???

Hatte zwei Scheiben im Ansaugstutzen BJ. 95

Hi
Das 95er Gutachten gibts hier auch noch irgendwo im Forum. Du hast aber wahrscheinlch die AlphaTechnik drossel gehabt. Orig. sind das nämlcih keine Scheiben, sondern verengte Ansaugstutzen mit 135er Düsen.

17.03.2005 20:17:39

Zitat:

Zitat von chris
2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)

Wenn ich aber meine Maschine entdrossele und trags nicht ein, ist für die auf einmal der verbaute Zustand entscheidend.

chris 17.03.2005 20:21:33

Zitat:

Zitat von Carsten
Zitat:

Zitat von chris
2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)

Wenn ich aber meine Maschine entdrossele und trags nicht ein, ist für die auf einmal der verbaute Zustand entscheidend.

naja mein prob war ja das ich klasse a beschränkt hab! deswegen wärs für die polizei interessanter gewesen was im schein steht und nicht das die drossel eingebaut ist!

17.03.2005 21:34:13

ich habe meine beim suzukihändler entdrosseln lassen und der hat es auch gleich alles eintragen lassen.

ricky2000 18.03.2005 01:09:58

Also wenn die Drossel de facto eingebaut ist, aber (noch) nicht eingetragen ist, kann einem das doch wohl keiner einen Strick draus drehen.
Dann sollen sie das Mopped halt zum Gutachter schicken.
Sobald die Drossel bei mir drin ist, werd ich damit fahren, auch wenn ich vielleicht noch nen Tag auf nen TÜV-Termin warten muss.
Und mit der Bescheinigung vom TÜV (noch) ohne geänderten Fahrzeugschein sollten sie genau so zufrieden sein.
Wenn natürlich nix eingetragen ist UND auch wirklich keine Drossel drin ist, dann ist das natürlich tatsächlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, das kann man drehen und wenden wie man will.

Seh ich das richtig?

verdi 18.03.2005 01:15:51

die können dir aus allem nen strick drehen was nicht ordnungsgemäss eingetragen ist.

Saugwurmmensch 18.03.2005 09:40:25

Mit etwas Pech drehen die Grünen dir sogar aus nem Teil mit ABE nen strick :roll:

ricky2000 18.03.2005 11:15:04

*grmpf*, Mist!

Edit: andererseits: solange ich wirklich beweisen kann, dass sie gedrosselt ist... naja

skittles 18.03.2005 13:05:58

Benötige ich denn jetzt echt ne Bescheinigung für den Ausbau?

:wut: SCHIEß Bürokratie :wut:

killed2 18.03.2005 13:10:26

Zitat:

Zitat von skittles
Benötige ich denn jetzt echt ne Bescheinigung für den Ausbau?

War deine schon mal offen? Also steht im Brief die offene Leistung drin?
Dann nimmste den Brief mit und der TÜVer schreibt es ab.

skittles 18.03.2005 13:11:00

Noch ne Frage nach der Entdrosslung (Auch zwei scheiben im
Ansaugstutzen) von meinem Kumpel :roll: seiner GS kann er sie nicht
ausfahren. Woran könnte das denn liegen?

Der Werkstattmensch meint es würde warscheinlich an den Membranen
liegen. Was haltet ihr denn davon?

MFG

skittles 18.03.2005 13:15:39

Sie war mal offen, aber was im Brief steht weiß ich nicht.

muss mal schau.

DANKE


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