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Laujun 25.09.2005 17:55:10

Halteriemen
 
Hab mal ne Frage: habe folgendes gefunden:
An einem für den Zwei-Personen-Betrieb gedachten Kraftrad muss die Länge der Sitzbank mindestens 60 cm (ohne Halteriemen dafür mit einer anderen Haltemöglichkeit für den Beifahrer) betragen mit Halteriemen65 cm. Anstelle einer Sitzbank sind auch zwei einzelne Sitze zulässig (mindestens 30 maximal 45 cm lang).

Wenn ich nun ein Mito Heck verbaue o.ä. dann habe ich ja keinen haltegriff oder sowas (hat die mito ja stanrd auch nicht) was sagt dann der tüv? bzw welche möglichkeiten habt ihr da?

Drunken Master 25.09.2005 18:24:47

zählt bei der Mito nich die einbuchtung hinterm Fahrersitz als Haltegriff ?

25.09.2005 20:05:19

Zitat:

Zitat von Drunken Master
zählt bei der Mito nich die einbuchtung hinterm Fahrersitz als Haltegriff ?

Japp also bei dem Heck was ich draufhab auf jeden Fall, die einbuchtung.

der tüver hat auch erst gesagt, er kann nur einen platz eintragen, wegen haltemöglichkeit. ich hab dann gesagt, griffmulde ist ja da.

er hat dann extra im katalog bei der originalen mito geschaut, ob da andere haltemöglichkeiten sind, nachdem das nicht war hat er 2 sitze eingetragen...

Drunken Master 25.09.2005 20:10:55

boah, bin ich gut !!! :lol:

25.09.2005 20:30:04

Zitat:

Zitat von Drunken Master
boah, bin ich gut !!! :lol:

Ne, sonst hättest Du es nicht als Vermutung formuliert, Du Angeber! :lol: :lol: :lol:

Und nix hier von wegen rhetorischer Frage! :lol: :lol:

Drunken Master 25.09.2005 20:55:42

pass ma auf mein Freund, ich kann auch anders !!!


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