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Eagle 20.10.2005 22:27:24

Neue Fahrzeugpapiere - alte Eintragungen nicht übernommen
 
Seit dem 01.10.2005 gibt es ja die neuen, EG-einheitlichen Fahrzeugpapiere. Ich hab meine GS nach dem 01.10.2005 umgemeldet.
Im alten Fahrzeugbrief (bei der Ummeldung ungültig gestempelt) war meine Five Stars Verkleidung eingetragen. Im neuen nun nicht mehr. Laut Straßenverkehrsamt wird angeblich nichts mehr eingetragen, sondern es muss eine EG-ABE vorliegen. Eine solche gibt es allerdings für die alte (1993) Five Stars Verkleidung überhaupt nicht.

Hat jemand von Euch schon ähnliche Erfahrungen mit den neuen Fahrzeugpapieren gemacht ?

Gruß Uwe

DR.BOOM 21.10.2005 06:07:16

ich würd sagen: los zum TÜV oder nochmal zum SVA.
Die können keinen zwingen, etwas schon vorhandenes nicht mehr
fahren zu dürfen/ können.

Hab die Tage mal auch was mit TÜV und SVA gelesen, und zwar diese
Bullenfänger an SUVs, da gibt es bald neue EU-Vorlagen und die
alten Typen von Fängern darf man ab nem bestimmten Datum nicht mehr
anbauen.
Das heisst jedoch nicht, dass ein schon seit Jahren montierter
Bullenfänger abgebaut werden muss, sondern er darf weiter gefahren werden.

Such dir halt nen kompetenten Ansprechpartner,
dann müsste es klappen.
Und wenn es dann klappt lass dir nicht die Kosten für nen neuen Schein
aufschwatzen, den sollen die mal schön aufm Amt selber bezahlen,
die haben es schliesslich auch verbockt.

Drunken Master 21.10.2005 07:57:18

wenn das so wäre könnte ich meine Maschine ja nie wieder ummelden ! Hab ja für nix ne EG-ABE !

Cadfael 21.10.2005 08:54:05

Hallo Uwe,

da hat man Dir in Tat Mist erzählt.
Steht der Name des Sachbearbeiters auf dem Schein / Brief, damit das (auch kostenmäßig) später geklärt werden kann?

Es gibt in der Tat einen BESTANDSSCHUTZ.
Danach dürfen Fahrzeuge so betrieben werden, wie es am Tag ihrer Erstzulassung gültiges Recht war.
Also braucht ein Kotorrad von 1935 keine Blinker!!! Und es darf auch so laut sein wie ein startender Jumbo-Jet!
Was meinst Du, warum alte Harley-Rahmen so schweine teuer sind?!

Deine Verkleidung braucht keine EG-ABE! Sie war damals legal und ist es für deine Maschine immer noch! Ohne zusätzliche Papiere!
Es gab ja auch Sondermodelle von Suzuki mit dieser Verkleidung. Die Five-Star-Verkleidung war einfach in Brief und Schein eingetragen ohne sonstige Zusatzpapiere.

Gruß
Andreas

PEOPLES 21.10.2005 13:24:26

verwechsle das aber nicht mit dem alten papieren, im neuen schein muss alles so drinnen stehen, wie eh und je, im neuen brief steht garnichts mehr drinnen (an eintragungen). war heute bei der zulassung, und hab auch neue papiere bekommen.

Cadfael 21.10.2005 13:31:43

Hallo Peoples,

mal ne doofe Frage:
Und wenn man seinen Schein verliert oder er geklaut wird??? :?
Hoffe, die Daten für den Schein sind dann in irgend einem PC?!

Gruß
Andreas

PEOPLES 21.10.2005 15:15:11

jo, die haben alles im pc, ich hoffe nur schwer, das das niemals flöten geht

Eagle 21.10.2005 16:07:40

Zitat:

Zitat von PEOPLES
... im neuen schein muss alles so drinnen stehen, wie eh und je, im neuen brief steht garnichts mehr drinnen (an eintragungen).

So hab ich es heute morgen (im dritten Anlauf) auch geändert bekommen. Hab die Verkleidung jetzt im Schein stehen, im Brief nicht. Aber was ist, wenn das Bike abgemeldet würde ? Dann wird der Schein ja eingezogen und zur Wiederanmeldung der neue Brief - ohne Eintragungen - vorgelegt. Beantworten konnte man mir diese Frage beim Straßenverkehrsamt übrigens nicht.

Gruß Uwe

PEOPLES 21.10.2005 16:43:07

hmm, anscheinend alles im computer, ist aber anfürsich saublöd, haste recht

Flör 21.10.2005 17:32:58

Zitat:

Zitat von Eagle
Aber was ist, wenn das Bike abgemeldet würde ?

Der Schein wird nichtmehr eingezogen, es wird lediglich eine Ecke abgeschnitten und für ungültig abgestempelt.

Eagle 21.10.2005 20:47:26

Zitat:

Zitat von Flör
Der Schein wird nichtmehr eingezogen, es wird lediglich eine Ecke abgeschnitten und für ungültig abgestempelt.

Danke für die Info, damit hätte sich das Problem ja erledigt.

Gruß Uwe


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